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Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 12.06.2013 19:14
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Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2013 19:49
Ist in den dreiseitigen Verträgen in den Regionen auch noch von einer Bruttolohnabrede die Rede gewesen oder hatte NSN das letztes Jahr bis zum September schon angepasst. Kann jemand vlt. mal anhand des Textes erklären was daran jetzt Bruttolohnabrede ist oder vlt. auch nicht, weil es ist ja auch von Netto die Rede. 4.Monatliche Vergütung Der Arbeitnehmer erhält auf der Basis der von NSN an die NSN TG zur Verfügung gestellten Gehaltsdaten, ab Eintritt in die NSN TG – unter Anrechnung von Zahlungen der Agentur für Arbeit – bis zu seinem Ausscheiden monatlich 75 % seines Bruttomonatseinkommens. Das Bruttomonatseinkommen ist das 13,5-fache des bisherigen Bruttomonats-einkommens dividiert durch zwölf. Während des Zeitraumes des Bezuges von Transfer – Kurzarbeitergeld besteht das Entgelt aus zwei Aus-zahlungskomponenten, der „KuG-Leistung“ und dem „KuG-Zuschuss“, die als Nettoentgelt gezahlt werden, welches sich aus 75 % des Brutto-monatseinkommens errechnet. Die Entgeltzahlung am Monatsultimo erfolgt bargeldlos auf das bekannte Girokonto. Entgeltabtretungen sind ausgeschlossen. Bezieht der Arbeitnehmer Unterhaltsgeld von der Agentur für Arbeit oder Arbeitsentgelte von anderen Unternehmen, so rechnet die NSN TG diese Leistungen auf das zu zahlende Entgelt an, soweit diese auf die Gewährung von Transferkurzarbeitergeld von Einfluss sind.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2013 22:57
Bruttolohnabrede für den Zeitraum ohne Bezug Transfer – Kurzarbeitergeld, jedoch eine Art Nettolohnabrede (berechnet aus dem reduzierten Brutto) für die Zeit davor. Im Gericht (in München) habe ich sehr gründlich gelernt, dass nicht der geschriebene Text Gültigkeit hat sondern nur das, was mit dem Vertragstext (sinngemäß) gemeint war bzw. ist.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2013 23:15
@22:57 Dein Gericht hätten einige gerne gehabt bei Vesicherungen und Haustürgeschäfte mit Kleingedrucktem - da kucken sie genau auf den Wortlaut und nicht was gemeint sein könnte - unterschreibt man da immer was verschiedenes - ist aber hier wohl eine spezifische bayerische Logik - da kam auch schon mal ein Bundesminister Old Schwurhand her - angesehener Mann. Bei Vertragsabschluß in Bayern mit Zeugen immer nachfagen was bei dem Geschreibe da gemeint ist. Wird wohl doch beim LAG/BAG so nicht Bestand haben.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 4.Juni 2013 23:28
Noch eine kleine Anmerkung: Der Richter ist nicht an den (oder einen) Vertragstext gebunden sondern kann "frei" entscheiden (auch in Bayern). Das wusste ich aber schon, da ich nun wirklich nicht das erste Mal in einem Gericht war.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 01:55
deswegen vor Gericht vielleicht am besten ganz besonders auf die geringere Rentenzahlung abheben. Hier kann man (im Gegensatz zu Brutto/Netto-Argumentation) die in der beE fehlenden Beträge anhand eines Rentenverlaufs auf Euro und Cent nachweisen.
Ansonsten sind Richter in Bayern (siehe Fall Mollath) teilweise schon eine ganz besondere Species ...
in einem Urteil hieß es doch glatt: "... beim Auslegen von Tarifverträgen vom Wortlaut auszugehen - ohne am Buchstaben zu haften ...". Um sowas schreiben und verstehen zu können, muss man schon promovierter Jurist sein ;)

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 10:06
wie ihr sicherlich alle wisst gibt es hier ja durchaus unterschiedliche bayerische Gerichtsurteile, wie auch zu dem Thema Benachteiligung von nivcht IGM Mitgliedern. Wenn man privat mit den professionellen Prozessbeteiligten spricht, scheint hier u.a. auch die Absicht dahinterzustecken, die Themen bewußt zum Bundesarbeitsgericht zu 'treiben', damit hier Grundsatzurteile gesprochen werden. Das könnte man zwar (theoretisch) billiger haben, aber unser Rechtssystem sieht hier nur den teuren Instanzenweg von AG nach LAG zu BAG vor.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 11:30
Tja, es wäre ja auch gqanz toll, wenn man da mal die entsprechenden Aktenzeichen mit der jeweiligen Instanz mitposten würde. Soweit ich das im Moment überblicke, gibt es derzeit kein rechtsgültiges Urteil. Oder ist jemandem eines bekannt!? wenn ja, bitte hier unter Angabe des AZ und den beiden Anfangsbuchstaben des Anwalts hier posten. Danke

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 12:31
Anonymous User hat geschrieben:
Tja, es wäre ja auch gqanz toll, wenn man da mal die entsprechenden Aktenzeichen mit der jeweiligen Instanz mitposten würde. Soweit ich das im Moment überblicke, gibt es derzeit kein rechtsgültiges Urteil. Oder ist jemandem eines bekannt!? wenn ja, bitte hier unter Angabe des AZ und den beiden Anfangsbuchstaben des Anwalts hier posten. Danke

Urteile der verschiedenen Kammern in München sind hier bereits gepostet worden. Lesen musst du schon selber. Rechtsgültig wird die Geschichte eh erst wenn das Thema über den Weg der Revisionen vom BAG entschieden wurde. Der Weg durch die Instanzen dauert nun einmal...

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 13:17
Wenn man die geposteten Urteile der verschiedenen Kammern liest, finde ich es erschreckend wie scheinbar salopp das AG seine Urteile fällt.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 16:16
Bei einer ausführlichen Begründung von mehr als 10-20 Seiten kann man nicht mehr von "salopp" sprechen.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 16:19
@12:32 na du schlaubi. es ging hier um neue Urteile. Das mit dem BAG ist klar. Es soll ja so um die 80 und mehr Kläger geben, und wo sind die denn? Es sind hier nur eine Handvoll Aktenzeichen bekannt. Wo ist denn nur das NCI aus 2003 geblieben? Da wurden sogar Prozeßtermine rechtzeitig veröffentlicht und hierzu Berichte veröffentlicht. Und nun!? Jeder gegen jeden und alle gegen die Firma und Hauptssache, jeder für sich ... Oder wie... Also 12:32 erst lesen, dann kapieren, dann antworten. Klar sollten dann auch im LAG die zugehörige Erstinstanz mit genannt werden..... Die einzigen die wohl letztlich einen Überblick haben könnten ist wohl die firma.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 16:26
Anonymous User hat geschrieben:
@... Es soll ja so um die 80 und mehr Kläger geben, und wo sind die denn? Es sind hier nur eine Handvoll Aktenzeichen bekannt. Wo ist denn nur das NCI aus 2003 geblieben? Da wurden sogar Prozeßtermine rechtzeitig veröffentlicht und hierzu Berichte veröffentlicht. Und nun!? ....

Hier stimmt vielleicht sogar der Satz "früher war alles besser"

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 9.Juni 2013 16:38
16:19 Dann liefere dem NCI mal Prozesstermine, Daten und Aktenzeichen, dann kann NCI auch etwas schreiben, aber ohne Informationen kann man halt nichts berichten. NCI kannn nicht aus dem Kaffeesatz lesen.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Juni 2013 08:18
Anonymous User hat geschrieben:
@12:32 na du schlaubi. es ging hier um neue Urteile. Das mit dem BAG ist klar. Es soll ja so um die 80 und mehr Kläger geben, und wo sind die denn? Es sind hier nur eine Handvoll Aktenzeichen bekannt. Wo ist denn nur das NCI aus 2003 geblieben? Da wurden sogar Prozeßtermine rechtzeitig veröffentlicht und hierzu Berichte veröffentlicht. Und nun!? Jeder gegen jeden und alle gegen die Firma und Hauptssache, jeder für sich ... Oder wie... Also 12:32 erst lesen, dann kapieren, dann antworten. Klar sollten dann auch im LAG die zugehörige Erstinstanz mit genannt werden..... Die einzigen die wohl letztlich einen Überblick haben könnten ist wohl die firma.

Hallo @ Sonntag 16:19 bevor man sich so im Ton vergreift wie du, sollte man erstmal lesen lernen. Das Thema ist bereits in diesem Forum behandelt worden. http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/991676488?b_start:int=30 Und wenn du lesen könntest, wäre dir klar, dass jedes Kammerurteil für mehrere Kläger gilt....

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 10.Juni 2013 22:02
@08:18 jeder Kläger hat ein individuelles Urteil. Die Kammer überprüft daher jeden Fall einzeln. Pro Kammer können maximal 20 Gleiche Fälle aufgrund der Geschäftsordnung kommen. Da jeder fall Individuell ist, erhält auch jeder sein eigenes Aktenzeichen. Wer als der Kläger und der Beklagte sollte da auch den termin besser kennen!? Es gibt kein Kammerurteil im Sinne einer Sammelklage. Daher is die Verwendung des Begriffs Kammerurteil für mehrere Kläger irreführend. @08:18 Da gebe ich Dir recht, wenn 12:31 besser gelesen hätte und das gelesene auch verstanden hätte, dann wäre "Schlaubi" auch so einiges aufgefallen. Und was sollen die x-dutzend Kommentare im erwähnten TREAD sagen? Ich denke, das es durchaus sinn macht die Infos in einem eigenen Tread wie z.b.: Bruttolohnabrede only Az und Termine http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/92156443 und die Berichte unter Bruttolohnabrede only Prozeßberichte http://www.netzwerkit.de/projekte/siemens/foren/NSN/144999902 zu sammeln. Aber das ist ja nur so eine Ideee von vielen. Also erst lesen denken dann schreiben.

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juni 2013 00:04
Mein Gott, wie oft wollt die Links vom Anwalt Albrecht noch posten? Bekommt ihr Geld dafür, oder seit ihr NSNler einfach nur schwer von Begriff? Setzt euch doch bitte selber einfach ein Bookmark auf die Homepage von dem Anwalt, dann könnt ihr jeden Tag - meinetwegen jede Stunde schauen, ob es eine neue Wasserstandsmeldung gibt. Bis das BAG eine Grundsatzurteil gefällt hat, ist die BeE schon lange vorbei. Und vielleicht ist sogar NSN Deutschland bis dahin Geschichte... Und alle Zwischenstandsmeldungen von AG und LAG sind nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt wurden...

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Juni 2013 19:56
@00:04 es geht hier nicht um den Wert des Papieres, sondern um die Information. Im Extremfall ist das nur das Aktenzeichen.....

Re: Bruttolohnabrede auch in den Regionen?

Abgeschickt von Anonymous User am 12.Juni 2013 19:13
Gibt es auch Klagen bzgl. der Abfindungshöhe? In einigen Regionen wurde Bruttomonatseinkommen anders definiert oder anders ausgelegt? Außerdem hat jemand darüber nachgedacht gegen die schlechten JobManager Vorschläge vorzugehen? (Peter)
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