Immer mehr Ältere bekommen Hartz IV
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
05.03.2017 13:22
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Hartz-IV: Wie groß darf das Haus sein? Verwertbares Vermögen. Einen Teil ihres etwaigen Vermögens dürfen Hartz-IV-Empfänger behalten. Dafür gelten Grenzen. Gleiches gilt für die eigene Immobilie. Hier gilt nur ein selbstgenutztes Wohneigentum von angemessener Größe als Schonvermögen. Doch was ist angemessen?
http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Wie-gross-darf-das-Haus-sein-article19727475.html
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
Hartz-IV: Wie groß darf das Haus sein? Verwertbares Vermögen. Einen Teil ihres etwaigen Vermögens dürfen Hartz-IV-Empfänger behalten. Dafür gelten Grenzen. Gleiches gilt für die eigene Immobilie. Hier gilt nur ein selbstgenutztes Wohneigentum von angemessener Größe als Schonvermögen. Doch was ist angemessen? http://www.n-tv.de/ratgeber/Hartz-IV-Wie-gross-darf-das-Haus-sein-article19727475.html
http://www.brutto-netto-rechner.info/schonvermoegen.php
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