Krankenversicherungsbeitrag nach Abfindung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.03.2015 10:39
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Geehrte Forumsteilnehmer(innen),
hat hier jemand Informationen oder Erfahrungen zum Thema
"Krankenversicherungsbeitrag nach Abfindung".
Mein Kenntnisstand ist:
1) Abfindung wird nach einem Jahr nicht mehr breücksichtigt
2) Abfindung wird nach Pflichtversicherung (z. B. nach Leistungen durch AFA)
nicht mehr berücksichtigt
D. h. eine Abfindung aus 2012 findet im Mai 2015 keine Berücksichtugung
mehr bei der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen - korrekt?
Oder hat hier jemand einen anderen Kentnisstand / andere Erfahrungen?
Besten Dank für eventuelle Infos.
Ja, das ist meines Wissens nach Korrekt (jedoch ohne Garantie meinerseits). Aber genaue Auskunft kannst Du Dir auch telefonisch bei Deiner Krankenkasse erfragen. Notiere Dir da den Namen des Auskunftgebenden und oder lass es Dir kurz per Mail bestätigen. Es gilt dann der Mindestbeitrag von ich glaub es waren in 2014 159.- Euro im Monat. Achtung, Zinseinnahmen und Mieteinnahmen sind auch zu berücksichtigen.
Anonymous User hat geschrieben:
Soweit die Theorie. In der Praxis tauchen jedoch Zinseinnahmen seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr notwendigerweise in der Steuererklärung auf, so dass die Krankenkassen darauf angewiesen sind, dass die Kapitalerträge ehrlich angegeben werden.
Ja, das ist meines Wissens nach Korrekt (jedoch ohne Garantie meinerseits). Aber genaue Auskunft kannst Du Dir auch telefonisch bei Deiner Krankenkasse erfragen. Notiere Dir da den Namen des Auskunftgebenden und oder lass es Dir kurz per Mail bestätigen. Es gilt dann der Mindestbeitrag von ich glaub es waren in 2014 159.- Euro im Monat. Achtung, Zinseinnahmen und Mieteinnahmen sind auch zu berücksichtigen.
Soweit die Theorie. In der Praxis tauchen jedoch Zinseinnahmen seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr notwendigerweise in der Steuererklärung auf, so dass die Krankenkassen darauf angewiesen sind, dass die Kapitalerträge ehrlich angegeben werden.
Krankenversicherung: Welchen Beitrag Privatiers zahlen (für Leute die zu alt für den Arbeitsmarkt, aber zu jung zum Sterben sind)< br/>< br/>
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-22915/titel-krankenversicherung-welchen-beitrag-privatiers-zahlen_aid_645166.html
Anonymous User hat geschrieben:
Auch Verzehr von angesparten Kapital wird als Zinseinnahme gewertet, sofern es sich um einen Verkauf von Wertpapieren handelt, der nach dem 1.1.2009 angeschafft wurde, und zwar in der Höhe des Veräußerungsgewinns, der auch für die Abgeltungssteuer maßgeblich ist. Dieser kann im Einzelfall sogar über dem Verkaufserlös liegen, wie im Falle meiner Infineon-Aktien, da diese inzwischen bei meiner Depotbank mit negativem (!) Einkaufspreis geführt warden.
Krankenversicherung: Welchen Beitrag Privatiers zahlen (für Leute die zu alt für den Arbeitsmarkt, aber zu jung zum Sterben sind)< br/>< br/> http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/tid-22915/titel-krankenversicherung-welchen-beitrag-privatiers-zahlen_aid_645166.html
Auch Verzehr von angesparten Kapital wird als Zinseinnahme gewertet, sofern es sich um einen Verkauf von Wertpapieren handelt, der nach dem 1.1.2009 angeschafft wurde, und zwar in der Höhe des Veräußerungsgewinns, der auch für die Abgeltungssteuer maßgeblich ist. Dieser kann im Einzelfall sogar über dem Verkaufserlös liegen, wie im Falle meiner Infineon-Aktien, da diese inzwischen bei meiner Depotbank mit negativem (!) Einkaufspreis geführt warden.
Anonymous User hat geschrieben:
Soweit sind wir ja noch nicht, das jeder Hinz und Kunz zugriff auf irgendwas hat. Der Auftrag der GKV ist es den Beitrag unter "Berücksichtigung der gesamten wirtschaftschaftlichen Leistungsfähigkeit" des Mitgliedes festzusetzen. Dazu hat der GKV Spitzenverband vor dem BGH erstritten das das Mitglied seine Einkommenssteuererklärung vorzulegen hat. (X-fach bestätigt) Das ist eigentlich alles. Genauso wenig hat das Finanzamt ja von sich aus Durchgriff auf deine Konten, braucht es ja auch nicht, dafür gibts ja eben die Abgeltungssteuer. Die Bafin hat damit sowieso nichts zu tun.
Ein paar Bemerkungen dazu ....
Es gibt überparteiübergreifende Bestrebungen die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen und diese Einkünfte wieder dem normalen Einkommenssteuertarif zu unterwerfen, somit auch sichtbar im Steuerbescheid.
Oftmals gibt es ja mehrere Steuerbescheide, welchen bekommt den dann die GKV ?
Die GKV hat keinerlei Motivation den maximalen Beitrag zu erheben, sie bekommt eh nur einen fixen Betrag aus dem Gesundheitstopf pro Kopf zurück, egal was das Mitglied zahlt. Viel Schlimmer ist es für die Kasse wennn das Mitglied wechselt, dann gibts nämlich garnichts.
Die Höhe deiner Abfindung ist der GKV bekannt auch alle weiteren Zahlungen aus sozialversicherungpflichtigen Einkommen wie DC und Firmenrente, weil es dafür und nur dafür ein Meldesystem gibt.
Die Nichtangabe wäre Betrug und somit strafbar. Auch die KRankenkasse dürfte bei Verdacht Zugriff auf die persönlichen Kontostände über die Bafin haben. Aber im Zeitalter der Niedrigstzinsen kann man das doch irgendwie Glaubhaft machen.. Wer nicht fragt, der nicht gewinnt...
Soweit sind wir ja noch nicht, das jeder Hinz und Kunz zugriff auf irgendwas hat. Der Auftrag der GKV ist es den Beitrag unter "Berücksichtigung der gesamten wirtschaftschaftlichen Leistungsfähigkeit" des Mitgliedes festzusetzen. Dazu hat der GKV Spitzenverband vor dem BGH erstritten das das Mitglied seine Einkommenssteuererklärung vorzulegen hat. (X-fach bestätigt) Das ist eigentlich alles. Genauso wenig hat das Finanzamt ja von sich aus Durchgriff auf deine Konten, braucht es ja auch nicht, dafür gibts ja eben die Abgeltungssteuer. Die Bafin hat damit sowieso nichts zu tun.
Ein paar Bemerkungen dazu ....
Es gibt überparteiübergreifende Bestrebungen die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen und diese Einkünfte wieder dem normalen Einkommenssteuertarif zu unterwerfen, somit auch sichtbar im Steuerbescheid.
Oftmals gibt es ja mehrere Steuerbescheide, welchen bekommt den dann die GKV ?
Die GKV hat keinerlei Motivation den maximalen Beitrag zu erheben, sie bekommt eh nur einen fixen Betrag aus dem Gesundheitstopf pro Kopf zurück, egal was das Mitglied zahlt. Viel Schlimmer ist es für die Kasse wennn das Mitglied wechselt, dann gibts nämlich garnichts.
Die Höhe deiner Abfindung ist der GKV bekannt auch alle weiteren Zahlungen aus sozialversicherungpflichtigen Einkommen wie DC und Firmenrente, weil es dafür und nur dafür ein Meldesystem gibt.
Anonymous User hat geschrieben:
Naja wenn das familienversicherte Mitglied z.B. aus der Abfindung mehr als 365 EUR Einkünfte p.M. generiert (Zinsen, Dividenden, etc.) dann ist ganz schnell vorbei mit der Familienversicherung.
Bin schon lange bei SBK und seit Sommer 2014 über Ehepartner mitversichert, habe Abfindung 2014 bekommen und bei SBK vorab klären lassen ob sie angerechnet wird. Ergebnis: wird nicht angerechnet; d.h. ich zahle keine persönlichen KV Beitäge da Familienversicherung!!
Naja wenn das familienversicherte Mitglied z.B. aus der Abfindung mehr als 365 EUR Einkünfte p.M. generiert (Zinsen, Dividenden, etc.) dann ist ganz schnell vorbei mit der Familienversicherung.
Anonymous User hat geschrieben:
So ist es: http://www.finanztip.de/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen/
Geehrte Forumsteilnehmer(innen), hat hier jemand Informationen oder Erfahrungen zum Thema "Krankenversicherungsbeitrag nach Abfindung". Mein Kenntnisstand ist: 1) Abfindung wird nach einem Jahr nicht mehr breücksichtigt 2) Abfindung wird nach Pflichtversicherung (z. B. nach Leistungen durch AFA) nicht mehr berücksichtigt D. h. eine Abfindung aus 2012 findet im Mai 2015 keine Berücksichtugung mehr bei der freiwilligen Versicherung in der Gesetzlichen - korrekt? Oder hat hier jemand einen anderen Kentnisstand / andere Erfahrungen? Besten Dank für eventuelle Infos.
So ist es: http://www.finanztip.de/krankenkassenbeitrag-auf-abfindungen/
Ich habe die Abfindung von Siemens (SIS) bekommen und eine Wohnung zur Vermietung gekauft SBK wollte nur Mietvertrag und die Raten für die Restfinanzierung sehen und seit ich keine Leistungen ARGE mehr bekomme Zahle ich den Mindestbeitrag ( ca160€ ) erhöht sich aber bei Kapitalerträgen aus anderen Anlagen. Kann bis zum Höchstbeitrag gehen. Pflegeversicherung bei Pflichtversicherung nicht vergessen.
Anonymous User hat geschrieben:
Verstehe nicht, wo Du Verluste herbeizaubern willst?`Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz von Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Sollte der Einkaufsspreis negativ sein (wie in meinem Fall, da bei Infineon die Dividcndenausschüttungen immer steuerfrei waren und dafür vom Einkaufspreis abgezogen wurden), so ist eben der Veräu0erungsgewinn höher als der Verkaufserlös.
@ 16:23 Gilt da dann eigentlich nicht die Gewinn\Verlustrechnung? Daher eben ist der Veräußerungsgewinn in deinem Falle wohl eher negativ oder eben bei Null. Aber mal anders gefragt: Ist die Frage für den Treadstarter denn nun erledigt????
Verstehe nicht, wo Du Verluste herbeizaubern willst?`Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus der Differenz von Verkaufspreis minus Einkaufspreis. Sollte der Einkaufsspreis negativ sein (wie in meinem Fall, da bei Infineon die Dividcndenausschüttungen immer steuerfrei waren und dafür vom Einkaufspreis abgezogen wurden), so ist eben der Veräu0erungsgewinn höher als der Verkaufserlös.
schön das wir darüber geschrieben haben. Deine Abschreibungspraxis hatest Du nicht erwähnt. Zudem war meine glaskugel gerade eben blind, durch die ich meist sehe, das jemand wenn auch nur theoretisch Millionär ist. Ok, lassen wir das. Der Treaderöffner kann sich j aentsprechend bei der zuständigen Stelle erkundigen. Ich denke wir sollten das Thema nun als geschlossen betrachten, bis sich der Eröffner wieder meldet.
Danke
Auf Basis von Ploneboard