Status BeE West
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.02.2013 12:22
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Auf meiner ersten Gehaltsabrechnung war kein Eintrag über Kurzarbeitergeld. Kann es sein dass die Agentur für Arbeit Düsseldorf der BeE noch nicht zugestimmt hat? Damit währe der dreiseitige Vertrag (und die Abfindung) ja hinfällig.
Hat jemand nähere Informationen ob es sich dabei lediglich um ein Problem der Gehaltsabrechnung handelt oder sich hier eventuell etwas ziemlich kritisches abzeichnet?
In der BeE Ost war die erste Abrechnung vom Sep. auch noch ohne KuG. Das wurde jetzt mit der aktuellen Abrechnung vom Okt. wieder neu berechnet und korrigiert. Es gab wohl Verzögerungen bei der Umsetztung und die Agentur für Arbeit zahlt halt erst wenn alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Das wird bei euch in West vermutlich auch so sein. Also keine Sorge NSN holt sich schon noch das Geld vom Staat.
So weit ich weiß ist es da am Anfang zu Schluderreien beim beantragen des KUG von Seiten der PA gekommen.
(Da wird echt viel Geld verschenkt von dem man so man eine Tasse Kaffee trinken könnte.)
Inzwischen gibt es wohl Reibereien zwischen dem Arbeitgeben und dem BR, da man für das KUG wohl auch eine Unterschrift vom BR braucht.
Auf der letzten Versammlung ist dazu was gesagt worden.
Das sollte für alle interessant sein, die jetzt schon eine neue Stelle haben und die Turboprämie bekommen,
da das KUG jetzt ja nicht abgezogen werden muss!
Ich bin bei der BEE West und habe jetzt auch in der Februar Gehaltsabrechnung kein Kurzarbeitergeld stehen. Seit Oktober immer nur eine Gehaltsposition. Liege ich komplett falsch das man das so interpretieren kann das der dreiseitige Vertrag damit nicht gültig ist? Der war ja unter dem Vorbehalt das die AfA dem Kurzarbeitergeld zustimmt ...
Nicht das ich das möchte das der Vertrag ungültig ist, aber mir währe das lieber das das geklärt ist bevor ich meine Steuererklärung abgebe.
Anonymous User hat geschrieben:
A) Warum fragst du nicht den BeE Beirat? B) wenn du jetzt deine Steuererklärung abgibst, musst du wenigstens kein Progressionsvorbehalt nachbezahlen, wäre wohl nicht das schlechteste...
Ich bin bei der BEE West und habe jetzt auch in der Februar Gehaltsabrechnung kein Kurzarbeitergeld stehen. Seit Oktober immer nur eine Gehaltsposition. Liege ich komplett falsch das man das so interpretieren kann das der dreiseitige Vertrag damit nicht gültig ist? Der war ja unter dem Vorbehalt das die AfA dem Kurzarbeitergeld zustimmt ... Nicht das ich das möchte das der Vertrag ungültig ist, aber mir währe das lieber das das geklärt ist bevor ich meine Steuererklärung abgebe.
A) Warum fragst du nicht den BeE Beirat? B) wenn du jetzt deine Steuererklärung abgibst, musst du wenigstens kein Progressionsvorbehalt nachbezahlen, wäre wohl nicht das schlechteste...
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