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NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 26.08.2013 18:53
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NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 18.August 2013 11:05
Auf der Webseite des Anwalts, der sehr viele hier in dieser unsäglichen Angelegenheit (70% vs. 80% + 10.000€extra...) steht zu lesen, dass die 4. und die 8. Kammer des LAG in München Entscheidungen verkünden. "...Termin zur Verkündung einer Entscheidung der 4. Kammer: 25.07.2013 Termin zur Verkündung einer Entscheidung der 8. Kammer: 09.08.2013..." Was wurde denn verkündet, bzw. entschieden?

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 18.August 2013 14:58
Anonymous User hat geschrieben:
Auf der Webseite des Anwalts, der sehr viele hier in dieser unsäglichen Angelegenheit (70% vs. 80% + 10.000€extra...) steht zu lesen, dass die 4. und die 8. Kammer des LAG in München Entscheidungen verkünden. "...Termin zur Verkündung einer Entscheidung der 4. Kammer: 25.07.2013 Termin zur Verkündung einer Entscheidung der 8. Kammer: 09.08.2013..." Was wurde denn verkündet, bzw. entschieden?

Warum ohne Link? Hier ist er http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/nokia-siemens-networks-prozesslage-juli-2013.html
Egal wie die Richter entscheiden, Revision am BAG in Erfurt werden sie zulassen (siehe Text).

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 21.August 2013 12:58
Völlig "falsch" können die bisherigen Urteile natürlich nicht sein. Zu erwarten beim BAG wäre somit in erster Linie das, was bisher schon geurteilt wurde "im Namen des Volkes" und begründet auf jeweils 20-30 Seiten. Nach Erfurt "muss" es natürlich gehen, damit entsprechende Einnahmen auf den beteiligten Seiten generiert werden.

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 21.August 2013 15:30
Anonymous User hat geschrieben:
Völlig "falsch" können die bisherigen Urteile natürlich nicht sein. Zu erwarten beim BAG wäre somit in erster Linie das, was bisher schon geurteilt wurde "im Namen des Volkes" und begründet auf jeweils 20-30 Seiten. Nach Erfurt "muss" es natürlich gehen, damit entsprechende Einnahmen auf den beteiligten Seiten generiert werden.

Wenn sich alle so sicher wären, würde keine Revision zugelassen werden. Wenn NSN Recht bekommt, sind wir auf dem Weg zu einer Einheitsgewerkschaft und das kanns nun gar nicht sein. Man bedenke Mitglieder aus anderen Gewerkschaften bekommen ebenfalls nicht die IGM Boni.
Dann brauchen wir auch keine Demokratie und keine Parteien mehr, es gilt nur noch die IGM Meinung. Und jeder der eine andere Meinung hat, bekommt nichts mehr zu essen und trinken.

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 21.August 2013 16:26
Wenn sowohl 1. und 2. Instanz vom Betroffenen verloren werden, steigt halt leider nicht die Wahrscheinlichkeit für einen Sieg in der letzten Instanz. Zumal der Richter die Sache dann auch "vom Tisch haben will".

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 25.August 2013 20:48
Die 4. Kammer des LAG urteilt pro NSN, Revision zum BAG wurde zugelassen (und dort wird es dann in 2014 spannend) http://www.lag.bayern.de/imperia/md/content/stmas/lag/muenchen/4_sa_166-13_urteil.pdf

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 26.August 2013 01:00
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn sowohl 1. und 2. Instanz vom Betroffenen verloren werden, steigt halt leider nicht die Wahrscheinlichkeit für einen Sieg in der letzten Instanz. Zumal der Richter die Sache dann auch "vom Tisch haben will".


Dein Rechtsverständnis finde ich beeindruckend!

Re: NSN Berufungsverhandlungen vor dem Landesarbeitsgericht München

Abgeschickt von Anonymous User am 26.August 2013 18:53
Ich habe momentan das Rechtsverständnis der 1. und der 2. Instanz.
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