Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN
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24.04.2013 20:43
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Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN
Abgeschickt von Anonymous User am 26.Juli 2012 10:55Liebe Leute,
um die teilweise unsachliche und abgleitende Diskussion bzgl. beE(2012) Brutto/Netto-Zahlungen zu versachlichen, hier nochmal eine Erläuterung:
1. Netto interessiert überhaupt nicht (steht nicht im Vertrag, ist von individuellen Sachverhalten abhängig usw.
2. Auf dem Entgeltnachweis gibt es eine Zeile "/101 Gesamtbrutto". Der Betrag dort ist genau die Summe aus den darüber stehenden Zeilen "/64B KuG St+SV auf /64A", "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung". Wenn im betreffenden Monat noch Feier- u./o. Urlaubstage waren, gibt es auch noch die Zeilen "05B4 AG-Aufwand lfd. Netto SV" und "1000 Gehalt" und auch diese Beträge werden dann in das "/101 Gesamtbrutto" hineinaddiert.
3. Der Betrag in Zeile "/101 Gesamtbrutto" ist genau das, was im 3-seitigen Vertrag als "BruttoMonatsEinkommen" bezeichnet ist.
Wenn bei Euch in "/101 Gesamtbrutto" genau 70% bzw. 80% vom 13,5/12-fachen Eures früheren Bruttogehaltes steht, dann hat NSN richtig gerechnet, Ihr könnt glücklich sein und braucht keinen Anwalt zu bemühen.
Wenn dort aber ein geringerer Betrag steht u./o. dieser auch noch von Monat zu Monat variiert, dann hat NSN falsch gerechnet, Ihr solltet Euch besch... fühlen und könnt - wenn es Euch stört - einen Anwalt beauftragen (bei IGM-Mitgliedern ist zu erwarten, das der IGM-Rechtsschutz Euch bei einer Klage unterstützt, weil ja das was IGM mit NSN ausgehandelt hat, von NSN nicht erfüllt wird!).
Nochmal, bitte nicht über irgendwelche Nettobeträge diskutieren. Das ist vertane Zeit, weil dazu in den Verträgen der beE 2012 (wohl im Unterschied zu der 2009er beE) nichts ausgesagt wird.
Und noch ein wichtiges Detail: In das "/101 Gesamtbrutto" wird auch das "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung" mit hineinaddiert. Damit ist klar (und das ist auch korrekt), dass diese beiden Anteile Bruttozahlungen darstellen! Ob hier dann das Finanzamt beim Jahressteuerbescheid Brutto=Netto oder Progressionsvorbehalt oder was auch immer rechnet, ist zum Zeitpunkt der Zahlung des beE-Gehaltes irrelevant.
Jede monatliche Steuerabführung durch den Arbeitgeber stellt sowieso nur eine Abschlagszahlung auf die gesamte, per Jahressteuerbescheid festgesetzte Steuerschuld dar. Und darauf bezieht sich wohl auch der Abschn. C Pkt. 1.1 des 3-Seitigen Vertrages: Wenn im Rahmen der Jahressteuererklärung Nachzahlungsverpflichtungen an das Finanzamt entstehen, dann erstattet NSN das natürlich NICHT. Diese Klausel bedeutet aber keinesfalls, dass NSN das Brutto vertragsbrüchig berechnen dürfte, sondern bedeutet nur, dass selbst bei vertragsgemäßer Bruttozahlung, später eine Steuernachzahlung passieren kann, für die NSN nicht zuständig ist.
Wichtig ist nur, dass in jedem Monat den man in der beE ist das korrekte "/101 Gesamtbrutto" ausgewiesen ist.
Ich hoffe, das ist eine hinreichend sachliche Erläuterung und irgendwer von NSN CEF HR, die ja hier offenbar auch posten, kann sachlich erläutern, wo im 3-seitigen Vertrag steht, dass mit Brutto eigentlich Netto gemeint ist, warum z.B. "/64B KuG St+SV auf /64A", "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung" direkt in das "/101 Gesamtbrutto" eingehen, aber plötzlich nur Netto sein sollen, usw. usf..
um die teilweise unsachliche und abgleitende Diskussion bzgl. beE(2012) Brutto/Netto-Zahlungen zu versachlichen, hier nochmal eine Erläuterung:
1. Netto interessiert überhaupt nicht (steht nicht im Vertrag, ist von individuellen Sachverhalten abhängig usw.
2. Auf dem Entgeltnachweis gibt es eine Zeile "/101 Gesamtbrutto". Der Betrag dort ist genau die Summe aus den darüber stehenden Zeilen "/64B KuG St+SV auf /64A", "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung". Wenn im betreffenden Monat noch Feier- u./o. Urlaubstage waren, gibt es auch noch die Zeilen "05B4 AG-Aufwand lfd. Netto SV" und "1000 Gehalt" und auch diese Beträge werden dann in das "/101 Gesamtbrutto" hineinaddiert.
3. Der Betrag in Zeile "/101 Gesamtbrutto" ist genau das, was im 3-seitigen Vertrag als "BruttoMonatsEinkommen" bezeichnet ist.
Wenn bei Euch in "/101 Gesamtbrutto" genau 70% bzw. 80% vom 13,5/12-fachen Eures früheren Bruttogehaltes steht, dann hat NSN richtig gerechnet, Ihr könnt glücklich sein und braucht keinen Anwalt zu bemühen.
Wenn dort aber ein geringerer Betrag steht u./o. dieser auch noch von Monat zu Monat variiert, dann hat NSN falsch gerechnet, Ihr solltet Euch besch... fühlen und könnt - wenn es Euch stört - einen Anwalt beauftragen (bei IGM-Mitgliedern ist zu erwarten, das der IGM-Rechtsschutz Euch bei einer Klage unterstützt, weil ja das was IGM mit NSN ausgehandelt hat, von NSN nicht erfüllt wird!).
Nochmal, bitte nicht über irgendwelche Nettobeträge diskutieren. Das ist vertane Zeit, weil dazu in den Verträgen der beE 2012 (wohl im Unterschied zu der 2009er beE) nichts ausgesagt wird.
Und noch ein wichtiges Detail: In das "/101 Gesamtbrutto" wird auch das "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung" mit hineinaddiert. Damit ist klar (und das ist auch korrekt), dass diese beiden Anteile Bruttozahlungen darstellen! Ob hier dann das Finanzamt beim Jahressteuerbescheid Brutto=Netto oder Progressionsvorbehalt oder was auch immer rechnet, ist zum Zeitpunkt der Zahlung des beE-Gehaltes irrelevant.
Jede monatliche Steuerabführung durch den Arbeitgeber stellt sowieso nur eine Abschlagszahlung auf die gesamte, per Jahressteuerbescheid festgesetzte Steuerschuld dar. Und darauf bezieht sich wohl auch der Abschn. C Pkt. 1.1 des 3-Seitigen Vertrages: Wenn im Rahmen der Jahressteuererklärung Nachzahlungsverpflichtungen an das Finanzamt entstehen, dann erstattet NSN das natürlich NICHT. Diese Klausel bedeutet aber keinesfalls, dass NSN das Brutto vertragsbrüchig berechnen dürfte, sondern bedeutet nur, dass selbst bei vertragsgemäßer Bruttozahlung, später eine Steuernachzahlung passieren kann, für die NSN nicht zuständig ist.
Wichtig ist nur, dass in jedem Monat den man in der beE ist das korrekte "/101 Gesamtbrutto" ausgewiesen ist.
Ich hoffe, das ist eine hinreichend sachliche Erläuterung und irgendwer von NSN CEF HR, die ja hier offenbar auch posten, kann sachlich erläutern, wo im 3-seitigen Vertrag steht, dass mit Brutto eigentlich Netto gemeint ist, warum z.B. "/64B KuG St+SV auf /64A", "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung" direkt in das "/101 Gesamtbrutto" eingehen, aber plötzlich nur Netto sein sollen, usw. usf..
Hallo Kollegen,
es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshaalb hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht.
Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion
Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
berechnet.
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht
- "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet
- der Fakt, dass es während Urlaubs kein KuG gibt, wurde durch die Annahme gesamter Urlaub wird im Dez. genommen, berücksichtigt
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€.
Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu!
Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen!
Szenario 2
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr/sein Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro)" von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt, die von uns nachzuentrichten sind und selbst ein theoretisches, aber nicht vereinbartes "80% vom früheren Nettoeinkommen" Makulatur werden lassen.
Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann. Dies kann natürlich keine exakte Beispielrechnung sein. Somit werden im konkreten Fall die Zahlen um wenige € nach oben oder unten abweichen können. Die Größenordnung aber bleibt die gleiche.
Ach so, und wie an den beiden Beispielen schon zu ersehen war: Je höher Eure Einkünfte aus NSN nicht bekannten Quellen (Verpachtung/Vermietung, Ehefrau/Ehemann, Beteiligungen, Kapitaleinkünfte, usw.) sind, umso höher werden Eure Steuernachzahlungen sein!
es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshaalb hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht.
Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion
Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
berechnet.
Zahlungen NSN/NSN TG | KuG | monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner | monatl. Soli | lfd. Steuerbrutto | Erläuterung | ||||
Jan 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 7000 | |||||
Feb 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 14000 | |||||
Mrz 12 | 9000 | 2128,00 | 104,26 | 23000 | Annahme: Brutto + Jahreszahlung o.ä. | ||||
Apr 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 30000 | |||||
Mai 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 32000 | ||||
Jun 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 34000 | ||||
Jul 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 36000 | ||||
Aug 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 38000 | ||||
Sep 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 40000 | ||||
Okt 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 42000 | ||||
Nov 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 44000 | ||||
Dez 12 | 6300 | 0 | 1132,00 | 51,86 | 50300 | Annahme: Kein KuG in Dez., weil AN gesamten Urlaub in Dez. nimmt | |||
JahresSummen | 50300 | 14700 | 7636,62 | 349,26 | |||||
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht
- "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet
- der Fakt, dass es während Urlaubs kein KuG gibt, wurde durch die Annahme gesamter Urlaub wird im Dez. genommen, berücksichtigt
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€.
Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu!
Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen!
Szenario 2
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr/sein Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro)" von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt, die von uns nachzuentrichten sind und selbst ein theoretisches, aber nicht vereinbartes "80% vom früheren Nettoeinkommen" Makulatur werden lassen.
Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann. Dies kann natürlich keine exakte Beispielrechnung sein. Somit werden im konkreten Fall die Zahlen um wenige € nach oben oder unten abweichen können. Die Größenordnung aber bleibt die gleiche.
Ach so, und wie an den beiden Beispielen schon zu ersehen war: Je höher Eure Einkünfte aus NSN nicht bekannten Quellen (Verpachtung/Vermietung, Ehefrau/Ehemann, Beteiligungen, Kapitaleinkünfte, usw.) sind, umso höher werden Eure Steuernachzahlungen sein!
Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN
Abgeschickt von Ling Uaan am 28.Juli 2012 14:50Sehr schön ausgearbeitet, aber leider mit einem gravierenden Denkfehler.
Du darfst in den Rechner nicht 50.300 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 50.300 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und das sind nicht Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deine letzte Steuerjahresausgleich an.
Ich komme dann auf ca. 400 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt.
Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 300 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt.
Rechne bitte nochmal nach.
Du darfst in den Rechner nicht 50.300 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 50.300 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und das sind nicht Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deine letzte Steuerjahresausgleich an.
Ich komme dann auf ca. 400 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt.
Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 300 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt.
Rechne bitte nochmal nach.
Da sind wohl noch ein paar weitere Dinge falsch in dieser Rechnung: aus dem neuen 80% Brutto von 7875€ errechne ich ein Netto von 4122,83€ (bei III/1). Damit sollte die Summe der Basisbezüge (/64B, /644, /1000) rund 2800€ betragen und nicht 2000€ wie Du schreibst. Damit, und mit der Anmerkung von Ling Uaan bzgl. des zu versteuernden Einkommens, stimmen dann alle weiteren Zahlen auch nicht.
Als 2009-beEler mit einem beE-Gehalt in der selbern Größenordnung habe ich übrigens in 2010 9 Monate TKUG bekommen (also vergleichbar mit Euren 8 Monaten). Die Summe unter Progressionsvorbehalt war aber nur rund 10500€ - habe gerade nochmal in den Steuerbescheid geschaut. Eigentlich kaum zu glauben, dass das bei Dir jetzt fast 50% mehr bei einem Monat kürzerem Bezug sein sollen. Meine SteuerERSTATTUNGEN in der Vor-KUG-Zeit beliefen sich immer so auf knapp 1900€ wegen Kindern und SV-Beiträgen. Daran hatte sich 2010 nichts geändert und ich habe trotz Progressionsvorbehalt rund 1300€ ERSTATTET bekommen, also 600€ wegen des Progressionsvorbehalts weniger als sonst. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch auch so ähnlich sein wird, insbesondere weil Ling Uaan auf einen vergleichbaren Wert kommt.
Noch ein Tipp zum Lesen des Entgeltnachweises: unter /106 Lfd. Steuerbrutto steht in der Spalte Zusatz der Betrag, der in dem jeweiligen Monat versteuert wird. Die Differenz zu /101 Gesamtbrutto ist dann der Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Als 2009-beEler mit einem beE-Gehalt in der selbern Größenordnung habe ich übrigens in 2010 9 Monate TKUG bekommen (also vergleichbar mit Euren 8 Monaten). Die Summe unter Progressionsvorbehalt war aber nur rund 10500€ - habe gerade nochmal in den Steuerbescheid geschaut. Eigentlich kaum zu glauben, dass das bei Dir jetzt fast 50% mehr bei einem Monat kürzerem Bezug sein sollen. Meine SteuerERSTATTUNGEN in der Vor-KUG-Zeit beliefen sich immer so auf knapp 1900€ wegen Kindern und SV-Beiträgen. Daran hatte sich 2010 nichts geändert und ich habe trotz Progressionsvorbehalt rund 1300€ ERSTATTET bekommen, also 600€ wegen des Progressionsvorbehalts weniger als sonst. Ich gehe mal davon aus, dass das bei Euch auch so ähnlich sein wird, insbesondere weil Ling Uaan auf einen vergleichbaren Wert kommt.
Noch ein Tipp zum Lesen des Entgeltnachweises: unter /106 Lfd. Steuerbrutto steht in der Spalte Zusatz der Betrag, der in dem jeweiligen Monat versteuert wird. Die Differenz zu /101 Gesamtbrutto ist dann der Betrag, der dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
Und ein Versuch, in einfachen Schritten den Entgeltnachweis in der beE während der KUG-Zeit zu erklären und einfache Handlungsvorschläge zu geben:
1. Überprüfe, ob Dein gesetzliches Netto (/550) stimmt. Dazu nimmst Du Dein erwartetes beE-Brutto (Beispiel: früheres Brutto 7000€ -> beE-Brutto 7875€). Ermittle mit einem Brutto/Netto-Rechner, was Du bei diesem Brutto unter NORMALEN Umständen als Netto ausgezahlst bekommst. Im Beispiel sollten das 4122,83€ bei Steuerklasse III und einem Kinderfreibetrag sein. Du bekommst weniger? -> sofort(!) schriftlich Widerspruch einlegen, da Ende Juli die Frist abläuft.
2. Du bekommst zwar das Netto, das Du oben ausgerechnet hast, bist aber der Meinung, dass Du mehr bekommen solltest, weil Dir NSN ja auch während der KUG-Zeit 7875€ Brutto zugesagt hat? Dann bedenke folgendes, bevor Du weitere Schritte unternimmst:
Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge. Netto heißt, da sind schon alle Abzüge gemacht, Brutto heißt, da fallen noch Abzüge an (Mathematik 5. Klasse). Die Tatsache, dass die KUG-Leistung unter /101 Gesamtbrutto mit eingerechnet ist, macht diesen Betrag nicht automatisch zum Brutto sondern liegt an der SAP-Implementierung.
Zu diesem KUG-Nettobetrag berechent NSN jetzt diverse Zuschüsse, um dasjenige Netto zu erreichen, dass ohne KUG genau diesem Brutto abzüglich des KUGs entspricht. Gefällt Dir nicht? Dann bedenke, dass im 3-seitigen Vertrag steht, dass KUG-Leistungen angerechnet werden. Und da KUG nun mal eine Nettoleistung ist, geht das eben nur über eine Rückrechnung vom Gesamtnetto. Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).
Siehst Du immer noch nicht ein? Na, dann schauen wir uns mal an, wie das aussähe, wenn auch in der KUG-Zeit das Brutto 7875€ aus unserem beispiel wäre. Davon ist dann das KUG steuerfrei. Gehen wir mal von 2100€ KUG aus (obwohl mir das im Mittel zu hoch erscheint), dann bleiben 5775€ Zuschuss von NSN. Macht dann mit besagtem Brutto/Netto-Rechner in unserem Beispiel 3777€ netto und damit ein Gesamtnetto inklusive KUG von 5877€. Das ergäbe dann ein rückgerechnentes Gesamtbrutto von rund 9000€ wenn wir von einer "normalen" Gehaltszusammensetzung sprechen (sprich ohne KUG-Anteile).
Nicht schlecht, für einen Übertritt in die beE bei zugesichertem Brutto von 7875€ tatsächlich über 1000€ mehr Brutto und Netto zu bekommen (da hab ich jetzt schon mal 100€ pro Monat für die Porogressionsvorbehaltsparbüchse abgezogen). Ja sogar noch mehr als vor der beE! Hast Du das wirklich geglaubt? -> Träum' weiter und widerspreche/klage, wenn es Dich beruhigt. Nicht geglaubt? Dann erspar Dir weitere Aufregung und freu Dich über so viel Geld dafür, dass Du Deine ganze Zeit für die Jobsuche verwenden kannst, ohne noch weiter für die Firma arbeiten zu müssen.
1. Überprüfe, ob Dein gesetzliches Netto (/550) stimmt. Dazu nimmst Du Dein erwartetes beE-Brutto (Beispiel: früheres Brutto 7000€ -> beE-Brutto 7875€). Ermittle mit einem Brutto/Netto-Rechner, was Du bei diesem Brutto unter NORMALEN Umständen als Netto ausgezahlst bekommst. Im Beispiel sollten das 4122,83€ bei Steuerklasse III und einem Kinderfreibetrag sein. Du bekommst weniger? -> sofort(!) schriftlich Widerspruch einlegen, da Ende Juli die Frist abläuft.
2. Du bekommst zwar das Netto, das Du oben ausgerechnet hast, bist aber der Meinung, dass Du mehr bekommen solltest, weil Dir NSN ja auch während der KUG-Zeit 7875€ Brutto zugesagt hat? Dann bedenke folgendes, bevor Du weitere Schritte unternimmst:
Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge. Netto heißt, da sind schon alle Abzüge gemacht, Brutto heißt, da fallen noch Abzüge an (Mathematik 5. Klasse). Die Tatsache, dass die KUG-Leistung unter /101 Gesamtbrutto mit eingerechnet ist, macht diesen Betrag nicht automatisch zum Brutto sondern liegt an der SAP-Implementierung.
Zu diesem KUG-Nettobetrag berechent NSN jetzt diverse Zuschüsse, um dasjenige Netto zu erreichen, dass ohne KUG genau diesem Brutto abzüglich des KUGs entspricht. Gefällt Dir nicht? Dann bedenke, dass im 3-seitigen Vertrag steht, dass KUG-Leistungen angerechnet werden. Und da KUG nun mal eine Nettoleistung ist, geht das eben nur über eine Rückrechnung vom Gesamtnetto. Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).
Siehst Du immer noch nicht ein? Na, dann schauen wir uns mal an, wie das aussähe, wenn auch in der KUG-Zeit das Brutto 7875€ aus unserem beispiel wäre. Davon ist dann das KUG steuerfrei. Gehen wir mal von 2100€ KUG aus (obwohl mir das im Mittel zu hoch erscheint), dann bleiben 5775€ Zuschuss von NSN. Macht dann mit besagtem Brutto/Netto-Rechner in unserem Beispiel 3777€ netto und damit ein Gesamtnetto inklusive KUG von 5877€. Das ergäbe dann ein rückgerechnentes Gesamtbrutto von rund 9000€ wenn wir von einer "normalen" Gehaltszusammensetzung sprechen (sprich ohne KUG-Anteile).
Nicht schlecht, für einen Übertritt in die beE bei zugesichertem Brutto von 7875€ tatsächlich über 1000€ mehr Brutto und Netto zu bekommen (da hab ich jetzt schon mal 100€ pro Monat für die Porogressionsvorbehaltsparbüchse abgezogen). Ja sogar noch mehr als vor der beE! Hast Du das wirklich geglaubt? -> Träum' weiter und widerspreche/klage, wenn es Dich beruhigt. Nicht geglaubt? Dann erspar Dir weitere Aufregung und freu Dich über so viel Geld dafür, dass Du Deine ganze Zeit für die Jobsuche verwenden kannst, ohne noch weiter für die Firma arbeiten zu müssen.
Mal ne dumme Frage:
Wenn mein altes Brutto pro Monat 7000€ war, dann hat mir NSN per 3-Seit.Vertrag (als IGMler) das 0,8*13,5/12-fache zugesagt. Das sind genau ein beE-Monatsbrutto von 0,9* früheres Monatsbrutto, und sind somit 6300€ Monatsbrutto.
Wie kommt Ihr denn auf 7875€ Brutto??? Very strange! Übrigens @Samstag 14:35:<br| Als Tarifler betrifft Dich das im Prinzip genauso, wie es genau ausschaut, hängt vonDeiner individuellen Situation ab. Nimm doch einfach mal ein Excel-Sheet und rechne selber. Oben ist nur ein m.E. gutes Beispiel, wie man rechnen muss.
Wenn mein altes Brutto pro Monat 7000€ war, dann hat mir NSN per 3-Seit.Vertrag (als IGMler) das 0,8*13,5/12-fache zugesagt. Das sind genau ein beE-Monatsbrutto von 0,9* früheres Monatsbrutto, und sind somit 6300€ Monatsbrutto.
Wie kommt Ihr denn auf 7875€ Brutto??? Very strange! Übrigens @Samstag 14:35:<br| Als Tarifler betrifft Dich das im Prinzip genauso, wie es genau ausschaut, hängt vonDeiner individuellen Situation ab. Nimm doch einfach mal ein Excel-Sheet und rechne selber. Oben ist nur ein m.E. gutes Beispiel, wie man rechnen muss.
@Samstag 17:24:
- 7875€ ist wirklich seltsam. Wie kommt man darauf? Das gibt nicht mal der 3-Seitige Vertrag her!
Zu "Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge." Das ist m.E. falsch. Richtig müsste man sagen, bei KuG ist Brutto=Netto und auf monatliche KuG-Bezüge erfolgt keine monatliche Steuer(abschlags)zahlung. Aber am Ende des Jahres geht KuG eben doch in die Steuerberechnung ein.
Eine richtige Nettozahlung des AG sind z.B. Tagesgelder aus Dienstreiseabrechnungen. Die erscheinen zwar auch am Jahresende auf der Lohnsteuerkarte, aber sie gehen wirklich nicht in die Besteuerung ein, da sie eben wirklich Netto sind.
Und zu "Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).": Effektive steht das exakt so auf meinem Entgeltnachweis: Der Betrag für "/101 Gesamtbrutto" ergibt sich eben nicht nur aus "/64B KuG St+SV auf /64A" und "/644 KuG Zuschuss (Netto)" sondern auch noch aus "/692 KuG Leistung", das damit auch ins Gesamtbrutto eingegangen ist.
Richtig ist hingegen, dass "/692 KuG Leistung" nicht in "/106 Lfd. Steuerbrutto" mit eingeht. Das ist korrekt, weil KuG bei der Berechnung der monatlichen Steuer(abschlags)zahlung - wie oben erläutert - als Brutto=Netto betrachtet wird und darauf keine monatliche Steuer entrichtet wird.
Noch eine weitere Anmerkung: Schon höchst seltsam, dass der Betrag "/644 KuG Zuschuss (Netto)" einen Hinweis auf eine Nettozahlung im Namen enthält, aber das lfd. Steuerbrutto direkt mit erhöht. Das ist ja auch eine seltsame Nebelkerze, die hier geworfen wird.
- 7875€ ist wirklich seltsam. Wie kommt man darauf? Das gibt nicht mal der 3-Seitige Vertrag her!
Zu "Die KUG-Leistungen sind Nettobezüge." Das ist m.E. falsch. Richtig müsste man sagen, bei KuG ist Brutto=Netto und auf monatliche KuG-Bezüge erfolgt keine monatliche Steuer(abschlags)zahlung. Aber am Ende des Jahres geht KuG eben doch in die Steuerberechnung ein.
Eine richtige Nettozahlung des AG sind z.B. Tagesgelder aus Dienstreiseabrechnungen. Die erscheinen zwar auch am Jahresende auf der Lohnsteuerkarte, aber sie gehen wirklich nicht in die Besteuerung ein, da sie eben wirklich Netto sind.
Und zu "Nirgendwo steht, dass das KUG ein Teil Deiner Bruttovergütung ist (wäre ja auch falsch).": Effektive steht das exakt so auf meinem Entgeltnachweis: Der Betrag für "/101 Gesamtbrutto" ergibt sich eben nicht nur aus "/64B KuG St+SV auf /64A" und "/644 KuG Zuschuss (Netto)" sondern auch noch aus "/692 KuG Leistung", das damit auch ins Gesamtbrutto eingegangen ist.
Richtig ist hingegen, dass "/692 KuG Leistung" nicht in "/106 Lfd. Steuerbrutto" mit eingeht. Das ist korrekt, weil KuG bei der Berechnung der monatlichen Steuer(abschlags)zahlung - wie oben erläutert - als Brutto=Netto betrachtet wird und darauf keine monatliche Steuer entrichtet wird.
Noch eine weitere Anmerkung: Schon höchst seltsam, dass der Betrag "/644 KuG Zuschuss (Netto)" einen Hinweis auf eine Nettozahlung im Namen enthält, aber das lfd. Steuerbrutto direkt mit erhöht. Das ist ja auch eine seltsame Nebelkerze, die hier geworfen wird.
Es ist doch völlig egal, was da irgendwo steht. Ich weiss nicht warum ihr euch seit Monaten das Hirn mit den netto und butto und kug zermartert. Am Ende des Jahres wird sowieso alles vom FA durchgerechnet. Das Netto-Gehalt stimmt. Den Rest muss das FA machen. Dann kommt es zur Erstattung oder Nachzahlung.
Anonymous User hat geschrieben:
Hast Recht. Da sind die 20% Abschlag verloren gegangen. Lies statt 7000 einfach 8750. Dann stimmt wieder alles. Und okay, das Gehaltsplus in der beE laut letztem Absatz ist nicht mehr so groß, aber es ist immer noch ein Plus ggü. der Zeit vor der beE.
Mal ne dumme Frage:
Wenn mein altes Brutto pro Monat 7000€ war, dann hat mir NSN per 3-Seit.Vertrag (als IGMler) das 0,8*13,5/12-fache zugesagt. Das sind genau ein beE-Monatsbrutto von 0,9* früheres Monatsbrutto, und sind somit 6300€ Monatsbrutto.
Wie kommt Ihr denn auf 7875€ Brutto??? Very strange!
Hast Recht. Da sind die 20% Abschlag verloren gegangen. Lies statt 7000 einfach 8750. Dann stimmt wieder alles. Und okay, das Gehaltsplus in der beE laut letztem Absatz ist nicht mehr so groß, aber es ist immer noch ein Plus ggü. der Zeit vor der beE.
Als Ergänzung zu dem obigen Beitrag zur Wirkung des Progressionsvorbehaltes bei der falschen Bruttoberechnung durch NSN, hier noch das gleiche Beispiel, jetzt aber wie es bei vertragsgemäßer Berechnung des Bruttos aussehen würde. Es zeigt sich, dass auch hier - entgegen einigen Vermutungen -, dass das Netto keinesfalls in den Himmel wächst!
Ausgangspunkt ist (leider, aber wegen der besseren Vergleichbarkeit wieder der AT-Surfer mit 7000€ - hatte ich leider auch nicht ), der jetzt ein NSN TG Bruttogehalt von 6300€ erhalten müsste, wenn NSN den Vertrag erfüllen würde.
Annahmen sind wieder: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion, verheiratet/Splittingtabelle. Irgendwelche individuellen Werbungskosten kann und will ich auch in diesem Beispiel wieder nicht berücksichtigen. Das kann jeder in seiner eigenen Rechnung machen. Hier geht es um die verständliche Veranschaulichung eines höchst komplexen Zusammenhangs. Und wer meint, dass NSN ihm ein vertraggemäßes beE-Gehalt zahlt, muss eh nicht weiterlesen und muss nichts machen, außer sich freuen.
Steuerabschlagszahlungen durch AG sind wieder mit
"http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html"
berechnet. Für die Steuer nach Progressionsvorbehalt wurde wieder
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
benutzt.
In der Tabelle unten ist jetzt das monatliche Netto laut Brutto-Netto-Rechner noch enthalten. Bevor Ihr Euch über das vermeindlich hohe Netto von 4931,43€ echauffiert, bitte erstmal unten weiterlesen. Das ist nämlich vor Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt!
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der sich jetzt aus vertragsgerechtem beE-Brutto (hier 6300€) minus KuG (hier 2100€) ergibt
- "monatl. Steuer" wieder mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html"
- Urlaub wieder komplett im Dez., deshalb im Dez. kein KuG
Mit 65700€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man wieder in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 65700€)" von 14983€. (Achtung: Splittingtabelle wieder gewählt)
Die Differenz zwischen 10969,81€ (Abschlagszahlungen AG) und 14983€ (Steuerforderung FA) ergibt eine Steuernachzahlung von 4014Euro. Auch Soli ist noch nachzuzahlen.
Somit werden auch hier von Mai bis November monatlich 574€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, was aber korrekt ist.
Damit reduziert sich nämlich das sonst viel zu hohe monatl. Netto für Mai bis November im Nachhinein auf nur 4358€ (wodurch das 80% Brutto in diesen Monaten einem 95% des ursprünglichen Netto entsprechen würde).
Das ist vom Prinzip her genau, was wir bei Unterzeichnung des 3-Seitigen Vertrages als monatliche Nettozahlung erwartet haben.
Für Szenario 2
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr/sein Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 113700€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 113700 Euro)" von 33472€.
Es wurden aber schon 10969,81€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 24789€ von den Arbeitgebern der beiden abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 8683€ für 2012, was pro Monat zw. Mai und Nov. Einer monatl. Nachzahlung von 1241€ und somit einem effektiven nachträglichen monatl. Netto von nur 3691€ entspricht.
Das sind dann auf Nettobasis nur noch 80,7% des früheren Nettos, was auch in diesem Szenario genau dem entspricht, was wir mit Unterzeichnung des 3-Seitigen Vertrages erwartet haben.
Das zeigt: Auch wenn NSN das Brutto vertragsgemäß zahlen würde, hängt es ganz von der individuellen Situation ab, ob dann das Netto über oder unter dem 0,8*13,5/12-fachen des früheren Nettos liegt. Die "Gefahr", dass es eher an 95% ranreicht, besteht eher für Gering- oder verheiratete Einzelverdiener, was ok ist.
Im Beispiel von "Samstag 13:53" ist leider das Netto nicht weiter betrachtet worden (kann jeder aber leicht selber machen). Es sei aber angemerkt, dass sich bei der vertragsbrüchigen NSN-Entgeltberechnungsmethode und bei Berücksichtigung der Steuernachzahlungen Situationen ergeben können (Szenario 2, hohe andere Einkünfte, Doppelverdiener), wo auf Nettobasis ein beEler nur noch weniger als 65% des früheren Nettos erhält.
Deshalb ist der gegenwärtige NSN-Entgeltberechnungsmethode völlig unakzeptabel und muss durch die oben zugrundegelegte, korrekte Methode ersetzt werden.
Doch noch eine Anmerkugn zu den Werbungskosten:
Diese Brutto-Netto-Rechner (mit denen auch NSN unser lfd. Steuerbrutto berechnet) berücksichtigen m.W. bereits einen bestimmten pauschalen Werbungskostenbetrag. Falls Werbungskosten tatsächlich höher sind (in der beE dürften ja z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort eher deutlich sinken!), so wirkt das in alle Szenarien und auch für den früheren vollen NSN-Lohn ähnlich steuermindernd. Das Problem der hohen Rückzahlungen durch Progressionsvorbehalt verringert sich nur minimal.
Annahmen sind wieder: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion, verheiratet/Splittingtabelle. Irgendwelche individuellen Werbungskosten kann und will ich auch in diesem Beispiel wieder nicht berücksichtigen. Das kann jeder in seiner eigenen Rechnung machen. Hier geht es um die verständliche Veranschaulichung eines höchst komplexen Zusammenhangs. Und wer meint, dass NSN ihm ein vertraggemäßes beE-Gehalt zahlt, muss eh nicht weiterlesen und muss nichts machen, außer sich freuen.
Steuerabschlagszahlungen durch AG sind wieder mit
"http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html"
berechnet. Für die Steuer nach Progressionsvorbehalt wurde wieder
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
benutzt.
In der Tabelle unten ist jetzt das monatliche Netto laut Brutto-Netto-Rechner noch enthalten. Bevor Ihr Euch über das vermeindlich hohe Netto von 4931,43€ echauffiert, bitte erstmal unten weiterlesen. Das ist nämlich vor Nachzahlung durch Progressionsvorbehalt!
Zahlungen NSN/NSN TG | KuG | monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner | monatl. Soli | monatl. Nettozahlung | Erläuterung | ||
Jan 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 4571,31 | |||
Feb 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 4571,31 | |||
Mrz 12 | 9000 | 2128,00 | 104,26 | 5774,43 | Brutto + Jahreszahlung o.ä. | ||
Apr 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 4571,31 | |||
Mai 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Jun 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Jul 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Aug 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Sep 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Okt 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Nov 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 4931,43 | ||
Dez 12 | 6300 | 0 | 1132,00 | 51,86 | 4122,83 | Annahme: AN nimmt gesamten Urlaub in Dez. somit fällt kein KuG an | |
JahresSummen | 65700 | 14700 | 10969,81 | 486,74 |
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der sich jetzt aus vertragsgerechtem beE-Brutto (hier 6300€) minus KuG (hier 2100€) ergibt
- "monatl. Steuer" wieder mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html"
- Urlaub wieder komplett im Dez., deshalb im Dez. kein KuG
Mit 65700€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man wieder in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 65700€)" von 14983€. (Achtung: Splittingtabelle wieder gewählt)
Die Differenz zwischen 10969,81€ (Abschlagszahlungen AG) und 14983€ (Steuerforderung FA) ergibt eine Steuernachzahlung von 4014Euro. Auch Soli ist noch nachzuzahlen.
Somit werden auch hier von Mai bis November monatlich 574€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, was aber korrekt ist.
Damit reduziert sich nämlich das sonst viel zu hohe monatl. Netto für Mai bis November im Nachhinein auf nur 4358€ (wodurch das 80% Brutto in diesen Monaten einem 95% des ursprünglichen Netto entsprechen würde).
Das ist vom Prinzip her genau, was wir bei Unterzeichnung des 3-Seitigen Vertrages als monatliche Nettozahlung erwartet haben.
Für Szenario 2
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr/sein Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 113700€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 113700 Euro)" von 33472€.
Es wurden aber schon 10969,81€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 24789€ von den Arbeitgebern der beiden abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 8683€ für 2012, was pro Monat zw. Mai und Nov. Einer monatl. Nachzahlung von 1241€ und somit einem effektiven nachträglichen monatl. Netto von nur 3691€ entspricht.
Das sind dann auf Nettobasis nur noch 80,7% des früheren Nettos, was auch in diesem Szenario genau dem entspricht, was wir mit Unterzeichnung des 3-Seitigen Vertrages erwartet haben.
Das zeigt: Auch wenn NSN das Brutto vertragsgemäß zahlen würde, hängt es ganz von der individuellen Situation ab, ob dann das Netto über oder unter dem 0,8*13,5/12-fachen des früheren Nettos liegt. Die "Gefahr", dass es eher an 95% ranreicht, besteht eher für Gering- oder verheiratete Einzelverdiener, was ok ist.
Im Beispiel von "Samstag 13:53" ist leider das Netto nicht weiter betrachtet worden (kann jeder aber leicht selber machen). Es sei aber angemerkt, dass sich bei der vertragsbrüchigen NSN-Entgeltberechnungsmethode und bei Berücksichtigung der Steuernachzahlungen Situationen ergeben können (Szenario 2, hohe andere Einkünfte, Doppelverdiener), wo auf Nettobasis ein beEler nur noch weniger als 65% des früheren Nettos erhält.
Deshalb ist der gegenwärtige NSN-Entgeltberechnungsmethode völlig unakzeptabel und muss durch die oben zugrundegelegte, korrekte Methode ersetzt werden.
Doch noch eine Anmerkugn zu den Werbungskosten:
Diese Brutto-Netto-Rechner (mit denen auch NSN unser lfd. Steuerbrutto berechnet) berücksichtigen m.W. bereits einen bestimmten pauschalen Werbungskostenbetrag. Falls Werbungskosten tatsächlich höher sind (in der beE dürften ja z.B. Fahrkosten zum Arbeitsort eher deutlich sinken!), so wirkt das in alle Szenarien und auch für den früheren vollen NSN-Lohn ähnlich steuermindernd. Das Problem der hohen Rückzahlungen durch Progressionsvorbehalt verringert sich nur minimal.
Anonymous User hat geschrieben:
Es ist doch völlig egal, was da irgendwo steht. Ich weiss nicht warum ihr euch seit Monaten das Hirn mit den netto und butto und kug zermartert. Am Ende des Jahres wird sowieso alles vom FA durchgerechnet. Das Netto-Gehalt stimmt. Den Rest muss das FA machen. Dann kommt es zur Erstattung oder Nachzahlung.Der letzt Satz ist falsch! Es kommt nämlich nur zu einer Nachzahlung, und zwar zu einer möglicherweise ganz saftigen. also von leg von Deinem 80% vom Netto mal sicherheitshalber schon mindestens 10% beiseite, um das Finanzamt zu beglücken.
Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN
Abgeschickt von Ling Uaan am 29.Juli 2012 07:02@Anonymous User um 21:29
Sehr schön ausgearbeitet, aber leider immer noch mit einem gravierenden Denkfehler. Du darfst in den Rechner nicht 65.700 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 65.700 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und da sind Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deinen letzten Steuerjahresausgleich an.
Ich komme dann bei Szenario 1 auf ca. 1700 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2009)
Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 1450 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2012)
Rechne bitte nochmal nach.
Sehr schön ausgearbeitet, aber leider immer noch mit einem gravierenden Denkfehler. Du darfst in den Rechner nicht 65.700 als zu versteuerndes Einkommen eingeben. Die 65.700 sind Dein Jahres brutto. Das zu versteuernde Einkommen liegt um ca. 7.000 Euro niedriger wg. Sonderausgaben und Werbungskosten (und da sind Deine diversen Abschreibungen nicht enthalten) - schau einfach mal deinen letzten Steuerjahresausgleich an.
Ich komme dann bei Szenario 1 auf ca. 1700 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2009)
Und mit einem ganz anderen Rechner (von einer Steuerkanzlei) auf ca. 1450 Euro Steuernachzahlung wg. Progressionsvorbehalt. (ESt Tabelle von 2012)
Rechne bitte nochmal nach.
Ich finde die Darlegungen von 13:53 und 21:29 sehr hilfreich. Zeigen sie doch, dass sowohl mit der von NSN-benutzten als auch mit der korrekten Berechnungsmethode fürs Brutto Nachzahlungen wegen Progressionsvorbehalt anfallen. Demzufolge kann Abschn. C Punkt 1.1 im 3-seitigen Vertrag nicht als Rechtfertigung für die nicht vertragskonforme Bruttorechnerei durch NSN angesehen werden.
Es gibt ja immer noch Meinungen, dass NSN das beE-Gehalt richtig berechnet.
Die Beiträge von "28.Juli 2012 13:53" und von "28.Juli 2012 21:29" sind bei dieser Diskussion nicht sehr hilfreich, weil sie nur betrachten, dass durch den Progressionsvorbehalt eine saftige Nachversteuerung eintritt, für die NSN lt. 3-Seitigem Vertrag ja nicht aufzukommen hat. Diese Nachversteuerung tritt aber immer auf, egal ob NSN vertragskonform oder (wie z.Zt. noch) falsch rechnet.
Viel wichtiger ist, was den beElern beim Nettogehalt durch die vertragswidrige Methode von NSN verloren geht.
Interessant ist auch, ob das eher die hohen oder eher die niedrigen Einkommen betrifft.
Hierzu im folgenden 4 Rechnung für den schon früher strapazierten Fall des ehemaligen "AT-Surfers".
Grundannahmen sind wieder: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion, früheres BruttoMonatsEinkommen 7000Euro.
Als Brutto/Netto-Rechner wurde wieder "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" benutzt.
Der Progressionsvorbehalt bzw. die resultierende Jahressteuer wurde mit "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp" berechnet.
Scenario 1 "Vertragswidrige Berechnung durch NSN"
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp".
Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€. Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro. Solinachzahlung beträgt ca. 49€.
Der Lohn nach Steuer beträgt somit 57014,12 - 2430 - 49 = 54535€ im Jahr.
Das NettoJahresEntgelt liegt bei 49146,07 - 2430 - 49 = 46667€.
Anmerkung: "NettoMonatsEntgelt" bzw. "NettoJahresEntgelt" sind die Beträge nach Abzug von Steuer, Soli UND Sozialabgaben. Bei "Lohn nach Steuer" sind die Sozialabgaben noch nicht abgezogen.
Bei mitverdienender Ehefrau:
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn 48000€ (Steuer = 13819€, Soli = 760€) entspricht "Lohn nach Steuer" 33420,96€ bzw. Nettolohn 23670€. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Der Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ergibt mit
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€ (aus 50300 + 48000) und
- einer dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" von 14700€
eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98.300 Euro) von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Für den gemeinsamen Lohn nach Steuer ergibt sich: 57014 (Ehemann) + 33420 (Ehefrau) - 5800 (SteuerNachzahlung) - 130 (ca. Soli) = 84504€.
Für das gemeinsame NettoJahresEntgelt ergibt sich: 49146 (Ehemann) + 23670 (Ehefrau) - 5800 (steuerNachzahlung) - 130 (ca. Soli) = 66886€.
Scenario 2 "Korrekte Berechnung der Entgelte"
Mit den 65700€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp".
Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 65700€)" von 14983€. Die Differenz zwischen 14983€ (Forderung des Finanzamtes) und 10969€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 4014€. Solinachzahlung beträgt ca. 82€.
Der Lohn nach Steuer beträgt somit 68943 - 4014 - 82 = 64847€ im Jahr.
Das NettoJahresEntgelt liegt bei 58131 - 4014 - 82 = 54035€.
Bei mitverdienender Ehefrau:
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn 48000€ (Steuer = 13819€, Soli = 760€) entspricht "Lohn nach Steuer" 33420,96€ bzw. Nettolohn 23670€. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Der Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ergibt jetzt aber mit
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 113700€ (aus 65700 + 48000) und
- einer dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" von 14700€
eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 113700€) von 33472€.
Es wurden schon 10969€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 24789 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 8683€ für 2012.
Für den gemeinsamen Lohn nach Steuer ergibt sich: 68943 (Ehemann) + 33420 (Ehefrau) - 8683 (SteuerNachzahlung) - 170 (ca. Soli) = 93510€.
Für das gemeinsame NettoJahresEntgelt ergibt sich: 58131 (Ehemann) + 23670 (Ehefrau) - 8683 (SteuerNachzahlung) - 170 (ca. Soli) = 72948€.
Vergleich von Scenario 1 mit Scenario 2
Fall 1 Alleinverdienender Ehemann
Differenz bei Lohn nach Steuer: 64847€ (korrekte Methode) - 54535€ (derzeitige NSN-Methode) = 10312€.
Differenz bei NettoJahresEntgelt: 54035€ - 46667€ = 7368€.
Fall 2 mitverdienende Ehefrau
Differenz bei Lohn nach Steuer: 93510€ - 84504€ = 9006€.
Differenz bei NettoJahresEntgelt: 72948€ - 66886€ = 6062€.
Schlussfolgerung
- das von NSN derzeit gezahlte Netto führt zu einem NettoJahresGehalt, das gleich um ein paar Tausender zu gering ist
- dieser Nachteil durch die falsche NSN-Berechnungsmethode ist bei niedrigeren Familieneinkommen (z.B. weil die Ehefrau nicht mitverdient, sondern die Kinder erzieht) deutlich größer als bei höheren Einkommen
- diese niedrigen Einkommen sind nicht nur absolut schlimmer betroffen (ihnen werden im Beispiel 1300€ mehr vorenthalten), sondern gerade auch relativ, weil sie ja sowieso schon das geringere Familieneinkommen haben!
Es wird Zeit, dass hier endlich mal Recht gesprochen wird.
Viel wichtiger ist, was den beElern beim Nettogehalt durch die vertragswidrige Methode von NSN verloren geht.
Interessant ist auch, ob das eher die hohen oder eher die niedrigen Einkommen betrifft.
Hierzu im folgenden 4 Rechnung für den schon früher strapazierten Fall des ehemaligen "AT-Surfers".
Grundannahmen sind wieder: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion, früheres BruttoMonatsEinkommen 7000Euro.
Als Brutto/Netto-Rechner wurde wieder "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" benutzt.
Der Progressionsvorbehalt bzw. die resultierende Jahressteuer wurde mit "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp" berechnet.
Scenario 1 "Vertragswidrige Berechnung durch NSN"
Zahlungen NSN/NSN TG | KuG | monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner | monatl. Soli | Lohn nach Steuer | NettoMonatsEntgelt | ||||
Jan 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||||
Feb 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||||
Mrz 12 | 9000 | 2128,00 | 104,26 | 6767,4 | 5774,43 | ||||
Apr 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||||
Mai 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Jun 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Jul 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Aug 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Sep 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Okt 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Nov 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 4062,34 | 3647,84 | |||
Dez 12 | 6300 | 0 | 1132,00 | 51,86 | 5116,14 | 4122,83 | |||
JahresSummen | 50300 | 14700 | 7636,62 | 349,26 | 57014,12 | 49146,07 | |||
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp".
Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€. Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro. Solinachzahlung beträgt ca. 49€.
Der Lohn nach Steuer beträgt somit 57014,12 - 2430 - 49 = 54535€ im Jahr.
Das NettoJahresEntgelt liegt bei 49146,07 - 2430 - 49 = 46667€.
Anmerkung: "NettoMonatsEntgelt" bzw. "NettoJahresEntgelt" sind die Beträge nach Abzug von Steuer, Soli UND Sozialabgaben. Bei "Lohn nach Steuer" sind die Sozialabgaben noch nicht abgezogen.
Bei mitverdienender Ehefrau:
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn 48000€ (Steuer = 13819€, Soli = 760€) entspricht "Lohn nach Steuer" 33420,96€ bzw. Nettolohn 23670€. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Der Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ergibt mit
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€ (aus 50300 + 48000) und
- einer dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" von 14700€
eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98.300 Euro) von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Für den gemeinsamen Lohn nach Steuer ergibt sich: 57014 (Ehemann) + 33420 (Ehefrau) - 5800 (SteuerNachzahlung) - 130 (ca. Soli) = 84504€.
Für das gemeinsame NettoJahresEntgelt ergibt sich: 49146 (Ehemann) + 23670 (Ehefrau) - 5800 (steuerNachzahlung) - 130 (ca. Soli) = 66886€.
Scenario 2 "Korrekte Berechnung der Entgelte"
Zahlungen NSN/NSN TG | KuG | monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner | monatl. Soli | Lohn nach Steuer | NettoMonatsEntgelt | ||
Jan 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||
Feb 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||
Mrz 12 | 9000 | 2128,00 | 104,26 | 6767,74 | 5774,43 | ||
Apr 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 5564,62 | 4571,31 | ||
Mai 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Jun 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Jul 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Aug 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Sep 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Okt 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Nov 12 | 4200 | 2100 | 513,83 | 19,64 | 5766,53 | 4931,43 | |
Dez 12 | 6300 | 0 | 1132,00 | 51,86 | 5116,14 | 4122,83 | |
JahresSummen | 65700 | 14700 | 10969,81 | 486,74 | 68943,45 | 58131,13 |
Mit den 65700€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp".
Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 65700€)" von 14983€. Die Differenz zwischen 14983€ (Forderung des Finanzamtes) und 10969€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 4014€. Solinachzahlung beträgt ca. 82€.
Der Lohn nach Steuer beträgt somit 68943 - 4014 - 82 = 64847€ im Jahr.
Das NettoJahresEntgelt liegt bei 58131 - 4014 - 82 = 54035€.
Bei mitverdienender Ehefrau:
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerklasse 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn 48000€ (Steuer = 13819€, Soli = 760€) entspricht "Lohn nach Steuer" 33420,96€ bzw. Nettolohn 23670€. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Der Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ergibt jetzt aber mit
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 113700€ (aus 65700 + 48000) und
- einer dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" von 14700€
eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 113700€) von 33472€.
Es wurden schon 10969€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 24789 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 8683€ für 2012.
Für den gemeinsamen Lohn nach Steuer ergibt sich: 68943 (Ehemann) + 33420 (Ehefrau) - 8683 (SteuerNachzahlung) - 170 (ca. Soli) = 93510€.
Für das gemeinsame NettoJahresEntgelt ergibt sich: 58131 (Ehemann) + 23670 (Ehefrau) - 8683 (SteuerNachzahlung) - 170 (ca. Soli) = 72948€.
Vergleich von Scenario 1 mit Scenario 2
Fall 1 Alleinverdienender Ehemann
Differenz bei Lohn nach Steuer: 64847€ (korrekte Methode) - 54535€ (derzeitige NSN-Methode) = 10312€.
Differenz bei NettoJahresEntgelt: 54035€ - 46667€ = 7368€.
Fall 2 mitverdienende Ehefrau
Differenz bei Lohn nach Steuer: 93510€ - 84504€ = 9006€.
Differenz bei NettoJahresEntgelt: 72948€ - 66886€ = 6062€.
Schlussfolgerung
- das von NSN derzeit gezahlte Netto führt zu einem NettoJahresGehalt, das gleich um ein paar Tausender zu gering ist
- dieser Nachteil durch die falsche NSN-Berechnungsmethode ist bei niedrigeren Familieneinkommen (z.B. weil die Ehefrau nicht mitverdient, sondern die Kinder erzieht) deutlich größer als bei höheren Einkommen
- diese niedrigen Einkommen sind nicht nur absolut schlimmer betroffen (ihnen werden im Beispiel 1300€ mehr vorenthalten), sondern gerade auch relativ, weil sie ja sowieso schon das geringere Familieneinkommen haben!
Es wird Zeit, dass hier endlich mal Recht gesprochen wird.
Aktueller Stand bei mir dazu:
Klage ist eingereicht, Gütetermin ist im Oktober
Die Berechnung kann nur nach Brutto entsprechend des Vertrages erfolgen, denn durch meinen aktuellen Kirchenaustritt, größeren Freibeträgen etc. ändert sich mein Netto noch dieses Jahr und nächstes Jahr kommen weitere Steueroptimierungen hinzu - d.h. immer höher werdendes Netto.
Ich habe Brutto unterschrieben und will auch Brutto haben andernfalls wäre ich in meine Freiheiten (Steuersparmodelle, Investionen, Kapitalbeteiligungen etc.) beschränkt und müßte auf Schadensersatz klagen.
Wir werden sehen was das Gericht dazu sagt.
IG Metall hat das Schiedsgericht angerufen und das wird erst nach der 'Sommerpause' tagen. Ich vertraue nur noch meinem Rechtsanwalt - und keinem Michael Leppek, Carsten Riedl und sonstigen Typen. Große Lippen und nichts dahinter oder sie zeigen jetzt die versprochene hohe Vermittlungsquote zurück zu Siemens.
Klage ist eingereicht, Gütetermin ist im Oktober
Die Berechnung kann nur nach Brutto entsprechend des Vertrages erfolgen, denn durch meinen aktuellen Kirchenaustritt, größeren Freibeträgen etc. ändert sich mein Netto noch dieses Jahr und nächstes Jahr kommen weitere Steueroptimierungen hinzu - d.h. immer höher werdendes Netto.
Ich habe Brutto unterschrieben und will auch Brutto haben andernfalls wäre ich in meine Freiheiten (Steuersparmodelle, Investionen, Kapitalbeteiligungen etc.) beschränkt und müßte auf Schadensersatz klagen.
Wir werden sehen was das Gericht dazu sagt.
IG Metall hat das Schiedsgericht angerufen und das wird erst nach der 'Sommerpause' tagen. Ich vertraue nur noch meinem Rechtsanwalt - und keinem Michael Leppek, Carsten Riedl und sonstigen Typen. Große Lippen und nichts dahinter oder sie zeigen jetzt die versprochene hohe Vermittlungsquote zurück zu Siemens.
Anonymous User hat geschrieben:
Aktueller Stand bei mir dazu:>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>> Bei welchen Anwalt bist bitte? Wir sollten möglichst viele zu einem Anwalt gehen um das Wissen und Schlagkraft gegen diese scheisssssss... Firma vorzugehen. Danke
Klage ist eingereicht, Gütetermin ist im Oktober
Die Berechnung kann nur nach Brutto entsprechend des Vertrages erfolgen, denn durch meinen aktuellen Kirchenaustritt, größeren Freibeträgen etc. ändert sich mein Netto noch dieses Jahr und nächstes Jahr kommen weitere Steueroptimierungen hinzu - d.h. immer höher werdendes Netto.
Ich habe Brutto unterschrieben und will auch Brutto haben andernfalls wäre ich in meine Freiheiten (Steuersparmodelle, Investionen, Kapitalbeteiligungen etc.) beschränkt und müßte auf Schadensersatz klagen.
Wir werden sehen was das Gericht dazu sagt.
IG Metall hat das Schiedsgericht angerufen und das wird erst nach der 'Sommerpause' tagen. Ich vertraue nur noch meinem Rechtsanwalt - und keinem Michael Leppek, Carsten Riedl und sonstigen Typen. Große Lippen und nichts dahinter oder sie zeigen jetzt die versprochene hohe Vermittlungsquote zurück zu Siemens.
Anonymous User hat geschrieben:
Warum sollten Sie auch. Während du Winterschlaf gehalten hast, sind einige der Kollegen aktiv gewesen und haben Klage eingereicht. Und zum Ausgang der Prozesse findest du hier in diesem Forum ausreichend Infos.
Gib es Neuigkeiten wegen Brutto-Netto Differenz? Hat NSN sich schon geäußert. Also auf mein Schreiben wird nicht reagiert.
Warum sollten Sie auch. Während du Winterschlaf gehalten hast, sind einige der Kollegen aktiv gewesen und haben Klage eingereicht. Und zum Ausgang der Prozesse findest du hier in diesem Forum ausreichend Infos.
gesucht, gefunden -----><<"Nokia Siemens Networks: NSN Prozesslage April 2013
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/nokia-siemens-networks-nsn-prozesslage-april-2013.html
Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts München (Vorsitzender Richter Herr Dr. Schmiedl) und die 7. Kammer (Vorsitzende Richterin Frau Rösch) sind die beiden Kammern am Arbeitsgericht München, die in ihren Urteilen die Auffassung vertreten, dass die Ungleichbehandlung von IG Metall Mitgliedern und Nichtorganisierten (Abfindung/Lohn/Sprinterprämie) unzulässig sei wie im Urteil hier nachzulesen.
Demgegenüber stehen Urteile anderer Kammern (so zum Beispiel der 25. Kammer oder der 9. Kammer), die in ihren Urteilen die Ungleichbehandlung als rechtmäßig erachten.
--- Mit ersten Berufungsentscheidungen des LAG München ist frühestens im August 2013 zu rechnen.
Die Richter am Arbeitsgericht München äußersten in den Güteverhandlungen und Kammerverhandlungen mehrheitlich die Auffassung, dass in ihren Augen das Bundesarbeitsgericht über die Problematik entscheiden möge, weil die Problematik grundsätzliche Bedeutung habe. Es ist also damit zu rechnen, dass beim Landesarbeitsgericht München nicht Schluss ist, sondern eine Revisionszulassung gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) erfolgt.
Ab dem Lohnmonat Mai 2013 wird es für Münchner BeE Mitarbeiter erstmals Verdienstabrechnungen geben, die ihren 70% bzw. 80% Bruttolohnanspruch verständlich abbilden. Denn mit dem Lohnmonat April 2013 enden die Kurzarbeitergeld (KUG) Zahlungen.
Derzeit sind ca. 300 Verfahren am Arbeitsgericht München anhängig. Darunter finden sich auch viele Klagen von NSN Mitarbeitern der Region Süd, Region Süd-West, Region Ost, Region Nord, die in ihren Klagen eine korrekte Abrechnung ihres 75% Bruttolohnanspruches einfordern. Auch hier gilt: Es wurde eine Bruttolohnabrede getroffen und eben keine Nettolohnabrede (was problemlos möglich gewesen wäre!).
Wir halten Sie über den Verfahrensfortgang weiter auf dem Laufenden.
Hallo, nachdem meine Bewerbungen nicht Erfolg gekrönt sind, habe ich mir Heute Mal überlegt was passiert, wenn ich Arbeitslos werden würde. Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld. Die Basis ist dabei das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate. Da NSN ein virtuelles Brutto ausrechnet, was geringer ist als das erwartete Brutto von 13,5/12xFaktor, droht mir da nicht noch eine weitere tickende Zeitbombe? Habe ich bei der drohenden Arbeitslosigkeit nicht nur den Faktor als verminderndes Kriterium für das Arbeitslosengeld sondern nun auch noch das "virtuelle" Brutto? Kennst sich da jemand aus?
Anonymous User hat geschrieben:
----> ab 1.5.2013 bis mindestens 1.5.2014(falls keine Verlängerung) erhältst du das vereinbarte Bruttogehalt - KUG entfällt am Ende dieses Monats. Das Arbeitslosengeld bezieht sich dann aufs Brutto bis maximal der Bemessungsgrenze. Ausrechnen kannst Du dirs auf der Homepage der Arbeitagentur selbst - also keine Angst - Besser eine Stelle suchen - bleibt mehr übrig für die Alten und Behinderten, die fast chancenlos sind. http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2013
Hallo, nachdem meine Bewerbungen nicht Erfolg gekrönt sind, habe ich mir Heute Mal überlegt was passiert, wenn ich Arbeitslos werden würde. Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld. Die Basis ist dabei das durchschnittliche monatliche Bruttoarbeitsentgelt der versicherungspflichtigen Beschäftigungen der letzten 12 Monate. Da NSN ein virtuelles Brutto ausrechnet, was geringer ist als das erwartete Brutto von 13,5/12xFaktor, droht mir da nicht noch eine weitere tickende Zeitbombe? Habe ich bei der drohenden Arbeitslosigkeit nicht nur den Faktor als verminderndes Kriterium für das Arbeitslosengeld sondern nun auch noch das "virtuelle" Brutto? Kennst sich da jemand aus?
----> ab 1.5.2013 bis mindestens 1.5.2014(falls keine Verlängerung) erhältst du das vereinbarte Bruttogehalt - KUG entfällt am Ende dieses Monats. Das Arbeitslosengeld bezieht sich dann aufs Brutto bis maximal der Bemessungsgrenze. Ausrechnen kannst Du dirs auf der Homepage der Arbeitagentur selbst - also keine Angst - Besser eine Stelle suchen - bleibt mehr übrig für die Alten und Behinderten, die fast chancenlos sind. http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2013
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