Was bedeutet Standortschließung hier nur belegbare Fakten
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
21.06.2012 14:30
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Was bedeutet Standortschließung hier nur belegbare Fakten
Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juni 2012 22:091.) Wird es bei einer Standortschließung einen Sozialplan geben?
2.) Wird es Abfindungen geben?
3.) Kann die Firma vorher MA die Sie noch benötigt versetzen?
4.) MAcht Klagen einen Sinn?
1. ja, der Sozialplan ist erzwingbar bzw. auch ein Sozialtarifvertrag erstreikbar
2. Das wird im Soziualplan geregelt
3. steht in der Stellungnahme der Geschäftsleitung: nein. Dazu müsste der zumindest der aufnehmende BR seine Zustimmung erteilen und der wird den Teufel tun, wenn seine eigenen MA von einem Abbau betroffen sind
4. das kann generell nicht mit ja oder nein beantwortet werden
Anonymous User hat geschrieben:
1.) Wird es bei einer Standortschließung einen Sozialplan geben? 2.) Wird es Abfindungen geben? 3.) Kann die Firma vorher MA die Sie noch benötigt versetzen? 4.) MAcht Klagen einen Sinn?########################################################################################## ja ich weiß, nur fakten, es sind jedoch hier nur Tipps und meine Meinung bzw beobachtungen aus früheren Tagen: zu 1) ich denke, das es nun in die Einigungsstelle gehen wird. Grundlage wird wohl das zuletzt vehandelte Paket werden. Wobei dann beide Seiten an den Spruch gebunden sind. 2.) wenn die Firma hart bleibt, wird Sie sich diese wohl sparen wollen und das mit normalen Kündigungen durchzíehen. 3,.) können tut man alles. ob das dann letzlich einer rechtlichen prüfung standhält ist wieder eine andere Sache. in der vergangenheit hat man das meist dahingegend gelöst mit einem tipp, das sich der ma auf eine andere stelle bewerben soll. denjenigen, den sie behalten wollen, der wurde genommen. selbstredend ist, das dann meist die stellenbeschreibung entsprechend angepasst wurde. 4.) ob klagen einen sinn macht? das muß jeder für sich persönlich entscheiden. klagen ist nicht nur eine sache des recht haben, oder sich im recht empfinden. letztlich auch die des rechts bekommen. in der ersten Instanz zahlen beide Seiten jeweils ihre eigenen Kosten. bei einer einigung erhöhen sich die kostennochmals, da es sich sozusagen um ein zweites verfahren handelt.. grundlage (bessere aussicht) einer klage ist u.a auch ein qualifizierter Kündigungswiderspruch des BR's. Mit diesem kann man auf weiterbeschäftigung klagen und erhält meist sein Gehalt weiter bis zur beendigung des Verfahrens. Nur was tun, wenn man diesen nicht hat? oder eben der Betrieb komplett geschlossen wird? die Firma alle ungeliebten in einer ubriggebliebenen Rest GmbH hinterläst die dann Pleite ist oder komplett geschlossen wird. Oder die Überlebenden von einer GmbH in die nächste schiebt (aktiver BGB6 13a Widersprecher wird es wohl immer weniger geben, auch schon deshalb, weil dann die meisten wieder in einer leeren Hülle zurückbleiben könnten. Wie gesagt, es ist jeden seine eigene Entscheidung. Es kostet Geld, Nerven und vor allem durchhaltevermögen. so nun zu guter letzt noch einige wichtige dinge: 1. last euch nicht gegenseitig ausspielen. (jeder gegen jeden, alle gegen den BR oder die böse Gewerksch. denkt daran der BR hat die interessen aller zu vertreten, die Gewerkschaft die Interessen Ihrer Mitglieder). 2. unterstützt euch gegenseitig, denn jeder soll in die firma zurück bzw. seinen persönlichen weg finden. 3. schaut doch auch mal unter www.nci-net.de oder in nci-br.de rein (aber die kennt ihr ja sicherlich auch schon. 4. leistet hilfe zur selbsthilfe, jedoch entscheiden muss letztendlich jeder selbst. Nur noch soviel es wird gegenüber damals in der Mch-H 2003 nicht einfacher werden. sie haben brutal gelernt. das damals schon als menschenverachtend empfunden und dann "besíegte" system ist wesentlich brutaler geworden... es ist jetz nicht nur verachtend, sondern auch verschlingend. pg
Anonymous User hat geschrieben:
1. ja, der Sozialplan ist erzwingbar bzw. auch ein Sozialtarifvertrag erstreikbar 2. Das wird im Soziualplan geregelt 3. steht in der Stellungnahme der Geschäftsleitung: nein. Dazu müsste der zumindest der aufnehmende BR seine Zustimmung erteilen und der wird den Teufel tun, wenn seine eigenen MA von einem Abbau betroffen sind 4. das kann generell nicht mit ja oder nein beantwortet werdenzu 3. Es sei denn die MA die bleiben sollen, werden alle nach MCH versetzt. Der dortige BR unterschreibt alles was ihm die GL vorlegt
Eine Anmerkung zur Standortschließung: Standortschließung bedeutet nicht automatisch Betriebsschließung, z.B. Standort Essen könnte geschlossen werden, die zum selben Betrieb gehörenden Standorte Düsseldorf und Bonn blieben aber erhalten. Dann ist in der Regel eine betriebsbezogene Sozialauswahl durchzuführen. Wenn zudem der Arbeitsvertrag eine solche Versetzung zulässt, dann könnte es somit sein, das "sozial Stärke" von einem anderen Standort des gleichen Betriebes stattdessen gehen müssen.
Auf Basis von Ploneboard