Betriebsrat NSN Bruchsal gekauft ??????
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.09.2012 10:17
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Nachdem am Mittwoch den 4.4.2012 eine Veranstaltung der Werksleitung mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern der Entlassungs-Klagen stattfand,werde ich das Gefühl nicht los,dass ein oder zwei Personen des Betriebsrates mit den Mitarbeitern ,welche die Klage gewonnen haben,nichts mehr zu tun haben wollen.Eher hatte ich den Eindruck,dass Betriebsrat und Werksleitung unter einer Decke stehen!!!!!!!Den Inhalt der Veranstaltung werde ich hier nicht aufführen da er lächerlich,menschenverachtend und das Image des Bruchsaler NSN Betriebsrates beschädigen würde....
Ich will hier keinem etwas unterstellen....aber komisch war es schon....wem ging es auch so??????
an eurer Stelle würde ich das mal durch einige von den Anwälten der Klägerseite untersuchen lassen !!!
Nicht unbedingt die IGM/DGB Anwälte, sondern die privaten ...!!!
habe selber von einem Verwandten davon gehöt was den Leuten da am Mittwoch von der Werksleitung vor den Latzt geknallt wurde.
Das ist ja echt schon der Hohn und der Gipfel der Unverfrorenheit !!!
Sollten mal die Regionalen Medien davon zu hören bekommen, das die Werksleitung entgegen dem Richter-Urteil, das die Leute wieder beschäftigt werden müssen, handelt und die Werksleitung nun glaubt mit den Leuten Psycho Spielchen spielen zu müssen !?
Zudem wurden ja paralell von den Anwälten auch noch Anträge auf Wiederbeschäftigung gestellt vor Gericht.
Ich gehe mal davon aus, das wenn jetzt die Klagen gewonnen wurden, sicher auch diese Anträge auf Wiederbeschäftigung durch sind und gelten.
Somit würde die Werksleitung gegen gesprochenes Recht verstoßen und man müßte diese Schande von NSN Bruchsal gleich nochmals verklagen und das ganze Dekadente im Elfenbeinturm sitzende Pack zum Teufel jagen !
Verdammt noch mal, da bleibt einem doch glatt die Spucke weg, so könnte man da sich aufregen ...
mich würde interessieren ob es Rechtlich wirklich zulässig ist was sich die Werksleitung hier in Bruchsal wieder mal mit den Leuten erlaubt hat ?
Also wenn der Richter der Klage stattgegeben hat, so müssen doch die Leute in die zur Zeit bestehende Kurzarbeit miteingebunden werden und dürfen meiner Ansicht nach nicht zu 100% auf Kurzarbeit gesetzt werden.
Was zudem eine Benachteiligung derer wäre, die Arbeiten müssen, bei gleicher Bezahlung aller.
Dies kommt einer Willkürlichen Selektierung gleich und verstößt hiermit sicher auch gegen die ethischen Richtlinien von NSN.
Aber wenn man in einem Satz Ethik und NSN in den Mund nimmt, ist das schon ein Wiederspruch in sich.
Anonymous User hat geschrieben:
mich würde interessieren ob es Rechtlich wirklich zulässig ist was sich die Werksleitung hier in Bruchsal wieder mal mit den Leuten erlaubt hat ? Also wenn der Richter der Klage stattgegeben hat, so müssen doch die Leute in die zur Zeit bestehende Kurzarbeit miteingebunden werden und dürfen meiner Ansicht nach nicht zu 100% auf Kurzarbeit gesetzt werden. Nein, das geht nicht. Es gibt ein Recht auf vertragsgemäße (Weiter)-Beschäftigung (gemeint ist der Arbeitsvertrag), das man notfalls auch wieder einklagen muss. Dem Arbeitgeber kann man eine angemessene Zeit einräumen einen Arbeitsplatz zu finden, aber Kurzarbeit 0 auf Dauer geht nicht.
Ihr wisst ja:
80 BetrVG - Allgemeine Aufgaben
(1) Der Betriebsrat hat folgende allgemeine Aufgaben:
darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden;
Kommt der Betriebsrat oder ein Betriebsratsmitglied seiner Verpflichtung nicht ordnungsgemäß nach, kann z.B. die Belegschaft die Sanktionen gem. § 23 Abs.1 BetrVG einleiten. Hier spricht man von "grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten".
usw...usw....
Ein gewisser Herr T. F., seines Zeichens ( in schändlicher Art und Weise ) Personalleiter bei NSN Bruchsal, hat diesmal sein Mundwerk etwas zu weit aufgerissen und ist den Leuten, eines Römischen Stadthalters gleich, mit beispielloser Selbsgefälligkeit, Rechthaberichkeit und Herabwürdigen Äußerungen begegnet.
Er soll sich warm anziehen, denn dies wird konzequenzen nach sich ziehen ... !!!
die Frage stellt sich, wie die Firma den Antrag auf Wiederbeschäftigung, bzw. dem Stattgeben der Klage des Gerichts erfüllen muß !?
Reicht es einfach, die Leute zwar weiterhin zu bezahlen, so das diese Finanziell keine Nachteile haben,
und diese für welchen Zeitraum auch immer zu hause zu lassen, oder muß die Firma die Leute tatsächlich wieder ganz real beschäftigen, heißt Arbeiten lassen !?
Ich meine, es wird schon den einen oder anderen an der Psyche kratzen, wenn er zwar die Klage gewonnen hat, aber nun trotzdem zu hause sitzen muß, auch wenn das Geld vorerst mal weiter fließt.
Es geht hierbei sicher auch um Selbstverwirklichung durch Arbeit, Würde des Menschen und das Gefühl zu haben, ich gehöre wieder dazu.
Was die Firma den Leute ja eindeutig nehmen will, das Gefühl dazu zu gehören !!!
Zudem ja durch die gewonnene Klage, die Rückkehrenden Kläger/Kollegen, nunmehr nach Gesetz/Urteil gleich zu behandeln sind, so wie die anderen Kollegen die Arbeiten.
Woher nimmt sich die Firma also das Recht heraus, eine bestimmte Gruppe zu selektieren ???
Zudem noch weiterhin die Möglichkeit eine Abfindung zu nehmen, gewähren !?
Doch sicher nur deswegen, weil gehoft wird, das durch diese Sonderbehandlung/Psycho-Terror, doch noch einige, trotz gewonnenner Klage, die Abfindung nehmen und gehen !
Und weil den NSN Anwälten klar ist, das sie auch in einer 2. Instanz sicher keine Chance haben werden.
Also alles nur eine großer Bluff um den Leuten wieder mal Angst zu machen und zum gehen zu bewegen ... !?
Die ca. 50 Mitarbeiter die die Klage gewonnen haben sollen laut Gericht ja nun wieder in Bruchsal beschäftigt werden.
Hierzu gab es letzten Mittwoch oben genannten Termin mit Werksleitung/Personalabteilung und Betriebsrat.
Anscheinend wurden die Leute darauf eingeschworen, das man diese nicht mehr beschäftigen will und es wurde ihnen gesagt das für sie keine Arbeit da sei und das genau diese Leute wieder entlassen werden wie sie hier sitzen wenn es in eine 2. Instanz geht bzw. wenn wieder Entlassungen anstehen.
Die Leute werden nun bis Juni/Juli oder länger auf Kurzarbeit gesetzt oder frei gestellt und sollen der Firma fern bleiben.
Ich verfolge das ganze mit regem interesse, weil ich selbst mal Mitarbeiter bei NSN Bruchsal war.
Jetzt ist es wohl so, das die Leute natürlich schwer enttäuscht sind, das sie nicht wieder arbeiten dürfen und das es anscheinend vom BR die Zustimmung zu allem gab, was durch die Werksleitung/Personalabteilung gesagt wurde !?
Also wenig Gegenwehr vom Betriebsrat !?
Es entstand wohl somit der Eindruck das der BR die Leute aufgegeben hat und sich für diese nicht mehr einsetzt und sie nicht mehr gegen die Aussagen von Werksleitung/Personalabteilung schützt oder dagegen angeht !?
Als Außenstehender sieht es für mich so aus, das sich der BR diese Aussagen von oben selber zuzuschreiben hat, wenn dieser die Leute nicht gegen die Vorgehensweise der Werksleitung verteidigt sondern hier noch zustimmt. Ist nur eine Vermutung.
Da sind wohl auch noch einige Aussagen mehr von BR und Personalabteilung gefallen, die den Leuten sauer aufgestoßen sind und sich gefragt wurde, auf welcher Seite der BR eigentlich steht.
Mehr kann sicher jemand sagen der dabei gewesen ist, da ich selber wie erwähnt nicht mehr bei NSN Bruchsal beschäftigt bin, ( bin einer der gegangen worden ist und nicht geklagt hat aber noch guten Kontakt zu einigen Kollegen hat ).
Für mich stellt sich weiterhin die Frage welchen Wert die gewonnene Klage eigentlich hat, was es laut Gericht bedeutet weiterbeschäftigt zu werden ?
Reicht es hier, von der Firma einfach nur weiterbezahlt zu werden oder müssen die Leute beschäftigt werden.
Ist also die Vorgehensweise der Firma rechtens oder nicht ?
Zumindest diverse Aussagen/Drohungen der Personalabteilung gegen die Mitarbeiter scheinen nicht rechtens zu sein, dies wurde wohl schon von einem Anwalt der Klägerseite angemerkt.
Hier waren wohl einige der Betroffenen schnell und haben sich gleich nach der Sitzung mit ihren Anwälten kurzgeschlossen.
Wäre gut wenn hier jemand der dabei war mehr Licht in die Angelegenheit bringen könnte.
(DC) Also wenn das Gericht NSN Bruchsal zur Wiederbeschäftigung verdonnert, ist der BR vielleicht nicht der richtige Ansprechpartner. Hier hilft nur der Gerichtsvollzieher, der dann im Betrieb die Wiederbeschäftigung "vollzieht". Stellt sich die Betriebsleitung quer, Erzwingungshaft beantragen, vielleicht des Ober-NSN Chefs. Wäre doch toll, wenn bei Suri die Handschellen bei der nächsten Einreise in D klicken.
Anonymous User hat geschrieben:
....Anscheinend wurden die Leute darauf eingeschworen, das man diese nicht mehr beschäftigen will und es wurde ihnen gesagt das für sie keine Arbeit da sei und das genau diese Leute wieder entlassen werden wie sie hier sitzen wenn es in eine 2. Instanz geht bzw. wenn wieder Entlassungen anstehen. Die Leute werden nun bis Juni/Juli oder länger auf Kurzarbeit gesetzt oder frei gestellt und sollen der Firma fern bleiben. ...... Wäre gut wenn hier jemand der dabei war mehr Licht in die Angelegenheit bringen könnte......Ich kann nur von meinen Erfahrungen damals 2003-2005 in Mch H berichten. Als wir alle (ca. 160) die 1.Instanz gewonnen haben, bekamen wir alle pro forma eine Scheinarbeit zur erledigen. Keiner(?) von uns hat dagegen geklagt, weil die Anwälte eher abgeraten haben. So ging es bis zu Ende der 2.Instanz. Danach war BAG nicht zugelassen. Der BR-Vorsitzende Heribert Fiber hat dann im persönlichen Telefonat mit H.v Pierer durchgesetzt, dass wir alle (ca. 160) dann auch ordnungsgemäß (nach ca. 2 Jahren!) wieder in den Betrieb re-integriert worden sind. Meistens haben wir die alte Arbeit wieder bekommen, aber einen neuen Vorgesetzten. Die Re-Integration hat auch in den meisten Fällen gut geklappt! Das nenne ich den richtigen Einsatz eines Betriebsrats! Heribert lebt leider nicht mehr, aber diese gute Tat werden wir ihn nie vergessen!!!!
Auf Basis von Ploneboard