Erfahrungen mit der Sprinterprämie und deren Auszahlung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
29.10.2013 10:21
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Erfahrungen mit der Sprinterprämie und deren Auszahlung
Abgeschickt von Anonymous User am 28.Oktober 2013 20:13Hallo, ich habe mich entschieden die Sprinterprämie zu kassieren. Nun ist heute der letzte Gehaltszettel (nur mit der Sprinterprämie - da ich bereits einen neuen Job habe) eingetroffen. Allerdings steht hier nun Steuerklasse 6 (bin aber Stkl 3) und die Kinder wurden auch nicht berücksichtigt. Hat jemand eine Ahnung ob dies so rechtenes ist oder ist hier mal wieder ein Fehler passiert. Danke schon mal vorab für eure Antwort.
Hallo, ob das rechtens ist, weiss ich nicht, bei mir war's auf jeden Fall auch so. Steuerklasse 6 (die meisten Abgaben natürlich) wird angewendet, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, also normalerweise bei Zweitjobs. Aber das Geld stammt ja aus einer regulären Erstbeschäftigung, habe also noch Hoffnung, etwas beim Lohnsteuerjahresausgleich rauszubekommen.
Hallo, ob das rechtens ist, weiss ich nicht, bei mir war's auf jeden Fall auch so. Steuerklasse 6 (die meisten Abgaben natürlich) wird angewendet, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, also normalerweise bei Zweitjobs. Aber das Geld stammt ja aus einer regulären Erstbeschäftigung, habe also noch Hoffnung, etwas beim Lohnsteuerjahresausgleich rauszubekommen.
Hallo, ob das rechtens ist, weiss ich nicht, bei mir war's auf jeden Fall auch so. Steuerklasse 6 (die meisten Abgaben natürlich) wird angewendet, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, also normalerweise bei Zweitjobs. Aber das Geld stammt ja aus einer regulären Erstbeschäftigung, habe also noch Hoffnung, etwas beim Lohnsteuerjahresausgleich rauszubekommen.
Hallo, ob das rechtens ist, weiss ich nicht, bei mir war's auf jeden Fall auch so. Steuerklasse 6 (die meisten Abgaben natürlich) wird angewendet, wenn keine Lohnsteuerkarte vorliegt, also normalerweise bei Zweitjobs. Aber das Geld stammt ja aus einer regulären Erstbeschäftigung, habe also noch Hoffnung, etwas beim Lohnsteuerjahresausgleich rauszubekommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Ja das ist rechtens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse#Lohnsteuerklasse_VI
Hallo, ich habe mich entschieden die Sprinterprämie zu kassieren. Nun ist heute der letzte Gehaltszettel (nur mit der Sprinterprämie - da ich bereits einen neuen Job habe) eingetroffen. Allerdings steht hier nun Steuerklasse 6 (bin aber Stkl 3) und die Kinder wurden auch nicht berücksichtigt. Hat jemand eine Ahnung ob dies so rechtenes ist oder ist hier mal wieder ein Fehler passiert. Danke schon mal vorab für eure Antwort.
Ja das ist rechtens:
http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnsteuerklasse#Lohnsteuerklasse_VI
Tut mir leid, ich wollte oben natürlich nur einmal posten, aber dies war mein erster Beitrag, und die Bestätigungsabfrage suggerierte, das die Wörter falsch eingegeben wurden.
Aber zurück zum Topic, vermutlich ist es schon rechtens, aber logisch für mich nicht wirklich passend. Denn wie geschrieben betrifft die Prämie ja eine Leistung für die Zeit, in der nur EIN Arbeitsverhältnisse bestand. Aber egal, Einspruch wird wohl nichts bringen, also warten auf die Lohnsteuererklärung.
Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte schuldhaft nicht vorlegt. Diese Lohnsteuerklasse verursacht die höchste Steuerbelastung, weil außer dem Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden. Da die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind, wird hier wesentlich mehr einbehalten als in den anderen Steuerklassen.
FRECHHEIT! Ich (19:13) habe nicht unverschuldet keine Lohnsteuerkarte vorgelegt sondern es wurde gar nicht danach gefragt bzw. erst gar nicht darauf hingewiesen! Auch hätte ich bestimmt eine zweite Lohnsteuerkarte bekommen können. Also mal wieder fett verarscht von meinem Ex Arbeitgeber - genau so über den Tisch gezogen wie beim dreiseitigen Vertrag. Wie sagte der Richter bei der Urteilsverkündung "Die beiden Parteien AG und Arbeitnehmervertreter haben sich mit der Ausarbeitung des Vertrages geeinigt und beide Seiten haben zugestimmt, somit wird die Klage abgewiesen". Danke BR, danke IGM. Aber was solls -ich bin jetzt frei, habe mit dem Laden nichts mehr zu tun und in ein paar Jahren lache ich vielleicht darüber. Danke an meinen neuen Arbeitgeber der mich trotz Ü50 genommen hat, mir zeigt dass ich doch noch etwas Wert bin und mir Vertrauen schenkt.
Anonymous User hat geschrieben:
Mal ganz ruhig bleiben. Bei einer zweiten Lohnsteuerkarte wäre ja auch die Klasse 6 eingetragen worden. Aber das entscheidende ist ja, dass der Steuerabzug nicht die "zu bezahlende" Steuer ist, sondern immer nur - egal bei welcher Steuerklasse - eine Vorauszahlung. Die eigentliche Berechnung erfolgt erst, wenn die Steuererklärung abgegeben / der Steuerbescheid berechnet wird. Hier ist es dann egal, mit welcher Steuerklasse unterm Jahr die Steuer berechnet wurde, es wird die Steuer aufgrund der tatsächlichen Gesamtsummen berechnet. Und wenn jetzt wegen Klasse 6 zu viel einbehalten wurde, dann gibt's dann eben mehr zurück. War bei mir auch so, ich habe die Sprinterprämie im Dezember letztes Jahr abgegriffen und da wurde sie mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert, der Steuerausgleich war dann dafür deutlich üppiger wie sonst immer. Ich bin auch froh, dass ich mit NSN nix mehr zu tun habe, aber in diesem Fall liegt das am Finanzamt und seinen Vorschriften.
Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte schuldhaft nicht vorlegt. Diese Lohnsteuerklasse verursacht die höchste Steuerbelastung, weil außer dem Altersentlastungsbetrag keine Freibeträge berücksichtigt werden. Da die Einkünfte des ersten Beschäftigungsverhältnisses nicht bekannt sind, wird hier wesentlich mehr einbehalten als in den anderen Steuerklassen. FRECHHEIT! Ich (19:13) habe nicht unverschuldet keine Lohnsteuerkarte vorgelegt sondern es wurde gar nicht danach gefragt bzw. erst gar nicht darauf hingewiesen! Auch hätte ich bestimmt eine zweite Lohnsteuerkarte bekommen können. Also mal wieder fett verarscht von meinem Ex Arbeitgeber - genau so über den Tisch gezogen wie beim dreiseitigen Vertrag. Wie sagte der Richter bei der Urteilsverkündung "Die beiden Parteien AG und Arbeitnehmervertreter haben sich mit der Ausarbeitung des Vertrages geeinigt und beide Seiten haben zugestimmt, somit wird die Klage abgewiesen". Danke BR, danke IGM. Aber was solls -ich bin jetzt frei, habe mit dem Laden nichts mehr zu tun und in ein paar Jahren lache ich vielleicht darüber. Danke an meinen neuen Arbeitgeber der mich trotz Ü50 genommen hat, mir zeigt dass ich doch noch etwas Wert bin und mir Vertrauen schenkt.
Mal ganz ruhig bleiben. Bei einer zweiten Lohnsteuerkarte wäre ja auch die Klasse 6 eingetragen worden. Aber das entscheidende ist ja, dass der Steuerabzug nicht die "zu bezahlende" Steuer ist, sondern immer nur - egal bei welcher Steuerklasse - eine Vorauszahlung. Die eigentliche Berechnung erfolgt erst, wenn die Steuererklärung abgegeben / der Steuerbescheid berechnet wird. Hier ist es dann egal, mit welcher Steuerklasse unterm Jahr die Steuer berechnet wurde, es wird die Steuer aufgrund der tatsächlichen Gesamtsummen berechnet. Und wenn jetzt wegen Klasse 6 zu viel einbehalten wurde, dann gibt's dann eben mehr zurück. War bei mir auch so, ich habe die Sprinterprämie im Dezember letztes Jahr abgegriffen und da wurde sie mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert, der Steuerausgleich war dann dafür deutlich üppiger wie sonst immer. Ich bin auch froh, dass ich mit NSN nix mehr zu tun habe, aber in diesem Fall liegt das am Finanzamt und seinen Vorschriften.
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