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Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 24.09.2014 11:26
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Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2014 14:39
Mir ist noch nicht ganz klar, ob es sich im Falle einer ermäßigten Besteuerung aufgrund einer Abfindung (diese z.B. vom Arbeitgeber in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen), dann immer um die Fünftelregelung handelt? Ich denke es gibt die ermäßigte Besteuerung ohne Fünftelregelung und die ermäßigte Besteuerung mit Anwendung Fünftelregelung (nur 1 mal anwendbar). Mein Problem ist nämlich, dass im Steuerbescheid von 2013 meine Sprinterprämie wie normaler Arbeitslohn besteuert wurde, was doch nicht richtig sein kann, oder? Lieben Dank für eine Antwort.

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.September 2014 19:30
Zum Thema Besteuerung der Abfindung gibt es hier im Forum sehr viele Tipps, z.B. http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/167958621?b_start:int=30
Abgeschickt von Anonymous User am 20.Februar 2014 13:07
…… Mit einem weiteren Einspuch beim Fianzamt München I habe ich auch die 1/5-Regelung für den Aufstockungsbeitrag durchbekommen (s. http://sozialplan-eup.de/steuerfragen/steuern-sparen-beim-aufstockungsbetrag-in-der-transfergesellschaft/757/ )…..

Die angegebene Homepage fand ich sehr hilfreich 

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.September 2014 19:49
Offen bleibt die Frage, warum die Firma die hohe Abfindung in 2012 nicht in Zeile 19 ausweist (Okay, sie sieht es nicht als komplette Abfindungszahlung), jedoch die Sprinterprämie in 2013 in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung aufführt. Wenn ich das so dem Finanzamt sage, gibt es weder für 2012 noch 2013 die Fünftelregelung. Daher meine Frage: Wie wäre es denn korrekt?

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.September 2014 00:09
Anonymous User hat geschrieben:
Offen bleibt die Frage, warum die Firma die hohe Abfindung in 2012 nicht in Zeile 19 ausweist (Okay, sie sieht es nicht als komplette Abfindungszahlung), jedoch die Sprinterprämie in 2013 in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung aufführt. Wenn ich das so dem Finanzamt sage, gibt es weder für 2012 noch 2013 die Fünftelregelung. Daher meine Frage: Wie wäre es denn korrekt?
- Was soll das? die machen keine Änderung mehr -nimm deinen Vertrag mit der Abfindungsregelung 12BMG (+10000€, dann hast Du noch die Aufführung des Gehalts und der Abfindung in der Arbeitsbescheinigung für die AfA - sollte doch wohl genügen was Lohn und Abfindung ist. Du bist doch nicht verantwortlich was nsn in welche Zeile schreibt.

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.September 2014 08:16
Anonymous User hat geschrieben:
Offen bleibt die Frage, warum die Firma die hohe Abfindung in 2012 nicht in Zeile 19 ausweist (Okay, sie sieht es nicht als komplette Abfindungszahlung), jedoch die Sprinterprämie in 2013 in Zeile 19 der Lohnsteuerbescheinigung aufführt. Wenn ich das so dem Finanzamt sage, gibt es weder für 2012 noch 2013 die Fünftelregelung. Daher meine Frage: Wie wäre es denn korrekt?
Ehrlich gesagt, verstehe ich Dein Problem mit 2012 nicht. Die Einkommenssteuer 2012 mußte bis 31.12.2013 von einem Steuerberater abgegeben worden sein. es sei denn Du hast noch nie eine Steuer gemacht und machst deshalb dieses Jahr erstmallig Deine "Lohnsteuer". Im übrigen gilt das zu und Abfkußprinzip. Um die 1/5 Regelung anwenden zu können muß die Abfindung um 1 Euro höher sein als alle Deine Einkünfte im betreffenden Kalenderjahr. Ich empfehle Dir jedoch, das Du diesbezüglich einen Steuerberater bzw. einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchst. Es geht um sehr viel Kohle, da ist Geiz ist Geil eher ein schlechter Rat. Zudem haftet der Steuerberater für falsche Tipps. Das hier ist ein Erfahrungsaustauschforun und Hilfe zur Selbsthilfe. Da Deine Abfindung geteilt war, gibt es keine Fünftelregelung. Das Fina muß Das ja in Deinem Bescheid entsprechend Begründet haben. Also nimm diese und gehe innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt zum Steuerberater wegen Infos und reiche innerhalb dieser Zeit schriftlichen Widerspruch ein. Irgendwie habe ich das Gefühl, das Du da eínen sehr trolligen Beitrag geleistet hast. Warum ist für Dich also noch das Steuerjahr 2012 relevant???

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.September 2014 21:40
Nun ja, wenn für 2013 ein Widerspruch eingereicht wird, damit von der Sprinterprämie mehr an Geld übrig bleibt, schaut sich der Beamte jawohl auch das Vorjahr mit an. In 2012 ist ja die so hohe Abfindung zugeflossen. Hilfreich wäre für mich, ob hier in der Selbsthilfe jemand auf die reine Sprinterprämie eine ermäßigte Besteuerung erzielen konnte? Der Steuerberater wird von der Tendenz her immer eher auf der Seite der Beamten sein (er darf ja nichts falsch machen). Aus Sicht des Finanzamtes ist aber nicht der Berater verantwortlich, sondern der Steuerzahler. Somit stellt ein "Berater" für mich nicht immer eine Hilfe da, da ich letztlich verantwortlich bin und mich nicht rausreden kann.

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.September 2014 22:25
Die Fünftelregelung ist nicht das was wirklich Geld bringt. Der betrag muß als Fürsorgeaufwendung deklariert sein, dann kommt ordentlich was zurück. Sprecht den Steuerberater auf die Fürsorgeaufwendung an. Bei mir kam auf jeden Fall ein 5 stelliger Betrag an Steuern zurück von FA!

Re: Besteuerung der Abfindung, Sprinterprämie, Fünftelregelung

Abgeschickt von Anonymous User am 24.September 2014 11:26
Anonymous User hat geschrieben:
Nun ja, wenn für 2013 ein Widerspruch eingereicht wird, damit von der Sprinterprämie mehr an Geld übrig bleibt, schaut sich der Beamte jawohl auch das Vorjahr mit an. In 2012 ist ja die so hohe Abfindung zugeflossen. Hilfreich wäre für mich, ob hier in der Selbsthilfe jemand auf die reine Sprinterprämie eine ermäßigte Besteuerung erzielen konnte? Der Steuerberater wird von der Tendenz her immer eher auf der Seite der Beamten sein (er darf ja nichts falsch machen). Aus Sicht des Finanzamtes ist aber nicht der Berater verantwortlich, sondern der Steuerzahler. Somit stellt ein "Berater" für mich nicht immer eine Hilfe da, da ich letztlich verantwortlich bin und mich nicht rausreden kann.
Tja, hättest Du einen Steuerberater gehabt, dann wären hierfür ein paar Euro Notwendig gewesen. Der Steuerberater prüft auch die mögliche Gesetzgebung. Alles andere wäre denk ich Steuerbetrug. Macht der BErater einen Fehler, dann wendet sich das Fina erst an Dich, Du kannst daann jedoch an den Steuerberater entsprechenden Schadensersatz verlangen. Geiz ist geil und gier macht zum tier. So jetzt hast Du es halt mit Deiner Gier. Ließ Dir den Vertrag und die entsprechenden Tipps durch und nimm etwas Phantasie und frag dann bei einem Steuerberater nach. Die positive NAchricht für Dich dürfte wohl sein, das Du in dieser Zeit einen Job gefunden hast. Sei froh darum, anderen geht es nicht so gut...
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