BeE über 2 Jahre
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
17.09.2014 20:07
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Genauso sehe ich es auch!
Aber weiss jemand, wie das von der Afa gehandhabt wird?
Die Frage ist nicht unwichtig, da ich mehrere Fälle kenne, wo Arbeitnehmern bei 24 Monaten Transfergesellschaft erzählt wrd, sie würden keine Verluste beim ALG I haben. Gibt es dazu Urteile, Geschäftsanweisungen oder Ähnliches??
Für die Berechnung des ALG1 ist das Gehalt der letzten 12 Monate (also BeE-Gehalt) maßgeblich. Auf Antrag kann dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt werden ("unbillige Härte"). Das bringt Euch in der BeE aber nichts. Also wird das BeE-Gehalt zur Berechnung verwendet. Uns wurde 2012 auch was anderes erzählt, aber die Wahrheit ist so wie beschrieben.
Anonymous User hat geschrieben:
Für die Berechnung des ALG1 ist das Gehalt der letzten 12 Monate (also BeE-Gehalt) maßgeblich. Auf Antrag kann dieser Zeitraum auf 2 Jahre ausgedehnt werden ("unbillige Härte"). Das bringt Euch in der BeE aber nichts. Also wird das BeE-Gehalt zur Berechnung verwendet. Uns wurde 2012 auch was anderes erzählt, aber die Wahrheit ist so wie beschrieben.Danke für die Info! Hast Du dazu etwas "schriftliches", ein Urteil, ein anderes Doukent, weil es glaubt einem keiner...
Ich habe nach 18 Monaten BeE bei der AfA nachgefragt und die Berechnung auf Basis der letzten 24 Monate beantragt. Kein Problem, wurde akzeptiert. Nur erbrachte die Berechnung dann ein um 7% höheres ALG I als es mit 12 Monaten Berechnung gewesen wäre. Dies führt zu keiner Erhöhung des ALG I da die Differenz min. 10% betragen muss.
Nach 2 Jahren BeE ist es sowieso egal.
Nach 2 Jahren BeE ist es sowieso egal.
hallo Do 20:51 schau Dir doch einfach mal die entprechenden §§ an.
Oder leis Dir einfach mal die entsprechenden Merkblätter der Afa z.B. 1 durch...
@mi 12:21 was wurde Dir erzählt? Auf welchen Tatsachen beruhte das denn? Es ist wie beim sprichwörtlichen t.. Teppichhändler, der umwirbt Dich auch solange, bis Du den teppich kaufst....
Anonymous User hat geschrieben:
@mi 12:21 was wurde Dir erzählt? Auf welchen Tatsachen beruhte das denn? Es ist wie beim sprichwörtlichen t.. Teppichhändler, der umwirbt Dich auch solange, bis Du den teppich kaufst....Auf der letzten Betriebsversammlung vor der BeE war auch eine Dame vom Arbeitsamt anwesend. Diese erklärte mehrfach, dass sich das ALG1 nach dem Gehalt vor der BeE berechnet. Auch in diesen Punkt hat man uns damals wissentlich verarscht.
In der BeE Ost wurde es vor der BeE auch so erzählt, später kam dann der Rückzieher:
https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/schreibenafa-jan2014.pdf
Also überall die gleiche Masche. Oder es haben sich damals alle eingeladenen Mitarbeiter der Arbeitsagentur "zufällig" geirrt...
@Fr 18:57 Danke für Deinen Link. Menschen machen Fehler, Behörden meist nicht. Inwieweit die Afa hierdurch Schadensersatzpflichtig wäre, wäre zu prüfen. Aber das Dokument ist eine Sehr gute Erklärung, wie das alles zusammenhängt. Aber mal ehrlich, wenn man etwas mitdenkt, dann müste es doch klar sein: BErechnet wird von dem gehalt, das 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze gezahlt wurde. Nachfolgende Bee-ler oder Betroffene können jiervon nur lernen. Nichtsdesto trotz, Entscheiden sollte jeder für sich...
@ 10:37 Ja, dem Gesetz her schon. Klar, gab es Zeiten, in denen man wohl bei Weigerung getötet wurde. Das ist heute etwas anders, da besteht im Falle der Weigerung keine akute Lebensgefahr. Die sind glücklicherweise vorbei und wiederholen sich hoffentlich nicht wieder. Die Wahl bestand im sprichwörtlichen zwischen Pest und Colera wählen. Klar ist es immer am Ende einer Entscheidung (Ablauf der Zeiten) einfacher das Nachträglich zu betrachten. Die Kunst besteht also demnach darin, das man eben seine Entscheidung nicht nur als Alleinentscheidung sondern eben auch als Entscheidung der Masse sehen sollte. Also demnach was wäre geschehen, wenn ich und alle anderen nicht unterschrieben hätten? Was wäre Beispielsweise mit stell Dir vor es wäre Krieg und keiner geht hin gewesen?
Die Bee mag Dir wohl doof erschienen sein, aber Sie hat Dir doch immerhin über mehr als zwei Jahre den Lebensunterhalt gesichert. Das ist und war länger als bei einer Kündigung, ob rechtens oder nicht...
Versuch es mal von dieser Warte aus zu sehen. Beschäftige Dich nun mit der Gegenwart und Deiner wie auch immer gearteten Zukunft. Werde aktiv.
Anonymous User hat geschrieben:
In der BeE Ost wurde es vor der BeE auch so erzählt, später kam dann der Rückzieher: https://www.siemens-transfer.de/upload/dateien/schreibenafa-jan2014.pdf Also überall die gleiche Masche. Oder es haben sich damals alle eingeladenen Mitarbeiter der Arbeitsagentur "zufällig" geirrt...BEE-Geld ist doch eigentlich nix anderes als Arbeitslosengeld (eben nur finanziert von Arbeitgeber und Zuschüssen/KuG vom Staat). Heißt, kein "echtes" erarbeitetes Geld. Folglich, kann man doch nicht ALG1 aus diesem unrealen BEE-Geld (ohne Leistungszulagen etc.) berechnen.
@15:33 Du kannst ja entsprechend Widerspruch bei der BErechnung einlegen. Das dann als BEgründung mit einfügen. Im Zweifelsfall must Du halt Klagen. Würde mich da dann aber vorher bei einem entsprechendne Anwalt erkundigen, ob Du da Aussicht auf Erfolg hast. Ach ja, der Anwalt wird sein Geld so oder so bekommen. Ob es jedoch sinnvoller ist, die Zeit lieber doch für Bewerbungen zu verwenden, mußt Du ganz allein entscheiden......
Anonymous User hat geschrieben:
Zur Berechnung: "ALG1 setzt sich aus beitragspflichtigem Bruttoarbeitsentgeld zusammen". Bee ist nur Auffanggesellschaft.--- sag nur, man hat für dich in der BeE keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt - halt nur von den 70%/80% des Bee gehalts - davon wird dann (max bis zur Bemessungsgrenze) das ALGI berechnet - würde mal meine Lohnzettel nachschauen.
BEE der Name sagt schon aus: eigenständige Betriebseinheit und wenn diese Arbeitgeber war (Befristeter Vertrag) wird nach 24 Monaten auch nur das BEE Gehalt für AlgI zur Berechnung herangezogen. Der Zuschuß der ARGE wurde in den letzten 12 Monaten nicht mehr gezahlt schaut euch die Abrechnungen an (Steuer und Sozialversicherungspflicht) daher berechnung aus Gehalt BEE.Härtefall nicht möglich da Ihr in den 12 Monaten vorher auch nicht mehr bekommen habt. Ist auch bei Siemens in der Vergangenheit bei den mir bekannten Agenturen( nicht München) so gewesen.
Sollte am Anfang durch die Beratungen erklärt werden, kenne keine BEE in der das verständlich erklärt wurde.bin auch drauf reingefallen, ist aber Vergangenheit, Finde es traurig, daß die ARGE´n immer noch den Steigbügel für BEE halten.
Das zweite Jahr beE dürfte ich zu einem größeren Teil mit meinem eigenen Geld bezahlt haben. Da wären mehrere Monate Kündigungsfrist, die die Firma hätte zahlen müssen, das reduzierte Geld in der beE reduziert den Anspruch auf ALG1, ich bekomme weniger Rente u.s.w. Wozu brauche ich Arbeitnehmervertreter und eine Gewerkschaft, die sowas aushandeln?
Anonymous User hat geschrieben:
Die BEE ist nun zu Ende. Nun muß man das Sozialsystem nutzen so gut es geht. Wir haben lange genug einbezahlt. Holen was zu holen geht.. Zum Financial Engineering gehört für mich auch die Frage, ob ich mir gleich eine billige Eigentumswohnung in der bayrischen Provinz kaufe, oder, ob mein Spaarschwein dicker bleibt, wenn ich als Hartz4 Kandidat zunächst in der völlig überteuerten Münchener Wohnung bleibe, und selbige bis zur Pensionierung im Hartz4 Schonvermögen belasse.
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