Mahnwachen, Demonstrationen, Aktionen - und dann?
erstellt von Heidi
—
zuletzt verändert:
24.03.2012 17:28
Zurück zu NSN/Nokia Siemens Networks
Ja, diese ganzen Aktionen der letzten Wochen waren schon ein enormer Aufwand, aber es hat doch auch Spaß gemacht, oder? Blumen pflanzen, Wunschbäume behängen, freche Lieder singen oder einfach nur pfeifen und tröten! Und so eine Riesendemo auf dem Wittelsbacher Platz ist ja wirklich ein interessantes Erlebnis, da werden Erinnerungen wach...aber ich will euch jetzt nicht mit Schwänken aus meiner Jugend langweilen.
Nur, mit Demos, Mahnwachen und allerlei Aktionen allein lässt sich nichts bewirken. Danach kommt der zweite Teil. Der Teil ohne Spaßfaktor, ohne begeistertes Publikum und ohne die Möglichkeit, sich zurückzuziehen, wenn es einem zuviel wird. Dann kommt der Teil, wo nur noch wenige aktiv sind, die aber werden gnadenlos gefordert und an die Grenzen ihrer physischen und psychischen Leistungsfähigkeit getrieben. Das sind die Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, wo die Teilnehmer auf sich allein gestellt sind und sich nicht in einer johlenden Menge verstecken können.
Wie fühlt man sich wohl, wenn man da reingeht und weiß, man trägt nun Verantwortung für Tausende von KollegInnen und ihre Familien? Und wenn man letztlich doch auch weiß, man wird nicht für alle eine ideale Lösung finden können, denn die gibt es nicht. Man muss soviel wie möglich herausholen, aber man kann nicht alles erreichen. Es gibt Grenzen, an die man so nah wir möglich rankommen muss, egal wie sehr man sich selbst dabei verausgabt. Aber diese Grenzen sind da.
Und das Ganze steht unter Zeitdruck, es muss schnell zu einer Einigung kommen. Da geht es weiter, egal ob man noch fit ist oder schon total geschafft.
OK, man kann das Ergebnis dieser Verhandlungen kritisieren. Man muss nicht begeistert sein. Aber man sollte sich doch darüber im Klaren sein, dass das kein Spaziergang für die Mitglieder der Verhandlungskommision war!
Im "Verhandlungsergebnis" verzichten wir auf
- die mehrmonatige Kündigungsfrist
- hohe gesetzliche Abfindungen für die langjährigen Mitarbeiter
- eine notwendige Auswahl nach sozialen Kriterien
- die Möglichkeit, das alles auch mit Kollegen und Rechtsanwälten eindeutig abklären zu können
(hierfür sind 2-3 Wochen Bedenkzeit einfach zu kurz)
- die Möglichkeit, sich parallel "in Ruhe" bei Siemens intern bewerben zu können
(ohne bereits der beE zugestimmt zu haben).
Man spielt dem Arbeitgeber voll in die Hände:
- die gewünschte Abbauzahl wird erreicht
- die gewünschte Schnelligkeit wird erreicht
- die Betriebsräte sind alle sicher und müssen keine Widersprüche mehr schreiben
- Mitarbeiter, die noch für die Arbeit benötigt werden, können nur ohne Abfindungen gehen
usw.
- Widersprecher bekommen die Kündigung mit nur sehr geringen "Chancen"
Die Frage ist nun: Merkt das der Großteil der Mitarbeiter überhaupt und kann man diese nun mobilisieren für eine anderen Lösung bzw. gerichtliche Überprüfungen, mehr Verantwortung von Siemens usw.
??
Ich kann nur nochmals sagen am Montag an der Rotunde und ich hoffe IG Metall und BR kommen auch und stehen Rede und Antwort. Das Thema Sozialauswahl gilt nach wie vor und eine Annahme der Änderungskündigung unter Vorbehalt eröffnet genau diese Zeit die noch gebraucht wird. Geht zu eurem Rechtsanwalt und erkundigt Euch.
Im Zusammenhang mit Betriebsübergängen darf nicht gekündigt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html) Das schließt mMn auch Änderungskündigungen mit ein.
Zum Sozialplan gehts hier lang
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Betriebsstillegung_Betriebsschliessung.html
Sorry ich versteh das mit den 1000 Gerichtverhandlungen jetzt nicht. Wenn du gegen einen Betriebsübergang widersprichst, verbleibts du im alten Betrieb.Da kann dein Arbeitgeber zunächst nichts dagegen unternehen . Er wird aber dann aller Voraussicht nach den Restbetrieb schliessen da
ja alle Aufgaben auf die 4 neuen Betriebe übergegangen sind
Gegen was willst du oder die 1000 jetzt klagen? Gegen die Betriebsschliessung ?
Anonymous User hat geschrieben:
Warum nicht soll kein Betriebsrat für den Restbetrieb gewählt werden, dazu bedarf es nur eine bestimmter Anzahl von Leuten und um IGM chargon zu bleiben, es gibt nur für einen Sekundenbruchteil keinen BR. Der alte BR wird sich seine 'Sozialrechte' nicht nehmen lassen und in die GmbHs überwechseln. Und dann ist der Weg für eine neuen BR frei, der keinem seinen Kündigungsfristen, seine Sozialauswahl und Kündigungsschutz verramscht.
Superidee, lasst uns mal Montag,das an der Rotunde ansprechen
Habs verstanden: Restbetrieb ist ohne Betriebsrat, damit kein Sozialplan und damit keine / kaum Abfindungen durchsetzbar. Neuer Betriebsrat müsste nun gewählt werden (für den Restbetrieb). Wird natürlich nicht gemacht.
Warum nicht soll kein Betriebsrat für den Restbetrieb gewählt werden, dazu bedarf es nur eine bestimmter Anzahl von Leuten und um IGM chargon zu bleiben, es gibt nur für einen Sekundenbruchteil keinen BR. Der alte BR wird sich seine 'Sozialrechte' nicht nehmen lassen und in die GmbHs überwechseln. Und dann ist der Weg für eine neuen BR frei, der keinem seinen Kündigungsfristen, seine Sozialauswahl und Kündigungsschutz verramscht.
Superidee, lasst uns mal Montag,das an der Rotunde ansprechen
...Und dann ist der Weg für eine neuen BR frei, der keinem seinen Kündigungsfristen, seine Sozialauswahl und Kündigungsschutz verramscht....
... Ich würde mal sagen, das ist soweit richtig. Wenn nämlich NSN den Restbetrieb schliesst gibt es weder Kündigungsschutz,Kündigungsfristen und eine
Sozialauwahl. Insofern gibt es dann auch nichts zu verramschen Das einzige was noch zu verhandeln wäre ist ein Sozialplan d.h. Abfindungen. Würde mal sagen da wird dann nicht viel mehr als das gesetzlich vorgeschriebene rauskommen.
Da gibt es ein Missverständnis: Der Restbetrieb hätte erstmal weiter den alten Betriebsrat.
Aber egal, ob alt oder neu: Der wird nicht mehr als das Minimum an Abfindungen herausholen können, beE sowieso nicht.
Richtig ist: Betriebsschließung des Restbetriebs braucht keine Sozialauswahl. Die hat ja auch schon vorher bei der Namensliste stattgefunden.
Aber egal, ob alt oder neu: Der wird nicht mehr als das Minimum an Abfindungen herausholen können, beE sowieso nicht.
Richtig ist: Betriebsschließung des Restbetriebs braucht keine Sozialauswahl. Die hat ja auch schon vorher bei der Namensliste stattgefunden.
Auf Basis von Ploneboard