Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
21.02.2019 15:09
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@00:30 : Nachtrag, wenn ich es richtig sehe, wäre im Beispiel von 2003: jährliche Zuführung € = 526 ;bei Ausscheiden mit 50 - also 10 Jahre bis 60 - ein Abzug von 10x526€= 5260€ vom 65.790 €.Endkapital vorzunehmen -->60530€ Besitzstand (50) wendet man den Faktor 170 an, ergibt sich eine niedrigere Betriebsrente von 356€ ab 65 oder früheren gesetzl. Rentenbeginn - alles ohne Gewähr - bin kein Rentenberater - gehe ich davon aus, dass im TK die Zuführung fix ist - damit nix mit Minimum oder Maximum wie beim AT) - müsste natürlich neben der Altzusage der Rest aus der Tabelle noch in die BAP wie im Beispiel beschrieben fließen - wird am Donnerstag sicher eine heiße Diskussion.
Hier mal eine andere Frage:
Das Prinzip BSAV und Altzusage ist mir soweit klar. Beides wird zusammengeworfen und man kann sich irgendwann für eine lebenslange Rente oder für eine Auszahlung in Jahresraten entscheiden.
Wie ist das aber mit der deferred compensation, die ja auch von Mercer verwaltet wird.
Das sind ja freiwillig einbezahlte Beträge z.B. aus Jahreszahlungen oder z.B. die Abfindung nach der bee.
Hat man für Deferred Compensation auch das Wahlrecht einer Auszahlung als lebenslange Rente ?
Oder wie erfolgt dort die Auszahlung ?
Anonymous User hat geschrieben:
Bitte neuen Thread für "deferred compensation" eröffnen, sonst haben wir hier "Kraut und Rüben".
Hier mal eine andere Frage: Das Prinzip BSAV und Altzusage ist mir soweit klar. Beides wird zusammengeworfen und man kann sich irgendwann für eine lebenslange Rente oder für eine Auszahlung in Jahresraten entscheiden. Wie ist das aber mit der deferred compensation, die ja auch von Mercer verwaltet wird. Das sind ja freiwillig einbezahlte Beträge z.B. aus Jahreszahlungen oder z.B. die Abfindung nach der bee. Hat man für Deferred Compensation auch das Wahlrecht einer Auszahlung als lebenslange Rente ? Oder wie erfolgt dort die Auszahlung ?
Bitte neuen Thread für "deferred compensation" eröffnen, sonst haben wir hier "Kraut und Rüben".
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Hier mal eine andere Frage: Das Prinzip BSAV und Altzusage ist mir soweit klar. Beides wird zusammengeworfen und man kann sich irgendwann für eine lebenslange Rente oder für eine Auszahlung in Jahresraten entscheiden. Wie ist das aber mit der deferred compensation, die ja auch von Mercer verwaltet wird. Das sind ja freiwillig einbezahlte Beträge z.B. aus Jahreszahlungen oder z.B. die Abfindung nach der bee. Hat man für Deferred Compensation auch das Wahlrecht einer Auszahlung als lebenslange Rente ? Oder wie erfolgt dort die Auszahlung ?
Bitte neuen Thread für "deferred compensation" eröffnen, sonst haben wir hier "Kraut und Rüben".
ok, wird gemacht
NSN hat mir jetzt bestätigt, dass es für alle Mitarbeiter im Tarifkreis das laut GBV und den jährlichen Kontoauszügen "mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital" nur dann in dieser Höhe gibt, wenn man bis 65 Jahre gearbeitet hätte/hat. Eine sinnvolle Begründung erfolgte nicht.
Dies widerspricht also klar der in der GBV getroffenen Vereinbarung. Es wurde ja damals bei der Umrechnung SAF-Rente in Kapital auch die mit 60 erreichbare Rente verwendet. Ein "mit 60 erreichbares Kapital" muss auch mit 60 erreichbar sein und nicht erst mit 65 Jahren!
Anonymous User hat geschrieben:
Damit ist dein Gang zum Anwalt, zumindest zur Beratung, wohl vorgezeichnet? Selbst wenn man sich von dieser Firma verabschiedet hat, braucht man noch einen Rechtsschutz
NSN hat mir jetzt bestätigt, dass es für alle Mitarbeiter im Tarifkreis das laut GBV und den jährlichen Kontoauszügen "mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital" nur dann in dieser Höhe gibt, wenn man bis 65 Jahre gearbeitet hätte/hat. Eine sinnvolle Begründung erfolgte nicht. Dies widerspricht also klar der in der GBV getroffenen Vereinbarung. Es wurde ja damals bei der Umrechnung SAF-Rente in Kapital auch die mit 60 erreichbare Rente verwendet. Ein "mit 60 erreichbares Kapital" muss auch mit 60 erreichbar sein und nicht erst mit 65 Jahren!
Damit ist dein Gang zum Anwalt, zumindest zur Beratung, wohl vorgezeichnet? Selbst wenn man sich von dieser Firma verabschiedet hat, braucht man noch einen Rechtsschutz
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das?NSN hat mir jetzt bestätigt, dass es für alle Mitarbeiter im Tarifkreis das laut GBV und den jährlichen Kontoauszügen "mit Alter 60 erreichbare Besitzstandskapital" nur dann in dieser Höhe gibt, wenn man bis 65 Jahre gearbeitet hätte/hat. Eine sinnvolle Begründung erfolgte nicht. Dies widerspricht also klar der in der GBV getroffenen Vereinbarung. Es wurde ja damals bei der Umrechnung SAF-Rente in Kapital auch die mit 60 erreichbare Rente verwendet. Ein "mit 60 erreichbares Kapital" muss auch mit 60 erreichbar sein und nicht erst mit 65 Jahren!
Damit ist dein Gang zum Anwalt, zumindest zur Beratung, wohl vorgezeichnet? Selbst wenn man sich von dieser Firma verabschiedet hat, braucht man noch einen Rechtsschutz
4.6 Versorgungsfall
4.6.1 Der Versorgungsfall tritt ein mit Erwerb eines Anspruchs nach 4.6.2 bis 4.6.4.
4.6.2 Der Mitarbeiter erwirbt im Erlebensfall Anspruch auf die Auszahlung des Versorgungsguthabens
nach Maßgabe der Auszahlungsrichtlinie
· als Alterskapital, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des 65.
Lebensjahres (feste Altersgrenze) endet, oder
· als vorzeitiges Alterskapital auf Antrag des Mitarbeiters und mit Zustimmung
des Unternehmens, wenn das Arbeitsverhältnis mit oder nach Vollendung des
60. Lebensjahres vor Erreichen der festen Altersgrenze endet, oder
· als Invalidenkapital, wenn das Arbeitsverhältnis vor Erreichen der festen Altersgrenze
endet und von da an unbefristete Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch genommen
wird. "Tarif BSAV 16.10.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04
Beitragsorientierte" - ansonsten RentenberATER, Herr Klotz,fragen (für IGMler gibt es wohl eine Absprache) oder alle GBV und CP/ZP-Rundschreiben bei Siemens besorgen - habe bei nsn nie alle gefunden - evtl gibt es noch eine neuere Auszahlungsrichtlinie (vor 2007) - bei einer IGM-Info konnte man auch mal verstehen, als ob es im Tarif auch auf 60 geändert wurde - heißt aber nichts - muß von der Firma kommen - erreichbares Konto mein legiglich nach 60 gibt es keine Zuführung mehr in die Betriebsrente - für mich eine Art der Altersdiskriminierung - sind wir 60plus wohl mehr als gewohnt.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Gibt es dazu einen Link, den du hier posten könntest?Kann die GBV den Tariflern und die es noch betrifft zur Verfügung gestellt werden? Welche GBV ist das?GESAMTBETRIEBSVEREINBARUNG zum Übergang in die BEITRAGSORIENTIERTE SIEMENS ALTERSVERSORGUNG (BSAV) für Mitarbeiter im Tarifkreis" vom 16.10.2003
Anonymous User hat geschrieben:
@14:56 Es gibt keinen Link. Komm doch einfach zum nächsten NCI oder IGM-Stammtisch oder zum Bestageertreff. Soweit ich weiß haben wir alle BV's.Und wie ist nun Eure Meinung zum Thema, die BV's habt Ihr ja... Sollte ja alle Mitarbeiter im Tarifkreis betreffen. Wir aus den Regionen können halt nicht mal schnell zu Euren Treffen kommen.
Hm, ich bin vielleicht ein bisschen schwer von Begriff, aber ich muss doch noch mal nachfragen. Übrigens: Ich habe auch so einen Wisch bekommen, jetzt erst, und ich bin AT... FRAGE: In einem Thread wurde geschrieben "die Einzahlungen enden mit 60", stimmt das denn auch für die ALT-Regelung? Ich dachte immer, die Alt-Regelung beziehe sich auf unsere Zeit vor NSN (bei Siemens) und da sei schon alles bezahlt, und was seither noch eingezahlt wird, wäre nur das "Neuregelungs-Geld", lag ich damit falsch?
Anonymous User hat geschrieben:
Hm, ich bin vielleicht ein bisschen schwer von Begriff, aber ich muss doch noch mal nachfragen. Übrigens: Ich habe auch so einen Wisch bekommen, jetzt erst, und ich bin AT... FRAGE: In einem Thread wurde geschrieben "die Einzahlungen enden mit 60", stimmt das denn auch für die ALT-Regelung? Ich dachte immer, die Alt-Regelung beziehe sich auf unsere Zeit vor NSN (bei Siemens) und da sei schon alles bezahlt, und was seither noch eingezahlt wird, wäre nur das "Neuregelungs-Geld", lag ich damit falsch?+++ falscher kannst Du nicht liegen - Siemens hat an nsn den Zeitwert abgeführt - Differenz bis 60 fehlt, steht nur in den Mitteilungen ist aber noch nicht erreicht. nsn zahlt dir 2,5% der Endsumme pro Jahr bis maximal 60 weiter - dann ist die Summe erreicht und fini für alt und neu gleichermaßen - mußt aber dann auch bis 60 bei nsn sein, sonst Minderung des erreichbaren Kapitals um 2,5% pro Jahr, die du vor 60 ausscheidest. Das BAP-Kapital bei RAR (Alt-Zusage vor 1996) wird mit den 3 jährigen Erhöhungen gegengerechnet - im Prinzip wird dann bei der überwiegenden Anzahl an Kollegen nichts mehr bei BAP übrig bleiben. Steht alles in der GBV/CP von 2003 nach der Umstellung. Falls du nicht eine Unmenge an Kapital in BAP angesammelt hast vergiss bei RAR diesen die Teil, der verschwindet sang und klanglos für RAR-Erhöhungen -auch wenn er da noch aufgeführt wird.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Wie ich inzwischen von anderen ehemaligen Tarif-Mitarbeitern erfahren habe, wird bei allen derzeit verschickten Bescheiden das "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung" von NSN so berechnet, als hätte man dieses erst mit 65 Jahren vollständig erreicht. Ich habe mir die entsprechende BV von der damaligen Umstellung von SAF in BSAV noch mal durchgelesen. Dort ist für das SAF-Kapital eindeutig und ausschließlich das Alter von 60 Jahren erwähnt. Und bei vorzeitigen Ausscheiden aus NSN soll dann halt zeitanteilig der unverfallbare Anspruch errechnet werden. Ein "mit Alter 60 erreichbares Besitzstandskapital aus Altregelung", welches uns seit Jahren auf den Auszügen bescheinigt wird, ist halt auch mit 60 Jahren vollständig erreicht. Ich weis nicht, was NSN daran nicht versteht. Eine sinnvolle Begründung dafür habe ich noch nicht erhalten.
Siehe Ling Uaan Donnerstag 06:39: Dem GBR war/ist diese Berechnungspraxis offensichtlich bekannt. Kannst ja beim GBR nachfragen, worauf diese Berechnungspraxis beruht (BV oder gelebte Praxis) und dann einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren, ob dies vor Gericht angreifbar ist. Eine andere Sprache versteht nsn sowieso nicht.
Vielleicht hast du mit Basis 65 sogar noch "Glück" gehabt. Siehe BAG Urteil zu Betriebsrentenzusage mit 65:
In diesem Falle ist die Kommentarwiderholung notwendig, da schon etwas lange her. Laut unserem Rentenberater NK ist es für Siemsns, NSN, unerheblich. Da in den Verträgen steht, das ds jeweils gültige Betriebsrentengesetz gilt. In § 2 steht derzeit (2015) mit 65 Jahren drin. Daher wir bei Ausscheidenden Mitarbeitern auch mit 65 Lebensjahren gerechnet. Das Programm ist 100.000 Fach angewendeet worden. Daher, sollte man eher die Betriebszugehörigkeit (Firmeneintritt) überprüfen.. Die Auszahlung mit 60 ist rein Freiwillig, wird daher noch von SAG und den entsprechenden "Derivaten" bisher praktiziert. Im Gegensatz zu anderen Firmen. Also viel Dampf um nix, das die Firma mit einer einfachen Erklärung hätte ausräumen können.... Aber vielleicht verstehen die das selbst nicht???? pg. http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/rente/28094/betriebsrenten_beginn_verschiebt_sich_mit_gesetzlichem_rentenalter
Anonymous User hat geschrieben:
Beispielrechnung Tarifkreis von der IGM-Hompage Bruchsal (http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf): Tarifkreis Im Tarifkreis erfolgt ein analoger Ablösemechanismus. Hier wird die bestehende SAF-Zusage auf Alter 60 in ein so genanntes SAF-Kapital umgewandelt. Dazu wird ebenfalls die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Faktor 170 multipliziert. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter einen Teil des Kapitals noch nicht erworben. Auch hier wird ein jährlicher SAF-Beitrag angesetzt. Dieser ist abhängig - vom Alter bei Eintritt in die Siemens AG und - Alter bei Ablösung 01.10.2004 (vgl. Anhang Tabelle „SAF-Beitrag in % SAF-Kapital“) Beispiel: MA ist mit 24 Jahren zu Siemens gekommen und ist am Ablösestichtag 30 Jahre. Er ist in der höchsten Pensionsstufe XV, d.h. er erhält mit dem Alter von 60 Jahren 387 € Betriebsrente. SAF-Kapital = 387 x 170 = 65.790 €. Der aus der Tabelle anzuwendende %-Satz für den SAF-Beitrag beträgt 0,8 %, also der SAF-Beitrag = 0,8 % von 65.790 € = 526 €. Gemäß neuer Beitragstabelle (siehe oben) erhält der Mitarbeiter in Beitragsgruppe XV 1.120 € jährlich. In unserem Fall werden 594,-- € (1.120,-- minus 526,-- €) seinem Versorgungskonto gutgeschrieben. ---> den Wert für die jährliche Zuführung je nach Tarifgruppe steht in der "CP München, 03.11.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)" hier gibt es ebenfalls die Tabellen der Pensionsstufen und der Prozentsätze. Die Sterbetafeln (bezogen auf Alter 65) gilt für die Neuregelung aber nicht für die Altzusage, hier gilt die Regel Faktor 170 - Auf einer IGM-Info wurde mal gesagt, auch für den TK wäre wie für ATs eine RTente ab 60 inzwischen vereinbart, habe aber bisher keine CP mit der Änderung gefunden. Ansonsten wäre die Rente erst ab 65 oder früherer Rentenbeginn möglich - der Endstand ist wie ich es aus der CP von 2003 herauslese wie bei ATs mit 60 erreicht - leider danach keine Einzahlungen mehr - dito dürfte es auch keine Abschläge für 60 bis 65 geben.
@11:29 "3.4.2 Endet das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls und sind die gesetzlichen Unverfallbarkeitsvoraussetzungen erfüllt, bleibt die betriebliche Versorgungsanwartschaft erhalten. Die Höhe des Anspruchs bei Eintritt des Versorgungsfalls (4.6.2 bis 4.6.4) richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, 4.2 bis 4.4 finden weiterhin Anwendung" aus CP - aber was ist deine Frage?
- Die Firma hat bei allen mir bekannten Fällen auch bei Tariflern die Rente mit 60 gebilligt bei Ausscheiden aus der BeE - halt mit Abschlägen entsprechend der zusätzlich bezahlten Monate bis 65: - kann sich sogar positiv auswirken, falls man unterhalb der Krankenkassenpflicht fällt.
- Gegensatz AT zu TK: Der AT erhält entsprechend seinem Vertrag die Rente (Altzusage IP) ab 60 ohne Abschläge bei Ausscheiden.
Das die Firma die gesetzliche Berechnung bei Mitarbeitern die vorzeitig vor Alter 60 ausgeschiedenen sind anwendet, wurde so in der letzten Extra-IGM-Info gesagt und dieses wäre auch bisher so gehandhabt worden. Dies entspricht wohl dem Punkt 3,4,2 der CP.
Anonymous User hat geschrieben:
Beispielrechnung Tarifkreis von der IGM-Hompage Bruchsal (http://dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf): Tarifkreis Im Tarifkreis erfolgt ein analoger Ablösemechanismus. Hier wird die bestehende SAF-Zusage auf Alter 60 in ein so genanntes SAF-Kapital umgewandelt. Dazu wird ebenfalls die auf Alter 60 zugesagte Rente mit dem Faktor 170 multipliziert. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit hat der Mitarbeiter einen Teil des Kapitals noch nicht erworben. Auch hier wird ein jährlicher SAF-Beitrag angesetzt. Dieser ist abhängig - vom Alter bei Eintritt in die Siemens AG und - Alter bei Ablösung 01.10.2004 (vgl. Anhang Tabelle „SAF-Beitrag in % SAF-Kapital“) Beispiel: MA ist mit 24 Jahren zu Siemens gekommen und ist am Ablösestichtag 30 Jahre. Er ist in der höchsten Pensionsstufe XV, d.h. er erhält mit dem Alter von 60 Jahren 387 € Betriebsrente. SAF-Kapital = 387 x 170 = 65.790 €. Der aus der Tabelle anzuwendende %-Satz für den SAF-Beitrag beträgt 0,8 %, also der SAF-Beitrag = 0,8 % von 65.790 € = 526 €. Gemäß neuer Beitragstabelle (siehe oben) erhält der Mitarbeiter in Beitragsgruppe XV 1.120 € jährlich. In unserem Fall werden 594,-- € (1.120,-- minus 526,-- €) seinem Versorgungskonto gutgeschrieben. ---> den Wert für die jährliche Zuführung je nach Tarifgruppe steht in der "CP München, 03.11.2003 - CP-Rundschreiben Nr. 24/04 Beitragsorientierte Siemens Altersversorgung (BSAV)" hier gibt es ebenfalls die Tabellen der Pensionsstufen und der Prozentsätze. Die Sterbetafeln (bezogen auf Alter 65) gilt für die Neuregelung aber nicht für die Altzusage, hier gilt die Regel Faktor 170 - Auf einer IGM-Info wurde mal gesagt, auch für den TK wäre wie für ATs eine RTente ab 60 inzwischen vereinbart, habe aber bisher keine CP mit der Änderung gefunden. Ansonsten wäre die Rente erst ab 65 oder früherer Rentenbeginn möglich - der Endstand ist wie ich es aus der CP von 2003 herauslese wie bei ATs mit 60 erreicht - leider danach keine Einzahlungen mehr - dito dürfte es auch keine Abschläge für 60 bis 65 geben.
Re: Berechnung der bereits erworbenen Betriebsrente durch Mercer/NSN fehlerhaft?
Abgeschickt von Harald Goldschalt am 21.Februar 2019 16:09
Beitragsorientierte Altersversorgung bei Siemens
https://www.dialog.igmetall.de/fileadmin/01_Redaktion/Download/Infomaterial/BSAV.pdf
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