"beE" Betriebsversammlung am 7.1.2013 - wg. NSN Aufsichtsratswahl
erstellt von Anonymous User
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11.01.2013 22:10
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"beE" Betriebsversammlung am 7.1.2013 - wg. NSN Aufsichtsratswahl
Abgeschickt von Anonymous User am 21.Dezember 2012 20:57Für den 7.1.2013 wurden die Mitarbeiter der NSN Transfergesellschaft zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Die TG-Mitarbeiter dürfen, wie die Mitarbeiter aller deutschen Gesellschaften im NSN-Verbund, bei der NSN Aufsichtsratswahl mitwählen und sollen dafür nun einen Wahlvorstand wählen.
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Anonymous User hat geschrieben:
Diese Veranstaltung ist mir sowas von egal.
Für den 7.1.2013 wurden die Mitarbeiter der NSN Transfergesellschaft zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Die TG-Mitarbeiter dürfen, wie die Mitarbeiter aller deutschen Gesellschaften im NSN-Verbund, bei der NSN Aufsichtsratswahl mitwählen und sollen dafür nun einen Wahlvorstand wählen.
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Diese Veranstaltung ist mir sowas von egal.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:mir auchFür den 7.1.2013 wurden die Mitarbeiter der NSN Transfergesellschaft zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Die TG-Mitarbeiter dürfen, wie die Mitarbeiter aller deutschen Gesellschaften im NSN-Verbund, bei der NSN Aufsichtsratswahl mitwählen und sollen dafür nun einen Wahlvorstand wählen.
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Diese Veranstaltung ist mir sowas von egal.
Anonymous User hat geschrieben:
Mir ist es nicht egal, ob ML, HS und CS im Aufsichtsrat sitzen. Solche Versager haben die Mitarbeiter als ihre Vertretung nicht verdient!
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:mir auchFür den 7.1.2013 wurden die Mitarbeiter der NSN Transfergesellschaft zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Die TG-Mitarbeiter dürfen, wie die Mitarbeiter aller deutschen Gesellschaften im NSN-Verbund, bei der NSN Aufsichtsratswahl mitwählen und sollen dafür nun einen Wahlvorstand wählen.
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Diese Veranstaltung ist mir sowas von egal.
Mir ist es nicht egal, ob ML, HS und CS im Aufsichtsrat sitzen. Solche Versager haben die Mitarbeiter als ihre Vertretung nicht verdient!
Werte MitarbeiterInnen der BeE.
ich denke, das es durchaus Sinn macht, an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Dies auch trotz aller persönlichen Enttäuschungen, Verletztheit sowie sonstigen Kränkungen. Ihr habt dadurch die Möglichkeit euch in welcher Art und Weise auch immer auch noch um eure Anliegen zu kümmern. Egal wie Ihr euch entscheidet, bitte kommt zu dieser Betriebsversammlung, und wenn es nur darum geht, den ein oder anderen Kollegen zu unterstützen.
Es ist mir zudem ein Anliegen, das ihr euch dann auch noch in das entsprechende Wählerverzeichnis aufnehmen lasst. Dies ist die Voraussetzung, damit ihr überhaupt wählen dürft bzw. gewählt werden könntet.
Also daher geht bitte zu dieser Betriebsversammlung hin und wählt Personen eures Vertrauens.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Soweit ich das mitbekommen habe, kann die im "Konzern" vertretene Gewerkschaft ein paar Aufsichtsratspositionen vorschlagen. Ich gehe daher davon aus, das sich zumindest die vorgeschlagenen Kandidaten durchsetzen. Meiner Meinung nach sollte es durchaus Ziel sein, die Wahlbeteiligun der Mitarbeiter dementsprechend zu erhöhen. Denn je mehr Menschen sich an einer Wahl beteiligen, desto eher gibt das die Meinung der Belegschaft wieder. Bin ja mal gespannt, inwieweit sich da dann das ergebnis dann noch ändert!???Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:mir auchFür den 7.1.2013 wurden die Mitarbeiter der NSN Transfergesellschaft zu einer Betriebsversammlung eingeladen. Die TG-Mitarbeiter dürfen, wie die Mitarbeiter aller deutschen Gesellschaften im NSN-Verbund, bei der NSN Aufsichtsratswahl mitwählen und sollen dafür nun einen Wahlvorstand wählen.
Wahlvorstand in der TG "ja", aber Betiebsrat oder eigene Interessenvertretung "nein" - passt das zusammen?
Diese Veranstaltung ist mir sowas von egal.
Mir ist es nicht egal, ob ML, HS und CS im Aufsichtsrat sitzen. Solche Versager haben die Mitarbeiter als ihre Vertretung nicht verdient!
"Also daher geht bitte zu dieser Betriebsversammlung hin und wählt Personen eures Vertrauens" -> Interessant ist natürlich nicht die Besetzung des Wahlvorstands sondern des Aufsichtsrats. Wie ist das, wenn man kein Vertrauen in die IGM-Kandidaten hat: Kann dann auch ein nicht-gewerkschaftlicher Arbeitnehmervertreter aufgestellt und gewählt werden?
Auch kann es wohl kaum sein, dass man sich als Wähler nur in dieser BV als wahlberechtigt eintragen lassen kann, ich z.B. habe an diesem Termin bereits eine Vorladung zum Arbeitsamt und kann alleine deshalb schon nicht zur BV.
Anonymous User hat geschrieben:
Und wo ist es geschrieben, dass es Eigentum von NSN uns IGM ist?!
Anonymous User hat geschrieben:"... Wie ist das, wenn man kein Vertrauen in die IGM-Kandidaten hat: Kann dann auch ein nicht-gewerkschaftlicher Arbeitnehmervertreter aufgestellt und gewählt werden? ...
Ketzer, das ist nicht im Sinne von IGM und NSN. Diese wohligen Plätze sind "Eigentum" der IGM.
Und wo ist es geschrieben, dass es Eigentum von NSN uns IGM ist?!
Anonymous User hat geschrieben:
Das braucht nirgends geschrieben zu sein, das ist ein IGM Erbhof. Alles andere wäre Majestätsbeleidigung.
> Aber jetzt im Ernst: Es darf nur ein Gewerkschaftsvertreter sein <a href="http:/de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat#Zusammensetzung_und_Wahl_des_Aufsichtsrats">http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat#Zusammensetzung_und_Wahl_des_Aufsichtsrats "Gleich viele Anteilseigner und Arbeitnehmer (davon ein leitender Angestellter und zwei oder drei unternehmensunabhängige Vertreter von Gewerkschaften)" Aber was würde sich änderen wenn ein Vertreter nicht von der IGM wäre? Nichts. Genauso wie die Namenslisten nicht verhindert werden konnten wenn 1 NSI BR im BR Mch M sitzt, weil die IGM dominant ist (Ausschüsse etc.)
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:"... Wie ist das, wenn man kein Vertrauen in die IGM-Kandidaten hat: Kann dann auch ein nicht-gewerkschaftlicher Arbeitnehmervertreter aufgestellt und gewählt werden? ...
Ketzer, das ist nicht im Sinne von IGM und NSN. Diese wohligen Plätze sind "Eigentum" der IGM.
Und wo ist es geschrieben, dass es Eigentum von NSN uns IGM ist?!
Das braucht nirgends geschrieben zu sein, das ist ein IGM Erbhof. Alles andere wäre Majestätsbeleidigung.
> Aber jetzt im Ernst: Es darf nur ein Gewerkschaftsvertreter sein <a href="http:/de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat#Zusammensetzung_und_Wahl_des_Aufsichtsrats">http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat#Zusammensetzung_und_Wahl_des_Aufsichtsrats "Gleich viele Anteilseigner und Arbeitnehmer (davon ein leitender Angestellter und zwei oder drei unternehmensunabhängige Vertreter von Gewerkschaften)" Aber was würde sich änderen wenn ein Vertreter nicht von der IGM wäre? Nichts. Genauso wie die Namenslisten nicht verhindert werden konnten wenn 1 NSI BR im BR Mch M sitzt, weil die IGM dominant ist (Ausschüsse etc.)
@ Anonymous User 11:46
Wikipedia ist hier zu ungenau. Es gilt dieses Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html
d.h. von den 6 zu wählenden Arbeitnehmervertretern sind 2 für die Gewerkschaft reserviert.
Warum ist der Aufsichtsrat interessant? Die IGM wird schon wissen was sie davon hat (z.B. Geld, Informationsvorsprung, Mauscheleien etc.) Jeder Sitz den die IGM weniger bekommt wird ihr diese Vorteile kleiner machen
..... http:/de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat#Zusammensetzung_und_Wahl_des_Aufsichtsrats "Gleich viele Anteilseigner und Arbeitnehmer (davon ein leitender Angestellter und zwei oder drei unternehmensunabhängige Vertreter von Gewerkschaften)" .....
Wikipedia ist hier zu ungenau. Es gilt dieses Gesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html
d.h. von den 6 zu wählenden Arbeitnehmervertretern sind 2 für die Gewerkschaft reserviert.
Warum ist der Aufsichtsrat interessant? Die IGM wird schon wissen was sie davon hat (z.B. Geld, Informationsvorsprung, Mauscheleien etc.) Jeder Sitz den die IGM weniger bekommt wird ihr diese Vorteile kleiner machen
Anonymous User hat geschrieben:
Ich weiß nicht ob das hier jemand sauber auf die Reihe bringt
http://www.ifb.de/arbeitnehmervertreter-im-aufsichtsrat/uebersicht-zur-wahl.html
Die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat werden durch ein nicht gerade leicht nachvollziehbares Wahlverfahren gewählt. In jedem Fall kommt der Auftakt zur Wahl von der Unternehmensleitung. Das Unternehmen macht bekannt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind. Zuständig für die Durchführung der Wahl ist der Betriebswahlvorstand der unverzüglich zu bilden ist. Egal, ob DrittelbG oder MitbestG, der Betriebsrat spielt – soweit vorhanden – bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eine erhebliche Rolle, denn unter seiner Leitung wird der Wahlvorstand eingesetzt.
Wer die IGM Demokratie erfahren hat, dem schwant Schlimmes
Unter welchen Bedingungen kann ein AN Kandidat für die AR-Wahlen aufgestellt werden, der nicht zur IGM-Mitgliedern zählt. Was sind die Voraussetzungen?
Ich weiß nicht ob das hier jemand sauber auf die Reihe bringt
http://www.ifb.de/arbeitnehmervertreter-im-aufsichtsrat/uebersicht-zur-wahl.html
Die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat werden durch ein nicht gerade leicht nachvollziehbares Wahlverfahren gewählt. In jedem Fall kommt der Auftakt zur Wahl von der Unternehmensleitung. Das Unternehmen macht bekannt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind. Zuständig für die Durchführung der Wahl ist der Betriebswahlvorstand der unverzüglich zu bilden ist. Egal, ob DrittelbG oder MitbestG, der Betriebsrat spielt – soweit vorhanden – bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eine erhebliche Rolle, denn unter seiner Leitung wird der Wahlvorstand eingesetzt.
Wer die IGM Demokratie erfahren hat, dem schwant Schlimmes
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.ifb.de/arbeitnehmervertreter-im-aufsichtsrat/aufsichtsratswahl.html
Das Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat hat nicht nur den Ruf kompliziert zu sein, es ist auch kompliziert! ...
Anonymous User hat geschrieben:Unter welchen Bedingungen kann ein AN Kandidat für die AR-Wahlen aufgestellt werden, der nicht zur IGM-Mitgliedern zählt. Was sind die Voraussetzungen?
Ich weiß nicht ob das hier jemand sauber auf die Reihe bringt
http://www.ifb.de/arbeitnehmervertreter-im-aufsichtsrat/uebersicht-zur-wahl.html
Die Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat werden durch ein nicht gerade leicht nachvollziehbares Wahlverfahren gewählt. In jedem Fall kommt der Auftakt zur Wahl von der Unternehmensleitung. Das Unternehmen macht bekannt, dass Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind. Zuständig für die Durchführung der Wahl ist der Betriebswahlvorstand der unverzüglich zu bilden ist. Egal, ob DrittelbG oder MitbestG, der Betriebsrat spielt – soweit vorhanden – bei der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat eine erhebliche Rolle, denn unter seiner Leitung wird der Wahlvorstand eingesetzt.
Wer die IGM Demokratie erfahren hat, dem schwant Schlimmes
http://www.ifb.de/arbeitnehmervertreter-im-aufsichtsrat/aufsichtsratswahl.html
Das Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat hat nicht nur den Ruf kompliziert zu sein, es ist auch kompliziert! ...
Anonymous User hat geschrieben: .....
Das Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat hat nicht nur den Ruf kompliziert zu sein, es ist auch kompliziert! ...
Dem Schreiben der Firma, was zumindest die beE'ler bekommen haben, ist zu entnehmen, dass:
-- das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)gilt (kein Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)) http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/index.html
-- die Wahlordnung 3. WOMitbestG angewandt wird http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestgwo_3_2002/index.html
Danach werden zuerst die Betriebswahlvorstände gewählt(?) z.B. am 7.1.13 für die Transfergesellschaft (TG) in Mch. Der GBR bestimmt dann einen Hauptvorstand (3 Mitglieder?), welche bekannt geben, ob die Aufsichtsräte unmittelbar oder nach dem Delegierten-Prinzip gewählt werden. Die Betriebswahlvorstände müssen "den Arbeitnehmern erklären, bis wann sie Wahlvorschläge einreichen können und welchen Mindestinhalt diese haben müssen."
Also so wie ich es sehe ist die AR-Wahl keine Hexerei, insbesondere wenn wir darauf achten nur vertrauenswürdige Leute in die Betriebswahlvorstände zu wählen. Also geht hin zu den Versammlungen, macht vorher offizielle Vorschläge nach Absprache mit dem von euch vorgeschlagenen Kandidaten (z.B. bei nsn-cef-hr-3@nsn.com für die TG in Mch) und passt auf, dass die Wahl sauber abläuft.
Das Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat hat nicht nur den Ruf kompliziert zu sein, es ist auch kompliziert! ...
Dem Schreiben der Firma, was zumindest die beE'ler bekommen haben, ist zu entnehmen, dass:
-- das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)gilt (kein Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)) http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/index.html
-- die Wahlordnung 3. WOMitbestG angewandt wird http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestgwo_3_2002/index.html
Danach werden zuerst die Betriebswahlvorstände gewählt(?) z.B. am 7.1.13 für die Transfergesellschaft (TG) in Mch. Der GBR bestimmt dann einen Hauptvorstand (3 Mitglieder?), welche bekannt geben, ob die Aufsichtsräte unmittelbar oder nach dem Delegierten-Prinzip gewählt werden. Die Betriebswahlvorstände müssen "den Arbeitnehmern erklären, bis wann sie Wahlvorschläge einreichen können und welchen Mindestinhalt diese haben müssen."
Also so wie ich es sehe ist die AR-Wahl keine Hexerei, insbesondere wenn wir darauf achten nur vertrauenswürdige Leute in die Betriebswahlvorstände zu wählen. Also geht hin zu den Versammlungen, macht vorher offizielle Vorschläge nach Absprache mit dem von euch vorgeschlagenen Kandidaten (z.B. bei nsn-cef-hr-3@nsn.com für die TG in Mch) und passt auf, dass die Wahl sauber abläuft.
Ich bin es nochmal samstag 07:01
Wer nicht kämft hat bereits verloren. Der sogenannte Informationsvorsprung ist auch bei nur einem Mandat gegeben. Das Allgemeine Problem dürfte jedoch sein, das ein AR so etwas wie eine Art Schweigepflicht hat. Es gibt hierzu Gesetze, an denen sich jeder zu halten hat. Die erste Hürde ist sozusagen der Wahlvorstand, gefolgt von der Einreichung der Kandidaten gemäß Gesetz, das ist ähnlich einer BR-Wahl. Danach erfolgt die Wahl gemäß dem entsprechenden Wahlverfahren. eine einzelne Kandidatenwahl würde ich persönlich als gerechter empfinden. Aber vielleicht wäre es ja sinnvoll wenn das dem Wahlvorstand direkt mitteilt.
Ich fürchte viele Leser in diesem Forum glauben es würden Kandidaten für den
NSN-Aufsichtsrat gesucht. Nein. Die Wahl der Aufsichtsräte bezieht sich nur
auf die Firma die von Hermann Rodler und Olaf Horstemke geleitet wird, also die deutschen NSN-Firmen.
NSN Deutschland ist jedoch vollständig von den Entscheidungen der NSN-Muttergesellschaft mit Rajeev Suri und Marco Schröter abhängig.
Was wird dann im deutschen Aufsichtsrat eigentlich diskutiert und entschieden ?
Anonymous User hat geschrieben:
Ich fürchte viele Leser in diesem Forum glauben es würden Kandidaten für den NSN-Aufsichtsrat gesucht. Nein. Die Wahl der Aufsichtsräte bezieht sich nur auf die Firma die von Hermann Rodler und Olaf Horstemke geleitet wird, also die deutschen NSN-Firmen. NSN Deutschland ist jedoch vollständig von den Entscheidungen der NSN-Muttergesellschaft mit Rajeev Suri und Marco Schröter abhängig. Was wird dann im deutschen Aufsichtsrat eigentlich diskutiert und entschieden ?Der AR ist soweit ich weiß für alle NSN-Firmen zuständig. Siehe hierzu auch den offiziellen Aushang z.b. in der bee. DAs was dort diskutiert und entschieden wird, wissen wohl nur die AR-Mitgleider. Die Mitglieder sind auch zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Re: "beE" Betriebsversammlung am 7.1.2013 - wg. NSN Aufsichtsratswahl
Abgeschickt von INTR am 26.Dezember 2012 14:06Im Anhang für welche NSN-Firmen und Betriebe der AR zuständig sein wird. Es sind alle in Deutschland.
Hier noch allgemeine Infos über einen AR: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat
Die Aufgaben und Rechte des AR: http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html
Was tatsächlich im alten AR gemacht worden ist, hat H.S. in den Betriebsversammlungen nie erzählt, M.L. hat es manchmal angedeutet. Was sie Vertrauten erzählt haben und was sie damit gemacht haben, weis ich nicht. Vieles fällt unter die Verschwiegenheitspflicht. Aber in meinen Augen darf man ruhig öffentlich über eigene Initiativen im AR berichten. Die Arbeitnehmerseite kann im AR überstimmt werden, aber man kann (vermutlich) auch geheime Abstimmungen beantragen.
Von den 6 arbeitnehmerseitigen AR-Mitgliedern gehört ein Sitz den Leitenden Angestellten und 2 (3?) den Gewerkschaften, d.h. 3 (2?) werden von allen Mitarbeitern in Deutschland gewählt http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html (Achtung: ich bin kein Spezialist für die AR-Wahl und es ist keine Rechtsauskunft!)
Hier noch allgemeine Infos über einen AR: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufsichtsrat
Die Aufgaben und Rechte des AR: http://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html
Was tatsächlich im alten AR gemacht worden ist, hat H.S. in den Betriebsversammlungen nie erzählt, M.L. hat es manchmal angedeutet. Was sie Vertrauten erzählt haben und was sie damit gemacht haben, weis ich nicht. Vieles fällt unter die Verschwiegenheitspflicht. Aber in meinen Augen darf man ruhig öffentlich über eigene Initiativen im AR berichten. Die Arbeitnehmerseite kann im AR überstimmt werden, aber man kann (vermutlich) auch geheime Abstimmungen beantragen.
Von den 6 arbeitnehmerseitigen AR-Mitgliedern gehört ein Sitz den Leitenden Angestellten und 2 (3?) den Gewerkschaften, d.h. 3 (2?) werden von allen Mitarbeitern in Deutschland gewählt http://www.gesetze-im-internet.de/mitbestg/__7.html (Achtung: ich bin kein Spezialist für die AR-Wahl und es ist keine Rechtsauskunft!)
Re: "beE" Betriebsversammlung am 7.1.2013 - wg. NSN Aufsichtsratswahl
Abgeschickt von INTR am 26.Dezember 2012 21:22Noch was zu der Verschwiegenheitspflicht (Google sei dank). Die gewerkschaftseigene Hans-Boeckler-Stiftung schreibt ausführlich über mögliche Kommunikation der arbeitnehmerseitigen Aufsichtsräte mit der Belegschaft http://www.boeckler.de/pdf/p_ah_araete_05.pdf (5. Kommunikation mit der Belegschaft)
Dort steht z.B. „Die Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kann Thema einer Betriebsversammlung sein, wobei der Bericht eben entsprechend zu gestalten ist....... Dies kann in der Alltagspraxis geschehen, ohne dabei mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht in Konflikt zu kommen.“
Die Betriebsräte können noch ausführlicher informiert werden (und zwar alle, nicht nur Ausgewählte aus der IGM-Fraktion).
Schade, dass die IGM bei NSN nicht alles befolgt
Dort steht z.B. „Die Tätigkeit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kann Thema einer Betriebsversammlung sein, wobei der Bericht eben entsprechend zu gestalten ist....... Dies kann in der Alltagspraxis geschehen, ohne dabei mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht in Konflikt zu kommen.“
Die Betriebsräte können noch ausführlicher informiert werden (und zwar alle, nicht nur Ausgewählte aus der IGM-Fraktion).
Schade, dass die IGM bei NSN nicht alles befolgt
NSN ist in Deutschland eine GmbH und keine AG wie Siemens. Die Bedeutung des AR ist dementsprechend gering. Ein Sitz geht vermutlich an ML, einer an einen Leitenden und um den Dritten gehts dann eigentlich. In der Vergangenheit haben die heißbegehrten Arbeitnehmer AR-Sitze bei NSN nichts gebracht und nichts verhindert. Die AR´s werden zwar(nicht immer) etwas früher von den geplanten Grausamkeiten informiert, dürfen aber nichts weitersagen.
Unergründlich ist aber schon, warum die beE-ler bei den AR-Wahlen aber nicht bei den BR-Wahlen teilnehmen sollen (dürfen).
Anonymous User hat geschrieben:
NSN ist in Deutschland eine GmbH und keine AG wie Siemens. Die Bedeutung des AR ist dementsprechend gering. Ein Sitz geht vermutlich an ML, einer an einen Leitenden und um den Dritten gehts dann eigentlich. In der Vergangenheit haben die heißbegehrten Arbeitnehmer AR-Sitze bei NSN nichts gebracht und nichts verhindert. Die AR´s werden zwar(nicht immer) etwas früher von den geplanten Grausamkeiten informiert, dürfen aber nichts weitersagen. Unergründlich ist aber schon, warum die beE-ler bei den AR-Wahlen aber nicht bei den BR-Wahlen teilnehmen sollen (dürfen).Tja, das wäre da ja im Prinzip zu klären. Normalerweise gibt es in einer Transfergesellschaft keine Arbeitnehmervertretung. Sind wohl letztlich alles nur "Stimmvieh" die Menschen. In der TR gibt es per Gesetz keinen zu wählenden BR, da dort einzig und allein der Sinn und Zweck ist, die Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln nd daher die GmbH endlich ist...... Aber mal ehrlich, wer möchte denn schon am ende der bee wegen BR-amt alleine dastehen?????
im Grunde habe ich nicht die Bohne Lust diese "Geheimräte" auch noch zu legitimieren. Man hört gar nichts, was dieser Aufsichtsrat tut. Man hört gar nichts (Protokolle?) was in den beE-Beiratssitzungen passiert. Es herrscht völlige Intransparanz.
Warum in aller Welt, soll ich diesem Kasperle-Theater auch noch den Schein von Legitimität verleihen, indem ich mich an dem Wahlzirkus beteilige?
Warum in aller Welt, soll ich diesem Kasperle-Theater auch noch den Schein von Legitimität verleihen, indem ich mich an dem Wahlzirkus beteilige?
Anonymous User hat geschrieben:
.......Warum in aller Welt, soll ich diesem Kasperle-Theater auch noch den Schein von Legitimität verleihen, indem ich mich an dem Wahlzirkus beteilige?...........Tja, solange sich nur die IGM-Liste zu Wahl stellt, wird sie auch gewinnen. Egal ob die Wahl boykotiert wird oder nicht. Schätzungsweise reiche ca. 25% der Stimmen (ca. 800), um 1 der 3 zu wählenden AR-Mitglieder zu bekommen. Dann könnte es zu Ende sein mit dem Geheimrat und Infovorsprung der IGM
Anonymous User hat geschrieben: ......Genau, nach mir die Sinnflut! Und wo ist dann der Unterschied zum NSN-Management?!
Oh da fällt mir schon was ein. Ich kann morgens z.B. noch in den Spiegel schauen, habe noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt und dafür Millionen kassiert ....
Oh da fällt mir schon was ein. Ich kann morgens z.B. noch in den Spiegel schauen, habe noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt und dafür Millionen kassiert ....
Anonymous User hat geschrieben:
Oh da fällt mir schon was ein. Ich kann morgens z.B. noch in den Spiegel schauen, habe noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt und dafür Millionen kassiert .....................Na dann schauen wir mal die Bilanz an. "...noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt..." Da Du die Gelegenheit dazu nicht hattest, ist es kein Verdienst. "...in den Spiegel schauen, ...Millionen kassiert..." hast Du mit dem NSN-Managern gemeinsam
Aber im ernst und weil gerade die Zeit der Besinnung sein sollte. Wenn ich mich nur engagieren würde, weil es mir unmittelbaren Vorteil bringt, dann wäre ich nichts mehr als ein kleines Rädchen im laufenden neoliberalen Getriebe. Und das wäre mir persönlich zu wenig als Lebenswerk.
Anonymous User hat geschrieben:......Genau, nach mir die Sinnflut! Und wo ist dann der Unterschied zum NSN-Management?!
Oh da fällt mir schon was ein. Ich kann morgens z.B. noch in den Spiegel schauen, habe noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt und dafür Millionen kassiert .....................Na dann schauen wir mal die Bilanz an. "...noch nie tausende in die Arbeitslosigkeit geschickt, habe noch keine Milliarde verbrannt..." Da Du die Gelegenheit dazu nicht hattest, ist es kein Verdienst. "...in den Spiegel schauen, ...Millionen kassiert..." hast Du mit dem NSN-Managern gemeinsam
Aber im ernst und weil gerade die Zeit der Besinnung sein sollte. Wenn ich mich nur engagieren würde, weil es mir unmittelbaren Vorteil bringt, dann wäre ich nichts mehr als ein kleines Rädchen im laufenden neoliberalen Getriebe. Und das wäre mir persönlich zu wenig als Lebenswerk.
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