Verlängerung der NSN TG München ist bei Agentur für Arbeit nicht bekannt
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
16.06.2014 17:28
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Verlängerung der NSN TG München ist bei Agentur für Arbeit nicht bekannt
Abgeschickt von Anonymous User am 19.Mai 2014 17:24Hallo Mch BEE’ler,
wie ich heute von meiner Afa Beraterin erfuhr ist die Verlängerung bis 15.09.2014 seitens NSN nicht gemeldet worden.
Ich selbst bin lt. der Aussage meiner Beraterin seit letzter Woche aus dem System gelöscht worden.
Also wer keinen Ärger später haben möchte sollte sich bei Afa melden.
Ich hatte mich bereits zum 1.5.2014 vorsorglich arbeitslos gemeldet. Telefonisch habe ich dann rechtzeitig vor dem 1.5.2014 die verlängerung der Bee mitgeteilt, meine Arbeitslosmeldung zurückgezogen und mich weiterhin als arbeitssuchend gemeldet. Frühestens am 16.6.14 sollte man sich dann zum 16.09.14 bei der zuständigen afa dann erneut persönlich arbeitslos melden. Wo ist da dann das Problem??? Im übrigen kann man sich solange wie man will arbeitssuchend melden. Da gibt es keine zeitliche befristung. Ich bin das seit mehr als 10 Jahren. Es heist ja auch "Suche Arbeitwas ja nicht bedeutet, das man keine mehr hat. Die Arbeit sind die Münchner dann am 16.9 eben los und daher Arbeitslos. Alles klar?
Ich habe die TG-/beE-Verlängerung einfach meiner Arbeitsamtberaterin per Jobbörsentool mitgeteilt. Ansonsten kriegt die alle 2 Monate die Liste meiner "Eigenbemühungen", also Bewerbungen etc.
Aufpassen sollte man, da man, wenn keine Aktivitäten bei der AfA wahrgenommen werden, tatsächlich nach offenbar 2-3 Monaten aus dem System gelöscht wird.
Aufpassen sollte man, da man, wenn keine Aktivitäten bei der AfA wahrgenommen werden, tatsächlich nach offenbar 2-3 Monaten aus dem System gelöscht wird.
Anonymous User hat geschrieben:
Ich denke das könnte nur passieren wenn man nicht mal das Bewerbertool verwendet. Ab und zu sollte man sich mal einloggen.
Ich habe die TG-/beE-Verlängerung einfach meiner Arbeitsamtberaterin per Jobbörsentool mitgeteilt. Ansonsten kriegt die alle 2 Monate die Liste meiner "Eigenbemühungen", also Bewerbungen etc.
Aufpassen sollte man, da man, wenn keine Aktivitäten bei der AfA wahrgenommen werden, tatsächlich nach offenbar 2-3 Monaten aus dem System gelöscht wird.
Ich denke das könnte nur passieren wenn man nicht mal das Bewerbertool verwendet. Ab und zu sollte man sich mal einloggen.
Anonymous User hat geschrieben:
###Glaubst Du alles, was Deine Beraterin sagte? Das meiste war doch Quatsch. Bitte lese den NSN-Verlängerungs-Vertrag.Dort steht: ARBEITSUCHEND melden letzten 3 Monate vor Ende Bee.heißt am 16.6.14 richtig? Arbeitslosenmeldung kommt dann erst wohl am ersten Tag nach Ende Bee, heißt am 16.9.14, richtig?
meine Beraterin sagte innerhalb der letzten 3 Monaten ist es ausreichend für die Arbeitslosenmeldung
###Glaubst Du alles, was Deine Beraterin sagte? Das meiste war doch Quatsch. Bitte lese den NSN-Verlängerungs-Vertrag.Dort steht: ARBEITSUCHEND melden letzten 3 Monate vor Ende Bee.heißt am 16.6.14 richtig? Arbeitslosenmeldung kommt dann erst wohl am ersten Tag nach Ende Bee, heißt am 16.9.14, richtig?
Anonymous User hat geschrieben:
**** Die Fristen haben mit deinem Verlängerungsvertrag nichts zu tun nur mit dem Termin wann die verlängerte bee zu Ende geht.
Richtig und wichtig ist. Wenn Arbeitslosigkeit droht, dann "musst" du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden um eine Sperre bei ALG1 zu vermeiden. Du "kannst" dich aber auch schon ab 3 Monaten vor der Arbeitslosigkeit, arbeitslos melden.
Richtig und wichtig ist aber auch. Ist der Tag erst erreicht wo du arbeitslos bist, dann "musst" du dich innerhalb der ersten 3 Tage arbeitslos melden um wiederum eine Sperre bei ALG1 zu vermeiden. Wenn man auch rechtzeitig das ALG1 ausgezahlt haben will, dann sollte man sich auch bei Zeiten arbeitslos melden, denn die BA braucht auch noch eine Weile für die Bearbeitung des Antrags.
Die Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und gehören zu den Pflichten eines Arbeitslosen. Lest euch das Merkblatt für Arbeitslose (1) durch, da steht alles drin.
Anonymous User hat geschrieben:meine Beraterin sagte innerhalb der letzten 3 Monaten ist es ausreichend für die Arbeitslosenmeldung
###Glaubst Du alles, was Deine Beraterin sagte? Das meiste war doch Quatsch. Bitte lese den NSN-Verlängerungs-Vertrag.Dort steht: ARBEITSUCHEND melden letzten 3 Monate vor Ende Bee.heißt am 16.6.14 richtig? Arbeitslosenmeldung kommt dann erst wohl am ersten Tag nach Ende Bee, heißt am 16.9.14, richtig?
**** Die Fristen haben mit deinem Verlängerungsvertrag nichts zu tun nur mit dem Termin wann die verlängerte bee zu Ende geht.
Richtig und wichtig ist. Wenn Arbeitslosigkeit droht, dann "musst" du dich 3 Monate vorher arbeitssuchend melden um eine Sperre bei ALG1 zu vermeiden. Du "kannst" dich aber auch schon ab 3 Monaten vor der Arbeitslosigkeit, arbeitslos melden.
Richtig und wichtig ist aber auch. Ist der Tag erst erreicht wo du arbeitslos bist, dann "musst" du dich innerhalb der ersten 3 Tage arbeitslos melden um wiederum eine Sperre bei ALG1 zu vermeiden. Wenn man auch rechtzeitig das ALG1 ausgezahlt haben will, dann sollte man sich auch bei Zeiten arbeitslos melden, denn die BA braucht auch noch eine Weile für die Bearbeitung des Antrags.
Die Fristen sind gesetzlich vorgeschrieben und gehören zu den Pflichten eines Arbeitslosen. Lest euch das Merkblatt für Arbeitslose (1) durch, da steht alles drin.
Ja man soll sich wohl 3 Monate vorher beim Amt melden. Wird dann auch kontrolliert, ob man sofort brav Bewerbungen schreibt? Und wenn man sich nicht 3 Monate vorher meldet? War es nicht so, dass es dann 1 Woche Sperrzeit gibt? Eine Woche kein Geld vom Amt- dafür 3 Monate Ruhe in der Kiste- Was hat einen höheren Wert für mein weiteres Leben? Also die zweijährige Betreuung durch die beE-Berater das reicht mir erst einmal. Etwas Abstand kann ich gut gebrauchen, bevor ich mich wieder ins Getümmel stürze
@00:31 - die meisten Bearbeiter beim Arbeitsamt sind in Ordnung. Die wissen auch, dass über 50 praktisch nichts mehr geht und im Übrigen durch Blue Card mit Mindestgehälter von so 30 tausend der Ingenieurarbeitsmarkt von Arbeitgeberseite her einfach nur kaputt gemacht werden soll. Und die dort beamtet sind (also nichts zu befürchten haben) sagen das auch offen.
Halt dich einfach an die Regeln, dann hast du (und dein Arbeitsamtberater) kein Problem. Und mal ab und zu eine Bewerbung zu schreiben, das ist doch nun wirklich kein Thema.
Halt dich einfach an die Regeln, dann hast du (und dein Arbeitsamtberater) kein Problem. Und mal ab und zu eine Bewerbung zu schreiben, das ist doch nun wirklich kein Thema.
Anonymous User hat geschrieben:
Ja und was ist jetzt "ab und zu" ???
@00:31 - die meisten Bearbeiter beim Arbeitsamt sind in Ordnung. Die wissen auch, dass über 50 praktisch nichts mehr geht und im Übrigen durch Blue Card mit Mindestgehälter von so 30 tausend der Ingenieurarbeitsmarkt von Arbeitgeberseite her einfach nur kaputt gemacht werden soll. Und die dort beamtet sind (also nichts zu befürchten haben) sagen das auch offen.
Halt dich einfach an die Regeln, dann hast du (und dein Arbeitsamtberater) kein Problem. Und mal ab und zu eine Bewerbung zu schreiben, das ist doch nun wirklich kein Thema.
Ja und was ist jetzt "ab und zu" ???
Wenn ich keine richtige Stellenausschreibung finde, weiss ich da schon zwei Firmen, die abwechselnd immer eine Default Bewerbung bekommen werden. Und sollten sie mich eines Tages aus dem Bewerbungs-System raus schmeissen, auch wieder gern per Post mit Rückschein. Das haben die zwei Firmen sich redlich verdient und müssen das nun regelmässig bis zu meinem 65. Geburtstag aushalten.
Anonymous User hat geschrieben:
Zur Erinnerung.
Ja man soll sich wohl 3 Monate vorher beim Amt melden. Wird dann auch kontrolliert, ob man sofort brav Bewerbungen schreibt? Und wenn man sich nicht 3 Monate vorher meldet? War es nicht so, dass es dann 1 Woche Sperrzeit gibt? Eine Woche kein Geld vom Amt- dafür 3 Monate Ruhe in der Kiste- Was hat einen höheren Wert für mein weiteres Leben? Also die zweijährige Betreuung durch die beE-Berater das reicht mir erst einmal. Etwas Abstand kann ich gut gebrauchen, bevor ich mich wieder ins Getümmel stürze
Zur Erinnerung.
Anonymous User hat geschrieben:
----- Auch bei mir ist der Status "arbeitssuchend" am 12.05.2014 vom AFA-Betreuer gelöscht worden. Liegt an der Abmeldung durch NSN zum 1.5.14. NSN hat versäumt (Absicht?) die Verlängerung der TG der AGFA mitzuteilen!!! ---> d.h. Neu arbeitssuchend melden und zwar noch heute!
Anonymous User hat geschrieben:Zur erinnerung: Wir sind bereits Arbeitslos gemeldet. Kannst ja am Mo 16.6. bei der Servicenummer dort anrufen....
Bei mir wurde, ohne mein zutun, der Status "arbeitssuchend" am 01.05.2014 gelöscht.
----- Auch bei mir ist der Status "arbeitssuchend" am 12.05.2014 vom AFA-Betreuer gelöscht worden. Liegt an der Abmeldung durch NSN zum 1.5.14. NSN hat versäumt (Absicht?) die Verlängerung der TG der AGFA mitzuteilen!!! ---> d.h. Neu arbeitssuchend melden und zwar noch heute!
DAnn klär doch mal ab, wer für die Löschung zuständig ist bzw. diese veranlast hat. Derjenige wäre Dir dann wohl Schadensersatzpflichtig..... Kannst ja heute nochmals anrufen und Dich Arbeitssuchend vorsorglich sofort und zusätzlich Arbeditslos zum 16.09.2014 spätestens jedoch zum 16.09.2014 dann persönlich dort melden.
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