Sperrzeiten vom Arbeitsamt
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
24.07.2012 16:40
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Was man derzeitig vom Arbeitgeber hört, ist ja das der am liebstem eine Lösung wie in München durchdrücken würde.
(BEE jedoch kürzer)
Was ich mich derzeit frage ist jedoch, ob die Standorte hier wirklich vergleichbar sind.
So weit ich weiß, wird von der ARGE in Mch keine Sperrzeit verhängt, da man dort nicht davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz durch die Annahme der BEE nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat.
Wie sieht das ganze den bei den anderen Standorten aus?
Gibt es solche zusagen auch im Osten und Norden?
Wie sieht es bei den Standorten aus die bleiben?
Das ganze könnte bedeuten, dass die Kollegen in den Regionen trotz ähnlichem Abschluss deutlich weniger bekommen.
Ich frage mich, ob die Arbeitsämter in Augsburg oder Tegernsee oder Starnberg oder wo sonst auch immer einer von den ex-Münchnern seinen Wohnsitz hat, auch zugestimmt haben, keine Sperrzeiten zu verhängen. Im Zweifelsfall werden das die Kollegen mit abweichendem Wohnsitz dann nach Ablauf der BEE merken. Aber vielleicht haben sie sich ja von ihrem lokalen Arbeitsamt vorher eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Schriftlich, wohl gemerkt, denn auch Sachbearbeiter beim Arbeitsamt werden versetzt, entlassen, sind nach 2 Jahren plötzlich nicht mehr da oder können sich einfach nicht mehr erinnern .....
Die Frage ist auf jeden Fall interessant wenn es darum geht ob man freiwillig in die BEE geht oder sich Betriebsbedingt kündigen lässt.
Wenn das Angebot für die BEE zu schlecht ist, könnte es tatsächlich besser sein das Angebot abzulehnen.
Grade dann wenn man schon sehr lange bei der Firma ist.
Und bei so einer Überlegung muss man ja eine mögliche Sperrzeit gleich mit einrechnen.
@Montag 22:51
Da Du offenbar genauere Informationen hast. Wer bitte ist d a s AA? Das in Bad Tölz oder das in Starnberg oder welches andere? Woraus schließt Du, dass wenn "jemandem etwas bekannt ist" dies gleichbedeutend damit ist, dass Leistungen fließen? Und wo hat das irgendein Arbeitsamt schriftlich niedergelegt?
Ich glaube kaum, dass irgend ein Arbeitsamt bereit ist/gewesen wäre, irgendetwas bzgl. der Sperrfristen schriftlich zu Beginn der beE bzw. vor Vertragsunterzeichnung zu bestätigen.
Mir wurde klar gesagt, dass das erst am Ende der beE entschieden wird.
Evtl. ist das ja in Mch anders, weil NSN in Mch sitzt und die Verträge auch von der AfA in Mch begutachtet wurden (wegen TKuG-Zusage). Auf die AfAs außerhalb Mch wird das wohl kaum übertragbar sein.
Mir wurde klar gesagt, dass das erst am Ende der beE entschieden wird.
Evtl. ist das ja in Mch anders, weil NSN in Mch sitzt und die Verträge auch von der AfA in Mch begutachtet wurden (wegen TKuG-Zusage). Auf die AfAs außerhalb Mch wird das wohl kaum übertragbar sein.
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