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Zwangsvorladung Arbeitsamt

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 14.03.2014 23:45
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Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 13:18
wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. In der Urlaubszeit lädt das Arbeitsamt dann zu einer Veranstaltung ein, die bei Fehlen mit 1 Woche Sperrfrist sanktioniert wird. Dürfen die denn das?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 13:22
Woher soll das Arbeitsamt wissen wann Du Urlaub eingetragen hast?

Erwartest Du ernsthaft das die NSN TG dem Abeitsamt mitteilt wann die NSN TG Insassen Urlaub haben und dass die sich auch daran halten?
Hast Du die AfA schon mal freundlich gefragt ob man die Veranstaltung nach hinten oder vorne schieben kann?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 13:43
Vielleicht einfach mal miteinander reden anstatt glaich wieder auf den Putz zu hauen nur um schlechte Stimmung zu machen. Manche Menschen haben von Kommunikation echt null Ahnung.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 18:53
Haste schonmal versucht mit dem Arbeitsamt zu sprechen, also zu telefonieren? Das ist ein echtes Problem, denn die Mitarbeiter verstecken sich und sind telefonisch nicht zu erreichen...

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 21:50
Frage an 12:18 Uhr: Welche Einladung des Arbeitsamtes zu einer Veranstaltung? Ich habe keine bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 21:51
Frage an 12:18 Uhr: Welche Einladung des Arbeitsamtes und zu welcher Veranstaltung? Ich habe keine bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 22:20
Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 23:01
Anonymous User hat geschrieben:
wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. In der Urlaubszeit lädt das Arbeitsamt dann zu einer Veranstaltung ein, die bei Fehlen mit 1 Woche Sperrfrist sanktioniert wird. Dürfen die denn das?



Was für eine Veranstaltung soll es sein? Könntest Du bitte den Inhalt mal posten Danke

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 26.Februar 2014 23:25
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. ...


Der Text der E-Mail der beE lautete:
"Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
"In der Zeit ab dem 10.März" heißt für mich nicht "ab dem 10.März". Schließlich ist ab den 10.März noch einiges mehr Zeit als dein Urlaubsanspruch. Wo ist also das Problem? Wenn die beE dann noch verlängert wird, hast du (mehr Urlaubsanspruch und) mehr Zeit den Urlaub abzubummeln.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 00:08
Oh Mann, 2 Jahre ohne Arbeit Transferleistungen beziehen und dann greinen wenn man einen Termin in der "Urlaubszeit" wahrnehmen muss - wundert Ihr Euch dass Ihr keinen Job habt?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 00:14
Überlege mal, natürlich meint der Arbeitgeber 10.3 ++ insgesamt 7 Arbeitstage sonst bräuchten sie das nicht anzuordnen - es heißt nicht bis 30.4. genommen sein. Ab 10.3. ist Zwangsurlaub, da kann euch die ARGE -kurzes E-Mail - URLaub von bis ... und das wird wohl reichen, noch sind wir nicht arbeitslos und bekommen auch kein KUG - dann abwarten was die ARGE aufs Mail schreibt. Einige werden eh ihr Dispositionsrecht bis Ende des Jahres wahrnehmen, um ihre Abfindung (soweit am Ende genommen) vor der Steuer zu schonen oder mit 58 oder 55 etwas länger ALG1 zu bekommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 10:33
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.

Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 13:52
"Zwangvorladung". wenn ich sowas schon lesen muss, frage ich mich schon, was für Idioten bei NSN gearbeitet haben.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 14:39
Anonymous User hat geschrieben:
"Zwangvorladung". wenn ich sowas schon lesen muss, frage ich mich schon, was für Idioten bei NSN gearbeitet haben.

...genau die Gleichen die jetzt auch noch dort sind!

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 15:30
@12:52 es geht nicht um die Einladung zur Info bei der ARGE - wird wohl auch um den Papierkram gehen und sehe das sogar als hilfreich an. Verstehe auch die ARGE, dass sie den Aufwand minimieren will und bei 600 Leuten Anfang Januar nicht am Tag X nach der BeE morgens 400 bis 500 Antragsteller vor der Tür haben und jedem einzel erklären müssen, was alles ausgefüllt werden muß und was alles gebraucht wird. Ärgerlich ist, dass nsn HR über die TG im Mail vor Weihnachten die Insassen der BeE ab 10. März in Zwangsurlaub schickt und den Termin den Arbeitsargenturen im Einzugsbereich nicht mitteilt - ein CC hätte ausgereicht. So findet die Veranstaltung im verplanten Urlaub statt - man kann sich zwar bei der ARGE abmelden - sowas ist insgesamt doch nicht sinnvoll - die nsn/TG Informationsdefizite machen wieder Stress bei allen betroffenen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 15:59
wann ist Tag X? Am 2.Mai? Bis dahin kann noch viel passieren. Also warum jetzt schon bei ARGE Papierkram machen. Oder ist Tag X nach Verlängerung?

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 16:15
Anonymous User hat geschrieben:
wann ist Tag X? Am 2.Mai? Bis dahin kann noch viel passieren. Also warum jetzt schon bei ARGE Papierkram machen. Oder ist Tag X nach Verlängerung?

du hast es erfasst, X ist die Unbekannte und wohl kaum der 2.5. Wenn jetzt noch das Frühjahrswunder der bee-Vermittlungen passiert und dann noch Siemens vor dem Mai einen Haufen Alte und Behinderte wegen der sozialen Verantwortung einstellt, ist der Tag X spater aber derzeit noch xy ungelöst. Für die Arge ist der 1.5. das genannte Datum und ab März kannst du schon den Antrag auf das dicke Arbeitslosengeld stellen - und am Tag X gehts dann schneller - evtl. hast de danach noch Zeit dich an der Isar zu sonnen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 20:25
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.

Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater

Bei mir ist es der 10.03. 15.00

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 20:39
Anonymous User hat geschrieben:
Überlege mal, natürlich meint der Arbeitgeber 10.3 ++ insgesamt 7 Arbeitstage sonst bräuchten sie das nicht anzuordnen - es heißt nicht bis 30.4. genommen sein. Ab 10.3. ist Zwangsurlaub, da kann euch die ARGE -kurzes E-Mail - URLaub von bis ... und das wird wohl reichen, noch sind wir nicht arbeitslos und bekommen auch kein KUG - dann abwarten was die ARGE aufs Mail schreibt. Einige werden eh ihr Dispositionsrecht bis Ende des Jahres wahrnehmen, um ihre Abfindung (soweit am Ende genommen) vor der Steuer zu schonen oder mit 58 oder 55 etwas länger ALG1 zu bekommen.

Ich gehe nicht davon aus, dass wir ab 10.03. "Zwangsurlaub" haben. Die Mail lautete:

"Wir möchten Sie bitten, bis zu Ihrem Ausscheiden den Ihnen zustehenden anteiligen Jahresurlaub für das Kalenderjahr 2014 zu nehmen und bitten Sie insoweit um eine entsprechende Einreichung eines Urlaubsantrags bis zum 10. Januar 2014. Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."

Mein Verständnis: Wenn du bis 10. Januar 2014 keinen Urlaubsantrag eingereicht hattest, hat uns die beE eine Urlaubssperre bis 10.03. verhängt. Danach können wir wieder frei planen. Vermutlich wusste man bei der beE, dass da was von der Arge bis zum 10. März auf uns zu kommt.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 27.Februar 2014 20:43
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. ...


Der Text der E-Mail der beE lautete:
"Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
"In der Zeit ab dem 10.März" heißt für mich nicht "ab dem 10.März". Schließlich ist ab den 10.März noch einiges mehr Zeit als dein Urlaubsanspruch. Wo ist also das Problem? Wenn die beE dann noch verlängert wird, hast du (mehr Urlaubsanspruch und) mehr Zeit den Urlaub abzubummeln.

Resturlaub? Welche betrieblichen Gründe sprachen denn dafür den Urlaub 2013 nicht in 2013 zu nehmen? Falls es um den bereits anteilig erworbenen Urlaub in 2014 geht, handelt es sich um 3..4 Tage oder? Sollte doch bis Ende der BEE möglich sein ohne Verfall.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 08:38
Ich verstehe die ganze Aufregung um diesen Urlaub nicht. Diffamierend Zwangsurlaub genannt.
Seid doch froh das die TG so fürsorglich ist und dies veranlasst hat. Wenn der Urlaub nicht in der TG genommen wird dann gibt es auch kein Urlaubsgeld, zumindest bei den Tariflern.
Und den Termin mit der ARGE zu verschieben sollte auch kein Problem sein. Zumindest nicht für diejenigen welche der deutschen Sprache so einigermaßen mächtig sind.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 09:29
Anonymous User hat geschrieben:
Ich verstehe die ganze Aufregung um diesen Urlaub nicht. Diffamierend Zwangsurlaub genannt.
Seid doch froh das die TG so fürsorglich ist und dies veranlasst hat. Wenn der Urlaub nicht in der TG genommen wird dann gibt es auch kein Urlaubsgeld, zumindest bei den Tariflern.
Und den Termin mit der ARGE zu verschieben sollte auch kein Problem sein. Zumindest nicht für diejenigen welche der deutschen Sprache so einigermaßen mächtig sind.

##################################################################################################### Urlaubsgeld in der TG? welche formulare muss ich ausfüllen damit ich dies bekomme....scheint ein NSN hier seine langeweile auszutoben, ein BEE'ler weis dasse es KEIN Urlaubsgeld gibt

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 09:44
Da Ihr Eure Tariflichen Sondervereinbarungen (z.B.Ergänzungstarifvertrag Siemens Regionen)mit nach NSN genommen habt gibt es verschiedene Regelungen manche bekamen Urlaubsgeld bei NSN andere nicht. Solche Verträge sind auf BEE übergegangen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 10:25
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.

Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater

Bei mir ist es der 10.03. 15.00

### alle Bee-Häfltlinge sollten am 10.03 bei der Informationsveranstaltung Arbeitsamt nachmittags einen Flash-mob machen und den Gefangenen-Chor aus Nabucco anstimmen. Die Beschwerden über die Bee und die sogenannten Zwangsberater sollten auch ausführlich zur Sprache kommen.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 11:00
bei der bee gib es einen Transfer und Sozialtarifvertrag - dain für Leistungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld /Jahreszahlung etc den Faktor 1,15/12 fürs Brutto, 20 Tage Urlaub pro Jahr etc. wenn es da jemand gibt, der noch Urlaúbsgeld etc bekommt - herzlichen Glückwunsch -Alleanderen hatten noch vor dem 1.5.2012 Not-Urlaub genommen, um das Urlaubsgeld zu retten

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 11:21
Nicht die Vorladung am 10.3 ist das Problem, die Zusammenarbeit/Informationsfluss zeichen Bee und ARGE ist das Problem sonst wäre der Termin frei - es gibt bis heute keine Reaktion von TG und HR zum Problem wie verschiebung des Urlaubs um 1 Tag bei Wahrnehmung des ARGE Termins - die tun Ahnungslos - lesen alle fleißig hier mit. - Der Begriff Zwangsurlaubb gibt die Anordnung des Urlaubs laut Delegationsrecht des Arbeitgeber wieder - hätten auch schreiben können, der Urlaub muß bis 14 Tage vor Ende der BeE oder Verlassen der BeE genommen werden - hierbei wäre die evtl. Verlängerung mit abgedeckt - hier ist Order di Mufti ohne auf Belange der Mitarbeiter einzugehen - falls sie den angeordneten Urlaub am 10.3 verschieben aus betr. Gründen werden sie wohl entstehende Kosten (Stornierungen) übernehmen müssen - falls es keinen Ersatztermin der ARGE gibt, gehen einigen Kollegen wichtige Infos verloren. Alles vermeidbar bei vernünftiger Informationspolitik und etwas Entgegenkommen zu den Mitarbeitern.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 11:44
"Zwangsvorladung", "Zwangsurlaub" - oh man, hier haben aber einige einen an der Waffel. Ihr habt eine "Einladung" !! zu einer Informationsveranstaltung bekommen. Einige können an dem Termin nicht teilnehmen, weil sie im Urlaub sind. Die Betroffenen schreiben nun einfach einen Zweizeiler per eMail an die Afa: "Ich kann den angegeben Termin leider nicht wahrnehmen, da ich zu der Zeit im Urlaub bin. Bitte teilen Sie mir einen Ersatztermin mit." Und schon ist der Drops gelutscht. Wieder mal viel Aufregung um nichts...

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 12:09
Wie soll man es nennen, wenn die Einladung zu einer Invormationsveranstaltung verbunden ist mit der Androhung einer >Strafe< von vielen hundert Euro (Offiziell = Sperrzeit), wenn man nicht kommt. Ich glaube, im Deutschen-Demokratischen-Neusprech nennt man es Fördern-Und-Fordern. Mir würden da allerdings noch ein paar andere Bezeichnungen einfallen- aber vermutlich bin ich es, der was am Kopf hat.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 12:20
@10:44 angeordneter Urlaub ist Zwangsurlaub (hier haben einige "eine an der Waffel" aber nicht die BEEler), zum Brief der ARGE hat @11:09 alles gesagt (man könnte nach dem ersten Schock auch weiterlesen) - Warum holt Herr B. Graf von der TG nicht mal den Hörer in die Hand und klärt das mit der ARGE - evtl Ersatztermine - dann wäre die Aufregung weg - die Leute wollen schon die wichtigen und wohl auch hilfreichen Infos von der ARGE - wollen den Übergang zu ALG1 doch ohne Probleme - wenn bis dahin kein Job winkt.

Re: Zwangsvorladung Arbeitsamt

Abgeschickt von Anonymous User am 28.Februar 2014 12:31
immer sind die Anderen Schuld und natürlich sollen Andere (in diesem Fall Herr Graf ) für euch was regeln. Bloß nicht selber mal Verantwortung übernehmen und sich um sein Leben kümmern...
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