Zwangsvorladung Arbeitsamt
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
14.03.2014 23:45
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Woher soll das Arbeitsamt wissen wann Du Urlaub eingetragen hast?
Erwartest Du ernsthaft das die NSN TG dem Abeitsamt mitteilt wann die NSN TG Insassen Urlaub haben und dass die sich auch daran halten?
Hast Du die AfA schon mal freundlich gefragt ob man die Veranstaltung nach hinten oder vorne schieben kann?
Erwartest Du ernsthaft das die NSN TG dem Abeitsamt mitteilt wann die NSN TG Insassen Urlaub haben und dass die sich auch daran halten?
Hast Du die AfA schon mal freundlich gefragt ob man die Veranstaltung nach hinten oder vorne schieben kann?
Anonymous User hat geschrieben:
Was für eine Veranstaltung soll es sein? Könntest Du bitte den Inhalt mal posten Danke
wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. In der Urlaubszeit lädt das Arbeitsamt dann zu einer Veranstaltung ein, die bei Fehlen mit 1 Woche Sperrfrist sanktioniert wird. Dürfen die denn das?
Was für eine Veranstaltung soll es sein? Könntest Du bitte den Inhalt mal posten Danke
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. ...
Der Text der E-Mail der beE lautete:
"Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
"In der Zeit ab dem 10.März" heißt für mich nicht "ab dem 10.März". Schließlich ist ab den 10.März noch einiges mehr Zeit als dein Urlaubsanspruch. Wo ist also das Problem? Wenn die beE dann noch verlängert wird, hast du (mehr Urlaubsanspruch und) mehr Zeit den Urlaub abzubummeln.
Überlege mal, natürlich meint der Arbeitgeber 10.3 ++ insgesamt 7 Arbeitstage sonst bräuchten sie das nicht anzuordnen - es heißt nicht bis 30.4. genommen sein. Ab 10.3. ist Zwangsurlaub, da kann euch die ARGE -kurzes E-Mail - URLaub von bis ... und das wird wohl reichen, noch sind wir nicht arbeitslos und bekommen auch kein KUG - dann abwarten was die ARGE aufs Mail schreibt. Einige werden eh ihr Dispositionsrecht bis Ende des Jahres wahrnehmen, um ihre Abfindung (soweit am Ende genommen) vor der Steuer zu schonen oder mit 58 oder 55 etwas länger ALG1 zu bekommen.
Anonymous User hat geschrieben:
Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater
Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.
Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater
@12:52 es geht nicht um die Einladung zur Info bei der ARGE - wird wohl auch um den Papierkram gehen und sehe das sogar als hilfreich an. Verstehe auch die ARGE, dass sie den Aufwand minimieren will und bei 600 Leuten Anfang Januar nicht am Tag X nach der BeE morgens 400 bis 500 Antragsteller vor der Tür haben und jedem einzel erklären müssen, was alles ausgefüllt werden muß und was alles gebraucht wird. Ärgerlich ist, dass nsn HR über die TG im Mail vor Weihnachten die Insassen der BeE ab 10. März in Zwangsurlaub schickt und den Termin den Arbeitsargenturen im Einzugsbereich nicht mitteilt - ein CC hätte ausgereicht. So findet die Veranstaltung im verplanten Urlaub statt - man kann sich zwar bei der ARGE abmelden - sowas ist insgesamt doch nicht sinnvoll - die nsn/TG Informationsdefizite machen wieder Stress bei allen betroffenen.
Anonymous User hat geschrieben:
du hast es erfasst, X ist die Unbekannte und wohl kaum der 2.5. Wenn jetzt noch das Frühjahrswunder der bee-Vermittlungen passiert und dann noch Siemens vor dem Mai einen Haufen Alte und Behinderte wegen der sozialen Verantwortung einstellt, ist der Tag X spater aber derzeit noch xy ungelöst. Für die Arge ist der 1.5. das genannte Datum und ab März kannst du schon den Antrag auf das dicke Arbeitslosengeld stellen - und am Tag X gehts dann schneller - evtl. hast de danach noch Zeit dich an der Isar zu sonnen.
wann ist Tag X? Am 2.Mai? Bis dahin kann noch viel passieren. Also warum jetzt schon bei ARGE Papierkram machen. Oder ist Tag X nach Verlängerung?
du hast es erfasst, X ist die Unbekannte und wohl kaum der 2.5. Wenn jetzt noch das Frühjahrswunder der bee-Vermittlungen passiert und dann noch Siemens vor dem Mai einen Haufen Alte und Behinderte wegen der sozialen Verantwortung einstellt, ist der Tag X spater aber derzeit noch xy ungelöst. Für die Arge ist der 1.5. das genannte Datum und ab März kannst du schon den Antrag auf das dicke Arbeitslosengeld stellen - und am Tag X gehts dann schneller - evtl. hast de danach noch Zeit dich an der Isar zu sonnen.
Anonymous User hat geschrieben:
Bei mir ist es der 10.03. 15.00
Anonymous User hat geschrieben:Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.
Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater
Bei mir ist es der 10.03. 15.00
Anonymous User hat geschrieben:
Ich gehe nicht davon aus, dass wir ab 10.03. "Zwangsurlaub" haben. Die Mail lautete:
"Wir möchten Sie bitten, bis zu Ihrem Ausscheiden den Ihnen zustehenden anteiligen Jahresurlaub für das Kalenderjahr 2014 zu nehmen und bitten Sie insoweit um eine entsprechende Einreichung eines Urlaubsantrags bis zum 10. Januar 2014. Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
Mein Verständnis: Wenn du bis 10. Januar 2014 keinen Urlaubsantrag eingereicht hattest, hat uns die beE eine Urlaubssperre bis 10.03. verhängt. Danach können wir wieder frei planen. Vermutlich wusste man bei der beE, dass da was von der Arge bis zum 10. März auf uns zu kommt.
Überlege mal, natürlich meint der Arbeitgeber 10.3 ++ insgesamt 7 Arbeitstage sonst bräuchten sie das nicht anzuordnen - es heißt nicht bis 30.4. genommen sein. Ab 10.3. ist Zwangsurlaub, da kann euch die ARGE -kurzes E-Mail - URLaub von bis ... und das wird wohl reichen, noch sind wir nicht arbeitslos und bekommen auch kein KUG - dann abwarten was die ARGE aufs Mail schreibt. Einige werden eh ihr Dispositionsrecht bis Ende des Jahres wahrnehmen, um ihre Abfindung (soweit am Ende genommen) vor der Steuer zu schonen oder mit 58 oder 55 etwas länger ALG1 zu bekommen.
Ich gehe nicht davon aus, dass wir ab 10.03. "Zwangsurlaub" haben. Die Mail lautete:
"Wir möchten Sie bitten, bis zu Ihrem Ausscheiden den Ihnen zustehenden anteiligen Jahresurlaub für das Kalenderjahr 2014 zu nehmen und bitten Sie insoweit um eine entsprechende Einreichung eines Urlaubsantrags bis zum 10. Januar 2014. Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
Mein Verständnis: Wenn du bis 10. Januar 2014 keinen Urlaubsantrag eingereicht hattest, hat uns die beE eine Urlaubssperre bis 10.03. verhängt. Danach können wir wieder frei planen. Vermutlich wusste man bei der beE, dass da was von der Arge bis zum 10. März auf uns zu kommt.
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:wenn ich mich recht erinnere, hat die nsn Beschäftigungsgesellschaft ab 10. März Urlaub angeordnet. ...
Der Text der E-Mail der beE lautete:
"Sofern wir von Ihnen keinen Urlaubsantrag erhalten, weisen wir Sie an, Ihren Resturlaub in der Zeit ab dem 10. März 2014 zu nehmen."
"In der Zeit ab dem 10.März" heißt für mich nicht "ab dem 10.März". Schließlich ist ab den 10.März noch einiges mehr Zeit als dein Urlaubsanspruch. Wo ist also das Problem? Wenn die beE dann noch verlängert wird, hast du (mehr Urlaubsanspruch und) mehr Zeit den Urlaub abzubummeln.
Resturlaub? Welche betrieblichen Gründe sprachen denn dafür den Urlaub 2013 nicht in 2013 zu nehmen? Falls es um den bereits anteilig erworbenen Urlaub in 2014 geht, handelt es sich um 3..4 Tage oder? Sollte doch bis Ende der BEE möglich sein ohne Verfall.
Ich verstehe die ganze Aufregung um diesen Urlaub nicht. Diffamierend Zwangsurlaub genannt.
Seid doch froh das die TG so fürsorglich ist und dies veranlasst hat. Wenn der Urlaub nicht in der TG genommen wird dann gibt es auch kein Urlaubsgeld, zumindest bei den Tariflern.
Und den Termin mit der ARGE zu verschieben sollte auch kein Problem sein. Zumindest nicht für diejenigen welche der deutschen Sprache so einigermaßen mächtig sind.
Seid doch froh das die TG so fürsorglich ist und dies veranlasst hat. Wenn der Urlaub nicht in der TG genommen wird dann gibt es auch kein Urlaubsgeld, zumindest bei den Tariflern.
Und den Termin mit der ARGE zu verschieben sollte auch kein Problem sein. Zumindest nicht für diejenigen welche der deutschen Sprache so einigermaßen mächtig sind.
Anonymous User hat geschrieben:
##################################################################################################### Urlaubsgeld in der TG? welche formulare muss ich ausfüllen damit ich dies bekomme....scheint ein NSN hier seine langeweile auszutoben, ein BEE'ler weis dasse es KEIN Urlaubsgeld gibt
Ich verstehe die ganze Aufregung um diesen Urlaub nicht. Diffamierend Zwangsurlaub genannt.
Seid doch froh das die TG so fürsorglich ist und dies veranlasst hat. Wenn der Urlaub nicht in der TG genommen wird dann gibt es auch kein Urlaubsgeld, zumindest bei den Tariflern.
Und den Termin mit der ARGE zu verschieben sollte auch kein Problem sein. Zumindest nicht für diejenigen welche der deutschen Sprache so einigermaßen mächtig sind.
##################################################################################################### Urlaubsgeld in der TG? welche formulare muss ich ausfüllen damit ich dies bekomme....scheint ein NSN hier seine langeweile auszutoben, ein BEE'ler weis dasse es KEIN Urlaubsgeld gibt
Anonymous User hat geschrieben:
### alle Bee-Häfltlinge sollten am 10.03 bei der Informationsveranstaltung Arbeitsamt nachmittags einen Flash-mob machen und den Gefangenen-Chor aus Nabucco anstimmen. Die Beschwerden über die Bee und die sogenannten Zwangsberater sollten auch ausführlich zur Sprache kommen.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Ich habe auch welche bekommen für den 10.03.
Also ich habe einen Brief erhalten für eine Informationsveranstaltung im Münchner Arbeitsamt am 10.3 um 16:00. Vielleicht gibt es mehrere Termine, denn ich weiß nicht, ob alle Bee-Häfltlinge in den Raum passen. Es sei denn, es sind dann nur noch einige übrig und es gibt dann Kaffee+Kuchen zum gemütlichen Beisammensein und man plaudert mit den Arbeitsamt-Beratern mal über die Bee-Berater
Bei mir ist es der 10.03. 15.00
### alle Bee-Häfltlinge sollten am 10.03 bei der Informationsveranstaltung Arbeitsamt nachmittags einen Flash-mob machen und den Gefangenen-Chor aus Nabucco anstimmen. Die Beschwerden über die Bee und die sogenannten Zwangsberater sollten auch ausführlich zur Sprache kommen.
bei der bee gib es einen Transfer und Sozialtarifvertrag - dain für Leistungen wie Urlaub und Weihnachtsgeld /Jahreszahlung etc den Faktor 1,15/12 fürs Brutto, 20 Tage Urlaub pro Jahr etc. wenn es da jemand gibt, der noch Urlaúbsgeld etc bekommt - herzlichen Glückwunsch -Alleanderen hatten noch vor dem 1.5.2012 Not-Urlaub genommen, um das Urlaubsgeld zu retten
Nicht die Vorladung am 10.3 ist das Problem, die Zusammenarbeit/Informationsfluss zeichen Bee und ARGE ist das Problem sonst wäre der Termin frei - es gibt bis heute keine Reaktion von TG und HR zum Problem wie verschiebung des Urlaubs um 1 Tag bei Wahrnehmung des ARGE Termins - die tun Ahnungslos - lesen alle fleißig hier mit. - Der Begriff Zwangsurlaubb gibt die Anordnung des Urlaubs laut Delegationsrecht des Arbeitgeber wieder - hätten auch schreiben können, der Urlaub muß bis 14 Tage vor Ende der BeE oder Verlassen der BeE genommen werden - hierbei wäre die evtl. Verlängerung mit abgedeckt - hier ist Order di Mufti ohne auf Belange der Mitarbeiter einzugehen - falls sie den angeordneten Urlaub am 10.3 verschieben aus betr. Gründen werden sie wohl entstehende Kosten (Stornierungen) übernehmen müssen - falls es keinen Ersatztermin der ARGE gibt, gehen einigen Kollegen wichtige Infos verloren. Alles vermeidbar bei vernünftiger Informationspolitik und etwas Entgegenkommen zu den Mitarbeitern.
"Zwangsvorladung", "Zwangsurlaub" - oh man, hier haben aber einige einen an der Waffel.
Ihr habt eine "Einladung" !! zu einer Informationsveranstaltung bekommen.
Einige können an dem Termin nicht teilnehmen, weil sie im Urlaub sind.
Die Betroffenen schreiben nun einfach einen Zweizeiler per eMail an die Afa:
"Ich kann den angegeben Termin leider nicht wahrnehmen, da ich zu der Zeit im Urlaub bin.
Bitte teilen Sie mir einen Ersatztermin mit."
Und schon ist der Drops gelutscht. Wieder mal viel Aufregung um nichts...
Wie soll man es nennen, wenn die Einladung zu einer Invormationsveranstaltung verbunden ist mit der Androhung einer >Strafe< von vielen hundert Euro (Offiziell = Sperrzeit), wenn man nicht kommt. Ich glaube, im Deutschen-Demokratischen-Neusprech nennt man es Fördern-Und-Fordern. Mir würden da allerdings noch ein paar andere Bezeichnungen einfallen- aber vermutlich bin ich es, der was am Kopf hat.
@10:44 angeordneter Urlaub ist Zwangsurlaub (hier haben einige "eine an der Waffel" aber nicht die BEEler), zum Brief der ARGE hat @11:09 alles gesagt (man könnte nach dem ersten Schock auch weiterlesen) - Warum holt Herr B. Graf von der TG nicht mal den Hörer in die Hand und klärt das mit der ARGE - evtl Ersatztermine - dann wäre die Aufregung weg - die Leute wollen schon die wichtigen und wohl auch hilfreichen Infos von der ARGE - wollen den Übergang zu ALG1 doch ohne Probleme - wenn bis dahin kein Job winkt.
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