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Härtefallregelung BEe

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 10.06.2012 22:56
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Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 10:12
Hallo, könnte mir mal jemand erklären, wann jemand ein Härtefall ist bzw. wo steht, wer einen Antrag auf Härtefall stellen kann. Ich finde einfach nichts - aber vielleicht bin ich auch nur blind - wer weiß. Danke!

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 10:34
Härtefall für was? Harz4 macht keinen Unterschied. Dem Fallen harte und weiche Würstchen zum Opfer!

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 10:56
@10:34 : geistreiche Bemerkung, auf die die Welt auch verzichten kann; Dösbüttel

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 11:06
Anonymous User hat geschrieben:
Hallo, könnte mir mal jemand erklären, wann jemand ein Härtefall ist bzw. wo steht, wer einen Antrag auf Härtefall stellen kann. Ich finde einfach nichts - aber vielleicht bin ich auch nur blind - wer weiß. Danke!
Könntest Du mit verständlichen Worten erklären, wovon Du überhaupt redest?

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 15:42
Härtefall = wenn jemand durch sein geringeres beE Gehalt seinen sozialen Verpflichtungen nicht mehr oder nur sehr schwer nachkommen kann. Ein beauftragter RA kann Antrag und später Klage einreichen.

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 16:04
Danke für die mehr oder weniger geistreichen Bemerkungen auf eine ernsthafte Frage. @15:42: Wo steht das geschrieben? Es bestehen nämlich verschiedene Meinungen, von denen keine belegt werden kann. 1. So wie du es schreibst mit dem geringeren BeE-Gehalt. 2. Wenn jemand innerhalb der 2 Jahre BeE keine neue Stelle gefunden hat, kann Antrag auf Härtefall stellen und darf dann länger in der BeE verbleiben. Mir fehlt die konkrete Information dazu.

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 7.Juni 2012 16:57
geschrieben steht nichts, aber zu 1.) aus Diskussion zwischen meinem RA und NSN zum Thema Sozialauswahl und Klage. Zu 2. gibt es klare schriftliche Aussagen, die beE wird verlängert mit dem gesparten = zusammen gleiche Höhe der Sprinterprämien und zwar für alle die noch in der beE sind. Deshalb kann keine endgültige Laufzeit der beE angegeben werden = 24 + x Monate (eben solange noch Geld da ist). Mein RA wird hier sehr genau aufpassen was hier zusammengerechnet wird und wie lange dann verlängert wird.

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Juni 2012 13:57
Es ist wirklich schade, dass dieses Forum zu oft für weniger geistreiche Beiträge verwendet wird! -- Ich hatte einen Härtefallantrag gestellt (Grund spielt hier keine Rolle) und folgende Antwort bekommen: *************************** Im Beirat der Transfergesellschaft mbH wurde am 21.05.2012 darüber entschieden, dass ein Härtefall im Sinne des Transfer- und Sozialtarifvertrags nur dann gegeben ist, wenn ein Mitarbeiter während der vollen Laufzeit der Beschäftigungsgesellschaft kein neues angemessenes Arbeitsverhältnis finden konnte. Das bedeutet, dass eine endgültige Entscheidung über die Frage, bei welchen Mitarbeitern eine besondere Härte vorliegt, in der letzten Phase der beE getroffen wird. Diese Härten werden durch einen längeren Verbleib in der Transfergesellschaft ausgeglichen werden. Insbesondere die finanziellen Einbußen, die mit dem Eintritt in die TG vermeintlich verbunden sind, stellen keine Grundlage für die Anwendung von Härtefallregelungen dar. Die finanziellen Abschläge werden durch die Abfindungszahlungen kompensiert. Die Abfindungen gleichen die Verringerung des Entgelts im Regelfall aus. Deswegen wird Ihr Antrag abgelehnt. *************************** Das heisst im Klartext es gibt bis Anfang 2014 per Definition keinen Härtefall. Sollte es dann welche geben, dann darf der Kandidat ein paar Tage länger in der beE bleiben - aber darf er das nicht sowieso lt dreiseitigen Vertrag???

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Juni 2012 22:52
Anonymous User hat geschrieben:
geschrieben steht nichts, aber zu 1.) aus Diskussion zwischen meinem RA und NSN zum Thema Sozialauswahl und Klage. Zu 2. gibt es klare schriftliche Aussagen, die beE wird verlängert mit dem gesparten = zusammen gleiche Höhe der Sprinterprämien und zwar für alle die noch in der beE sind. Deshalb kann keine endgültige Laufzeit der beE angegeben werden = 24 + x Monate (eben solange noch Geld da ist). Mein RA wird hier sehr genau aufpassen was hier zusammengerechnet wird und wie lange dann verlängert wird.
----------- @16:57---- zu 1. ich sehe das richtig, das dies nur eine diskussion war. denn wenn du gegen die sozialauswahl geklagt hättest, dann hättest du den bee-vertrag wohl nicht unterschrieben, denn dann wäre dir die verwendung der bee-mittel egal bzw. diesbezüglich nicht relavant. zu 2) wie willst du an diese zahlen herankommen? die wird nur die geschäftsleitung nsn tr und der beirat haben. der br wird sie wohl nur wenn überhaupt dann wohl kurz zu gesicht bekommen. es wird sich dann schon einer finden müssen, der das dann qualifiziert einklagt, dann steht aber der kläger in der beweislast (beweisumkehr). wer ist denn dein anwalt? der, der auch in der tölzer war? lg ps bin ja mal gespannt auf deine antwort... 0608

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Juni 2012 22:56
Anonymous User hat geschrieben:
Es ist wirklich schade, dass dieses Forum zu oft für weniger geistreiche Beiträge verwendet wird! -- Ich hatte einen Härtefallantrag gestellt (Grund spielt hier keine Rolle) und folgende Antwort bekommen: *************************** Im Beirat der Transfergesellschaft mbH wurde am 21.05.2012 darüber entschieden, dass ein Härtefall im Sinne des Transfer- und Sozialtarifvertrags nur dann gegeben ist, wenn ein Mitarbeiter während der vollen Laufzeit der Beschäftigungsgesellschaft kein neues angemessenes Arbeitsverhältnis finden konnte. Das bedeutet, dass eine endgültige Entscheidung über die Frage, bei welchen Mitarbeitern eine besondere Härte vorliegt, in der letzten Phase der beE getroffen wird. Diese Härten werden durch einen längeren Verbleib in der Transfergesellschaft ausgeglichen werden. Insbesondere die finanziellen Einbußen, die mit dem Eintritt in die TG vermeintlich verbunden sind, stellen keine Grundlage für die Anwendung von Härtefallregelungen dar. Die finanziellen Abschläge werden durch die Abfindungszahlungen kompensiert. Die Abfindungen gleichen die Verringerung des Entgelts im Regelfall aus. Deswegen wird Ihr Antrag abgelehnt. *************************** Das heisst im Klartext es gibt bis Anfang 2014 per Definition keinen Härtefall. Sollte es dann welche geben, dann darf der Kandidat ein paar Tage länger in der beE bleiben - aber darf er das nicht sowieso lt dreiseitigen Vertrag???
das ist wohl ein Standardtext. habe exakt denselben text also eben im klartext sozusagen: selber schuld bist halt weg, war echt die härte für uns.... ;-((( aber wir haben ea jetzt endlich geschafft.. 0608

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2012 07:46
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
geschrieben steht nichts, aber zu 1.) aus Diskussion zwischen meinem RA und NSN zum Thema Sozialauswahl und Klage. Zu 2. gibt es klare schriftliche Aussagen, die beE wird verlängert mit dem gesparten = zusammen gleiche Höhe der Sprinterprämien und zwar für alle die noch in der beE sind. Deshalb kann keine endgültige Laufzeit der beE angegeben werden = 24 + x Monate (eben solange noch Geld da ist). Mein RA wird hier sehr genau aufpassen was hier zusammengerechnet wird und wie lange dann verlängert wird.
----------- @16:57---- zu 1. ich sehe das richtig, das dies nur eine diskussion war. denn wenn du gegen die sozialauswahl geklagt hättest, dann hättest du den bee-vertrag wohl nicht unterschrieben, denn dann wäre dir die verwendung der bee-mittel egal bzw. diesbezüglich nicht relavant. zu 2) wie willst du an diese zahlen herankommen? die wird nur die geschäftsleitung nsn tr und der beirat haben. der br wird sie wohl nur wenn überhaupt dann wohl kurz zu gesicht bekommen. es wird sich dann schon einer finden müssen, der das dann qualifiziert einklagt, dann steht aber der kläger in der beweislast (beweisumkehr). wer ist denn dein anwalt? der, der auch in der tölzer war? lg ps bin ja mal gespannt auf deine antwort... 0608
macht euch keine Hoffnung, daß der BR irgendwelche Zahlen bekommt. Der NSN BR ist nicht für die BEE (rechtliche Trennung). Bin in einer Vorgänger BEE (Siemens AG) und nichteinmal für uns wird auf mehrmalige Nachfrage ein zuständiger BR genannt. BEE ist eigenständig und hat Augenscheinlich keinen BR (ist auch nicht erwünscht).

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2012 16:21
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
geschrieben steht nichts, aber zu 1.) aus Diskussion zwischen meinem RA und NSN zum Thema Sozialauswahl und Klage. Zu 2. gibt es klare schriftliche Aussagen, die beE wird verlängert mit dem gesparten = zusammen gleiche Höhe der Sprinterprämien und zwar für alle die noch in der beE sind. Deshalb kann keine endgültige Laufzeit der beE angegeben werden = 24 + x Monate (eben solange noch Geld da ist). Mein RA wird hier sehr genau aufpassen was hier zusammengerechnet wird und wie lange dann verlängert wird.
----------- @16:57---- zu 1. ich sehe das richtig, das dies nur eine diskussion war. denn wenn du gegen die sozialauswahl geklagt hättest, dann hättest du den bee-vertrag wohl nicht unterschrieben, denn dann wäre dir die verwendung der bee-mittel egal bzw. diesbezüglich nicht relavant. zu 2) wie willst du an diese zahlen herankommen? die wird nur die geschäftsleitung nsn tr und der beirat haben. der br wird sie wohl nur wenn überhaupt dann wohl kurz zu gesicht bekommen. es wird sich dann schon einer finden müssen, der das dann qualifiziert einklagt, dann steht aber der kläger in der beweislast (beweisumkehr). wer ist denn dein anwalt? der, der auch in der tölzer war? lg ps bin ja mal gespannt auf deine antwort... 0608

Die Infos kommen vom Beirat, er ist kein geheimes Gremium. Die Besetzung ist 50% IGM, 50% NSN und mein Anwalt durch den Vertrag hat man Anspruch auf Auskunft - insbesondere bei der Verlängerung.

Re: Härtefallregelung BEe

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2012 19:19
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
geschrieben steht nichts, aber zu 1.) aus Diskussion zwischen meinem RA und NSN zum Thema Sozialauswahl und Klage. Zu 2. gibt es klare schriftliche Aussagen, die beE wird verlängert mit dem gesparten = zusammen gleiche Höhe der Sprinterprämien und zwar für alle die noch in der beE sind. Deshalb kann keine endgültige Laufzeit der beE angegeben werden = 24 + x Monate (eben solange noch Geld da ist). Mein RA wird hier sehr genau aufpassen was hier zusammengerechnet wird und wie lange dann verlängert wird.
----------- @16:57---- zu 1. ich sehe das richtig, das dies nur eine diskussion war. denn wenn du gegen die sozialauswahl geklagt hättest, dann hättest du den bee-vertrag wohl nicht unterschrieben, denn dann wäre dir die verwendung der bee-mittel egal bzw. diesbezüglich nicht relavant. zu 2) wie willst du an diese zahlen herankommen? die wird nur die geschäftsleitung nsn tr und der beirat haben. der br wird sie wohl nur wenn überhaupt dann wohl kurz zu gesicht bekommen. es wird sich dann schon einer finden müssen, der das dann qualifiziert einklagt, dann steht aber der kläger in der beweislast (beweisumkehr). wer ist denn dein anwalt? der, der auch in der tölzer war? lg ps bin ja mal gespannt auf deine antwort... 0608

Die Infos kommen vom Beirat, er ist kein geheimes Gremium. Die Besetzung ist 50% IGM, 50% NSN und mein Anwalt durch den Vertrag hat man Anspruch auf Auskunft - insbesondere bei der Verlängerung.
----------------------------- Also die 50% AG-Anteil, werden die Info freiwillig an keinen dritten rausrücken. 2. Ob der BEirat diese Infos (schriftlich) rausrückt bezweifel ich ebenfalls... Bleibt letztlich die Frage des Anwalts noch zu beantworten, wennst mast hat er ein V oder P im Namen? 0806
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