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Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 24.04.2013 20:43
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Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 13:21
Anonymous User hat geschrieben:
Die nächsten 12 Monate werden ja ohne Kurzarbeitergeld ausbezahlt, deshalb dürften die meisten danach das Maximum des Arbeitslosengeldes > 2000€ erhalten.

Und ausserdem sind ja die Klagen zu Brutto/Netto noch offen ;)


Und danach ziehen wir nach Türkenfeld und Deisenhofen! Wir haben ja nichts mehr zu verlieren.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 13:28
Was ist in Türkenfeld und Deisenhofen?

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 13:38
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Die nächsten 12 Monate werden ja ohne Kurzarbeitergeld ausbezahlt, deshalb dürften die meisten danach das Maximum des Arbeitslosengeldes > 2000€ erhalten.

Und ausserdem sind ja die Klagen zu Brutto/Netto noch offen ;)


Und danach ziehen wir nach Türkenfeld und Deisenhofen! Wir haben ja nichts mehr zu verlieren.



--> deine >2000 sind lustig. Rechnet bitte nach , volle Bemessungsgrenze, Singel, Steuerklasse I erhält Netto 1750€ - Rentenversicherung 80% (ähnlich wie beim KUG) - es hängt von der Steuerklasse und dem Familienstand ab. Verheiratete sind dann >2000 - Unterschied ist einmal 60% zu 66% - dann die fiktiven Steuern. Ab 60 erhältst aber auch noch die Firmenrente, wird nicht angerechnet - aber versteuert. Glaube, der Rentenberater, Herr Klotz, berät hier auch Nicht-IGMler. Für die Kollegen Einstieg BEE mit 55+ ist das interessant - tauchen bis 58 ab, dann 2 Jahre ALG1 bis 60, danach bis 63 mit Betriebsrente, Abfindung und Leiharbeit, Minijobs oder sowas bis 63 durchhalten, danach dann vorgezogene Rente. Nach Türkenfeld darfst du sicherlich dann auch.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 13:43
Anonymous User hat geschrieben:
Was ist in Türkenfeld und Deisenhofen?



---> das ist dort in der Nähe von München, wo die verarmten und frustrierten Kollegen nach Ende der BEE mit dem Knüppeln, prardon, Nordic Walking Stecken hingehen, um einige Freunde von NSN zu besuchen. - gar nichts böses!

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 14:02
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Die nächsten 12 Monate werden ja ohne Kurzarbeitergeld ausbezahlt, deshalb dürften die meisten danach das Maximum des Arbeitslosengeldes > 2000€ erhalten.

Und ausserdem sind ja die Klagen zu Brutto/Netto noch offen ;)


Und danach ziehen wir nach Türkenfeld und Deisenhofen! Wir haben ja nichts mehr zu verlieren.



--> deine >2000 sind lustig. Rechnet bitte nach , volle Bemessungsgrenze, Singel, Steuerklasse I erhält Netto 1750€ - Rentenversicherung 80% (ähnlich wie beim KUG) - es hängt von der Steuerklasse und dem Familienstand ab. Verheiratete sind dann >2000 - Unterschied ist einmal 60% zu 66% - dann die fiktiven Steuern. Ab 60 erhältst aber auch noch die Firmenrente, wird nicht angerechnet - aber versteuert. Glaube, der Rentenberater, Herr Klotz, berät hier auch Nicht-IGMler. Für die Kollegen Einstieg BEE mit 55+ ist das interessant - tauchen bis 58 ab, dann 2 Jahre ALG1 bis 60, danach bis 63 mit Betriebsrente, Abfindung und Leiharbeit, Minijobs oder sowas bis 63 durchhalten, danach dann vorgezogene Rente. Nach Türkenfeld darfst du sicherlich dann auch.

*********************************************************************** Wie kann ich den Rentenberater Herr Klotz erreichen Gerne per email an: casl@gmx.de Vielen Dank

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 14:28
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Was ist in Türkenfeld und Deisenhofen?



---> das ist dort in der Nähe von München, wo die verarmten und frustrierten Kollegen nach Ende der BEE mit dem Knüppeln, prardon, Nordic Walking Stecken hingehen, um einige Freunde von NSN zu besuchen. - gar nichts böses!


Dort wohnen die, denen wir das zu verdanken haben und man soll immer wieder was zurück geben. Ich vergesse manche Dinge nicht.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Ling Uaan am 23.April 2013 17:13
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Die nächsten 12 Monate werden ja ohne Kurzarbeitergeld ausbezahlt, deshalb dürften die meisten danach das Maximum des Arbeitslosengeldes > 2000€ erhalten.

Und ausserdem sind ja die Klagen zu Brutto/Netto noch offen ;)


Und danach ziehen wir nach Türkenfeld und Deisenhofen! Wir haben ja nichts mehr zu verlieren.



--> deine >2000 sind lustig. Rechnet bitte nach , volle Bemessungsgrenze, Singel, Steuerklasse I erhält Netto 1750€ - Rentenversicherung 80% (ähnlich wie beim KUG) - es hängt von der Steuerklasse und dem Familienstand ab. Verheiratete sind dann >2000 - Unterschied ist einmal 60% zu 66% - dann die fiktiven Steuern. Ab 60 erhältst aber auch noch die Firmenrente, wird nicht angerechnet - aber versteuert. Glaube, der Rentenberater, Herr Klotz, berät hier auch Nicht-IGMler. Für die Kollegen Einstieg BEE mit 55+ ist das interessant - tauchen bis 58 ab, dann 2 Jahre ALG1 bis 60, danach bis 63 mit Betriebsrente, Abfindung und Leiharbeit, Minijobs oder sowas bis 63 durchhalten, danach dann vorgezogene Rente. Nach Türkenfeld darfst du sicherlich dann auch.




Seid bitte vorsichtig mit solchen Modellen!
Du kannst nicht zwei oder drei Jahre warten bis 58 um die zwei Jahre ALG1 voll auszuschöpfen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe muss man zum Beginn des Bezuges von ALG1 die letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr in einem Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Ansonsten gibt es nichts. Nach heutigem Stand kann man es also maximal 1 Jahr schieben. Also unbedingt zum Arbeitsamt an Deinem Wohnort gehen und Dich über den aktuellen Stand beraten lassen.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 17:38
Ling Uaan hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Die nächsten 12 Monate werden ja ohne Kurzarbeitergeld ausbezahlt, deshalb dürften die meisten danach das Maximum des Arbeitslosengeldes > 2000€ erhalten.

Und ausserdem sind ja die Klagen zu Brutto/Netto noch offen ;)


Und danach ziehen wir nach Türkenfeld und Deisenhofen! Wir haben ja nichts mehr zu verlieren.



--> deine >2000 sind lustig. Rechnet bitte nach , volle Bemessungsgrenze, Singel, Steuerklasse I erhält Netto 1750€ - Rentenversicherung 80% (ähnlich wie beim KUG) - es hängt von der Steuerklasse und dem Familienstand ab. Verheiratete sind dann >2000 - Unterschied ist einmal 60% zu 66% - dann die fiktiven Steuern. Ab 60 erhältst aber auch noch die Firmenrente, wird nicht angerechnet - aber versteuert. Glaube, der Rentenberater, Herr Klotz, berät hier auch Nicht-IGMler. Für die Kollegen Einstieg BEE mit 55+ ist das interessant - tauchen bis 58 ab, dann 2 Jahre ALG1 bis 60, danach bis 63 mit Betriebsrente, Abfindung und Leiharbeit, Minijobs oder sowas bis 63 durchhalten, danach dann vorgezogene Rente. Nach Türkenfeld darfst du sicherlich dann auch.




Seid bitte vorsichtig mit solchen Modellen!
Du kannst nicht zwei oder drei Jahre warten bis 58 um die zwei Jahre ALG1 voll auszuschöpfen. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe muss man zum Beginn des Bezuges von ALG1 die letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr in einem Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben. Ansonsten gibt es nichts. Nach heutigem Stand kann man es also maximal 1 Jahr schieben. Also unbedingt zum Arbeitsamt an Deinem Wohnort gehen und Dich über den aktuellen Stand beraten lassen.

------------------------------------------- Behaubtet doch keiner: wesentlicher ist, nach einem Jahr nicht versicherungspflichtig gearbeitet/untergetaucht, verliert man den Anspruch auf AGL1. Wer vor einem Jahr 55+ war, ist nach der BEE 57+ --> hat also bis 58 maximal ein Jahr '(auf Wochenende und Feiertage hierbei achten mit der Anmeldung) --> das reicht bis 58, dies werden die BEE-Betreuer wohl am Ende der BEE mit der Bezugsgruppe besprechen - die gelten dann als vermittelt - Das sollte jeder auch vorher mit dem Rentenberater besprechen - aufs Arbeitsamt alleine würde ich mich nicht verlassen - was für ihn die günstigste Lösung ist - evtl. verändern sich auch Gesetze bis dahin.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 18:02
a propos Rente:
anhand der zu geringen Rentenzahlung sieht sehr deutlich, dass NSN falsch abrechnet
Lasst Euch doch mal einen Versicherungsverlauf von 2012 von der Rentenversicherung geben (z.B. bei einer örtlichen Auskunftsstelle), dann sieht man, dass die Rentenbeiträge nicht 70 oder 80% vom Brutto entsprechen.
(wenn z.B. das beE-Gehalt über 5600€ liegt (=Beitragsbemessungsgrenze in 2012), dann müssten für Mai bis Dezember 2012 8*5600€=44800€ an die Rentenversicherung gemeldet worden sein.

Wenn auf dem Rentenverlauf weniger steht, dann ist der Vertrag verletzt worden ...
das müsste doch sogar ein Jurist kapieren ;)

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 23.April 2013 23:14
Danke für die Antworten, nur leider bin ich in der Region und meine TG endet im September. Da hab ich wohl mit Zitronen gehandelt?

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 24.April 2013 11:35
Stimmt. Wenn man den Rentenbescheid 2012 anschaut, dann merkt ein Blinder mit Krückstock, ob das richtig sein kann oder nicht.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 24.April 2013 12:38
Der Rentenbescheid enthält aber noch nicht die beE Werte. Die wurden erst vor kurzem an die Rentenversicherung gemeldet.

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 24.April 2013 20:42
@12:38 - ich war diesen bei der Rentenauskunftstelle.
Wenn die beE-Werte wirklich noch fehlen würden, dann wäre das sehr seltsam. Selbst wenn ich die NSN-TG-Mini-Rentenbeiträge (nochmals?) draufzähle passt es nicht.
Wird jedenfalls spannend vor Gericht ...

Re: Falsche Berechnung des beE-BruttoMonatsEinkommens durch NSN

Abgeschickt von Anonymous User am 24.April 2013 20:43
@12:38 - ich war diesen MONTAG bei der Rentenauskunftstelle. Wenn die beE-Werte wirklich noch fehlen würden, dann wäre das sehr seltsam. Selbst wenn ich die NSN-TG-Mini-Rentenbeiträge (nochmals?) draufzähle passt es nicht. Wird jedenfalls spannend vor Gericht ...
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