Gerechtere Bezahlung für Mandatsträger.!?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
03.12.2013 23:36
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Wenn man sich die jüngsten Diskussionen über Gehälter von Mandatsträger ansieht, kann man eigentlich nur noch den Kopf Schütteln. Auf der einen Seite hat sich der Gesetzgeber wohl etwas gedacht, als er das Gesetz so machte. Auf der anderen Seite sollte man vor allem die mit so einem Mandat behaftete Verantwortung nicht ganz außer acht lassen. Der Teufel liegt wie so oft im Detail. Klar was genaues weis man nicht. Man fragt sich auch klar was eine derartige Mandatshäufung bei manchen AN-Vertretern zu suchen hat. Eine bessere Vernetzung und ein wesentlich besserer Informationsaustausch wären da wohl auch von Nöten. Aber das Problem existiert doch so oder so in der ganzen Republik. Von den Psychischen Belastungen, die durch die enorme Verantwortung entstehen ganz zu Schweigen. Wenn jemand also Verantwortlich für Zigtausende Menschen Verträge betreffend aushandelt, sollte er ja auch anständig bezahlt werden. Nur was ist anständig? Vielleicht sollte man diesbezüglich das BetrVG entsprechend klarer und eindeutiger Verfassen. So könnte man Beispielsweise eine unabhängige Kommission bestehend aus Arbeitsrechtlern einsetzen, die solche Gehälter vorher überprüfen. Ob sich das lohnt? Klar ich hätte auch gerne so ein Gehalt, wer wohl nicht, der unten steht! Aber ist es nicht genau das Problem der Neiddiskussion?
Es ist schon komisch, das man sich nicht aufregt, wenn ein Tellerwäscher Millionär wird, warum soll also in einem kleinen Fernsehtechniker nicht auch ein Unternehmer stecken? Es wäre wohl anzuraten, das der Gesetzgeber die AG hier in Bezug auf die Stelung von MAndatsträgern hier besser unterstützt. Stellt euch mal lieber besser die Frage, wem solche Diskussionen denn eigentlich nutzen und wer der Nutznieser hiervon ist. Die Belegschaften wohl eher nicht auf lange Sicht??
Also hier mal klar die Aufforderung an alle, hier Vorschläge zu unterbreiten inwieseit hier Mandatsträger gerecht bezahlt werden könnten. Es wäre auch interessant, wenn die jeweiligen Kommentatoren dazuschreiben würden, ob Sie so ein Mandat ausüben würden mit Ihrer persönlichen Begründung. Bin schon gespannt über die Antworten. PS.: Bitte eine faire Diskussion, ohne Neid und Beleidigungen.
@00:40 es geht nicht um eine Neiddiskussion - die Frage ist die Unabhängigkeit der Mandatsträger. Eine Verdopplung der Bezüge innerhalb eines Jahres wirft halt Fragen auf. Die 300000€ stellen für mich kein Problem dar - die Mandatsträger sollen gut bezahlt werden - hierzu sollte der GBR eine Betriebsvereinbarung abschließen, wie die Gehaltssteigerungen/Entlohnung während der Mandatszeit sind - es sollen hier auch keine negativen Einbußen der Ehrenämtler bestehen. Immer wenn und solange wie so etwas vom Gutwill des AG abhängt, wird es die Frage der Abhängigkeit geben und diese Diskussionen wird es auch immer wieder geben. Es behindert alle BRs in ihrer Arbeit und der Gewerkschaft ist es auch eher abträglich. Gerade für Großbetriebe/Konzerne bedarf es hier wohl klarerer Regelungen und Absprachen.
@ 12:28 das BetrVG verhindert ja einer Betriebs bzw. Gesamtbetriebsvereinbarung. Das wäre so, als ob man eine Betriebsvereinbarung abschließt, in der Bestechung per Definition legalisiert wird. Es handelt sich hierbei um ein Bundesgesetz, welches nicht per Betriebsvereinbarung (BV oder GBV) ausgehebelt werden kann. Damit die Mandatsträger eben nicht vom Gutwill abhängig oder gar Erpressbar werden sollte dies im Gesetz entsprechend besser geregelt werden. Während man sich als Privatperson strafbar oder Schadensersatzpflichtig macht, geschieht Firmen nichts, wenn Sie Ihre Belegschaften mit Betriebsschließung und oder Existenzvernichtung bedrohen. Vielleicht sollte man die AG auch dazu verpflichten in eine Art Found zu zahlen, damit man hieraus ausscheidende MAndatsträger bei Bedarf weiterbilden kann. (pg)
@12:51 - bin kein Jurist und weiß nicht, was möglich ist - evtl. sollte man es in Tarifverträgen festlegen - es sollte ein Verfahren gefunden werden: Extremfall unser Adler - evtl nach Ausbildung (gewerbl. techisch) in Ecklohn - war bei unserer Ausbildung sowieso ein Skandal. Direkt danach freigestellter BR - das durchgehend bis heute (65)? - wie soll die Lohnentwicklung sein - ewig Ecklohn mit Tarifsteigerung? Standardentwicklung (gab es im gewerblichen Bereich nicht wie im Angestelltenbereich)? Maximale Entwicklung in den Angestelltenbereich bis F4? Wie werden die Zulagen gewährt? Das ist doch derzeit offen. Eine klare Regelung würde allen helfen und die Unabhängigkeit sicherstellen. Wo auch immer es festgelegt wird. Bei der Verdopplung der Bezüge von 100.000€ auf 200.000 +100000 Boni kommen die Fragen aber sicher nach Gutwill auf - und sicherlich keine Regelerhöhung - die 100000 + Insentives entsprechen bereits den Bändern für F5/F4 also schon besonders gut für jemand der bei Siemens normalerweise mit Ecklohn nach der Ausbildung einsteigt. Evtl. sollte man nachschauen wie Siemens öffentliche Mandatsträger (Bürgermeister, Landtags-/Bundestagsabgeordnete) bei Beförderungen behandelt. Bei den Diskussionen der letzten Jahre scheint bei den Konzernen hier ein Regelungsbedarf zu bestehen - mit Ehrenamt hab ich da doch einige Probleme.
@ 12:51 Weiterbildung für Mandatsträger (z. B. freigestellte Betriebsräte) ist in der Tat extrem wichtig, da heutzutage schon eine einzige Amtszeit von 4 Jahren genügen kann, um beruflich den Anschluss zu verlieren. Wenn nun niemandem aus einem Ehrenamt Nachteile entstehen sollen, dann ist nicht nur die Bezahlung während der Amtszeit wichtig, sondern auch angemessene Weiterbildung, um anschließend die unterbrochene berufliche Karriere fortsetzen zu können.
Sonst wäre die Freistellung als Betriebsrat nur noch für ältere KollegInnen ratsam, die ohnehin anschließend in Rente gehen wollen. Und das kann niemand ernsthaft wollen. Man muss auch mal die Jungen ranlassen, aber bitte ohne ihnen gleich ihre ganze berufliche Zukunft zu verbauen.
Die Idee mit dem Fonds für Weiterbildung finde ich gut, allerdings sollte auch Weiterbildung während der Amtszeit finanziert werden, damit die Mandatsträger beruflich am Ball bleiben und gar nicht erst ins Abseits geraten.
Und bitte nicht vergessen: Nicht jeder Mandatsträger verdient so viel wie Lothar Adler! Normalerweise bekommt ein freigestellter Betriebsrat sein vorheriges Gehalt weitergezahlt sowie die tariflichen Erhöhungen. Je früher im Laufe seines Berufslebens jemand also freigestellter Betriebsrat wird, umso geringer ist sein Einkommen während der Amtszeit. Und umso wichtiger ist für ihn die berufliche Perspektive nach der Amtszeit!
Zum Thema psychische Belastung: Das lässt sich durch Geld nicht wirklich kompensieren. Aber wenn ein Arbeitnehmervertreter Verhandlungen führt und mit finanziell bestens versorgten Arbeitgebervertretern an einem Tisch sitzt, dann ist er unweigerlich im Nachteil, wenn er selbst mit echten Existenzängsten zu kämpfen hat und nicht weiß, wie er in Zukunft für seine Familie sorgen soll, falls er seinen Arbeitsplatz verliert.
Sonst wäre die Freistellung als Betriebsrat nur noch für ältere KollegInnen ratsam, die ohnehin anschließend in Rente gehen wollen. Und das kann niemand ernsthaft wollen. Man muss auch mal die Jungen ranlassen, aber bitte ohne ihnen gleich ihre ganze berufliche Zukunft zu verbauen.
Die Idee mit dem Fonds für Weiterbildung finde ich gut, allerdings sollte auch Weiterbildung während der Amtszeit finanziert werden, damit die Mandatsträger beruflich am Ball bleiben und gar nicht erst ins Abseits geraten.
Und bitte nicht vergessen: Nicht jeder Mandatsträger verdient so viel wie Lothar Adler! Normalerweise bekommt ein freigestellter Betriebsrat sein vorheriges Gehalt weitergezahlt sowie die tariflichen Erhöhungen. Je früher im Laufe seines Berufslebens jemand also freigestellter Betriebsrat wird, umso geringer ist sein Einkommen während der Amtszeit. Und umso wichtiger ist für ihn die berufliche Perspektive nach der Amtszeit!
Zum Thema psychische Belastung: Das lässt sich durch Geld nicht wirklich kompensieren. Aber wenn ein Arbeitnehmervertreter Verhandlungen führt und mit finanziell bestens versorgten Arbeitgebervertretern an einem Tisch sitzt, dann ist er unweigerlich im Nachteil, wenn er selbst mit echten Existenzängsten zu kämpfen hat und nicht weiß, wie er in Zukunft für seine Familie sorgen soll, falls er seinen Arbeitsplatz verliert.
Die AUB hat u.a. zu diesem Thema die "Göttinger Thesen" verfasst, sehr interessant! http://www.aub.de/AUB/sites/default/files/userfiles/image/documents/goettinger_thesen.12.2008.pdf
Na ihr macht hier zwei Töpfe auf, bei der Weiterbildung hab ich das Problem, das sollten die Regeln bei denen es weh tut, falls es da überhaupt ein Problem gibt. Hatte den Eindruck, viele BRs waren nicht nur für eine Periode im BR und bei längerer Zeit wirds mit Qualifizierungen/Kurse etwas schwierig. Der größte Anteil an der Kompetenzentwicklung geschieht innerhalb der Tätigkeit. Nun was ist mit einem Entwickler nach 10 oder 15 Jahre? Da auch BRs sich berufliche Qualifikationen und Kompentenzen (halt andere als ein Entwickler) aneignen muß man entsprechende neue Tätigkeitsfelder suchen und entsprechend qualifizieren. Hatte aber den Eindruck, das es auch so gehandhabt wird. _Das Problem hier ist doch die berufliche und damit verbundene Gehaltsentwicklung. Die AUB-Thesen höhren sich alle toll an - alles offen legen und kontrollieren - wir wählen die BRs und da gibt es erstmal ein Grundvertrauen, wie ist die Praxis und wie schützt man die Mandatsträger vor dem Verdacht der Abhängigkeit und da sollte es eine klare Regelung geben - einschließlich Qualifizierung auch auf andere Tätigkeitsfelder. Nur die Diskussion ging von Adler und dem Gehaltssprung etc. aus - mit klaren Vorgaben gäbe es diese Diskussion nicht und das alles Kaputtkontrollieren brauchts auch nicht - ich will da erstmals Vertrauen in die gewählten Leute haben.
Anonymous User hat geschrieben:
Das war auch die Antwort der IGM: "WIR brauchen das nicht!"
Na ihr macht hier zwei Töpfe auf, bei der Weiterbildung hab ich das Problem, das sollten die Regeln bei denen es weh tut, falls es da überhaupt ein Problem gibt. Hatte den Eindruck, viele BRs waren nicht nur für eine Periode im BR und bei längerer Zeit wirds mit Qualifizierungen/Kurse etwas schwierig. Der größte Anteil an der Kompetenzentwicklung geschieht innerhalb der Tätigkeit. Nun was ist mit einem Entwickler nach 10 oder 15 Jahre? Da auch BRs sich berufliche Qualifikationen und Kompentenzen (halt andere als ein Entwickler) aneignen muß man entsprechende neue Tätigkeitsfelder suchen und entsprechend qualifizieren. Hatte aber den Eindruck, das es auch so gehandhabt wird. _Das Problem hier ist doch die berufliche und damit verbundene Gehaltsentwicklung. Die AUB-Thesen höhren sich alle toll an - alles offen legen und kontrollieren - wir wählen die BRs und da gibt es erstmal ein Grundvertrauen, wie ist die Praxis und wie schützt man die Mandatsträger vor dem Verdacht der Abhängigkeit und da sollte es eine klare Regelung geben - einschließlich Qualifizierung auch auf andere Tätigkeitsfelder. Nur die Diskussion ging von Adler und dem Gehaltssprung etc. aus - mit klaren Vorgaben gäbe es diese Diskussion nicht und das alles Kaputtkontrollieren brauchts auch nicht - ich will da erstmals Vertrauen in die gewählten Leute haben.
Das war auch die Antwort der IGM: "WIR brauchen das nicht!"
Anonymous User hat geschrieben:
Ja, ja, die AUB ...
Schelsky und Co. wären wir damit auch nicht auf die Schliche gekommen denn das waren ja keine BRs.
Die AUB hat u.a. zu diesem Thema die "Göttinger Thesen" verfasst, sehr interessant! http://www.aub.de/AUB/sites/default/files/userfiles/image/documents/goettinger_thesen.12.2008.pdf
Ja, ja, die AUB ...
Schelsky und Co. wären wir damit auch nicht auf die Schliche gekommen denn das waren ja keine BRs.
Anonymous User hat geschrieben:
RICHTIG, die einzigen BESTOCHENEN Betriebsräte gibt und gab es bisher NUR AUSSCHLIEßLICH bei der IGM!!!!!
Aber im Gegensatz zur IGM hat die AUB aus ihren Fehlern gelernt, aber die IGM??????
Anonymous User hat geschrieben:Die AUB hat u.a. zu diesem Thema die "Göttinger Thesen" verfasst, sehr interessant! http://www.aub.de/AUB/sites/default/files/userfiles/image/documents/goettinger_thesen.12.2008.pdf
Ja, ja, die AUB ...
Schelsky und Co. wären wir damit auch nicht auf die Schliche gekommen denn das waren ja keine BRs.
RICHTIG, die einzigen BESTOCHENEN Betriebsräte gibt und gab es bisher NUR AUSSCHLIEßLICH bei der IGM!!!!!
Aber im Gegensatz zur IGM hat die AUB aus ihren Fehlern gelernt, aber die IGM??????
Anonymous User hat geschrieben:
Genau, bei der AUB war es eine einzel Person, Herr Schelsky
aber bei der IGM?????
Anonymous User hat geschrieben:Die AUB hat u.a. zu diesem Thema die "Göttinger Thesen" verfasst, sehr interessant! http://www.aub.de/AUB/sites/default/files/userfiles/image/documents/goettinger_thesen.12.2008.pdf
Ja, ja, die AUB ...
Schelsky und Co. wären wir damit auch nicht auf die Schliche gekommen denn das waren ja keine BRs.
Genau, bei der AUB war es eine einzel Person, Herr Schelsky
aber bei der IGM?????
Richtige Selbsterkenntnis ist so ziemlich das schwerste was es gibt.
Das die AUB aus ihren Fehlern gelernt hat bezweifle ich. Alleine schon die Behauptung das das nur eine einzelne Person gewesen sei ist ja schon Heuchelei vom feinsten. Korrekt ist nur das ein einzelner verurteilt wurde.
Warum tritt die AUB bei der BR Wahl denn nicht unter ihrem wirklichen Namen AUB an? Die Organisation heißt ja auch noch AUB oder etwa nicht.
Da gibt es wohl etwas zu verschleiern, da soll der Wähler getäuscht werden, denn eins ist klar gelernt wurde nichts es gibt nur "alten Wein in neuen Schläuchen".
Soviel dazu.
Und natürlich gab und gibt es bei der IGM schwarze Schafe und nicht nur eins, keine Frage. Alleine wenn ich mir die Liste derjenigen anschaue welche ihre Aufsichtsrat Tantiemen nicht korrekt abführen.
Und wenn das mit dem Adler am ende des Tages wirklich alles Legal, complaint und korrekt gewesen sein sollte bleibt doch ein Geschmäckle und zwar ein gewaltiges. Aber danach sieht es nicht aus, erste Konsequenzen wurden ja schon getroffen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article120845916/Siemens-schickt-Personal-Manager-in-Zwangsurlaub.html
Das die AUB aus ihren Fehlern gelernt hat bezweifle ich. Alleine schon die Behauptung das das nur eine einzelne Person gewesen sei ist ja schon Heuchelei vom feinsten. Korrekt ist nur das ein einzelner verurteilt wurde.
Warum tritt die AUB bei der BR Wahl denn nicht unter ihrem wirklichen Namen AUB an? Die Organisation heißt ja auch noch AUB oder etwa nicht.
Da gibt es wohl etwas zu verschleiern, da soll der Wähler getäuscht werden, denn eins ist klar gelernt wurde nichts es gibt nur "alten Wein in neuen Schläuchen".
Soviel dazu.
Und natürlich gab und gibt es bei der IGM schwarze Schafe und nicht nur eins, keine Frage. Alleine wenn ich mir die Liste derjenigen anschaue welche ihre Aufsichtsrat Tantiemen nicht korrekt abführen.
Und wenn das mit dem Adler am ende des Tages wirklich alles Legal, complaint und korrekt gewesen sein sollte bleibt doch ein Geschmäckle und zwar ein gewaltiges. Aber danach sieht es nicht aus, erste Konsequenzen wurden ja schon getroffen.
http://www.welt.de/wirtschaft/article120845916/Siemens-schickt-Personal-Manager-in-Zwangsurlaub.html
Hallo @ all vorposter, Es geht hier nicht um die AUB, IGM, Adler, Huber oder sonstigen Extreme. Die sind sicherlich ein gewisser Ursprung. Es geht mir hier wirklich um eine Gerechtere Entlohnung bzw. gerechtere Absicherung von MAndatsträgern. Auf der einen Seite kann es ja nicht sein, das jemand ein Putzfrauengehalt bekommt(Sorry ist Putzfrauen oder Männern nicht Beleidigend gemeint) und zum anderen Verantwortung wie ein Manager hat. Es darf auch nicht sein, das man dadurch immer weider einer gewissen Angst ausgesetzt ist.
Die Thesen dieser Gruppe lehnen sich da an das Gesetz an, sind aber letztlich meiner Meinung nach nicht die eigentliche Lösung des Problems. Einige davon versuchen wohl auch, den Status bzw. die Rechte einer Gewerkschaft durch die Hintertür zu erlangen, aber das soll hier nicht diskutiert werden. Klar soll eine Änderung auch berücksichtigen, das es dann wohl den ein oder anderen gäbe, der das dann dazu nutzt um einen BR nachhaltig in seiner Arbeit zu torpedieren. Klar Teile der Thesen könnten durchaus Bestandteil einer Änderung werden. Warum sollte man denn nicht aus Fehlern oder Fehlleitungen lernen? In den meisten Fällen ist es ja so, das wenn man sich einmal als BR eingesetzt hat man wohl in vielen Fällen für das weitere Berufsleben verbrannt ist. Warum eigentlich? Wären ehemalige Mandatsträger dennn nicht die besseren HR's?
Alsi eine Neuthese wäre also wie ich schon Erwähnte : 1. AG-unabhängiger Weiterbildungsfound
(pg)
These 2: Gerechteres Zahlungsmodell:
Vielleicht wäre es ja auch Gerechter, wenn man die Gesamtpersonalkosten durch die Mitarbeiterzahl teilt. Das könnte dann das Durchschnittsgehalt sein, welches ein Mandatsträger mindestens bekommt.
Beim BR wäre das dann eben die Personalkosten des Betriebs, beim GBR z.B. des Landes, KBR der EU etc. Die Vorsitzenden jeweils das doppelte, die Stellvertreter das 1,5 Fache des Durchschnitts. Um eine Ämterhäufung zu vermeiden, z.B. BR+GBR+AR+KBR wären dann die ermittelten Summen dieser Ämter entsprechend zu addieren und durch die Anzahl der Ämter (hier durch 4) zu teilen. Bei den variablen Anteilen genauso. Bei nicht tarifgebundenen Firmen könnte man das dann automatisch um die Inflationsrate erhöhen. Ich denke das wäre gerecht und transparent. Sollte jemand jedoch ein Höheres Gehalt beziehen, als das obige, so gilt das Höhere zuzüglich der Inflationsrate um denjenigen nicht zu benachteiligen.
These 3: Klar wie in dem Fall A beschrieben wird Herrn A eine Wohnung in Mchn bezahlt. Ich denke, das sollte mit einer "angemessenen Wohnung" ok sein. Wenn man z.B. Mchn nimmt, dann dürfte das für eine Firma letztlich billiger sein, als horrende kurzfristige Hotelrechnungen bei den Spesen. Eine gewisse Flexibilität bei "plötzlichen" Verhandlungen wäre gegeben. (pg)
Anonymous User hat geschrieben:
Richtige Selbsterkenntnis ist so ziemlich das schwerste was es gibt.
Das die AUB aus ihren Fehlern gelernt hat bezweifle ich. Alleine schon die Behauptung das das nur eine einzelne Person gewesen sei ist ja schon Heuchelei vom feinsten. Korrekt ist nur das ein einzelner verurteilt wurde.
Warum tritt die AUB bei der BR Wahl denn nicht unter ihrem wirklichen Namen AUB an? Die Organisation heißt ja auch noch AUB oder etwa nicht.
Da gibt es wohl etwas zu verschleiern, da soll der Wähler getäuscht werden, denn eins ist klar gelernt wurde nichts es gibt nur "alten Wein in neuen Schläuchen".
Soviel dazu.
Auch wenn das (mal wieder) am Thema vorbei geht, da es hier um die Bezahlung von Mandatsträgern geht und nicht um irgendwelche Vereine, muss ich dennoch ein Kommentar dazu loswerden.
1. Die AUB hat mit Sicherheit mehr aus ihrem Fehler gelernt als alle Gewerkschaften! Sie hat sich komplett neu Aufgestellt und ist transparent wie ein Glashaus. Die Gewerkschaften versuchen nach wie vor alles zu verschleiern und scheuen das Tageslicht, wie der Werwolf, den Vollmond!
2. Warum sollte ich eine BR-Liste nach einem Verein benennen? Die AUB gibt im Gegensatz zur IGM keine Vorschriften wie die Liste heißen muss. Die Mitglieder der AUB sind nicht fremdgesteuert und dürfen selbst entscheiden wie die Liste genannt wird. Das man auch etwas selbst entscheiden darf, scheint den IG Metallern fremd zu sein.
3. Da es bei der AUB KEINE bestochenen Betriebsräte gibt (Herr Schelsky wurde übrigens auch "nur" wegen Steuerhinterziehung verurteilt), brauchen wir auch nichts zu verschleiern.
@09:34 @all others Wenn Du über die AUB diskutieren willst, dann mach bitte eine eigene Diskussion auf, ebenso bei IGM. L.A. VW etc... Wenn es Dir um die im Frühjahr beginnenden BR-Wahlen geht, dann bitte ebenfalls eine eigene Diskussion. Die meisten hier haben diesen Themenbereich selbst hautnah miterlebt. Also bitte erspare uns die AUB-IGM und BR-Wahlendiskussion in diesem Tread, das past hier nicht zum Thema. Deine ich muß trotzdem hier posten obwohl es nicht past, das ist genauso wie ich habe nichts gegen aber...
Das sind alte "Nebenthemen", die sicherlich irgendwo berechtigt sind. Jedoch diese Diskussion nur unsinnig vollmüllen, darum eigener Tread. Es geht mir hier um eine echte Lösung. Es hilft nichts, immer und immer wieder die selben Literneien zu zitieren. Was hier in dieser Diskussion gefragt sein soll sind echte Lösungsvorschläge. Diese eben nicht nur für Betriebe in denen eine Gewerkschaft organisiert ist, sondern auch in Betrieben, die keinen Tarifvertrag haben. Wenn Du also hier eine Lösung hast, die dies verbessert, dann bitte hier posten mit fortlaufender Thesennummer. Bei Antworten die sich auf eine These beziehen bitte die These angeben (These 1.. Kannst diese dem besseren Verständnis nach ja auch Begründen, was Du damit erreichen willst. Es geht mir hier wirklich um eine Gerechtere Bezahlung von Ehrenamtsträgern.Danke im voraus (PG)
@18:33 Er arbeitet ja weiter, nur anders. Das freistellen ist ja im Grunde deshalb, das er seinen BR-Verpflichtungen nachkommen kann. Zudem ist er dann ja noch Mitarbeiter der Firma und hat sozusagen seinen Arbeitsplatz. In dem Moment, wo er freigestellt ist fängt ja im Grunde seine Dequalifikationsphase an. Also je länger er freigestellt ist, desto länger entfernt er sich von seinem eigentlichen BEruf. Hierzu meine These 1 "Weiterbildungsfound" etc. Wieviele Beispiele mag es denn wohl geben, in denen ein (BR) an vergleichspersonen mehr Gehalt bekommen hat? Vor allem wenn er seinen Gesetzesauftrag sich für die BElegschaft einzusetzen ernst nimmt und diesen lebt? Im gegensatz hierzu lassen sich wohl wesentlich mehr finden, die eben in ihrer Gehaltsstation verharren und nur Tariferhöhungen erhalten. Dem stehen leider eher fragwürdige auch moralisch komische Gehaltsfindungen für angenehmere BR entgegen. Es muß also dafür gesorgt werden, das dies gerechter von statten geht und vor allem transparenter geschieht. Oder fänden Sie es gerecht, wenn Sie ab sofort für den Rest Ihres BErufslebens, sagen wir mal die nächsten 25 jahre genau ihr jetziges Monatsgehalt weiter erhalten, während ihr Kollege mit genau den selben Berufsbild mehr erhält, vielleicht Karriere als Führungskraft macht? Also doch lieber etwas mehr transparenz und Gerechtigkeit!?
These 1):http://dejure.org/gesetze/BetrVG/38.html - § 38 Freistellungen - (3) Der Zeitraum für die Weiterzahlung des nach § 37 Abs. 4 zu bemessenden Arbeitsentgelts und für die Beschäftigung nach § 37 Abs. 5 erhöht sich für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, auf zwei Jahre nach Ablauf der Amtszeit.
(4) Freigestellte Betriebsratsmitglieder dürfen von inner- und außerbetrieblichen Maßnahmen der Berufsbildung nicht ausgeschlossen werden. Innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Freistellung eines Betriebsratsmitglieds ist diesem im Rahmen der Möglichkeiten des Betriebs Gelegenheit zu geben, eine wegen der Freistellung unterbliebene betriebsübliche berufliche Entwicklung nachzuholen. Für Mitglieder des Betriebsrats, die drei volle aufeinander folgende Amtszeiten freigestellt waren, erhöht sich der Zeitraum nach Satz 2 auf zwei Jahre. ---> Also für die Qualifizierung und Entwicklung ist per Gesetz bereits gesorgt. ------
Nun die Frage, was ist eine gerechte, wohl besser angemessene Entlohnung? - http://dejure.org/gesetze/BetrVG/37.html --> § 37
Ehrenamtliche Tätigkeit, Arbeitsversäumnis ... (1) Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
(2) Mitglieder des Betriebsrats sind von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
(4) Das Arbeitsentgelt von Mitgliedern des Betriebsrats darf einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nicht geringer bemessen werden als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher beruflicher Entwicklung. Dies gilt auch für allgemeine Zuwendungen des Arbeitgebers.
(5) Soweit nicht zwingende betriebliche Notwendigkeiten entgegenstehen, dürfen Mitglieder des Betriebsrats einschließlich eines Zeitraums von einem Jahr nach Beendigung der Amtszeit nur mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die den Tätigkeiten der in Absatz 4 genannten Arbeitnehmer gleichwertig sind.
-----> Damit hat das Gesetz doch alles geklärt --- ist sicher damit auch gerecht. Der Gesetzgeber legt hier das Mindestentgeld fest - räumt aber einen Spielraum nach oben ein. Nur wann kommt ein BR in den Geruch der Abhängigkeit? Bei einem Entgeld, das dem der Bundeskanzlerin entspricht - ist das noch angemessen oder liegt hier Abhängigkeit vor? Ist das Entgeld das des Vorgängers oder liegt eine erhebliche Steigerung vor? Wird der Nachfolger auch noch so entlohnt? Wie ist die Regelung in der Firma? Wann ist für die Mitarbeiter die unabhängigkeit nicht mehr ersichtlich? Wann entspricht das Entgeld noch einem Ehrenamt oder ist es eine spezielle berufliche Entwicklung?
Anonymous User hat u.a. geschrieben:
Ich halte das für sehr populistisch, damit werden nur dumpfe Vorurteile und billige Klischees bedient.
Wenn ich wieder "zurück ins Glied" müsste bräuchte ich keine wie auch immer geartete spezielle Weiterbildung. Ich müsste in einem neuen Job anfangen (mein alter ist seit Jahren in Indien) und bräuchte etwas Einarbeitung und Einarbeitungszeit wie jeder andere auch.
Ich hätte sogar Vorteile da ich in meiner Zeit als Mitglied des BR soziale Kompetenz und soft skills erwerben kann. Und weitaus größere Möglichkeiten habe an meinem Netzwerk zu arbeiten. Und das sind die Qualifikationen die neben den rein fachlichen Qualifikationen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
In dem Moment, wo er freigestellt ist fängt ja im Grunde seine Dequalifikationsphase an (zu These 1 "Weiterbildungsfound" ).
Ich halte das für sehr populistisch, damit werden nur dumpfe Vorurteile und billige Klischees bedient.
Wenn ich wieder "zurück ins Glied" müsste bräuchte ich keine wie auch immer geartete spezielle Weiterbildung. Ich müsste in einem neuen Job anfangen (mein alter ist seit Jahren in Indien) und bräuchte etwas Einarbeitung und Einarbeitungszeit wie jeder andere auch.
Ich hätte sogar Vorteile da ich in meiner Zeit als Mitglied des BR soziale Kompetenz und soft skills erwerben kann. Und weitaus größere Möglichkeiten habe an meinem Netzwerk zu arbeiten. Und das sind die Qualifikationen die neben den rein fachlichen Qualifikationen immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Liebe Ling Uaan,
es freut mich, das Du so ein gutes Netzwerk hast und wieder so einen guten Einstieg ins Berufsleben hast. Man darf sich nicht selbst als Nabel der Welt sehen, das mache ich auch nicht. Die Wirklichkeit im Berufsleben sieht da eher anders aus. Klar hat man normalerweise Zeit zum Einarbeiten. Nur wie lange, das hängt u.a. auch vom Arbeitgeber ab. Die meisten suchen Mitarbeiter, die das sofort können. Die These 1 will ja im Extremfall eine Komplette Neuorientierung abdecken. Wenn der ein oder andere nur sehr wenig Zeit braucht, um sich einzuarbeiten, dann ist das ja für den einzelnen toll. Die Frage stellt sich ja auch in welche Richtung geht denn "Dein Netzwerk" ? Gewerkschaft, AUB, VERDI, IGM, NCI....? Egal, es stellt sich da dann die Frage, inwieweit sich Dein Netzwerk bezüglich einer neuen Tätigkeit für Dich einsetzen kann und wird. Aber das ist Deine eigene Sache. Mein Gedanke dabei ist unter anderem der, das sich mit so einem WB-Found beispielsweise indirekt mehr Rückgrad gegenüber AG in Verhandlungen entwickelt. Diejenigen BR's, die anschließend in Rente gegangen sind, sind da eher im Moment venachlässigbar bezüglich der These 1. Daher meine Frage an Dich was ist daran ein "Dumpfes Vorurteil"? Was sind daran billige Klischees? Die BR's, die ich kenn, waren entweder allesamt bei einer bestimmten Gruppe oder sonst irgendwie entsprechend positiv gefördert. Aber wenn ich da an einen ganz bestimmten (H.F) denke, dann kann man da ehrlich nicht behaupten, das der in irgend einer Art und Weise positiv gefördert wurde. Das was dort mit diesem BR geschehen ist, gehört für die Zukunft verhindert. Das geht unter anderem mit den hier nicht vollständig vorgestelllten Thesen. Die sich hier ja im Laufe der Diskussion weiter auffüllen sollen..... (PG)
Komm doch einfach zum NCI-Stammtisch, dann kann man das auch im größeren Kreis Diskutieren....
Anonymous User hat geschrieben:
Nein, dieses Netzwerk wäre da weniger hilfreich, außer man möchte in einer anderen Firma BR werden oder Hauptamtlicher oder beim DBG Bildungswerk anfangen.
Da ist natürlich schon das klassische berufliche Netzwerk gemeint. In die Entwicklung, in den Systemtest, in den Vertrieb, zum Service etc. zu Dienststellenleitern, zu Abteilungsleitern usw. auch in andere Firmen auch zu exKollegen. Nur bei NSN ein Netzwerk aufrecht zu erhalten und zu pflegen wäre schwierig, da das bei der nächsten Restrukturierung schon wieder mächtig ausgehöhlt wenn nicht gänzlich zerschossen würde. NSN ist nicht der Nabel der Welt.
Daher meine Frage an Dich was ist daran ein "Dumpfes Vorurteil"? Was sind daran billige Klischees?
Das bezieht sich vor allem auf den Term 'Dequalifikationsphase' und die Aussage das es für BRs eine spezielle Weiterbildung 'danach' bedarf. Als ob man wenn man BR wird verblödet und alles vergisst - sozusagen eine inverse Demenz - und das ist schon in so manchem Kopf drinnen. Und ich halte daher trotz Einwand dieses Statement aufrecht.
Ich habe nichts vergessen. Weder meine fachlichen Kenntnisse noch meine Erfahrung, das kann mir niemand nehmen. Und das bisschen Projekt bezogenes Fachwissen - geschenkt. Und was ich noch alles dazu bekomme kannst du unter meinem letzten Post nachlesen. Ich sehe keinen Sinn darin mich da zu wiederholen.
Etwas anderes ist es bei einer kompletten beruflichen Neuorientierung, was den Aspekt anbetrifft stimme ich dir zu.
Aber davon sollte man ab einem gewissen Alter nach Möglichkeit sowieso die Finger lassen, aber da nur am Rande.
Die Frage stellt sich ja auch in welche Richtung geht denn "Dein Netzwerk" ? Gewerkschaft, AUB, VERDI, IGM, NCI....?
Nein, dieses Netzwerk wäre da weniger hilfreich, außer man möchte in einer anderen Firma BR werden oder Hauptamtlicher oder beim DBG Bildungswerk anfangen.
Da ist natürlich schon das klassische berufliche Netzwerk gemeint. In die Entwicklung, in den Systemtest, in den Vertrieb, zum Service etc. zu Dienststellenleitern, zu Abteilungsleitern usw. auch in andere Firmen auch zu exKollegen. Nur bei NSN ein Netzwerk aufrecht zu erhalten und zu pflegen wäre schwierig, da das bei der nächsten Restrukturierung schon wieder mächtig ausgehöhlt wenn nicht gänzlich zerschossen würde. NSN ist nicht der Nabel der Welt.
Daher meine Frage an Dich was ist daran ein "Dumpfes Vorurteil"? Was sind daran billige Klischees?
Das bezieht sich vor allem auf den Term 'Dequalifikationsphase' und die Aussage das es für BRs eine spezielle Weiterbildung 'danach' bedarf. Als ob man wenn man BR wird verblödet und alles vergisst - sozusagen eine inverse Demenz - und das ist schon in so manchem Kopf drinnen. Und ich halte daher trotz Einwand dieses Statement aufrecht.
Ich habe nichts vergessen. Weder meine fachlichen Kenntnisse noch meine Erfahrung, das kann mir niemand nehmen. Und das bisschen Projekt bezogenes Fachwissen - geschenkt. Und was ich noch alles dazu bekomme kannst du unter meinem letzten Post nachlesen. Ich sehe keinen Sinn darin mich da zu wiederholen.
Etwas anderes ist es bei einer kompletten beruflichen Neuorientierung, was den Aspekt anbetrifft stimme ich dir zu.
Aber davon sollte man ab einem gewissen Alter nach Möglichkeit sowieso die Finger lassen, aber da nur am Rande.
Als ehemaliges BR-Mitglied muß ich leider Ling widersprechen. Die damals meist "altgedienten" BR-Mitglieder Mch H - vornehmlich IGM und AIN - waren so weit vom aktuellen Geschehen von der tatsächlichen, realen Arbeitswelt wie nur irgendwas ! Krönung : einer der seit seiner Jugendvertretungszeit anschließend nur noch BR war und an seiner bescheidenen IGM-Karriere gebastelt hat. Da waren weder fachliche Kenntnisse, um mit den Aktiven auf Augenhöhe mitreden zu können noch großartig andere Erfahrungen vorhanden. Das sollte sich tatsächlich ändern, wird aber durch das Auskungeln bei der Listenwahl verhindert. Tja, auch da könnte die IGM was für Transparenz und Demokratie tun, aber das würde natürlich den selbstverliebten und pöstchengeilen Bürokraten nicht passen. Ich versteh einfach nicht, wie die Mehrheit wieder und wieder blind für die IGM stimmt. Na ja, ich schau mir das jetzt entspannt von draußen an.
Als ehemaliges BR-Mitglied muß ich leider Ling widersprechen. Die damals meist "altgedienten" BR-Mitglieder Mch H - vornehmlich IGM und AIN - waren so weit vom aktuellen Geschehen von der tatsächlichen, realen Arbeitswelt wie nur irgendwas ! Krönung : einer der seit seiner Jugendvertretungszeit anschließend nur noch BR war und an seiner bescheidenen IGM-Karriere gebastelt hat. Da waren weder fachliche Kenntnisse, um mit den Aktiven auf Augenhöhe mitreden zu können noch großartig andere Erfahrungen vorhanden. Das sollte sich tatsächlich ändern, wird aber durch das Auskungeln bei der Listenwahl verhindert. Tja, auch da könnte die IGM was für Transparenz und Demokratie tun, aber das würde natürlich den selbstverliebten und pöstchengeilen Bürokraten nicht passen. Ich versteh einfach nicht, wie die Mehrheit wieder und wieder blind für die IGM stimmt. Na ja, ich schau mir das jetzt entspannt von draußen an.
@17:28 - dass Mehrheit in Mch M für die IGM gestimmt hat ist doch klar, die standen ja auch nicht (noch nicht ...) auf einer Namensliste.
Ansonsten gebe ich dir hinsichtlich Transparenz recht. Wahllisten dürfen nicht gemauschelt werden. Ansonsten gehören Gehälter öffentlich gemacht. Das schließt auch SonderBonus-Zahlungen für Namenlisten aus!
Es wäre wirklich interessant zu sehen, ob es für den BR in Mch M auch solche "Zuckerl" wie für den Adler nach dem Abbau gab.
Ansonsten gebe ich dir hinsichtlich Transparenz recht. Wahllisten dürfen nicht gemauschelt werden. Ansonsten gehören Gehälter öffentlich gemacht. Das schließt auch SonderBonus-Zahlungen für Namenlisten aus!
Es wäre wirklich interessant zu sehen, ob es für den BR in Mch M auch solche "Zuckerl" wie für den Adler nach dem Abbau gab.
Ja, die Berufsbetriebsräte sind schon gewöhnungsbedürftig so oder so.
Aber so pessimistisch wie mein Vorredner sehe ich die Lage selbst für so extreme Fälle nicht.
Auch ich bin der Ansicht das man aus so einem Kollegen, aus so einer Kollegin keinen HW Entwickler, keine Programmiererin machen kann, geschweige denn versierte. Agile Development halten die vermutlich für eine Methode der künstlichen Befruchtung oder so.
Als ehemaliges BR Mitglied weißt du dann ja auch wie es im BR zugeht. Da ist ein hauen und stechen, jeder gegen jeden ... . Wer sich da jahrzehntelang behauptet hat ist ein geschickter Taktiker, kann mit verschiedenen Interessenlagen umgehen, war vermutlich langjähriger Sprecher diverser Ausschüsse usw. usf.
So einen Berufsbetriebsrat kann ich jederzeit zum Dienststellenleiter machen, die nötigen soft skills hat er/sie. Auch in der Personalabteilung könnte man einen Berufsbetriebsrat jederzeit einsetzen. Die dafür nötigen speziellen SAP Kenntnisse können schnell gelernt werden, insbesondere da die Betriebsräte ja auch mit SAP arbeiten und da nicht völlig bei Null angefangen werden müsste. Er/sie muss das Ding ja nicht programmieren sondern nur durch die Menüs navigieren und ab und zu ein Formular ausfüllen.
Aber so pessimistisch wie mein Vorredner sehe ich die Lage selbst für so extreme Fälle nicht.
Auch ich bin der Ansicht das man aus so einem Kollegen, aus so einer Kollegin keinen HW Entwickler, keine Programmiererin machen kann, geschweige denn versierte. Agile Development halten die vermutlich für eine Methode der künstlichen Befruchtung oder so.
Als ehemaliges BR Mitglied weißt du dann ja auch wie es im BR zugeht. Da ist ein hauen und stechen, jeder gegen jeden ... . Wer sich da jahrzehntelang behauptet hat ist ein geschickter Taktiker, kann mit verschiedenen Interessenlagen umgehen, war vermutlich langjähriger Sprecher diverser Ausschüsse usw. usf.
So einen Berufsbetriebsrat kann ich jederzeit zum Dienststellenleiter machen, die nötigen soft skills hat er/sie. Auch in der Personalabteilung könnte man einen Berufsbetriebsrat jederzeit einsetzen. Die dafür nötigen speziellen SAP Kenntnisse können schnell gelernt werden, insbesondere da die Betriebsräte ja auch mit SAP arbeiten und da nicht völlig bei Null angefangen werden müsste. Er/sie muss das Ding ja nicht programmieren sondern nur durch die Menüs navigieren und ab und zu ein Formular ausfüllen.
Hatte auch mal so einen Lehrlingskollegen - Jugendvertreter, direkt danach BR einige Jahre, Firma schrumpfte,Anzahl BRs schrumpfte, vergleichbare Arbeitsplätze waren weg, Kollege machte eine Umschulung mit Hilfe der Gewerkschaft, war nicht Siemens, ist scheinbar der neue Zeitgeist. Kann nur jedem BR raten auf seine Qualifikationen zu achten - Nicht jeder Jugendvertreter und Facharbeiter macht über den BR den Weg in die Gehaltsgruppe der Generaldirektoren. Da muß man schon Flügel haben.
also werte Vorredner, ich sehe also das die These 1 durchaus eine Notwendigkeit hat. Ich denke es ist direkt oder indirekt auch eine Art Angst verbunden. Z.B Was passiert wenn ich nicht mehr nach Jahren wiedergewählt oder gar freigestellt werden? Wenn so ein Mnadatsträger dann sicher ist, daß er danach weitegebildet wird, dann kann er getrost diesen Weg gehen. Das starre klammern hätte dann ein Ende oder anders gesagt das loslassen wäre einfacher. @Ling Ich hatte die Kenntnisse, voe allem was in der PA zwischen BR und HR auch rechtlich gesehen falsch läuft. Ich hatte mich sogar auf diverse Stellen beworben, nur eine realle chance, die habe ich nie erhalten. Ich denke aber, warum sollten sie gewisse dinge ändern? Sie wollen das einfach nicht. Es ist einfacher und billiger, junge Mitarbeiter einzustellen, die älteren meist teureren freisetzen wie auch immer. Dadurch hat hr immer etwas zu tun, egal in welcher Richtung... (PG)
@mo 22:34 Danke für den Hinweis zu These 1, Du hast da recht. Nur betrifft das ausschließlich freigestellte BRs. Es gibt aber auch zahlreiche BRs, die sozusagen kalt freigestellt sind, also BRs, die aufgrund ihrer Tätigkeit in den Ausschüssen eben keine Freistellung haben. Das geht soweit, das Sie Ihren Ehrenamtlichen Verpflichtungen eben zu Ihrem beruflichen Nachteil nachkommen. Das andere ist, die Bezahlung. Ich denke das man auch hier etwas nachjustieren könnte, um vor allem die nötige Transparenz zu gewährleisten. So ganz Nebenbei würde der BR auch die im Betrieb vorherschenden Gehaltsstrukturen (höhen) erfahren. Klar, jeder will soviel verdienen wie es nur irgendwie geht, aber man sollte die Kirche im dorf lassen. (PG)
Anonymous User hat geschrieben:
Meiner Meinung haben Betriebsräte zu viel Macht und unser System der Mitbestimmung ist an die Grenze gekommen.
@mo 22:34 Danke für den Hinweis zu These 1, Du hast da recht. Nur betrifft das ausschließlich freigestellte BRs. Es gibt aber auch zahlreiche BRs, die sozusagen kalt freigestellt sind, also BRs, die aufgrund ihrer Tätigkeit in den Ausschüssen eben keine Freistellung haben. Das geht soweit, das Sie Ihren Ehrenamtlichen Verpflichtungen eben zu Ihrem beruflichen Nachteil nachkommen. Das andere ist, die Bezahlung. Ich denke das man auch hier etwas nachjustieren könnte, um vor allem die nötige Transparenz zu gewährleisten. So ganz Nebenbei würde der BR auch die im Betrieb vorherschenden Gehaltsstrukturen (höhen) erfahren. Klar, jeder will soviel verdienen wie es nur irgendwie geht, aber man sollte die Kirche im dorf lassen. (PG)
Meiner Meinung haben Betriebsräte zu viel Macht und unser System der Mitbestimmung ist an die Grenze gekommen.
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