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beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 31.05.2013 23:38
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Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2013 21:46
@20:02 ich bin auch alles andere als zufrieden, wie das mit den Namenslisten gelaufen ist. Aber in Sachen Verlängerung haben jetzt der BR und die IGM im beE-Beirat die Chance zu zeigen, dass sie sich für die beE-Opfer einsetzen.
Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben ...

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2013 21:59
Der BR ist rein rechtlich und auch so überhaupt nicht für ausgeschiedene BEEler zuständig. Der wird einen Teufel tun. Der möchte nicht Gerichtsprozesse riskieren.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Heidi am 30.Mai 2013 22:40
@21:59

Der BR ist tatsächlich nicht für die BeE-Kollegen zuständig, sondern für die verbliebenen NSN-Mitarbeiter. Und da gibt es genug zu tun, dass es den Betriebsräten nicht langweilig wird!

Nun sind die Juristen der IGM am Zug. Die müssen klären, wie es mit der Verlängerung aussieht. Das Thema kommt mit Sicherheit auf die Tagesordnung der nächsten Info-Veranstaltung.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2013 22:48
Anonymous User hat geschrieben:
@20:02 ich bin auch alles andere als zufrieden, wie das mit den Namenslisten gelaufen ist. Aber in Sachen Verlängerung haben jetzt der BR und die IGM im beE-Beirat die Chance zu zeigen, dass sie sich für die beE-Opfer einsetzen.
Man soll die Hoffnung ja nie aufgeben ...

.. und was erhoffst du dir da? Post mortem Wunder? Ohne Moos nix los und daran auch der beE-Beirat nichts ändern.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Mai 2013 23:24
Lieber @15:00 auch ich war über 35Jahre bei dem Siemens/NSN Laden dabei und ich kann nur den einen Tipp zum Bewerbungsschreiben geben, nämlich über Leiharbeit in eine Firma zu schaffen um dort übernommen zu werden. Ich weiß das Geschrei wird jetzt groß sein bei einigen, denn ehrlich gesagt ich wollte vor 3Jahren auch nicht zu diesen Gangstern, aber mir blieb entweder Hartz IV oder Sklavenhändlerlohn. Ich habe mich fürs zweite entschieden und nach Jahresverträgen habe ich einen unbefristeten Vertrag erhalten. Es sind auch mittlerweile sowohl Meister, Techniker und Facharbeiter in allen Zeitarbeiterbranchen zu finden, da viele Firmen die üppigen u. billigen Leiharbeitergaben (unterstützt von unserem Idiotenstaat ,- van der Le....läßt grüßen)voll ausschöpfen. Es ist zwar deprimierend und nervlich chaotisch bei Zeitarbeitsfirmen sich vorzustellen zu müssen wo Teenies u.Jungfüchse, welche gerade ihr ABI oder sonstigen Schulabschluß bestanden haben aber von der Berufswelt null Ahnung zu Tage bringen. Zumindest war es ein Weg den ich damals übel oder wohl eingeschlagen habe und der letztendlich ein Happy End hatte. Vielleicht für einige ein Hoffnungsschimmer, die nicht ihre volle zwei Jahre bee aussitzen möchten, denn gerade Ältere und da fängt die kritische Grenze schon bei 47Jahre an müssen schnellstmöglich einen neuen Job finden.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 00:33
Sag, wie begründest du das kritische Alter von 47 Jahren? Hast du auch schon Erfahrungen mit der Generation 50+?

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 00:42
@21:59 - der BR, genauer Mitglieder des BR sitzen im beE-Beirat.
Das Problem ist nur, wenn z.B. auf der IGM-Veranstaltung die beE-Abgeschobenen irgendwas aus dem Beirat hören wollen, dann heißt es immer nur, sorry das ist geheim, vertraulich bla bla bla ...
Tolle Vertretung ...

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 08:04
@20:02 Ich weiß nicht mehr, aber bei einem Hopp-la-hopp-Vertrag, wie dieser es ist kann ja nichts Vernünftiges rauskommen. Echt gesagt mir wäre eine Betriebsschließung mit ordentlich bertriebsbedingte Kündigung lieber gewesen, da hätte man nämlich klagen können, aber so hat uns ja der Betriebsrat mit Unterschrift auf die Namensliste die Aussicht auf Gewinn der Klage uns im Vornherein schon genommen. Ich weiß auch nicht, wie es ausgegangen wäre, aber da hätte dann ein Gericht über mein Schicksal entschieden und nicht der BR und die IGM.
Die Firma hätte dann definitiv an der BEtriebsschließung festgehalten und diese durchgezogen. Du hättest die entsprechenden Ifos und einen Widerspruch für eine Klage benötigt. Woher hättest Du diese denn genommen? So eine große Solidarität und so ein großer Austausch wie damal in 2003 bei NCI gibt es nicht mehr. Du hättest die Prozeßzeit finanziell überbrücken können? Das mögliche Risiko einer nicht erhaltenen Abfindung, einer Nicht BeE gerne getragen? Warum hast Du dann unterschrieben? Du hattest also auch die Chance zu Klagen gehabt. Es ist wie so oft im Leben, eine Frage des Preises und der Vernunft. Auch wenn Du gewonnen hättesst, wäre der BEtrieb wohl geschlossen worden. Man darf erinnern, das Sie damals auch Mch-H mit nur einem Mitarbeiter geschlossen haben. Dieser gewann zwar seinen Prozeß. Also wenn Du gewonnen hättest, dann gäbe es keinen Betrieb mehr, wohl nur mit viel Glück etwas mehr Kohle.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 08:05
@20:02 Ich weiß nicht mehr, aber bei einem Hopp-la-hopp-Vertrag, wie dieser es ist kann ja nichts Vernünftiges rauskommen. Echt gesagt mir wäre eine Betriebsschließung mit ordentlich bertriebsbedingte Kündigung lieber gewesen, da hätte man nämlich klagen können, aber so hat uns ja der Betriebsrat mit Unterschrift auf die Namensliste die Aussicht auf Gewinn der Klage uns im Vornherein schon genommen. Ich weiß auch nicht, wie es ausgegangen wäre, aber da hätte dann ein Gericht über mein Schicksal entschieden und nicht der BR und die IGM.
Die Firma hätte dann definitiv an der BEtriebsschließung festgehalten und diese durchgezogen. Du hättest die entsprechenden Ifos und einen Widerspruch für eine Klage benötigt. Woher hättest Du diese denn genommen? So eine große Solidarität und so ein großer Austausch wie damal in 2003 bei NCI gibt es nicht mehr. Du hättest die Prozeßzeit finanziell überbrücken können? Das mögliche Risiko einer nicht erhaltenen Abfindung, einer Nicht BeE gerne getragen? Warum hast Du dann unterschrieben? Du hattest also auch die Chance zu Klagen gehabt. Es ist wie so oft im Leben, eine Frage des Preises und der Vernunft. Auch wenn Du gewonnen hättesst, wäre der BEtrieb wohl geschlossen worden. Man darf erinnern, das Sie damals auch Mch-H mit nur einem Mitarbeiter geschlossen haben. Dieser gewann zwar seinen Prozeß. Also wenn Du gewonnen hättest, dann gäbe es keinen Betrieb mehr, wohl nur mit viel Glück etwas mehr Kohle.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 08:21
Anonymous User hat geschrieben:
@21:59 - der BR, genauer Mitglieder des BR sitzen im beE-Beirat.
Das Problem ist nur, wenn z.B. auf der IGM-Veranstaltung die beE-Abgeschobenen irgendwas aus dem Beirat hören wollen, dann heißt es immer nur, sorry das ist geheim, vertraulich bla bla bla ...
Tolle Vertretung ...



Verstehe ich nicht! Es wurden doch fast alle Fragen korrekt beantwortet. Ein paar Fragen wurden mitgenommen und zwei Fragen wurden nicht voll umfänglich beantwortet aber es wurde erläutert warum die nicht präzise beantwortet werden können.
- wie viele Leute wurden bisher vermittelt - der Beirat darf nichts sagen, der Sprecher hat es doch recht deutlich dargestellt
- um wie viel wird die beE verlängert - kann man (und auch Frau) selber abschätzen so wie der Initiator diese Threads.

Das reicht mir erst mal und die zwei Monate Verlängerung halte es für plausible. Bin mit einer ganz anderen Herangehensweise auch auf zwei Monate gekommen.
Und wenn es am Ende doch etwas mehr werden sollte, wird sich darüber sicherlich auch niemand beschweren.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 10:43
@8:21 - wie auch immer man eine Modellrechnung machen kann - ehrlich, aus den genannten Zahlen könnte ich von Null bis was immer alles machen. Interessanter ist für mich, was kann man über die Vermittlung in den ersten Monaten sagen. Bei 40% vermittelt, nehme an Zahlen Quartalsende März also nach 11 Monaten. - Beirat tagt einmal im Quartal - soll im April gewesen sein. Davon waren 10% ausgeschieden (90% ruhend) ergo 4% absolut von 1300 - -> 52 Personen. Geht man von 6 Monaten Kündigungsfrist aus (also ruhende Verträge - wegen KUG kaum Einfluß auf die Sprinterprämien) wurden in den ersten 5 Monaten nach diesen Angaben rund 50 BEEler erfolgreich vermittelt ----> wären also 5 pro Monat - suuuuper.Frage: Wie valide können diese Zahlen sein? 50 Leute von gesamt 520 (40%)oder 1300 sind wohl recht wenig. Da wir die Kreativität der NSN-Powerpointer bei Kennzahlen kennen - sind für die Abschätzung 3 Faktoren ausschlaggebend: 1) wie glaubhaft sind die Zahlen (es geht auch um Geld in den leeren Topf), 2) wie ist das Verhalten nach dem 1. Mai wo es real mit der Sprinterprämie ums Geld geht, 3) Wieviele werden am 1.5.2014 noch übrig sein (treffe da immer mehr zwischen 59 bis 64 in der BEE. Keine dieser 3 Faktoren ist derzeit für mich auch nur annähernd beantwortbar. Ohne eine klare Analyse der Vermittlungstätigkeit, könnten von 90% vermittelt bis zum Desaster alles drin sein. Aber solange der Beirat denen im 2. Jahr nicht wöchentlich auf die Finger schaut, glaube ich außer an den Klapperstorch an goar nix mehr.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 11:38
Anonymous User hat geschrieben:
@20:02 Ich weiß nicht mehr, aber bei einem Hopp-la-hopp-Vertrag, wie dieser es ist kann ja nichts Vernünftiges rauskommen. Echt gesagt mir wäre eine Betriebsschließung mit ordentlich bertriebsbedingte Kündigung lieber gewesen, da hätte man nämlich klagen können, aber so hat uns ja der Betriebsrat mit Unterschrift auf die Namensliste die Aussicht auf Gewinn der Klage uns im Vornherein schon genommen. Ich weiß auch nicht, wie es ausgegangen wäre, aber da hätte dann ein Gericht über mein Schicksal entschieden und nicht der BR und die IGM.

Die Firma hätte dann definitiv an der BEtriebsschließung festgehalten und diese durchgezogen. Du hättest die entsprechenden Ifos und einen Widerspruch für eine Klage benötigt. Woher hättest Du diese denn genommen? So eine große Solidarität und so ein großer Austausch wie damal in 2003 bei NCI gibt es nicht mehr. Du hättest die Prozeßzeit finanziell überbrücken können? Das mögliche Risiko einer nicht erhaltenen Abfindung, einer Nicht BeE gerne getragen? Warum hast Du dann unterschrieben? Du hattest also auch die Chance zu Klagen gehabt. Es ist wie so oft im Leben, eine Frage des Preises und der Vernunft. Auch wenn Du gewonnen hättesst, wäre der BEtrieb wohl geschlossen worden. Man darf erinnern, das Sie damals auch Mch-H mit nur einem Mitarbeiter geschlossen haben. Dieser gewann zwar seinen Prozeß. Also wenn Du gewonnen hättest, dann gäbe es keinen Betrieb mehr, wohl nur mit viel Glück etwas mehr Kohle.
Warum ich nicht geklagt habe ist, dass ja der Betriebsrat ja im vornherein durch Unterschrift auf die Namensliste die Aussicht auf Gewinn eines Prozesses genommen hat. Einen Widerspruch hätte ich auch nicht vom BR bekommen und daher habe ich unterschrieben. Vielleicht wäre es auch auf einen Vergleich hinausgegangen.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 12:27
@11:38 - Die Namenslensliste hebt kein Gesetz auf. rechtliche Hinweise findest Du hier unter Links - liebe diese NCI-Seite - ist wirklich super.: ---> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html --- http://www.hensche.de/Sozialauswahl_Altersdiskriminierung_Sozialauswahl_und_Altersdiskriminierung_Altersgruppenbildung_BAG_2AZR42-10.ht - -->daes keine Altersklaster gab, hätte ein Betriebsrat nie einer Liste zustimmen, auf der 60+ stehen - außer, die wären freiwillig auf der Liste - ist wohl klarer Fall von Altersdiskriminierung - warum sollte eine Klage da keinen Erfolg haben - mit den 90% Zustimmung wußte die Firma doch, das sie vor Gericht bei den Problemguppen Behinderte Ältere auf die Nase fällt. Sauber wäre für die Fälle eine Feiwilligenliste gewesen - als BR würde ich hoffen, alle in dieser Guppe sind happy mit der BEE und warten auf die Rente.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 12:42
@Anonymous User am Freitag 08:05
Du schreibst: "Die Firma hätte dann definitiv an der BEtriebsschließung festgehalten und diese durchgezogen." Ja, aber eben nicht rechtssicher, weil vorher noch die Umzüge anstanden. Das haben sie dem BR in Mch H auch so angedroht (Abspaltung IT), sind aber nicht durchgekommen und mussten einen ganz teuren Sozialplan aufstellen (3 Jahre beE, fette Abfindungen), um es auf freiwilliger Basis hinzukriegen. Und der BR in Mch H hat das im Sinne der Mitarbeiter akzeptiert, auch wenn er dabei selbst aufgehört hat zu existieren. Der BR in Mch M wollte nicht untergehen. Die Firma hat ihm einen Restbetrieb zugestanden, aber nur gegen die Rechtsicherheit durch die Namenslisten. Dass der IA/SP rechtsicher für die Firma sein musste, hat der BR in einer Betriebsversammlung selber gesagt. Die Namenslisten waren der Preis für das Überleben des BR in Mch M. Es wurde kein einziger Arbeitsplatz dadurch gerettet! Die Arbeitsplätze in Mch H sind zwar auch verloren gegangen, aber auf eine anständigere Weise, weil die Mitarbeiter (mehr oder weniger) die Wahl hatten umzuziehen oder in die beE zu gehen.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 12:54
@12:42 wo liegt da eine Rechtssicherheit vor - welche rechtlichen Normen sind auf der Liste nicht verletzt worden - die Unterschriften waren abgepresst duch Zeit und Drohungen - schau doch mal ins Arbeitsrechtshandbuch rein.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 14:26
Aus der Sicht des Richters reicht 1 Tag/Nacht Zeit zum Überlegen aus. Wurde mir im Prozess selber gesagt. Beide Schöffen nickten.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 16:26
@14:26 würde Bayern mit seiner über 40 jährigen CSU-Tradition nicht als den Nabel der Welt ansehen - Richter sind Beamte und werden eingestellt von ...es gibt außer den deutschen Gerichten LAG.,BAG noch den europäischen Gerichtshof und der hat die hiesigen schon öfters eines anderen belehrt. Seid endlich mal nicht so staatshörig - schaut nach Frankreich - die mögen die Homoehe nicht und Hollande kann wohl besser nach Holland gehen. Die Bude brennt da ab.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 16:52
Hallo @00:33 die Altersgrenze mit 47Jahren kenne ich von einer namhaften Firma um einen Arbeitsvertrag zu erhalten. Bei meiner jetzigen Firma liegt die Altersgrenze bei 53Jahren. Wie Du erkennen kannst gibt es unterschiedliche Kriterien was das Alter angeht, da es ja Leiharbeiter gibt, welche von heute auf morgen auf die schnelle "entsorgt" werden können. Das Alter spielt in dieser Liga dann keine Rolle, weil die Firmen heute absolut freie Hand haben. - 6monatige Probezeit - Minijobs (450€ Basis) - Leiharbeit - Werksverträge (ganz üble Geschichte) - Entlohnung auf Verhandlungsbasis - befristete Verträge (ist in erster Linie üblich, wenn man übernommen oder neu eingestellt wird). Jetzt können noch aus den maroden EU Staaten Gastarbeiter folgen und die arbeiten auch billiger, weil sie in erster Linie froh sind hier zu sein und etwas Kohle zu verdienen. Also es ist u.bleibt nicht leicht um einen einigermaßen sorglosen Job zu ergattern und mit fortgeschrittenem Alter sowieso.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 16:55
Anonymous User hat geschrieben:
..... Seid endlich mal nicht so staatshörig - schaut nach Frankreich - die mögen die Homoehe nicht und Hollande kann wohl besser nach Holland gehen. Die Bude brennt da ab.

Die Bude brennt nur weil ein paar Hunderttausend ewig gestrigen das Recht für freie Partnerwahl am Standesamt nicht akzeptieren?! Na dann ist die Französische Gesellschaft echt am Arsch... ;)

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:04
@16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:04
@16:26
Ach wie putzig will uns Bayern sagen was wir tun oder lassen sollen. Danke kein Bedarf.
Und nur mal so zur Erinnerung, Bayern ist eins der wenigen Länder wo die Staatsschulden rückläufig sind, wenn nicht sogar das einzige. Und das trotzdem wir jährlich Milliarden wegen dem Länderfinanzausgleich in ein schwarzes Loch schaufeln müssen.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:10
Anonymous User hat geschrieben:
@11:38 - Die Namenslensliste hebt kein Gesetz auf. rechtliche Hinweise findest Du hier unter Links - liebe diese NCI-Seite - ist wirklich super.: ---> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html ---

Ein Gesetz hebt eine Namensliste zwar nicht auf, sie untergräbt aber massiv den Kündigungsschutz und verleitet BRs zu Mauscheleien. In Mch M haben die BRs damit ihren eigenen A.... gerettet.
http://www.boeckler.de/22113_22116.htm

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:15
@16:22 wer ist wir? Bayern hat über Jahrzehnte Geld aus dem großen Topf eingesteckt - samt indirekte Bundeszuschüsse an Strauß, damit er immer schön ja sagt - nun seit ein paar Jahren muß Bayern was zahlen und nun heulen sie den Mond an, obwohl der Edi stolz auf den Vertrag war. Rechtzeitig nein sagen - später heulen gilt nicht - davon abgesehen ohne die vielen gut ausgebildeten Ossis und ganz Wessis wäre Bayern aufgeschmissen - die bezahlen die Unis, die Ausbildung etc. mit ihrem eigenen verquerten System wären die noch immer ein Entwicklungsland und die Mieten in München wäre ein Viertel von heute.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:24
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
@11:38 - Die Namenslensliste hebt kein Gesetz auf. rechtliche Hinweise findest Du hier unter Links - liebe diese NCI-Seite - ist wirklich super.: ---> http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch.html ---

Ein Gesetz hebt eine Namensliste zwar nicht auf, sie untergräbt aber massiv den Kündigungsschutz und verleitet BRs zu Mauscheleien. In Mch M haben die BRs damit ihren eigenen A.... gerettet.
http://www.boeckler.de/22113_22116.htm

------ nur ändert es nichts an der Tatsache, das ein/eine 63jährige schwerlich auf einer sogenannten Namensliste landen kann - in der Mathematik genügt ein Widerspruch die Hypothese zu widerlegen - und das ist hier gegeben - damit ist wissenschaftlich betrachtet, diese Namensliste hinfällig - Juristen berufen sich auf Logik - dann ist das was BR unterzeichet hat gesetzeswidrig - die Gesetzeswidrigkeit gilt ab Kenntnisnahme - es wurde etwas anderes bis heute verbreitet - also keine Verjährung. Der BR ist rechtlich nicht aus denm Schußfenster.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:30
Anonymous User hat geschrieben:
@16:22 wer ist wir? Bayern hat über Jahrzehnte Geld aus dem großen Topf eingesteckt - samt indirekte Bundeszuschüsse an Strauß, damit er immer schön ja sagt - nun seit ein paar Jahren muß Bayern was zahlen und nun heulen sie den Mond an, obwohl der Edi stolz auf den Vertrag war. Rechtzeitig nein sagen - später heulen gilt nicht - davon abgesehen ohne die vielen gut ausgebildeten Ossis und ganz Wessis wäre Bayern aufgeschmissen - die bezahlen die Unis, die Ausbildung etc. mit ihrem eigenen verquerten System wären die noch immer ein Entwicklungsland und die Mieten in München wäre ein Viertel von heute.



Ich glaube ich habe einen Volltreffer gelandet. :)

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 17:48
Anonymous User hat geschrieben:
@16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf.

Und warum hört der Spass bei Ehegattensplitting ohne Kinder (sgn. Luxusweibchen) nicht auf?? Da wäre deutlich mehr zu sparen :)

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 18:14
@16:52 - Wann liegt eine Altersdiskriminierung bei Stellenausschreibungen vor? Stellenausschreibungen müssen so gefasst sein, dass sich jeder objektiv geeignete Bewerber angesprochen fühlen kann (§§ 7 Abs.1; 11 AGG). Werden in einer Stellenausschreibung ältere oder jüngere Interessenten ausgeschlossen, wird gegen das Verbot der nicht diskriminierenden Ausschreibung verstoßen. ---- Richtet sich eine Stellenausschreibung an "Hochschulabsolventen / Young Professionals", begründet das die Vermutung einer Altersdiskriminierung älterer Bewerber Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11 - jetzt schaut euch mal genau den Scxhe-- ei Siemens an - sollen wi jetzt bei Ablehnung klagen ? Ältere Semester sind keine "young professionals" 24.01.2013. Sachlich unbegründete Benachteiligungen von Bewerbern wegen ihres Alters sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten (§ 7 Abs.1 in Verb. mit § 1 AGG). Daher muss bereits die Stellenausschreibung diskriminierungsfrei sein (§ 11 AGG). Und und natürlich darf bei der Auswahl zwischen gleich guten Bewerbern das Alter nicht entscheiden. Da es abgelehnten Bewerbern schwerfällt, eine verbotene Diskriminierung nachzuweisen, gibt es eine gesetzliche Beweiserleichterung (§ 22 AGG). Danach genügt es, wenn ein möglicherweise diskriminierter Bewerber Indizien ("Vermutungstatsachen") beweisen kann, die eine Diskriminierung vermuten lassen. In einem heute entschiedenen Fall hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) klargestellt, dass eine Stellenausschreibung, die sich gezielt an "Hochschulabsolventen / Young Professionals" richtet, nicht diskriminierungsfrei ist. Sie lässt daher eine Altersdiskriminierung älterer Bewerber vermuten. Diese Vermutung muss der Arbeitgeber daher widerlegen: BAG, Urteil vom 24.01.2013, 8 AZR 429/11.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 18:18
@ Freitag 17:15
Die von dir angeführten Bevölkerungsteile haben eher wenig zum Wohlstand Bayerns beigetragen, wenn überhaupt.
Wer allerdings sehr viel zum Aufstieg und Wohlstand Bayerns beigetragen hat, wenn nicht sogar den wesentlichen Anteil, sind die sogenannten Rucksack-deutschen - also die Schlesier, die Sudetendeutschen und die Leute aus Siebenbürgen und dem Banaat.

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 18:34
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
@16:55 - die Franzosen, können damit leben, wenn die sich öffentlich abknutschen oder einen gemeinsamen Mietvertrag etc machen - sind da sehr liberal, aber bei der Witwenrente hört der Spass auf.

Und warum hört der Spass bei Ehegattensplitting ohne Kinder (sgn. Luxusweibchen) nicht auf?? Da wäre deutlich mehr zu sparen :)

--- ils ne sont pas des mecs !!!!!!!!!!!!!!!! demande les fancsais

Re: beE Verlängerung – Eine Modellrechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Mai 2013 19:15
Wieso sich jetzt Gedanken über Verlängerung machen. Kommt doch bestenfalls 1...2 Monate dabei raus. Restlaufzeit noch ca. 1 Jahr, alsomsinnvoler seine Energie auf die Jobsuche fokussieren und nicht auf Scheingefechte.
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