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IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 30.07.2012 19:03
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IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 13:32
Kann man eigentlich den IGM-Anwalt für die ganzen Gehalts- und Renten-Sachen bemühen oder ist der nur für Kündigungssachen zu gebrauchen/kostenlos?

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 15:16
(DC) ... klar solltest Du Dich an die IG Metall wenden. Die haben in München eine kompetente Rechtsabteilung bzw. IGM Berater und schalten bei Bedarf einen TOP Anwalt hinzu. Wozu zahlst du sonst Deinen IGM Beitrag. Dafür gibt es nicht nur den NSN beE Club Bonus, sondern auch kompetente Beratung, eine Gewerkschaftsleistung, die ein lockerer Haufen wie der NCI nie leisten könnte. DC Tipp für beEler: In die IGM mgl. Rückwirkend eintreten, vielleicht läßt sich dann der IGM Club Bonus noch verhandeln. An einem langen Rechtsstreit bis hin zum BAG haben weder IGM noch NSN Interesse. Und sollte es nicht klappen ... die IGM ist eine tolle Gewerkschaft, da lohnt sich der Beitrag allemal.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 15:26
Ich finde die Computer in der BEE sind echt schlecht. Der BEE-Kaffee schmeckt nicht und auch die Kantine ist unter aller Sau. Ich werde klagen, Advocat hat schon Deckung zugesichert. Kennt jemand einen guten Anwalt?

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 20:27
(DC) ... im Gegenteil, die Computer in der beE sind TOP - Siemens Placement eben, und der Kaffee in der Kantine schmeckt mir jedenfalls super ... . Zudem hat Suri versprochen, die engagiertesten beE NSNler mal zu einem Towm Meeting zwecks Brainstorming NSN Turnaround einzuladen. Vielleicht suchst Du Dir schnell einen job - auf toplanguagejobs.co.uk sind da viele - und schon darfst Du die Bee mit Sprinterprämie verlassen - und besseren Irish Coffee mit TOP Schuss genießen. In Belfast unter www.teletech.com sucht man auch noch ... Engagierte Kundenbetreuer für Logitech, HRS oder Nissan. Nachbar - CallCenter Conversys (ex GEM) hat sogar Cisco, Microsoft und WorldofWarcraft im Portfolio, da muß doch das Herz eines NSN Telekomlers höher schlagen. Needless to say, beide Ami-Buden wurden mit EU Steuermitteln querfinanziert - man will eben TOP Jobs in Nordirland. Vielleicht macht ja irgendwann auch NSN outsorcing dorthin ... also husch, schnell bewerben.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 20:27
Anonymous User hat geschrieben:
Ich finde die Computer in der BEE sind echt schlecht. Der BEE-Kaffee schmeckt nicht und auch die Kantine ist unter aller Sau. Ich werde klagen, Advocat hat schon Deckung zugesichert. Kennt jemand einen guten Anwalt?
Deine Polemik ist völlig fehl am Platz! Eine Rechtsschutzversicherung zahlt nur bei Aussicht auf Erfolg - man spricht dann auch von "Schadensfall". Maßgeblich sind dabei die Grundsätze der Prozesskostenhilfe. Wenn die Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt, dann hat der Geschädigte also auch guten Grund zur Klage, was in der Regel bedeutet, dass der Beklagte ihn über den Tisch ziehen wollte.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 20:32
Dem beEler ist der Turnaround von NSN ziemlich wurscht, denn er hat fertig mit dieser Firma!

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 20:43
Genau 20:32!

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 09:52
IGM Anwalt für die beE? Mal schauen, welche Meinung die IGM zu den aktuellen Themen so hat. Also ich höre mir am Freitag die IGM-Veranstaltung mal an.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 12:22
@ 20:32 ..."Dem beEler ist der Turnaround von NSN ziemlich wurscht, denn er hat fertig mit dieser Firma!" ... vielleicht möchte sich der beEler auf offene Stellen bei NSN oder auch beim Mutterkonzern Siemens bewerben - immerhin wird er dort ja "internen Bewerbern" gleichgestellt. Da hat er eben nicht "fertig" mit der Firma, sondern sollte sich im eigenne Interesse auch um ihr Wohlergehen und den Turnaround mit kümmern, beispielsweise indem er Kollegen aus Indien noch bei der Übergabe von Aufgaben behilflich ist.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 12:40
Wieder zurück zu Siemens oder NSN - NEIN danke. Wenn die Inder eine Einarbeitung brauchen, dann sollen sie sich an die Noch-Arbeitenden wenden bzw. an das NSN-Management. Suri könnte sie ja auch einarbeiten! Die beE'ler sind aus der Sache raus. Die sollen alle selber schauen wie sie weiter kommen.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 13:33
reitet schön auf dem toten Pferd...

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 13:34
Die Aktionäre der Firma Siemens haben das Recht auf meine Unterstützung ebenfalls verwirkt.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 15:27
(DC) ... Schließt Euch doch zu einer Art Consulting-Firma zusammen und bietet NSN und vor allem Suri und seinen Indern Training und Beratung an. In der ersten Siemens BEE, damals noch bei ICN, wurde das auch gemacht, beE Personal wurde über eine Siemens-Zeitarbeitsfirma zurückvermietet. Vorteil für die Firma, und das dürfte auch Suri gefallen: German Head Count runter, aber know-how bleibt erhalten.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 16:05
Anonymous User hat geschrieben:
(DC) ... Schließt Euch doch zu einer Art Consulting-Firma zusammen und bietet NSN und vor allem Suri und seinen Indern Training und Beratung an. In der ersten Siemens BEE, damals noch bei ICN, wurde das auch gemacht, beE Personal wurde über eine Siemens-Zeitarbeitsfirma zurückvermietet. Vorteil für die Firma, und das dürfte auch Suri gefallen: German Head Count runter, aber know-how bleibt erhalten.
tolle idee. was glaubst denn das er hierfür bereit ist zu löhnen? er müste da dann wohl das dreifache von dem ezahlen was er einem normalen mitarbeiter löhnt. gegenüber s wirft n die externen eher raus, das bedeutet dann letztlich, das der ehemalige ma doppelt bestraft wird. wie wärs, wenn man die TOP-Manager etwas verselbständigt? honorrar nur im erfolgsfall. huch die sind ja alle verhungert... es gilt diesen dunpingkreislauf zu durchbrechen, ganz einfach durch nichtbeteiligung.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 18:47
Anonymous User hat geschrieben:
(DC) ... Schließt Euch doch zu einer Art Consulting-Firma zusammen und bietet NSN und vor allem Suri und seinen Indern Training und Beratung an. In der ersten Siemens BEE, damals noch bei ICN, wurde das auch gemacht, beE Personal wurde über eine Siemens-Zeitarbeitsfirma zurückvermietet. Vorteil für die Firma, und das dürfte auch Suri gefallen: German Head Count runter, aber know-how bleibt erhalten.
-------------------------------------------------------------------------- Du Vollpfosten, glaubst du dass nach dem Rauswurf noch irgend jemand für die Scheißbude und sein Mänetschment, an vorderster Front Ran-Shit, arbeiten will?

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 20:47
Anonymous User hat geschrieben:
@ 20:32 ..."Dem beEler ist der Turnaround von NSN ziemlich wurscht, denn er hat fertig mit dieser Firma!" ... vielleicht möchte sich der beEler auf offene Stellen bei NSN oder auch beim Mutterkonzern Siemens bewerben - immerhin wird er dort ja "internen Bewerbern" gleichgestellt. Da hat er eben nicht "fertig" mit der Firma, sondern sollte sich im eigenne Interesse auch um ihr Wohlergehen und den Turnaround mit kümmern, beispielsweise indem er Kollegen aus Indien noch bei der Übergabe von Aufgaben behilflich ist.
Bei NSN Deutschland gibt es ja wohl auf absehbare Zeit keine Stellen, und Siemens hat mit NSN nicht mehr viel am Hut - Beteiligung wird schnellstmöglich abgestoßen. Aber wer wird schon zu Siemens zurückkehren wollen, wenn er dafür seine Abfindung aufgeben muss!

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 24.Juli 2012 20:56
Nur die dümmsten Kälber folgem ihrem Schlächter!!! Logisch, die Inder einarbeiten und dann raus geworfen werden, dümmer gehts nimmer.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2012 21:19
Ein IG-Metall Anwalt? Nein Danke.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Juli 2012 23:43
Anonymous User hat geschrieben:
.... Aber wer wird schon zu Siemens zurückkehren wollen, wenn er dafür seine Abfindung aufgeben muss!
Hat schon jemand eine erhaltene Abfindung zurückzahlen müssen ? Muss die dann gleich im ganzen zurückgezahlt werden oder ist es auch in Teilen möglich ? Was ist dann mit den akgezogenen Steuern ?

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2012 13:39
(DC) ... ja, ich bin mal bei Siemens wieder zurück gewesen, als Consultant. Dann braucht man keine Abfindung zurückzahlen ... und nach drei Jahren kann man dann wieder fest eingestellt werden. Der Königsweg heißt hier Consultant oder auch Zeitarbeit. Es gibt sogar eine Siemens-interne Vermittlungsgesellschaft, die so etwas professionell abwickelt.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2012 16:02
Unkraut vergeht nicht!

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2012 16:44
Was soll ich denn bei Siemens? Das ist die Vorstufe zum Arbeitsamt.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 29.Juli 2012 22:03
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
.... Aber wer wird schon zu Siemens zurückkehren wollen, wenn er dafür seine Abfindung aufgeben muss!
Hat schon jemand eine erhaltene Abfindung zurückzahlen müssen ? Muss die dann gleich im ganzen zurückgezahlt werden oder ist es auch in Teilen möglich ? Was ist dann mit den akgezogenen Steuern ?
> Dies ist keine rechtsauskunft, daher für rechtssichere Auskünfte den Steuerberater, Finanzamt bzw. die entsprechenden Stellen befragen. Im Vertrag steht, das diese dann sozusagen in ganzer Summe Fällig wird (also Brutto für Netto). Den fehlenden betrag must du also erst vorstrecken. Am Ende des steuerjahres setzt du die zurückgezahlte Abfindung von der steuer ab. nehmen wir einmal an, du hast 100.000 Abfindung und hiervon 42.000 Steuern bezahlt, dann haste bar cash 58.000. Must also 100.000 an TG zurückzahlen und die 42.000 irgendwoher holen. Wenn Du im Jahr der Zurückzahlung 120.000 Brutto verdient hast, dann kannste hiervon in der Steuererklärung 100.000 abziehen und brauchst nur 20.000 versteuern. > Verdienst du im Steuerjahr der Rückzahlung beispielsweise nur 60.000 und must die 100.000 zurückzahlen, so bleibt dir ein Verlust von -40.000. früher konnte man diese verrechnen, heute einfach Pech gehabt und du hast sozusgen 40.000 für den Staat gespendet. Vereinbarst du jedoch die Ratenweise Rückzahlung z.B. im ersten steuerjahr 50.000, im zweiten die zweiten 50.000, dann berechnet sich die Steuer jeweils nach obigen Beispiel in den jeweiligen zwei Steuerjahren sozusagen von 10.000. Eine letztliche Auskunft kann aber nur der Steuerberater geben und kein forum wie hier. aber auch der Steuerberater wird es nicht garantieren, weil die dann in der zukunft geltenden steuerregeln gelten. meiner meinung nach dürfte selbst bei einer Teilrückzahlung unterm strich noch ein kleines minus übrigbleiben. die könnten eine teilzahlung natürlich ablehen, aber dann must ja den job nicht annehmen und bleibst bei tr....> das problem ist, den vertrag kannste nicht ändern. nehmen und/oder verrecken, eben früher oder später....

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2012 16:18
Sehr schöne Erklärung. Noch besser dürfte es werden, wenn man z.B. einen Teil der Abfindung per Brutto-Netto Wandlung in Deferred Compensation gewandelt hat. Dann hat man nämlich das Geld um "die 42.000 irgendwoher holen" gar nicht. sondern muss alles irgendwo her holen. Und die DC-Einlage ist bis April 2014 auch noch nicht sicher vor NSN-Insolvenz.
In dem Fall dürfte der Weg aus NSN (+ Siemens + Nokia +Töchter etc.) heraus in die beE eine glatte Einbahnstraße gewesen sein. Oder?

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2012 18:34
Anonymous User hat geschrieben:
Sehr schöne Erklärung. Noch besser dürfte es werden, wenn man z.B. einen Teil der Abfindung per Brutto-Netto Wandlung in Deferred Compensation gewandelt hat. Dann hat man nämlich das Geld um "die 42.000 irgendwoher holen" gar nicht. sondern muss alles irgendwo her holen. Und die DC-Einlage ist bis April 2014 auch noch nicht sicher vor NSN-Insolvenz.
In dem Fall dürfte der Weg aus NSN (+ Siemens + Nokia +Töchter etc.) heraus in die beE eine glatte Einbahnstraße gewesen sein. Oder?
Ja, Abfindung in Cash nehmen solange noch Geld da ist und dann nie mehr zurück zu Siemens, NSN und Co.

Re: IGM-Anwalt für die BEE-Bedürfnisse?

Abgeschickt von Anonymous User am 30.Juli 2012 19:03
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Sehr schöne Erklärung. Noch besser dürfte es werden, wenn man z.B. einen Teil der Abfindung per Brutto-Netto Wandlung in Deferred Compensation gewandelt hat. Dann hat man nämlich das Geld um "die 42.000 irgendwoher holen" gar nicht. sondern muss alles irgendwo her holen. Und die DC-Einlage ist bis April 2014 auch noch nicht sicher vor NSN-Insolvenz.
In dem Fall dürfte der Weg aus NSN (+ Siemens + Nokia +Töchter etc.) heraus in die beE eine glatte Einbahnstraße gewesen sein. Oder?
Ja, Abfindung in Cash nehmen solange noch Geld da ist und dann nie mehr zurück zu Siemens, NSN und Co.
> Wenn man nie mehr zu s oder n zurück will, sollte man auch darauf achten, das einem der neue AG nicht als consulting zu diesen schickt. bei n biste dann der erste der geht, wenn dein ag keinen job hat, dann wieder raus....
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