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Zwangsvorladung Arbeitsamt

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 14.03.2014 23:45
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Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 13:24
@11:31 für mich muß niemand was regeln, soweit notwendig mache ich das schon selbst - der Leiter einer geförderten Transfergesellschaft sollte bei Terminen wohl für die Abstimmung dieser auch gegenüber dem Förderer - der ARGE - die Verantwortung und Koordinierung übernehmen - könnte sein Job sein? - was derzeit abgeht bezeichnet man als Chaos - Kommunikationsfähigkeit wird heute bei fast allen Jobausschreibungen gefordert.Sollen jetzt 600 Leute aus der BeE bei der ARGE Anrufen?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 15:18
Zum Absingen des Gefangenenchors könnte man sogar die Regenbogenpresse einladen- doch wie es scheint, werden die Betroffenen zu sehr unterschiedlichen Zeiten vorgeladen. Schade eigentlich.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.März 2014 05:57
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.März 2014 05:58
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.März 2014 05:58
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.März 2014 11:13
Anonymous User hat geschrieben:
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Ich bin in der Münchner beE und habe die Einladung direkt vom Arbeitsamt München bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 2.März 2014 11:38
Anonymous User hat geschrieben:
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Du bist in der Münchner BeE, aber wohnst du auch in München?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 10:55
Anonymous User hat geschrieben:
Zum Absingen des Gefangenenchors könnte man sogar die Regenbogenpresse einladen- doch wie es scheint, werden die Betroffenen zu sehr unterschiedlichen Zeiten vorgeladen. Schade eigentlich.

--- Ob wohl jemand von IG Metall dabei sein wird? ML?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 14:34
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Ihr schreibt immer Einladung vom Arbeitsamt. Welche beE bekam diese Einladung, die Münchner NSN beE? Ich bin in der Münchner beE, habe aber keine Einladung bekommen.

Du bist in der Münchner BeE, aber wohnst du auch in München?

Die Einladung kam bei mir von der zuständigen AfA, nicht von der beE (s. auch Beitrag Sonntag 10:13).

Mich würde interessieren, ob es auch andere Termine als 10.3 gibt. Und ob schon jemand den Termin hat verschieben können.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 18:36
Hallo @13:34 eigentlich wäre jeder ex bee´ler verpflichtet sich vor Ablauf der bee sich bei der Afa arbeitssuchend zu melden. Ich denke das bräuchte auch keinerlei Einladung, da jeder selbst dazu verpflichtet ist, wenn er im nachhinein Arbeitslosengeld I beziehen will. Ob eine Sondervereinbarung zwischen der jeweiligen bee und der Afa besteht kann ich nicht beurteilen, aber der o.g. Ablauf trifft auch auf MA zu in einer Firma, wenn sie gekündigt bekommen. Hier muß sich sogar der Betroffene drei Monate vorher bei der Afa arbeitssuchend melden ansonsten könnte das Arbeitslosengeld I gesperrt werden.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 19:18
@17:36 du Kluger, das ist längst erledigt - dies ist eine Extra-Info - nehme an, das ist bei Massenentlassungen so, damit nicht 600 Leute am Tag X eine Einzelberatung bei der Arbeitslosmeldung bekommen. Eine generelle Info hatten wir bereits Ende September - Problem 10.3. ist der angeordnete Urlaub - also fehlende Koordination.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 19:19
@17:36 BeE 'ler müssen sich jetzt nicht Arbeitssuchende melden, denn das haben sie bereits zu Beginn der BeE. Sie müssen sich jetzt arbeitslos melden.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 19:54
Anonymous User hat geschrieben:
@17:36 BeE 'ler müssen sich jetzt nicht Arbeitssuchende melden, denn das haben sie bereits zu Beginn der BeE. Sie müssen sich jetzt arbeitslos melden.

--- nee, arbeitslos melden sich Beeler , am ersten Tag der Arbeitslosigkeit und müssenn tun sie müssen nix - unddie Arbeitslosmeldung hat Zeit bis max 1 Jahr nach Verlust der Arbeitsstelle - Klugscheisser - scheissen muß man, sonst tut der Bauch weh.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 22:40
der Zwangsallokation von Urlaub ist nicht rechtens. Denn die beE wird verlängert.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 22:47
Anonymous User hat geschrieben:
der Zwangsallokation von Urlaub ist nicht rechtens. Denn die beE wird verlängert.

Die BeE wird nicht verlängert.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 23:25
mindestens 3 Monate. Sonst kommt eine Buchprüfung und die Geschäftsführer ins Zuchthaus ;)

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 3.März 2014 23:49
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben: .......
Mich würde interessieren, ob es auch andere Termine als 10.3 gibt. Und ob schon jemand den Termin hat verschieben können.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2014 01:42
Hallo @18:34 bevor du hier vom Klugscheisser redest, hättest du dich mal lieber in deiner bee Zeit besser informiert, was man tun u. lassen kann in der Transfergesellschaft. Mich brauchst du nicht belehren wie man scheißt, denn ich war schon 2007 für 5 Monate in der bee. In dieser Zeit war ich immer noch mit NSN-Firmenausweis ein (freigestellter) MA von NSN. Ich habe mich in diesen 5Monaten weder beim Arbeitsamt noch sonst wo melden müssen. Als ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einer neuen Firma unterschrieben hatte mußte ich eine offizelle schriftliche Kündigung an NSN abliefern. Was der Urlaubstermin am 10.03.auf sich hat, kann ich nicht beurteilen. Kann man aber sicher mit ensprechender Kommunikation u. nicht mit asozialer Polemik mit dem AfA klären. Außerdem wenn du schlauer wärst als andere Leute, hättest du nicht die ganze bee aussitzen müssen. Nach 2Jahren des nichts tun wird es schwer einen Job zu finden. Komm mir aber nicht wieder als Klugscheißer, denn dies wird dir jeder sagen der etwas Ahnung hat von der Arbeitswelt, sprich Realität. PS: Mich würde nicht interessieren ob eine bee verlängert wird, ob u. wann ich Urlaub nehmen kann oder muß (während meiner bee hatte ich jeden Tag Urlaub..)aber Leute das wichtigste ist doch aus der bee so schnell wie möglich mit einem neuen Job heraus zu kommen. Dies bedeutet jeden Tag einige Bewerbungen schreiben (ich hatte damals 120), wenn man nach vielen recherchen etwas passendes gefunden hat. Vor allem und das wird jeden treffen mit viel weniger Gehalt in einen neuen Job einzusteigen. Wer zu dem all nicht bereit ist, der hat weder in der bee eine Jobchanche, noch während seiner einjährigen ALG I Zeit. Und was dann kommt weiß jeder.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2014 09:17
stand 2012 ist es so, wenn austrittsdatum aus Firma bekannt ( steht im Aufhebungsvertrag man kann sich auf Verlängerung nicht berufen die steht nicht fest) muß man sich min. 4 Wochen vorher im Jobcenter melden. der Termin am Anfang der BEE zählt nicht. wurde für eine Woche ALG I gesperrt weil ich Termin erst zwei Wochen vor Ende gemacht habe. Ich habe so lange gezögert weil ich auf vier aussichtsreiche Bewerbung in der AG vertraut habe, dies wurde nicht anerkannt also sicher auch nicht die Aussicht auf evt. Verlängerung. Sieben Tage sind viel Geld denn diese Tage bekommt man auch nicht am Ende, da die Sperre zur Bezugszeit hinzugezählt wird.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2014 16:16
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosigkeitdroht/FruehzeitigeArbeitsuchendmeldung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485245 "§ 38 Sozialgesetzbuch III - Rechte und Pflichten der Ausbildungs- und Arbeitsuchenden Rechtsgrundlage - Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen. Auszubildenden, die wissen, dass sie nach der Ausbildung nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden, wird allerdings empfohlen, sich bei einer Agentur für Arbeit frühzeitig arbeitsuchend zu melden und die Dienstleistungen zur Unterstützung der Vermittlung zu nutzen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Anzeige kann schriftlich, telefonisch oder persönlich bei der Agentur für Arbeit vor Ort erfolgen. Die verpflichtende persönliche Meldung kann nach terminlicher Vereinbarung – spätestens jedoch am ersten Tag der Arbeitslosigkeit – nachgeholt werden. Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die sich nicht rechtzeitig oder nicht wirksam arbeitsuchend melden - weil sie den mit der Agentur für Arbeit vereinbarten Termin ohne wichtigen Grund nicht einhalten - tritt eine Sperrzeit von einer Woche ein. Für die Tage der Sperrzeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt und die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemindert."

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 4.März 2014 16:21
http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Arbeitslosengeld/Arbeitslosmeldung/index.htm "Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Die persönliche Arbeitslosmeldung gilt als Antrag auf Leistungen. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Sie Ihrer Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilen. Suchen Sie daher im eigenen Interesse sofort Ihre Agentur für Arbeit auf, wenn Sie arbeitslos werden."

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2014 00:01
Wenn man mit der Arbeitslosmeldung ein Jahr und einen Tag wartet, bekommt man auch keine Sperrzeit! Natürlich sollte man sich nicht viel mehr Zeit lassen, damit man in den vorausgegangenen zwei Jahren noch 12x30 = 360 Tage beschäftigt war.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 5.März 2014 13:09
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn man mit der Arbeitslosmeldung ein Jahr und einen Tag wartet, bekommt man auch keine Sperrzeit! Natürlich sollte man sich nicht viel mehr Zeit lassen, damit man in den vorausgegangenen zwei Jahren noch 12x30 = 360 Tage beschäftigt war.

- in München gibt es eine Regelung - Foliensatz Fuchs, dann das Mail der TG nach Nachfrage - keine Sperrzeit, also die gefährliche Regelung braucht keiner (Krankheit, Feiertag etc. - falls Verlängerung, wird dies wohl ohne Berater etc. sein - solange das Gehalt überwiesen wird, was stört jemanden dabei. Eine zusätzliche Auszeit bis ein Jahr kann man sich dann immer noch nehmen. Mal mit dem Beirat reden, falls die bee für die Vertragsgemäß (nicht eigener Wunsch)endet.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.März 2014 18:32
Weltweit habe ich erfolgreich in vielen Ländern gearbeitet, auf 4 Kontinenten. Aber was diese Leute in der Siemens Beschäftigungsgesellschaft und beim Arbeitsamt von mir wollen- ich verstehe es nicht. Nach der Veranstaltung heute beim Arbeitsamt habe ich die Entscheidung getroffen, dass ich auf Arbeitslosengeld verzichte. Ich bin nicht bereit, mich dem Arbeitsamt zu unterwerfen oder anderweitig ins Benehmen zu setzen. Ich will mir doch nur eine neue Arbeit suchen. Was wollen die eigentlich alle von mir?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 10.März 2014 18:38
wenn du es innerhalb von 22 Monaten nicht geschafft hast, dir eine neue Stelle zu suchen, dann solltest du die Hilfe von der AfA dankbar annehmen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 11.März 2014 00:17
Das war heute doch eine nette Runde in der AfA München. Bin mal neugierig, ob ich mit denen wirklich Stress haben werde. Im Gegensatz zur beE/Siemens Placement habe ich bei denen auch das Gefühl, dass sie wissen wovon sie reden - jedenfalls wird man nicht für blöd verkauft. Das Thema Altersdiskriminierung ist dort bei den AfA-Beratern zumindest kein Fremdwort. Die müssen natürlich auch keine Rücksicht auf die Täterlobby, also die Auftraggeber der Transfergesellschaften nehmen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 11.März 2014 12:13
Anonymous User hat geschrieben:
Das war heute doch eine nette Runde in der AfA München. Bin mal neugierig, ob ich mit denen wirklich Stress haben werde.

Klaro, "nette Runde"... Wirst schon noch sehen welch andere Saiten die aufziehen, spätestens nach einem Jahr ALG1 an der Schwelle zu ALG2

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 11.März 2014 12:36
http://www.sozialleistungen.info/arbeitslosengeld/zumutbare-beschaeftigung.html
ansonsten ist die erste Frage bei Stellen, die einen wirklich ganz toll interessieren, wie es mit gewerkschaftlicher Vertretung und Betriebsrat aussschaut. Für Wahrnehmung gesetzlicher Rechte kann es ja wohl keine Sperrzeit geben. Am besten gleich durchblicken lassen, dass man einen BR gründen will - das macht der Unternehmer (wegen der Sozialpartnerschaft und Rechtssicherheit durch Namenslisten ;) sicherlich liebend gerne

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 12.März 2014 00:15
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Das war heute doch eine nette Runde in der AfA München. Bin mal neugierig, ob ich mit denen wirklich Stress haben werde.

Klaro, "nette Runde"... Wirst schon noch sehen welch andere Saiten die aufziehen, spätestens nach einem Jahr ALG1 an der Schwelle zu ALG2

---> Also ich hab dem Berater vom Arbeitsamt ins Gesicht gesagt, dass ich das Einladungsschreiben ziemlich impertinent finde. Falls ich nicht gekommen wäre, Sperrzeit=Geldstrafe von mehr als 1.000 Euro und so. Andererseits bekunden die Herrschaften vom Amt ja auch, dass sie ihre Brötchen gerne damit verdienen möchten, dass ich mich auf eine Zusammenarbeit mit denen einlasse- was ich absolut noch nicht entschieden habe.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 12.März 2014 00:43
Oh Mann, na dann wartet mal wenn es erst ans unterschreiben der Eingliederungsvereinbarung geht, ich seh schon das wird noch lustig hier.
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