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Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 29.04.2012 23:10
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Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 28.April 2012 19:56
dito

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 28.April 2012 22:02
Anonymous User hat geschrieben:
ich habe nun fast 30 Jahre den IGM Beitrag bezahlt, nun erhalte ich diese Beitraege zum Grossteil zurueck. Keine Klage von meiner Seite.

30 Jahre Geld versenkt für Verlust von Kündigungsschutz und mangelnde Sozialauswahl, na dann Prost.
Wir anderen holen uns die 10% und die 10.000 auch ohne.

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 28.April 2012 23:04
Viel Erfolg..... :D

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 11:55
die Chancen für eine Klage sind angeblich (Auskunft vom Anwalt) besser, wenn man aus taktischen Gründen vor einer Klage in die IGM eintritt (auch wenn es einen würgt). Begründung: Tarifverträge gelten für alle Mitglieder und der Sozialtarifvertrag von Mch M ist eben auch ein Tarifvertrag.

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 13:02
Sag mal welcher Anwalt das war?
Entweder sofort wechseln oder du bist ein hoffnungsloser Mch-M BR von der IG Metall, der versucht noch einen tiefer ins Unheil zu stürzen.

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 16:13
Anonymous User hat geschrieben:
Sag mal welcher Anwalt das war?
Entweder sofort wechseln oder du bist ein hoffnungsloser Mch-M BR von der IG Metall, der versucht noch einen tiefer ins Unheil zu stürzen.
Der Anwalt ist sein Geld wert, denn während es grundsätzlich umstritten ist ob Gewerkschaftsmitglieder bevorzugt werden dürfen, ist vom BAG klar entschieden worden daß eine Stichtagsregelung unwirksam ist. Mit Eintritt in die Gewerkschaft hat man also sofort die gleichen Ansprüche wie alle andren Gewerkschaftsmitglieder. Taktisch demnach ein korrekter Vorschlag des Anwalts. Siehe dazu http://openjur.de/u/172132.html (34-38)

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 16:32
Ob´s einem gefällt oder nicht, aber es ist so. Nur bisher hat sich kein Arbeitgeber gefunden, der einer Gewerkschaft den Gefallen getan hätte, dass ihre Mitglieder bevorzugt werden. NSN muss das schon viel wert gewesen sein.

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 17:30
(DC) .. Naja, die IGM ist eine demokratische Gewerkschaft ... wenn genuegend eintreten, koennt Ihr ja andere Funktionaere waehlen. IGM ist bereits mainstream, von den Konzernen gekauft, gekoedert mit Aufsichtsratsposten und Club-Bonus (wie bei NSN). DC Tipp: Gleich nach Indien wechseln, dort seid Ihr als "Germans" hoch willkommen, und Suri wird sicherlich Stellen (low low lowest ultra lowest cost) vermitteln. Einzige Bedingung: Ihr muesst billiger als Generation Praktika und Philippinos sein. Aber ein 1 Euro Job in Indien reicht zum Ueberleben und ist bezogen auf die Leistungsfaehigkeit der arroganten Deutschen NSNler und ATsurfer gut bezahlt. (DC).

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 18:53
@DC: Ich verstehe das „Ihr“ in Deinen Postings nicht. Du zeichnest ein Bild von Dir und der europäischen Gesellschaft, für das das Wort Dystopie erfunden wurde. Warum beziehst Du dich nicht in das „Ihr“ als „wir“ ein? Ich weiß, dass es nicht in Deine Natur liegt, auf solche Fragen Antworten zu erteilen, aber vielleicht könntest Du dich einmal überwinden.

Re: Gleichbehandlungsklage Nicht-IGM Mitglieder

Abgeschickt von Anonymous User am 29.April 2012 23:10
DC träumt wohl von Karriere als Vermittler akademischer Schuhputzer aus Germany.
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