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Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 05.11.2013 23:59
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Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 5.November 2013 17:38
Wird der jährliche Garantiezins eigentlich jedes Jahr angepasst und ist dies rechtens? Was hat das mit Garantie zu tun, wenn der Garantiezins variabel ist? Vor einigen Jahren war der Garantiezins noch auf dem BAP-Kontoauszug zu finden und lag bei über 3%. Mittlerweile wird die Zinshöhe auf dem BAP-Kontoauszug gar nicht mehr ausgewiesen, aber es lässt sich leicht nachrechenen, dass das Bestandsguthaben in 2012 nur mit 1,75% verzinst wurde.

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 5.November 2013 18:08
Hallo, Ich habe mal in den Bedingungen nachgeschaut. Dort steht: "Die Garantieverzinsung wird bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum Zeitpunkt einer späteren Pensionierung gewährt." Demnach ist eine jährliche Anpassung nicht ok, aber ich kann das leider juristisch nicht abschliessend beurteilen. Ich kann allerdings bestätigen, dass der Garantiezins in meinem Fall auch nach unten korrigiert wurde und in 2012 auch nur 1,75% betrug.

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 5.November 2013 18:11
irgendwie kappierst Du das nicht und machst deshalb einen neuen Thread auf etwas mehr Hirn von einem "AT" hätte ich schon erwarten, "nebenbei 1,75% Verzinsung liegen immer noch deutlich über den heute marktüblichen Zinsen"

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 5.November 2013 18:35
Um das Thema abzuschliessen: http://www.cecu.de/lebensversicherung-garantiezins.html Also alles in Ordnung (mal abgesehen von dem Ton, der hier teilweise vorherrscht ;)

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 5.November 2013 22:56
Anonymous User hat geschrieben:
irgendwie kappierst Du das nicht und machst deshalb einen neuen Thread auf etwas mehr Hirn von einem "AT" hätte ich schon erwarten, "nebenbei 1,75% Verzinsung liegen immer noch deutlich über den heute marktüblichen Zinsen"


Kleiner Tipp am Rande: vor kurzem habe ich etwas Geld für 2 Jahre angelegt, weil ich erst dann meinen Kredit ablösen darf: und zwar in einem Sparbrief der Fidor Bank München für 2,0%
Bei längeren Laufzeiten kann man noch etwas mehr herausholen. Im übrigen liegen die Dividendenrenditen einiger DAX-Unternehmen dauerhaft um die 3 bis 4 Prozent: Siemens, BMW, Münchner Rück, Telekom, Allianz, RWE, etc.

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 6.November 2013 00:45
http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art20130125_teuerungsanpassung_der_betriebsrenten_2013.pdf -->Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013 Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2010/2013 bzw. ab Rentenbeginn Olaf Petersen / Dr. Markus Bechtoldt / Dr. Stefan Birkel, München Gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG ist ein Arbeitgeber, der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt hat, verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Der Beitrag erörtert die dafür relevanten Parameter ---> da gibt es bestimmt auch noch Betriebsvereinbarungen, auf die ich leider nicht zugreifen kann. nur werft die IP-Zusage (Faktor 170, Anpassung nach Gesetz) mit dem kapitalgedeckten Anteil (Faktor nach Rentenformel) durcheinander.

Re: Nochmal BAP - jährlicher Garantiezins

Abgeschickt von Anonymous User am 6.November 2013 00:59
Anonymous User hat geschrieben:
http://www.aon.com/germany/downloads/aonhewitt/art20130125_teuerungsanpassung_der_betriebsrenten_2013.pdf -->Teuerungsanpassung der Betriebsrenten in 2013 Anstieg von Lebenshaltungskosten und Nettoeinkommen im Zeitraum 2010/2013 bzw. ab Rentenbeginn Olaf Petersen / Dr. Markus Bechtoldt / Dr. Stefan Birkel, München Gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG ist ein Arbeitgeber, der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zugesagt hat, verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Der Beitrag erörtert die dafür relevanten Parameter ---> da gibt es bestimmt auch noch Betriebsvereinbarungen, auf die ich leider nicht zugreifen kann. nur werft die IP-Zusage (Faktor 170, Anpassung nach Gesetz) mit dem kapitalgedeckten Anteil (Faktor nach Rentenformel) durcheinander.


Toller Artikel: Tabelle C fehlt, dafür ist Tabelle B zweimal drin - komischer Zufall!
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