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Sperrzeit beim Arbeitsamt

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 10.12.2013 08:38
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Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 13:55
Weiß jemand, ob man beim Arbeitsamt eine Sperrzeit bekommt, falls man vorzeitig aus der Beschäftigungsgesellschaft austritt, bzw. einer möglichen Verlängerung NICHT zustimmen würde? Hintergrund: Es geht mir MASSLOS auf den Geist, daß ich immer noch an meinem ehemaligen Arbeitsplatz am Siemens Standort München Hofmannstraße zu erscheinen habe und mich von den Beratern dieser Beschäftigungsgesellschaft befragen lassen muss. Es sind zwar nur noch ein paar Monate, aber zu Weihnachten würde ich gerne da Schluss machen.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 14:18
Ja da Du freiwillig aus einem "Beschäftigungsverhältnis" ausscheidest.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 15:09
Dann lass Dich doch z.B. in die BEE derRegion versetzen. Oder der Anfang einer Weihnachts/Winterdepression!?

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 15:26
Auch ich habe keinen Bock mehr auf Transfergesellschaft und Standort Hofmannstraße, der einem immer wieder mit der Vergangenheit konfrontiert. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass die beE im Vergleich zur Arbeitsagentur das geringere Übel ist. Die wahre Sklaventreiberei beginnt ab Mai 2014 - natürlich abhängig von dem persönlichen Berater, dem man bei der AA zugewiesen bekommt...

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 18:20
Einzig die AfA kann dir sagen, wie sie individuell bei dir verfährt - allgemein ist, wer ein Beschäftigungsverhältnis selbst kündigt wird gesperrt, bekommt 25% der Arbeitslosendauer gekürzt und evtl. Abfindungen werden angerechnet - findest du alles auf der Afa_Homepage. Falls du so große psychische Probleme hast, gehe zu einem guten Arzt, der wird dich evtl. krank schreiben, wird dir und/oder eine Kur verpassen - warum willst Du der geizigen Firma noch Geld schenken - alleine das die jeden Monat Geld abdrücken müssen hält mich aufrecht und der Gedanke, dass die noch evtl. 1,2 +++ Monate mehr rausrücken müssen und da nicht noch was aus dem Topf einsparen können ist eine innere Genugtuung - besser wäre natürlich ein guter Job -aber wenn nicht dann zahlen bis zum bitteren Ende. Was will die AfA mehr, als das du dich bewirbst und wenn dann auch noch ein Job dabei rausspringt und was wollen wir anderes, vielleicht gibt es bei denen die Qualifizierung, die uns bei dem Verein hier abgeht- wäre dann klasse.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 18:47
Anonymous User hat geschrieben:
Auch ich habe keinen Bock mehr auf Transfergesellschaft und Standort Hofmannstraße, der einem immer wieder mit der Vergangenheit konfrontiert. Allerdings bin ich auch der Überzeugung, dass die beE im Vergleich zur Arbeitsagentur das geringere Übel ist. Die wahre Sklaventreiberei beginnt ab Mai 2014 - natürlich abhängig von dem persönlichen Berater, dem man bei der AA zugewiesen bekommt...

AA kann wohl nicht schlimmer sein als die Zwangsberatung mit Sklaventreiberei von der Bee Beratung. Jeder hatte doch schon ein Gespräch bei AA während Bee. Habe dieses positiver gefunden als das am Standort Hofmannstraße. Ist ja auch klar, denn dem Bee-Berater sitzt NSN im Nacken. Und NSN will uns schnellstens vom CostCenter haben...

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Dezember 2013 19:20
Hm, was soll das? Wir sind bereits geplant vom Costcenter weg. Bereits mit Unterschreiben des Dreiseitigen Vertrages sind wir zum Vertragsende bereits weg. Die kosten wurden damals bereits hinterlegt. Also allenfalls erhalten Sie 50% Ihrer AUfwendungen im Monat.....

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Dezember 2013 00:45
@18:20 - nsn hat mehr als 50% -sie gewinnen an den Sozialabgaben und den Kosten der TG an Siemens - wer die BeE verläßt bekommt 50% und verliert 25% der Arbeitslosendauer (ALG1 einschl. Sozialabgaben ) - muss sich evtl. selbst Krankenversichern während der Sperrzeit - Verlust hat der, der ohne Job geht. Berater kann man wechseln - sollte sich hier auch an den Beirat wenden, falls es da Probleme gibt. Bildet Diskussionsgruppen - Die 5 Monate schafft ihr noch - kann das auch mal umdrehen -- wollt mal was von denen - schickt dem Berater, wenn er pampig wird, mal alle Bewerbungen zuerst zur Durchsicht -dann kuckt mal was passiert. Der Großteil der Berater scheint nach dem was ich so von Kollegen erfahre o.k.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Dezember 2013 09:19
Als Insasse einer Beschäftigungsgesellschaft Muß man 1.Einen neuen Job suchen, 2.Durch Unterwerfung unter die geltenden Bestimmungen sicher stellen, dass die Abstandszahlung der alten Firma in kleinen, monatlichen Häppchen zur Auszahlung kommt, 3.Man ist residenzpflichtig in Deutschland/München, Muß regelmäßig den Briefkasten leeren, falls das Arbeitsamt doch noch den Brief mit dem tollen Stellenangebot schickt. Man fragt sich, wozu 2) und 3) eigentlich gut sein soll.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Dezember 2013 10:40
Das sind Unterwerfungsgesten, die uns bei der Karriere unter Hartz IV bis unter die Brücke helfen sollen.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 01:08
@8:19 - seit 2011 sind die Regeln für geförderte Transfergesellschaften geändert worden - Transfermappe, Zertifizierung, Sprinterprämie etc. Für jüngere, die schnell einen neuen Job finden, ist es eine Win Win Situationen. Für Ältere ist es gegenüber einer Abfindung ein >Verlust (es hätte in Summe mehr Geld gegeben und man hätte sich ´mit den Mitteln selbständig (Gaststätte, Stand auf dem Viktualienmarkt, Male etc. machen können - Job gibt es eh nicht). - Für nsn ist es immer eine Win Situation 1) der ERA_Topf wurde nicht zur Verlängerung und Härtefälle verwandt, sondern generell für die BeE. Damit wird das erste Jahr aus unseren Versicherungsleistungen (KUG) und dem ERA_Tof finanziert - anders gesagt, wir finanzieren das erste Jahr selbst. Durch den überstürzten Beginn am 1ten Mai gab es die Tariferhöhung nicht für uns. Geht man von durchschn. 75% alten Grundgehalt aus, so sind es real nur 70% (+/-5% (IGM/non) - Ergo bezahlen sie nur 8,4 Monatsgehälter für das zweite Jahr - die 12 Monatsgehälter muß man auch relativieren - keine Erhöhung und SOnderzahlungen)- kann man wohl mit 10 BMG ansetzen. Damit sind es nur 18 Monatsgehälter. Abgehen tun noch 6 Monate während der Ruhendstellung - setze es man über alle mit 3 Moante an. Dann zahlen sie real nur 15 Monatsgehälter pro BeEler. Bei Älteren hätten sie sie 7 Monate Kündigungsfrist voll bezahlen müssen - Kündigung erst nach IA_Verhandlung (schätze 1.10.) weitere 5 Monate - Abfindung 0,7 * 30Jahre - 21 Jahre in Summe 26 Monatsgehälter gegenüber 15 Monatsgehältern und dabei bekommen sie noch Fördermittel. Haben da doch gut verhandelt, dabei durften sie noch über Namenslisten die Alten und Behinderten rauswerfen - Bezahlen muß immer jemand (und wenn du dabei angebunden wirst)- fühl ich mich verschaukelt.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 09:56
...Durch den überstürzten Beginn am 1ten Mai gab es die Tariferhöhung nicht für uns
Vielleicht ist es ein schwacher trost. Für uns übrig gebliebenen Tarifmitarbeiter gab es die Tariferhöhung 2012 auch nicht. Darüber war ich auch sehr verärgert und bin es heute noch.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 12:05
@00:08 Es ist doch ganz einfach, sie wollten die Tariferhöhung nicht weitergeben, so oder so. Zudem hätten Sie es dann auch mit den freiwilligen Zahlungen verrechnet. Es sei wie es sei, verloren haben oder hätten wir so oder so. An dieser Stelle möchte ich euch Dich doch auf das Urteil 10Sa135/13 auf Seite 16 verweisen (Link ist hier im Forum bereits geposteet). Das war der damalige Sachstand. Es ist vom Prinzip her ja auch klar, das man das wohl so oder so wohl lange vorher soweit dargestellt bzw. dahin gebracht hat. Das ist leider so und leider legal. Es gibt kein Gesetz, das wirklich in die Unternehmerische Freiheit eingreift. Während der Privatmensch bei dem ein oder anderen schon längst in den Knast wandert, ist es für Firmen leider ganz legal. Es hilft allen Beteiligten nicht weiter mit hätte was wäre wenn etc. Wir sollten uns in der Gegenwart mit unserer Zukunft beschäftigen und diese aktiv in die Hand nehmen. Es ist leider so. Es hilft auch jetzt niemanden weiter. Es ist eben leider so, es hilft jetzt auch niemanden weiter. Mann könnte genau so gut überlegen, was wäre gewesen, wenn ein gewisser Gefreiter im ersten Weltkrieg umgekommen wäre, oder erst gar nicht geboren wurde etc. etc. Es ändert sich leider nichts an der grausamen History und deren direkten oder indirekten Auswirkungen. Klar, wenn man einmal überlegt, was man daraus in der Gegenwart für die Zukunft lernen kann, dann ist das ok.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 12:16
Oh Mann, wist ihr "zurückgebliebene" denn eigentlich wie gut ihr es noch habt? Der ein oder andere Hartz IVler, BeEler, Arbeitsloser oder anderweitig zu schlechteren Konditionen Beschäftigter wäre froh, wenn er eure Vertragsbedingungen hätte. Überlegt euch lieber, wie Ihr dieser Personengruppe helfen könnt, damit diese auch in den Genuß dieser "Privilegien" kommen. Erst wenn ihr euch nicht mehr gegenseitig ausspielen last, erst dann wird sich etwas zum Positiven verändern. So aber versucht ihr euch immer weiter im Wettbewerb nach unten gegenseitig zu beschleunigen. Viel Spaß. Der Sieger erhält Hartz IV und ein früheres Armengrab...... PS.: Ihr kommt mir vor wie eine große Gruppe Schiffbrüchiger auf einer Sandbank bei beginnender Flut....

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 14:58
@11:05/8:56 - es geht nicht um Vergangenheitsbewältigung, einzig alleine bietet die Analyse eine Beurteilung der BeE und nsn, damit der aktuellen Situation(durch diese Maßnahmen hat nsn ca. 130 Millionen gegenüber einer Abfindungsregelung eingespart (bei 5000€ pro Beeler und Monat) . Die Verfahren in der BeE sind wohl mehr aufs Geldeinsparen als auf die Vermittlungshilfe in der BeE gerichtet - damit werden die geringen Mittel (200.000€/IGM-Info) verständlich. Da wird man wohl alle Kreativität bei der Berechnung des BeE Topfs und den Mittelabfluß aus dem Topf durch Verlängerungen aufbringen. Wir sollten da genau ein Auge drauf legen was jetzt am Ende noch passiert. Scheinbar hat die AfA das auch erkannt - warum gibt es nach über 1,5 Jahren diese Zertifizierung und diese wirren Mails? - 8:56, mir ist bekannt, dass nsn bei den Verbliebenen die Tariferhöhungen soweit möglich verrechnet hat - lediglich die AT_Surfer hatten wohl noch einen Vorteil davon (bei denen gab es nichts mehr zu hohlen). Der Vergleich der Einsparungen beim Abbau in München mit dem Nettogewinn der letzten 3 Quartale gibt mir zu denken - für mich ist klar, was von der Firma zu erwarten ist.

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Dezember 2013 23:26
Aber wo steht geschrieben, daß man einer Verlängerung der Beschäftigungsgesellschaft zustimmen muß, wenn man lieber (Und aus Prinzip) eine Umstellung auf ALG-1 besser findet?

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 00:01
@22:56 - Du kannst die beE jederzeit verlassen!
Ich bedanke mich schon heute sehr herzlich bei dir, dass du damit (u.a. für mich) weitere Gelder in den Verlängerungstopf bringst ;)

Re: Sperrzeit beim Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Dezember 2013 09:38
Wenn Dauerberatung und eine straffe Unterstützung für Dein Leben wichtig sind, dann lass Dir Deine Mitgliedschaft in der Beschäftigungsgesellschaft verlängern. So gibst Du auch den Verantwortlichen die Möglichkeit, ihr soziales Engagement für Härtefälle unter Beweis zu stellen.
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