Welcher Stichtag zählt? - wie Matze antworten
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
23.01.2016 08:47
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Welcher Stichtag zählt? - wie Matze antworten
Abgeschickt von Anonymous User am 21.Januar 2016 22:10 Maßgeblich ist der Tag der Arbeitslosmeldung (1. Tag der Arbeitslosigkeit) für Alter 58 Jahre - bei dir scheint es am 31.8. (1.9. ?)kein Problem zu sein, da du dann bereits lange 58 bist - sonst könntest du dein Dispositionsrecht (max ein Jahr) wahrnehmen. Matze, du mußt dich mindestens 3 Monate vor Arbeitslosigkeit "Arbeitssuchend" melden (nicht Arbeitslos) - dabei wird dein Profil aufgenommen und du bekommst einige Infos und ein Paßwort zur Agentur - Job-Seite Arbeitslos mußt du dich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit melden - besser einige Tage vorher zum Amt mit den Unterlagen gehen.. Du mußt einiges abgeben, darunter die Arbeitsbescheinigung( en) des Arbeitgebers (Arbeitgeber der letzten 7 Jahre). Falls noch was fehlt solltest du einige Tage Zeit haben dies zu besorgen. Falls du einen Aufhebungsvertrag evtl. mit Abfindung unterschrieben hast, könntest du eine Sperre bekommen und die ALG1-Dauer um 25% verkürzt werden - bitte informieren. (hier soll es eine Möglichkeit er Vermeidung der Sperre und Verkürzung geben, in dem man sich erst nach einem Jahr und einen Tag Arbeitslos zu melden - bitte frag hierzu die Leistungsabteilung der Arbeitsagentur - nimm einen Zeugen mit) die Agentur ist verpflichtet dich richtig zu beraten - du solltest die Gefahren ausloten - nach einem Jahr verliert man den Anspruch auf ALG1 - wenn du in Berlin bist, versuch einige ehemalige Siemenskollegen zu finden, die dies gemacht haben - es bestehen einige Gefahren wie Krankheit etc. bei dieser Methode - ohne Abklärung der derzeitigen Verordnungen und eingehender Beratung solltest du es nicht machen - da hab ich keine eigene Erfahrung und nur von Kollegen gehört Beratung solltest du es nicht machen - da hab ich keine eigene Erfahrung und nur von Kollegen gehört
Auch in Nürnberg und anderen Standorten mit Siemens und Tochterfirmen die mit Auffanggeselschaften abgebaut haben gab es die Empfelung bei Abfindung das Dispositionsrecht für zwölf Monate in Anspruch zu nehmen (haben viele gemacht) die Beratung ist aber sehr wichtig um die rechtlichen Sachen ausenrum zu klären. man muß sich selbst Krankenversichern ( evt. gibt es Möglichkeit der Familienversicherung beim Ehepartner aber wenn dieser vorher auf Familienversicherung lief kann es sein, daß der Beitrag dann höher ist) in der gesetzlichen ist der Mindestbeitrag ca 160 € pro Monat abhängig von den Einküften (Zinseinnahmen, Mieteinnahmen usw) kann der Beitrag aber auch höher sein, man muß alles offenlegen mit Steuerbescheid. In Franken gab es den Rat mit dem Berater der Arbeitsagentur den Antrag auf Arbeitslosengeld vor den zwölf monaten fertig zu machen aber erst zum Stichtag abzugeben, bei einem absehbaren Ausfall konnte man diesen Antrag dann abgeben und die Sperre in Kauf nehmen, wenn man bereits Krank ist z.B. Operration und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht kann man sich nicht Arbeitslos melden und mann verliert den Anspruch auf Arbeitlosengeld aber wenn man bei bezug Arbeitslosengeld krank wird und nach sechswochen Krankengeld bekommt wird der restliche Anspruch nach hinten geschoben
Bei einer Abfindung sollte man auch über die Steuerliche behandlung (fünftelregelung) nachdenken, wenn man im Jahr der Abfindungszahlung andere Einkünfte auch Arbeitslosengeld hat wird evt. eine Nachzahlung fällig. Es macht Sinn ein paar Euro zu zahlen und sich fachlich beraten zu lassen
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