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Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 04.06.2012 17:13
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Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 09:12
Der Entgeltnachweis ist für mich und auch viele Kollegen absolut nicht nachvollziehbar. Ich erwarte eine genaue Aufschlüsselung der einzelnen Beträge (auch die dazugehörigen Brutto/Netto Beträge). Ebenso den Nachweis über die Zusammensetzung der Abfindung. Meine Frage: Fällt dies in die Zuständigkeit des beE Beirates oder ist es sinnvoller gleich den Anwalt einzuschalten? Ich bedanke mich für eine schnelle Antwort des beE Beirates Diese Frage habe ich auch in gallier_at-nsn gestellt, bisher leider ohne Antwort Was meint ihr?

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 09:44
Vielleicht wendest Du Dich als erstes mal an die zuständige HR? Mir konnte man den Entgeltbescheid damals genau erklären. Offene Fragen wurden dann in einem persönlichen Gespräch geklärt. Wenn das jetzt Hunderte von Neu-beElern machen, wird es vermutlich dauern, bis jeder dran war. Leider war damals HR nicht bereit, eine allgemein verfügbare Erläuterung zu verteilen, da "jeder Fall individuell geklärt werden muss". Ich will jetzt nicht behaupten, dass Eure Abrechnung korrekt ist (bei mir hatte es drei Korrekturläufe gebraucht). Mein Rat: Email an die im Entgeltnachweis angegebene HR-Adresse mit der Bitte, Euch Euer monatliches Netto (für Nicht-Abfindungsauszahlmonate) und dessen Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Kam bei mir dann recht schnell auf Basis des gekürzten alten Bruttos und ohne den ganzen TKUG-Quatsch. Und das ist genau der Betrag, den Ihr überwiesen bekommen wollt, egal wie sich der dann bei TKUG-Zahlungen zusammensetzt.

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 12:17
Hilfe von HR? Wie man von den IGM Genossen so hört, sitzen da wohl nur 2 Damen - für 1.600 beE´ler. Wie sollen die das jemals schaffen ? Man muss wohl eher dem Herrn Geschäftsführer sehr, sehr deutlich klar machen, dass es so nicht weiter geht.

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 14:29
Anonymous User hat geschrieben:
Vielleicht wendest Du Dich als erstes mal an die zuständige HR? Mir konnte man den Entgeltbescheid damals genau erklären. Offene Fragen wurden dann in einem persönlichen Gespräch geklärt. Wenn das jetzt Hunderte von Neu-beElern machen, wird es vermutlich dauern, bis jeder dran war. Leider war damals HR nicht bereit, eine allgemein verfügbare Erläuterung zu verteilen, da "jeder Fall individuell geklärt werden muss". Ich will jetzt nicht behaupten, dass Eure Abrechnung korrekt ist (bei mir hatte es drei Korrekturläufe gebraucht). Mein Rat: Email an die im Entgeltnachweis angegebene HR-Adresse mit der Bitte, Euch Euer monatliches Netto (für Nicht-Abfindungsauszahlmonate) und dessen Berechnungsgrundlage mitzuteilen. Kam bei mir dann recht schnell auf Basis des gekürzten alten Bruttos und ohne den ganzen TKUG-Quatsch. Und das ist genau der Betrag, den Ihr überwiesen bekommen wollt, egal wie sich der dann bei TKUG-Zahlungen zusammensetzt.
Genau das habe ich versucht - leider ohne befriedigendes Ergebnis. Ob das Hunderte von Neu-beElern machen finde ich ziemlich normal denn, es geht um unser Geld und wir haben nur noch knapp 2 Monate für evtl. Regress-Ansprüche zu stellen. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen was so schlimm daran ist eine ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung zu erstellen (machen ganz viele Unternehmen seit ganz langer Zeit)

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 14:31
Genau das habe ich versucht - leider ohne befriedigendes Ergebnis. Ob das Hunderte von Neu-beElern machen finde ich ziemlich normal denn, es geht um unser Geld und wir haben nur noch knapp 2 Monate für evtl. Regress-Ansprüche zu stellen. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen was so schlimm daran ist eine ordnungsgemäße Gehaltsabrechnung zu erstellen (machen ganz viele Unternehmen seit ganz langer Zeit)

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 17:31
Ich habe auch angenommen, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, gleich am Mittwoch eine mail an HR geschickt und heute (Fr.) kam folgende Rückantwort incl. genauer Erklärung, wie sich das BeE Gehalt berechnet: Ihr Nettobetrag setzt sich wie folgt zusammen: Sie müssen Ihr Bruttogehalt vom Monat April mit 13,5 multiplizieren und durch 12 teilen. Von diesem Wert berechnen Sie 70%. Diesen Bruttowert müssen Sie in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben, um Ihr Nettogehalt zu erhalten. Hier ein link zum Brutto-Netto-Rechner: http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,223811,00.html Dieses errechnete Nettoentgelt setzt sich in dem Entgeltnachweis von Mai wie folgt zusammen: KUG St+SV + KUG-Zuschuss + Gehalt + Vermögensb. AG-Anteil + KUG-Leistung - lfd. Lohnsteuer - lfd. Soli - lfd. Kirchensteuer - Sozialversicherungen = Nettoentgelt Die o.g. Rechnung paßt dann und man erhält 70% bzw. 80% vom Bruttogehalt. Hätte HR gleich diese Erklärung mitgeliefert, hätten sie sich wahrscheinlich eine Menge Anfragen aufgeregter BeEler erspart.

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 1.Juni 2012 20:05
zu 17:31: Ich bin jetzt nach dieser Rechnung vorgegangen. Bei mir stimmen die Beträge vom Brutt-Netto-Rechner und dem zweiten Betrag (alles zusammen) nicht überein.

Re: Frage an beE Beirat oder gleich Anwalt - Entgeltabrechnung 5/2012

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2012 17:13
Vermögenswirksame Leistungen, die sonst immer unter Gesamtbrutto fielen, wurden bei Abfindungszahlung erstmal nicht berücksichtigt. Beim Gehalt ist KUG abhängig von der Anzahl Werktage (Mai Gehalt verringert um 2 Feiertage)
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