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Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 31.01.2013 18:55
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Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Januar 2013 14:38
Der Vertrag, den wir für die Münchner beE unterschrieben haben, enthält den Passus, dass die beE verlängert wird, wenn Gelder durch vorzeitig ausscheidende Mitarbeiter (die z.B. einen neuen Job gefunden haben) eingespart werden.

Wir erhalten aber keinerlei Informationen, wie der Vermittlungsstand gegenwärtig ist und schon gar nicht, welche Gelder hierdurch eingespart wurden. Es gibt zwar einen beE-Beirat, aber auch dieser glänzt vor allem durch vollständige Intransparenz.

Wir müssen aber spätestens 3 Monate vor regulärem Ende der beE wissen, wie lange eine Verlängerung erfolgen wird, da wir innerhalb dieser Frist z.B. Arbeitslosengeld beantragen müssen.

Ich sehe von daher die beE/NSN TG in einer Auskunftspflicht über eingesparte Mittel bzw. Vermittlungserfolge gegenüber jedem einzelnen "Insassen".

Aber so wie ich den Laden einschätze, werden wir auch dieses Recht vor Gericht erstreiten müssen.

Re: Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Januar 2013 17:12
Bis 3 Monate vor Ende der BeE ist noch Zeit, warum jetzt schon auf eine mögliche Verlängerung spekuliert wird, kann ich nicht nachvollziehen. Habt ihr überhaupt vor euch einen Job zu suchen, oder ist rumhartzen das neue Lebensziel?

Re: Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Januar 2013 23:12
Wenn es durchschnittlich pro 20 bis 30 Bewerbungen höchstens ein Bewerbungsgespräch gibt, das dann natürlich auch nicht immer erfolgreich ist, wird das mit "rumhartzen" leider bei vielen Realität werden. Zur Lebensplanung gehört daher Klarheit, was der Wasserstand der beE ist.
Traurig aber wahr!

Und weil dem so ist kommt mir regelmäßig "die Galle hoch" über einen Betriebsrat und eine IGM, die Verrat an allen solidarischen Prinzipien begangen haben (70% der Schwerbehinderten gefeuert, Namenslisten, keine Sozialauswahl). Das vergesse ich diesen Figuren, die nur ihren A.... retten bzw. in der Gewerkschaft Karriere machen wollten, bis an mein Lebensende nicht!

Re: Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 11:21
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn es durchschnittlich pro 20 bis 30 Bewerbungen höchstens ein Bewerbungsgespräch gibt, das dann natürlich auch nicht immer erfolgreich ist, wird das mit "rumhartzen" leider bei vielen Realität werden. Zur Lebensplanung gehört daher Klarheit, was der Wasserstand der beE ist.
Traurig aber wahr!

Und weil dem so ist kommt mir regelmäßig "die Galle hoch" über einen Betriebsrat und eine IGM, die Verrat an allen solidarischen Prinzipien begangen haben (70% der Schwerbehinderten gefeuert, Namenslisten, keine Sozialauswahl). Das vergesse ich diesen Figuren, die nur ihren A.... retten bzw. in der Gewerkschaft Karriere machen wollten, bis an mein Lebensende nicht!


Wie sagt man heutzutage im Facebook-Jargon: "Like!"

Re: Auskunftsrecht gegenüber der beE zu Laufzeitverlängerung?

Abgeschickt von Anonymous User am 31.Januar 2013 11:26
+1
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