beE Abfindung bei Eintritt oder Austritt
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
07.04.2012 06:53
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In dem beE-Vertrag steht ganz klar, dass die Abfindung erst nach Austritt gezahlt wird. Eine Abweichung bedarf einer vertraglichen Sonderregelung. Ich hab jetzt die Befürchtung, dass ich als Nicht-BR Mitglied meine Abfindung bei Eintritt in die beE nicht einfordern kann. In der BR-Versammlung wurde allerdings darauf hingewiesen, dass die Abfindung entweder bei Eintritt oder Austritt fällig ist. Hat hier jemand schon praktische Erfahrung gesammelt? Ich befürchte, dass sich NSN hier drücken könnte...
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