BEE - Gehalt scheint nicht zu stimmen
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
19.07.2012 14:00
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Anonymous User hat geschrieben:
Nachdem nun das 2-te BEE-Gehalt kam, kann ich rechnen wie ich will, es scheint viel zu wenig zu sein. Sieht sich jemand in der Lage mal an einem Beispiel das zu berechnen. Was ist das Bruttogehalt was zugrunde gelegt wird? Ist das das Tarifgehalt, plus der Zulagen, ich meine mal ja.So sollte es funktionieren: Der Nettobetrag setzt sich wie folgt zusammen: Sie müssen Ihr Bruttogehalt (Grundgehalt, Leistungszulage und ggf. Sonderzulage) vom Monat April mit 13,5 multiplizieren und durch 12 teilen. Von diesem Wert berechnen Sie 70%. Diesen Bruttowert müssen Sie in einen Brutto-Netto-Rechner eingeben, um Ihr Nettogehalt zu erhalten. Dieses errechnete Nettoentgelt setzt sich in dem Entgeltnachweis von Mai wie folgt zusammen: KUG St+SV + KUG-Zuschuss + Gehalt + Vermögensb. AG-Anteil + KUG-Leistung - lfd. Lohnsteuer - lfd. Soli - lfd. Kirchensteuer - Sozialversicherungen = Nettoentgelt
Also manchmal frage ich mich schon wie lebenstauglich einiger der Forumsteilnehmer hier sind.
Vielleicht fehlt aber auch nur ein Puzzlestein, vielleicht kann ich es beitragen: Fokus brutto netto Rechner
Prozessbeschreibung:
1. Google Stichwort "Fokus brutto netto rechner"
2. Dahinsurfen
3. Personliche Daten eintragen (Kinder, Kirchensteuer, Freibeträge etc)
4. Man nehme die Abrechnung NSN 4 2012 zur Hand.
5. Man trage das Netto ein.
6. Man klicke auf berechnen. Die Website zeigt was an. In meinem Fall stimmt das Brutto aus dem Rechner zu 11 Euro mit den Brutto aus meiner Gehaltsabrechnung überein --> Mir reicht das. Vertrauenslevel ins Tooling gut
7. Man nehme die Abrechnung von Juni 2012 in die Hand (NSN TG, die im Mai war ja unübersichtlich wegen der großen Beträge bei den meisten)
8. Man trage das Netto ein und drücke auf Rechnen.
9. Man bekommt ein "virtuelles" Brutto.
10. Jetzt kommt der Dreisatz: Altes Brutto auf dem Zettel vom April mal 13,5/12 (Pauschalisiertes Bruttomonatsentgeld BME). Bei armen Tariflern wie mir zumindest. Dann mal 0,8 oder 0,7. Das sollte das virtuelle Brutto ergeben. Das Vergleichen mit dem Fokus-Tool-Ergebnis. In meinem Fall weicht das auch um 11 Euro ab. Scheint perfekt zu passen, vielleicht hat das Fokus Tool da einen kleinen Offset
Schlußfolgerung: Tatsächlich kriege ich ein virtuelles 80% Brutto.
Momentan habe ich ca. 90% von meinem alten Netto (Kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aber wie gesagt netto fast wie früher)
Was jetzt wirklich schwierig ist:
Muss ich am Ende des Jahres viel (>5000 Euro) Steuern nachzahlen weil ich praktisch keine Steuern zahlte unterm Jahr?
Das würde mein Nettogehalt - und nur damit kann ich mir was kaufen - dochmal dramatisch nach unten fahren zu KUG-Zeiten.
Hat hier einer im Forum Erfahrung damit vielleicht aus den vergangenen NSN Kurzarbeiterzeiten?
Vielleicht fehlt aber auch nur ein Puzzlestein, vielleicht kann ich es beitragen: Fokus brutto netto Rechner
Prozessbeschreibung:
1. Google Stichwort "Fokus brutto netto rechner"
2. Dahinsurfen
3. Personliche Daten eintragen (Kinder, Kirchensteuer, Freibeträge etc)
4. Man nehme die Abrechnung NSN 4 2012 zur Hand.
5. Man trage das Netto ein.
6. Man klicke auf berechnen. Die Website zeigt was an. In meinem Fall stimmt das Brutto aus dem Rechner zu 11 Euro mit den Brutto aus meiner Gehaltsabrechnung überein --> Mir reicht das. Vertrauenslevel ins Tooling gut
7. Man nehme die Abrechnung von Juni 2012 in die Hand (NSN TG, die im Mai war ja unübersichtlich wegen der großen Beträge bei den meisten)
8. Man trage das Netto ein und drücke auf Rechnen.
9. Man bekommt ein "virtuelles" Brutto.
10. Jetzt kommt der Dreisatz: Altes Brutto auf dem Zettel vom April mal 13,5/12 (Pauschalisiertes Bruttomonatsentgeld BME). Bei armen Tariflern wie mir zumindest. Dann mal 0,8 oder 0,7. Das sollte das virtuelle Brutto ergeben. Das Vergleichen mit dem Fokus-Tool-Ergebnis. In meinem Fall weicht das auch um 11 Euro ab. Scheint perfekt zu passen, vielleicht hat das Fokus Tool da einen kleinen Offset
Schlußfolgerung: Tatsächlich kriege ich ein virtuelles 80% Brutto.
Momentan habe ich ca. 90% von meinem alten Netto (Kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld aber wie gesagt netto fast wie früher)
Was jetzt wirklich schwierig ist:
Muss ich am Ende des Jahres viel (>5000 Euro) Steuern nachzahlen weil ich praktisch keine Steuern zahlte unterm Jahr?
Das würde mein Nettogehalt - und nur damit kann ich mir was kaufen - dochmal dramatisch nach unten fahren zu KUG-Zeiten.
Hat hier einer im Forum Erfahrung damit vielleicht aus den vergangenen NSN Kurzarbeiterzeiten?
Weiß jemand ob die ganzen KUG Leistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegt?
...............
Ja
......
Siehe
..........
http://de.wikipedia.org/wiki/Progressionsvorbehalt
(DC) ... Huawei, Tata aber auch Teletech, Convergys und andere BPO Firmen sind Super Arbeitgeber, die suchen händeringend ehemalige NSNler, die man dann für 1 Euro pro Stunde oder weniger - Minderleistergehalt halt - für verdeckte Mehrleister Tägitgkeiten einsetzen kann. Rechenbeispiel: Tata zahlt an NSNler 50 cent die Stunde und reicht diesen an TOP Manager Suri für 1,50 Euro weiter. Der schmeisst dann den teuren Inder, der 2 Euro kostet raus. Dieser geht dann zu Avarto in Deutschland, heutert dort für 0,25 cent an. Avarto bietet den TOP Mann an Suri dann für 1 Euro pro Stunde an.
(DC) ... Huawei, Tata aber auch Teletech, Convergys und andere BPO Firmen sind Super Arbeitgeber, die suchen händeringend ehemalige NSNler, die man dann für 1 Euro pro Stunde oder weniger - Minderleistergehalt halt - für verdeckte Mehrleister Tägitgkeiten einsetzen kann. Rechenbeispiel: Tata zahlt an NSNler 50 cent die Stunde und reicht diesen an TOP Manager Suri für 1,50 Euro weiter. Der schmeisst dann den teuren Inder, der 2 Euro kostet raus. Dieser geht dann zu Avarto in Deutschland, heutert dort für 0,25 cent an. Avarto bietet den TOP Mann an Suri dann für 1 Euro pro Stunde an.
(DC) ... na, dann auf zu Huawei (und am besten NSN Know How, Kundenkontakte usw.) mitnehmen, die Inder und Finnen wollen Euch ohnehin nicht haben. Z.Zt. habe ich weichen Stuhlgang, Durchfall. Vielleicht fahre ich am Wochenende nach Holland, habe noch meine Verblijfskaart und darf daher in für Deutsche gesperrte Coffee Shops rein. Dort wird selbstverständlich nur Kaffee verkauft, genauso, wie Suri der beste TOP Manager von NSN ist.
Ich glaube, es macht keinen Sinn irgendwelche Brutto-Netto-Rechner zu bemühen, um herauszubekommen, dass NSN richtig gerechnet hat. Sie tun es nämlich nicht!
Fakt ist, dass im Vertrag steht, dass wir 70 bzw. 80% vom 13.5/12-fachen unseres früheren NSN-BruttoMonatesGehaltes als beE-BruttoMonatsGehalt bekommen sollen. Das ist aber nicht der Fall!
Stattdessen legt NSN das ehemalige NettoMonatsGehalt zu Grunde und macht dann eine Simulation, wieviel Brutto nötig ist, um dieses Netto zu erreichen. Das ist aber a) falsch, b) widerspricht es dem Vertrag und c) ist dieses Brutto immer niedriger als im Vertrag festgelegt, weil beim KuG eine Steuerfreiheit unterstellt wird.
Der Punkt ist, dass alle Einkünfte, egal ob Gehalt oder KuG zunächst mal vom Finanzamt als Brutto betrachtet werden (Allerdings werden sie unterschiedlich bei der Besteuerung berücksichtigt.).
Die vom AG abgeführten Steuern sind nur Abschläge auf die Steuerschuld und ergeben immer nur ein vorläufiges Netto, weil der AG die gesamte Steuersituation des AN garnicht kennen kann. Die wirklich Besteuerung führt aber das Finanzamt mit dem Jahressteuerbescheid durch.
Wegen dieser inherenten Unsicherheit bzgl. Netto macht es Sinn, dass in den Verträgen auf das Brutto abgestellt wird. Damit müsste NSN wie folgt rechnen (was sie bis jetzt aus naheliegenden Gründen nicht tun):
1) Bezugswert ist 70 bzw. 80% vom 13.5/12-fachen unseres früheren NSN-BruttoMonatesGehaltes
2) davon wird das KuG abgezogen, welches je nach Anzahl der Tage, die wir dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen, variieren kann
3) Die Differenz aus 1) und 2) muss NSN als Gehalt(Brutto!) drauflegen, damit das vertragsgemäße Gesamtbrutto rauskommt.
In der Jahressteuererklärung werden dann das jahrliche KuG/Lohnersatzleistung (dieses erhöht durch den Progressionsvorbehalt leicht die Steuer auf das Gehalt und führt damit quasi zu einer leichten Besteuerung des KuG) und das Gehalt angegeben, und das Finanzamt weiß dann schon, wie das JahresNetto zu berechnen ist.
Die jetzige Methode von NSN führt dazu, dass uns ein Teil des vertragsgemäßen Brutto vorenthalten wird, und wir damit Netto zu wenig erhalten.
Bei der richtigen Rechnung folgt übrigens, dass wir bis 30.4.2013 Netto etwas mehr erhalten als ab 1.5.2013, weil das Brutto immer gleich bleibt, es aber ab 1.5.2013 kein KuG mehr gibt, sondern NSN das gesamte Brutto zahlt (so fern es sie noch gibt ).
Zu dem Ergebnis des Beitrags von 15:34 Uhr zum BeE-Gehalt bin ich ebenfalls gekommen und habe der Rechtmäßigkeit meiner bisherigen BeE-Entgeltnachweise bei NSN HR Team TG widersprochen. So wie die BeE-Gehälter inkl. Transfer KuG heute berechnet und ausbezahlt werden, hat dies auch ohne sonstige Einnahmen am Jahresende per ESt-Erklärung eine Steuernachzahlung im vierstelligem Euro-Bereich zur Folge. Wer sich hier kundig machen will, dem empfehle ich nachfolgenenden Link und darin vor allem den Abschnitt „Steuerliche Behandlung von Kurzarbeitergeld“ samt Beispielrechnung.
http://www.joppo.de/recht/sozialrecht/kurzarbeit/kurzarbeitergeld-berechnung.html
(BeE’ler)
Anonymous User hat geschrieben:
und was soll ma jetzt machen?------ E-Mail an NSN-CEF-HR-3@nsn.com senden mit der Bitte um "Richtigstellung und Erläuterung des Entgeltnachweises" mit Verweis auf Berechnungsbasis vom Brutto-Entgelt (= jetzige Mch M BeE)im Gegensatz zur Berechnungsbasis vom Netto-Entgelt (= Mch H BeE). Nur wenn viele das tun, läßt sich auch was bewegen. (BeE'ler)
Erläutert wurde der Entgeltnachweis hier doch schon mehrfach. Bevor Ihr HR mit noch mehr Fragen überlastet, macht doch bitte mal folgende Überlegung:
Was wäre denn euer Netto, wenn es gar kein TKUG gäbe und NSN das (auf 70/80% reduzierte) Gehalt komplett alleine bezahlt? Richtig! Genau der Betrag, den Ihr jetzt auch bekommt! Mehr hat Euch NSN auch nicht versprochen und gleichzeitig auf die Problematik des Progressionsvorbehalts hingewiesen. Es ist absolut üblich, dass der Arbeitgeber die Vorteile des TKUG (SV und Steuer) selber einsteckt. Hat hier ehrlich irgend jemand damit gerechnet, während der TKUG-Zeit mehr Netto zu bekommen als bei 70/80% Brutto ohne TKUG rauskommen?
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Verstehe ich nicht. Was soll ich sagen? Ich bekomme doch 80%!und was soll ma jetzt machen?------ E-Mail an NSN-CEF-HR-3@nsn.com senden mit der Bitte um "Richtigstellung und Erläuterung des Entgeltnachweises" mit Verweis auf Berechnungsbasis vom Brutto-Entgelt (= jetzige Mch M BeE)im Gegensatz zur Berechnungsbasis vom Netto-Entgelt (= Mch H BeE). Nur wenn viele das tun, läßt sich auch was bewegen. (BeE'ler)
Antwort auf Beitrag von 18:11 Uhr.
Punkt 1: Der Netto-Betrag mit (1.Jahr) und ohne (2.Jahr) TKUG ist nur scheinbar identisch zum Zeitpunkt der Auszahlung. Tatsächlich sind von den Netto-Zahlungen im 1.Jahr noch geschätzt ca. 5% an Steuern über die ESt-Erklärung zusätzlich weg. Simples Beispiel: Wer mtl. 2.500€ netto bekommt sollte davon im 1.Jahr ca. 125€ pro Monat gleich weglegen, da diese 125€ mal Anzahl Monate das Finanzamt am Jahresende einfordert.
Punkt 2: Was aber nicht in Ordnung ist, hat der Beitrag von 15:34 Uhr versucht zu erklären. NSN sollte in der Mch M-BeE immer vom zugesagten (70%/80%) Brutto-Einkommen weg rechnen, was im 1.Jahr mit TKUG sogar zu einem etwas höheren mtl. Netto-Einkommen führen würde (sagen wir mal grob 5%) als im 2.Jahr. Dadurch wäre auch in etwa der Abschlag zum Jahresende (ESt) aus Punkt 1 kompensiert.
[Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt in etwa rüber bringen – die angenommen 5% können bei jedem einzelnen jeweils anders aussehen]
(BeE’ler)
@19:22 Punkt 1: das mit dem Progressionsvorbehalt wusstest du vorher. Also jetzt nicht drüber jammern. Punkt 2: Kapier doch bitte, dass dir die Firma 70/80% vom letzten Brutto zahlt. Vergiss einfach alles was mit dem TKUG zu tun hat, denn alle Vorteile kassiert NSN und die Nachteile (Progressionsvorbehalt) du. Was anderes hat dir NSN auch nie versprochen. Woher nimmst du die Annahme, dass bei TKUG-Zahlung du von den Steuer- und SV-Vorteilen was sehen wirst? Steht das irgendwo in deinem Vertrag? Bei mir nicht.
Anonymous User hat geschrieben:
@19:22 Punkt 1: das mit dem Progressionsvorbehalt wusstest du vorher. Also jetzt nicht drüber jammern. Punkt 2: Kapier doch bitte, dass dir die Firma 70/80% vom letzten Brutto zahlt. Vergiss einfach alles was mit dem TKUG zu tun hat, denn alle Vorteile kassiert NSN und die Nachteile (Progressionsvorbehalt) du. Was anderes hat dir NSN auch nie versprochen. Woher nimmst du die Annahme, dass bei TKUG-Zahlung du von den Steuer- und SV-Vorteilen was sehen wirst? Steht das irgendwo in deinem Vertrag? Bei mir nicht.--- "denn alle Vorteile kassiert NSN und die Nachteile (Progressionsvorbehalt) du" Das steht aber auch nirgends.
Um es noch mal auf den Punkt zu bringen:
Wenn im Vertrag 70%/80% vom 13.5/12-fachen des letzten BruttoMonatsgehaltes als BruttoMonatsGehalt in der beE vereinbart ist, dann muss auch diese Brutto sich auf dem Entgeltnachweis finden. Alles andere ist eine Nichteinhaltung des Vertrages.
Und, ja ich wusste, dass durch das TKuG mein Netto bis zum 30.4.2013 etwas höher sein wird als ab dem 1.5.2013, weil es im Vertrag steht, dass NSN vom zu zahlenden Brutto den geringer/nicht besteuerten TKuG-Betrag abziehen kann. Und nun erwarte ich auch, dass es so passiert.
Übrigens ist das auch für die AfA nichts neues, weil sie ihre Zusage zur Zahlung von TKuG ja gegeben haben, nachdem sie die Verträge gesehen haben. Somit dürfte es auch für die AfA ok sein, dass wir bis 30.4.2013 bei 70%/80% vom 13.5/12-fachen Brutto nun (fallabhängig) z.B. 75%/85% vom 13,5/12-fachen Netto erhalten.
Umgekehrt gilt: Wenn man wirklich - so wie NSN es jetzt tut - den Leuten nur 70%/80% vom 13,5/12-fachen des Netto auszahlen will, hätte man ja auch gleich in den Vertrag dieses reinschreiben können oder man hätte z.B. 65% bzw. 75% vom 13,5/12-fachen des früheren Monatbrutto reinschreiben können. Hat man aber nicht, und alle Vertragsparteien wussten das von vornherein.
Wenn im Vertrag 70%/80% vom 13.5/12-fachen des letzten BruttoMonatsgehaltes als BruttoMonatsGehalt in der beE vereinbart ist, dann muss auch diese Brutto sich auf dem Entgeltnachweis finden. Alles andere ist eine Nichteinhaltung des Vertrages.
Und, ja ich wusste, dass durch das TKuG mein Netto bis zum 30.4.2013 etwas höher sein wird als ab dem 1.5.2013, weil es im Vertrag steht, dass NSN vom zu zahlenden Brutto den geringer/nicht besteuerten TKuG-Betrag abziehen kann. Und nun erwarte ich auch, dass es so passiert.
Übrigens ist das auch für die AfA nichts neues, weil sie ihre Zusage zur Zahlung von TKuG ja gegeben haben, nachdem sie die Verträge gesehen haben. Somit dürfte es auch für die AfA ok sein, dass wir bis 30.4.2013 bei 70%/80% vom 13.5/12-fachen Brutto nun (fallabhängig) z.B. 75%/85% vom 13,5/12-fachen Netto erhalten.
Umgekehrt gilt: Wenn man wirklich - so wie NSN es jetzt tut - den Leuten nur 70%/80% vom 13,5/12-fachen des Netto auszahlen will, hätte man ja auch gleich in den Vertrag dieses reinschreiben können oder man hätte z.B. 65% bzw. 75% vom 13,5/12-fachen des früheren Monatbrutto reinschreiben können. Hat man aber nicht, und alle Vertragsparteien wussten das von vornherein.
Wichtig ist auch noch, dass NSN m.W. keine Jahressteuerausgleich am Ende des Jahres durchführen wird. Das heißt, der von "17:16" genannte "vierstellige Eurobetrag" ist dann komplett von uns zu berappen und wird von NSN nicht nachgezahlt!
Damit kommen wir dann nach Erhalt des Jahressteuerbescheids vom FA auch noch auf ein Netto, welches klar unter den - vertraglich sowie nicht vereinbarten - 70%/80% des 13,5/12-fachen des monatlichen Nettos liegt.
Wenn also im Vertrag mal wieder Brutto mit Netto verwechselt worden wäre (damit hatte ja selbst Madame Merkel vor ihrer Regentschaft schon Probleme), selbst dann wäre der Vertrag nicht eingehalten.
Quintessenz: Wo Brutto vereinbart ist, muss auch Brutto ausgewiesen werden. Das ist alles rechtens und von vornherin bekannt gewesen. Somit greift auch nicht die Savatorische Klausel, nach der jemand behaupten könnte, eigentlich was ganz anderes gewollt/gemeint zu haben.
Damit kommen wir dann nach Erhalt des Jahressteuerbescheids vom FA auch noch auf ein Netto, welches klar unter den - vertraglich sowie nicht vereinbarten - 70%/80% des 13,5/12-fachen des monatlichen Nettos liegt.
Wenn also im Vertrag mal wieder Brutto mit Netto verwechselt worden wäre (damit hatte ja selbst Madame Merkel vor ihrer Regentschaft schon Probleme), selbst dann wäre der Vertrag nicht eingehalten.
Quintessenz: Wo Brutto vereinbart ist, muss auch Brutto ausgewiesen werden. Das ist alles rechtens und von vornherin bekannt gewesen. Somit greift auch nicht die Savatorische Klausel, nach der jemand behaupten könnte, eigentlich was ganz anderes gewollt/gemeint zu haben.
@19:52: NSN zahlt ja eben nicht 70%/80% des 13,5/12-fachen vom früheren Brutto, sondern weniger!
Zu "Woher nimmst du die Annahme, dass bei TKUG-Zahlung du von den Steuer- und SV-Vorteilen was sehen wirst?": Das ist genau das elegante und klare, wenn man die Brutto-Zahlungen im Vertrag festlegt. Dann muss man nämlich nichts mehr zu Steuer und SV-Abgaben aussagen, weil sich das alles ganz linear und klar aus den Bruttobeträgen für Gehalt und TKuG ergibt.
Und muss man auch keine absurden Simulationen mit recht willkürlichen Inputparametern a la "was müsste der MA Brutto erhalten, damit ein von NSN festgelegter Nettobetrag herauskommt" durchführen, die die individuellen Unterschiede in den Steuersituationen ignorieren.
Zu "Woher nimmst du die Annahme, dass bei TKUG-Zahlung du von den Steuer- und SV-Vorteilen was sehen wirst?": Das ist genau das elegante und klare, wenn man die Brutto-Zahlungen im Vertrag festlegt. Dann muss man nämlich nichts mehr zu Steuer und SV-Abgaben aussagen, weil sich das alles ganz linear und klar aus den Bruttobeträgen für Gehalt und TKuG ergibt.
Und muss man auch keine absurden Simulationen mit recht willkürlichen Inputparametern a la "was müsste der MA Brutto erhalten, damit ein von NSN festgelegter Nettobetrag herauskommt" durchführen, die die individuellen Unterschiede in den Steuersituationen ignorieren.
Mal noch ne weitere Frage:
Wenn NSN die Sprinter-Prämie berechnet, gehen die dann auch von dem vertragswidrig reduzierten Brutto (also, jenes, welches sich bei Zugrundelegung von 70/80% Netto ergibt) aus, oder vom dem im 3-Seitigen Vertrag festgelegten wirklichen Brutto?
Also ich habe das Gefühl, in der Art wie NSN derzeit unsere beE-Gehälter berechnet, werden wir an mehreren Stellen massiv über den Tisch gezogen.
Je weniger NSN zahlt, desto weniger Sprinterprämie bekommst Du. Außerdem gibt's im 1. Jahr eh kaum was, weil ja nur 50% von dem ausgezahlt werden, was NSN spart. Weniger ausgezahlt == weniger gespart == weniger Sprinterprämie. Und im 1. Jahr ist das sowieso nur das Delta zwischen KUG und den 70 bzw. 80%.
Je mehr ich hinter diese Gehaltsberechnungen von NSN steige, umsomehr wird klar, dass diese Sache total zum Himmel stinkt!
Es scheint, dass NSN auch die KuG-Zuschläge quasi Netto zahlt (es wird kaum oder keine Steuer dafür abgeführt) aber dennoch diese KuG-Zuschläge dem Jahreswert des Steuerbrutto zurechnet. Das wird im Jahressteuerbescheid zu massiven Steuernachzahlungen führen, weil das FA die Steuer nach dem Laufenden Jahressteuerbrutto bemisst, aber NSN dafür gar keine Steuern abgeführt hat. Dies ist umso gravierender, als das Laufende Jahressteuerbrutto auch die Bezüge bei NSN bis Ende April enthält, wodurch sich ein erheblicher Progressionsvorbehalt ergibt.
Also seit wachsam, hier läuft ein ganz linkes Ding!
Sind eigentlich schon Klagen gegen diesen Beschiss anhängig?
Es scheint, dass NSN auch die KuG-Zuschläge quasi Netto zahlt (es wird kaum oder keine Steuer dafür abgeführt) aber dennoch diese KuG-Zuschläge dem Jahreswert des Steuerbrutto zurechnet. Das wird im Jahressteuerbescheid zu massiven Steuernachzahlungen führen, weil das FA die Steuer nach dem Laufenden Jahressteuerbrutto bemisst, aber NSN dafür gar keine Steuern abgeführt hat. Dies ist umso gravierender, als das Laufende Jahressteuerbrutto auch die Bezüge bei NSN bis Ende April enthält, wodurch sich ein erheblicher Progressionsvorbehalt ergibt.
Also seit wachsam, hier läuft ein ganz linkes Ding!
Sind eigentlich schon Klagen gegen diesen Beschiss anhängig?
Auf Basis von Ploneboard