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Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 09.03.2012 10:57
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Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Februar 2012 23:09
Das Firmen IMS ist grade mal wieder nicht erreichtbar, wo von HR eventuell ein Dokument zu finden wäre, im Internet bei der IG Metall ist auch kein Detail zu finden in Bezug auf NSN, also hier die Frage ob ich richtig in der Annahme gehe das wir bei NSN als Arbeitnehmer eine ganz normale Kündigungsfrist nach § 622 BGB von 4 Wochen zum 15. oder Letzten Tag eines Kalendermonats haben, egal wie lange dabei. Also keine tariflichen Sonderlocken?

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Ling Uaan am 26.Februar 2012 05:36
Also keine tariflichen Sonderlocken? Wie sich das schon anhört, wessen geistes Kind bist Du denn? Wenn ich es richtig in Erinnerung habe steht es auch im bayr. TV mehr oder weniger wortgleich so drinnen. Also so wie oben beschrieben. Soweit so gut für die Tariffler. Als ÜT musst Du in Deinen Arbeitsvertrag schauen was da dazu geschrieben steht. Da habe ich auch schon Verträge gesehen wo was von 3 Monaten steht.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2012 13:58
Über welchen "Berliner Tarifvertrag" redest du eigentlich? Den Era Flächentarifvertrag für das ex Siemensstammhaus Personal, Den Ergänzungstarifvertrag für die Mitarbeiter des Service Deutschland, oder oder oder...

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2012 22:07
Der "ganz normale" Era Flächentarifvertrag für das ex Siemensstammhaus Personal ist gemeint und auch nicht als AT'ler.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2012 18:13
Du meinst den Manteltarifvertrag. Du hast die ganz normale gesetzliche Kündigungsfrist.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2012 19:23
Ich denke am besten nimmt man seinen Arbeitsvertrag und fragt das BR -Mitglied seines Vertrauens und wenn das nicht reicht einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Den brauchen wir früher oder später sowieso.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 13:49
Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 20:27
Anonymous User hat geschrieben:
Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Frage: In meinem Arbeitsvertarg steht "6 Wochen zum Quartalsende", entsprechend würde ich mit § 622 Absatz 4 besser dastehen. Gilt dann §622 ?

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2012 20:42
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Bürgerliches Gesetzbuch § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Frage: In meinem Arbeitsvertarg steht "6 Wochen zum Quartalsende", entsprechend würde ich mit § 622 Absatz 4 besser dastehen. Gilt dann §622 ?
--- Gesetze können doch durch Verträge nicht umgangen werden.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2012 02:12
Es gibt zwei verschiedene Kündigungsfristen. Zum einen wenn der Arbeitgeber kündigt, zum anderen wenn der Arbeitnehmer kündigt. Beide sind in diesem Thread umfassend beschrieben. Lies den ganzen Thread nochmal genau durch, dann wird es schon klar werden.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 8.März 2012 11:12
Macht es nicht so kompliziert: Ich hatte eine Ex-N vertrag und da standen 9 Monate Kündigungsfrist im Raum, Laut einem BR Mitglied. Ein anderer meinte 4 Wochen, dann bin ich zu HR und hab nachgefragt, einhellige Meinung: 4 Wochen! Ich hab dann miene Kündigung geschrieben und selbst überreicht, eine Kopie quittiert von HR. Man sagte mir dabei, es könnte zu nem Problem kommen, wegen ner Kündigungsfrist, müsse man sich aber ansehen und evtl fristgerecht zum Ende dieser (längeren) Frist kündigen und gleichzeitig um vorzeitige Auflösung bitten. Mein Rat: wendet euch an ein HR Mitglied eures Vertrauens, meist kann euch der BR eine (n) empfehlen und besprecht das ganz konkret, es findet sich immer ne Lösung!

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 8.März 2012 22:44
HR in diesen Zeiten vertrauen ? Ups...

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 9.März 2012 09:03
Auch die HR-Damen sind betroffen - nicht vergessen!!! Und sie fragen nur bei den entsprechenden Chefs nach - ob der Kollege verzichtbar ist. Also am besten vorher schon mit dem zuständigen Chef sprechen und dann ab zur PA - ich glaube da gibt es kein Problem, vielleicht sogar noch eine kleine Abfindung wenn man es geschickt anfängt.

Re: Arbeitnehmer Kündigungsfrist? (Berliner Tariffvertrag)

Abgeschickt von Anonymous User am 9.März 2012 11:57
Anonymous User hat geschrieben:
Auch die HR-Damen sind betroffen - nicht vergessen!!! Und sie fragen nur bei den entsprechenden Chefs nach - ob der Kollege verzichtbar ist. Also am besten vorher schon mit dem zuständigen Chef sprechen und dann ab zur PA - ich glaube da gibt es kein Problem, vielleicht sogar noch eine kleine Abfindung wenn man es geschickt anfängt.
......Die offizielle Aussage der Firma ist:"4. Wird NSN im Bedarfsfall auf die Einhaltung der regulären Kündigungsfrist verzichten, um Mitarbeitern einen möglichst schnellen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber zu ermöglichen? Die einzuhaltende Kündigungsfrist eines Mitarbeiters ist im Tarifvertrag oder im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt. Das Unternehmen wird prüfen, ob es unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange dem individuellen Wunsch auf Verkürzung der Kündigungsfrist in der aktuellen Situation nachkommen kann." Link für Intranet: https://sharenet-ims.inside.nokiasiemensnetworks.com/livelink/livelink/fetch/2001/353230737/353740928/414155364/414281209/428270932/414302758/400045964/427967798/439570709/Fragen_und_Anworten_-_02032012.pdf?nodeid=441321153&vernum;=1
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