Bundessozialgericht: 283 Euro reichen zum Leben
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
11.03.2016 18:56
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Das Bundessozialgericht bestätigt die Praxis der Jobcenter, die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger um bis zu 30 Prozent kürzen zu dürfen. Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum bleibe dabei gewahrt, entschieden die BSG-Richter in Kassel. Für notwendige Anschaffungen könnten die Arbeitslosen gegebenenfalls zusätzliches Geld beantragen.
Nach einem Leistungsbetrug durch Hartz-IV-Empfänger dürfen die Jobcenter die Regelleistung für bis zu drei Jahre um 30 Prozent kürzen. Das entspricht derzeit einer Kürzung um 121,20 von 404 Euro. Geklagt hatte ein Langzeitarbeitsloser aus Osnabrück, der dem Jobcenter Einkünfte verschwiegen hatte. Wie schon die Vorinstanzen widersprach das BSG dem Mann.
http://www.n-tv.de/der_tag/Mittwoch-09-03-2016-article17175461.html
Was soll man dazu noch sagen? Seit dem ich das Theater mit Siemens Beschäftigungsgesellschaft und Arbeitsamt selbst erlebt habe bin ich der Meinung, man sollte ALG-1, ALG-2 u.s.w. komplett abschaffen. Würde Vater Staat den Menschen nicht ungefragt und automatisch das Geld aus der Tasche ziehen, dann könnten die Menschen auch selbst besser für den Notfall vorsorgen. Und wenn es drauf ankommt, dann hätte man selbst genug Geld im Sparstrumpf und müsste sich nicht auch noch von den Staatsbeamten belästigen und bevormunden lassen. Stichwort: Sozialwidriges Verhalten und so. Diese Leute sind mir so dermaßen auf den Zünder gegangen, dass ich die bestehenden sozialen Sicherungssysteme komplett ablehne.
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