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Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 24.03.2012 09:01
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Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2012 21:23
So weit ich informiert bin, handelt es sich hier um einen Präzedenzfall, dass IGM-Mitglieder bessere BeE-Konditionen bekommen. Wer schon seinen Anwalt konsultiert, sollte ihn gleich darauf ansprechen, ob das nicht als ein Verstoß gegen die guten Sitten (§138 BGB) anzusehen ist, da übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung, in diesem Fall des Verhandlungsprivilegs als stärkste Fraktion. IMHO wäre auch die IG-Metall besser beraten, darauf zu verzichten, um nicht zu sehr den Anschein von AUB 2.0 zu erwecken.

Re: Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2012 23:27
Wieso sie ist doch AUB 2.0!

Re: Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.März 2012 23:53
Vielleicht sagt ja jetzt die AUB 2.0: "liebe Kollegen, ihr könnt immer noch beitreten zur IGM und von den so guten Konditionen sofort profitieren", dürfte ja wohl noch nicht zu spät sein, oder?

Re: Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2012 00:13
Anonymous hat geschrieben:
So weit ich informiert bin, handelt es sich hier um einen Präzedenzfall, dass IGM-Mitglieder bessere BeE-Konditionen bekommen. Und um mehr Power auf die Strasse zu bringen, könnte eine Streitgenossenschaft ein Weg sein - da kann der Anwalt sicher auch etwas dazu sagen... Wikipedia: Eine Streitgenossenschaft – auch subjektive Klagehäufung genannt – liegt dann vor, wenn in einem Rechtsstreit entweder auf Klägerseite oder auf Beklagtenseite mehrere Personen beteiligt sind. Bei mehreren Klägern spricht man von aktiver Streitgenossenschaft, bei mehreren Beklagten von passiver Streitgenossenschaft.

Re: Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Ling Uaan am 24.März 2012 09:14
Anonymous hat geschrieben:
So weit ich informiert bin, handelt es sich hier um einen Präzedenzfall, dass IGM-Mitglieder bessere BeE-Konditionen bekommen. Wer schon seinen Anwalt konsultiert, sollte ihn gleich darauf ansprechen, ob das nicht als ein Verstoß gegen die guten Sitten (§138 BGB) anzusehen ist, da übersteigerte Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung, in diesem Fall des Verhandlungsprivilegs als stärkste Fraktion. IMHO wäre auch die IG-Metall besser beraten, darauf zu verzichten, um nicht zu sehr den Anschein von AUB 2.0 zu erwecken.
Es handelt sich hier um keine Präzedenzfall, das war schon immer so. Alles was die Gewerkschaften aushandeln steht nur den Mitgliedern der jeweiligen Gewerkschaft zu. Das der Arbeitgeber diese hart erkämpften Leistungen allen Mitarbeitern freiwillig gegeben hat war seine Sache. Dafür hatte der Arbeitgeber in der Vergangenheit wohl gute Gründe, Gründe die er jetzt wohl nicht mehr hat!

Re: Sonderkonditionen für IGM-Mitglieder sittenwidrig?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.März 2012 10:01
Die Abschlüsse der IGM gelten immer nur für die Mitglieder der IGM! (Eine Gewerkschaft ist nun mal kein Gemein nützlicher Verein, sondern vertritt nur die Interessen der Mitglieder.) Normalerweise behandelt der Arbeitgebers jedoch alle Mitglieder gleich, da er sonst die Leute in die IGM treiben würde, was jedoch nicht im Sinne der Arbeitgebers ist. Der Unterschied ist hier jetzt jedoch nur für die Leute die in die BeE gehen. Damit kann es dem Arbeitgeber egal sein ob Leute in die IGM eintreten oder nicht.
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