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NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 07.12.2015 10:55
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NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 25.November 2015 22:27
Nun ist es soweit: Das Finanzamt schickt den Bescheid, und verweigert die Anwendung der 1/5 Regel, weil die Abfindung nicht in einem Jahr ausgezahlt wurde. (Nochmal: Danke an die liebe IGM- für die nachträgliche Erhöhung der Abfindung in 2014 um 3.815,- Ich hatte befürchtet, daß das einen Riesen-Streß gibt- und nun hat sich meine schlimmste Befürchtung bestätigt. Hätte mir gerne ein neues Auto (Mit Schummelmotor) gekauft- aber da fehlen nun recht viele Tausender... Any Comments?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 26.November 2015 09:25
Entscheidend ist, ob die Abfindung in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt wurde. Entscheidend ist das Zahlungsjahr. Bei welchem Fina bist Du denn? Ich hatte die Abfindungserhöhung vorsorglich komplett in DC geschoben. Das Risiko die 1/5 zurück zahlen zu müssen und damit in Summe mehr zurück zu zahlen (1/5 Rückzahlung) gegenüber dem Totalverlust der Erhöhungszahlung war da für mich eher größer.... Aber wie kann das sein? Hatetn die in 2012 die 1/5 Regelung genehmigt und nun wieder zurückgezogen, weil ein 2ter Teil der Abfndung geflossen ist? Bevor ich dad weitere Infos preis gebe, möchte ich doch bitte erst einmal entsprechende Antworten..... Als was hast du denn die Zweite Zahlung definiert? Oder vielmehr das Fina? (pg)

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 26.November 2015 10:38
@ Mittwoch 21:27- schau dir bitte die alten Kommentare von 2014 zum Thema an. Wir hatten es in den IGM Infos und bestager AKs diskutiert. Es gibt Urteile hierzu, wenn der Betrag gering gegenüber der Abfindung ist, ist er unwirksam (hatte da was mit 5%, ein Kollege brachte eine Kopie in der 50% stand. Das Problem stellt sich eh nur bei Abfindungen 2012 - ich hatte die 2te Abfindung auch in D_C umgewandelt - war die elegantere Lösung

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 26.November 2015 19:41
Jaja. Das Schreiben vom Bundesfinanzministerium mit den 5% das kenne ich. Aber scheinbar sieht man das beim Finanzamt München (Ingolstadt) anders. Zweite Abfindung in DC umwandeln- dass kannte ich nicht. Diese letzte Rache der IG-Metall hatte mich damals so in Rage versetzt, dass ich nur noch rote Tücher gesehen habe. Scheiße. Was nun Herr Doktor?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 26.November 2015 20:17
Wieso weigert sich FINA 1/5 Regel Abfindung in 2014? Abfindung ist Abfindung.Bei Abfindung in 2012 wurde auch 1/5 Regel angewendet (Finanzamt München (Ingolstadt).

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 11:32
@Donnerstag 19:17: versteh dein Problem nicht ganz; die Fünftelregelung kann nur einmal angewandt werden. Falls du bereits 2012 dies in Anspruch genommen hast, gibt es die für die Miniabfindung 2014 nicht mehr. Hast du beide Abfindungen 2014 erhalten gelten sie als eine Abfindung, da Zufluß im selben Fiskaljahr. Das Problem der Unwirksamkeit der 5tel Regelung durch eine zweiten Abfindung stellte sich den Kollegen, die bereits 2012 die Abfindung nahmen und hier besonders bei den Schwerbehinderten durch die Höhe bis 10.000€ und bei vorherigem niedrigeren Gehalt. Kenne bisher auch dort keinen Fall, wo es Probleme gab. Das die Besonderheiten des deutschen Steuerrechts nicht jeden Sachbearbeiter am Finanzamt bekannt ist - auch dies ist bekannt - es gibt den Widerspruch - einfach die entsprechenden Urteile nehmen und vorlegen - die haben zur Klärung eine Rechtsabteilung. Da die Vermittlung in der bee so gut war, hätte es nicht einmal für 4 Monate Verlängerung gereicht, die IGM hat nsn 4,´5 Monate sbgetrotzt und dazu noch die nach Behinderungsgrad gestaffelte Zusatzabfindung - wer kennt die Fallstricke des deutschen Steuerrechts - die waren auch überrascht.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 15:34
Meine Abfindung wurde 2012 voll versteuert, die Fünftel Regelung wurde nicht angewendet, dagegen läuft ein Einspruch, der bis heute von der Rechtsabteilung des Finanzamtes nicht entschieden wurde, ebenso läuft ein Einspruch gegen den Steuerbescheid 2014, wegen nicht Anwendung der Fünftel Regelung und der ist natürlich auch noch nicht entschieden. Jetzt müssen natürlich beide Jahre 2012 und 2014 im Zusammenhang betrachtet werden.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 16:30
Es gilt doch wohl noch der Gleichbehandlungsgrundsatz - man kann es nicht unterschiedlich handhaben.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 17:46
Bald haben wir das Jahr 2016- und laufen immer noch dem Geld aus dem Jahr 2012 hinterher. Ich verspreche Euch: Wenn ich es verhindern kann, dann wird mein Geld NICHT im Staatshaushalt versickern. Daran werde ich mit all meiner Kraft arbeiten. Für den Exit bei Nokia Siemens Networks brauchte ich meine Rechtsschutzversicherung nicht verheizen. Falls erforderlich, werde ich nun eben das Finanzamt verklagen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 18:22
Die Lohnsteuerhilfe München hat mich raus geschmissen: Abfindung 2012 und 2014- die Lohnsteuerhilfe hat meine Unterlagen gar nicht erst bearbeitet mit der Ansage, dass ich mich vermutlich auf einen sehr langwierigen Rechtsstreit gefaßt machen könne, wenn ich mein Geld tatsächlich haben wolle, und das würde wahrscheinlich in die höheren Instanzen gehen... Auf geht's also. Widerspruch, Gericht... Falls jemand schon einen Rechtsanwalt/ Steuerberater hat, bitte den Kontakt posten, dann hat der Anwalt einen Klienten mehr.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 27.November 2015 21:10
Wäre mal nett zu erfahren mit welcher Begründung das FA die 1/5 Regelung 2012 versagt hat. Allzu viele Gründe fallen mir da nicht ein, höchstens fehlende Zusammenballung. Bei mir ist das wie vom Wiso Steuersparbuch vorrausgesagt bis auf Rundungsfehler durchgelaufen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 12:22
@ Freitag 20:10 = die Begründung lautet: Entschädigung: Die Entschädigung in Höhe von ……… Euro kann nicht ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelregelung). § 24 Einkommensteuergesetz (EStG) Hinweis 24.1: „Keine Entschädigung nach 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG sind Zahlungen an Arbeitnehmer, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis (z.B. bei Betriebsüberlassung nach § 613 a BGB) nicht beendet wird (BFH vom 10.10.2002 – BStBl. II S. 658).“ Auf meinen Einspruch bekam ich folgende Antwort „ Eine ermäßigt Besteuerung Ihrer Einkünfte kann nicht erfolgen. Dazu verweise ich auf die Erläuterung zum Steuerbescheid. Sollten Sie den Rechtsbehelf des angefochtenen Bescheids als erledigt ansehen, bitte ich, die auf dem beigefügten Antwortschreiben vorgesehene Erklärung zu unterscheiben und bis 26.08.2013 an mich zurückzusenden. Wird eine Erledigungserklärung jedoch nicht abgegeben, ist über den Einspruch zu entscheiden. Am 13.09.2013 bekam ich auf Nachfrage wegen meines Einspruchs zu Steuerbescheid 2012 folgende Antwort. Sie haben gegen oben genannten Verwaltungsakt Einspruch eingelegt. Nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage sehe ich keine Möglichkeit, diesem entsprechen zu können. Ihr Einspruch wird daher an die Rechtsbehelfsstelle des Finanzamts zur Entscheidung weitergeleitet. Wegen der Arbeitsbelastung der Rechtsbehelfsstelle ist nicht gewährleistet, dass über den Einspruch umgehend befunden wird. Bitte beschränken Sie deshalb Rückfragen über den Bearbeitungsstand auf das notwendige Maß. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich die Entscheidung noch verzögern kann.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 13:03
Die ablehnende Begründung lautete bei mir: "Eine ermäßigte Besteuerung des Abfindungsbetrages kann nicht berücksichtigt werden, weil die Auszahlung in verschiedenen Jahren erfolgte."

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 13:34
1)Ich bleibe bei den Gleichbehandlungsgrundsatz - schätzungsweise haben 60% der 1300 die Abfindung 2012 genommen - die müssten alle Bescheide korrigieren; 2) es geht hier nicht um die Miniabfindung (da halts Mau. gegenüber dem FINA - kompliziert es nur) 3) die gehen von einer Weiterbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber aus - ist aber nicht so. - Wir beendeten das Arbeitsverhältnis bei der Nokia Siemens Networks GmbH und Co KG und begannen ein neues Arbeitsverhältnis bei der NSN Transfergesellschaft GmbH - beides sind verschiedene juristische Personen und damit Arbeitgeber. Die Abfindung zahlte der alte AG. Wir hatten im April eine Beendigung des AV unterschrieben - such sie raus oder laß dir eine Bescheinigung von der PA/Hr über die Beendigung des AV Ende April 2012 mit der nsn GmbH und Co KG geben und lege sie der FINA vor es kommt auf die genaue Firmenbezeichnung an - nsn alleine führt zu dem Verwirrspiel.. - Halte die damalige Möglichkeit bereits 2012 die Abfindung zu bekommen für eine der vielen Schwachstellen im Konstrukt der Verträge,. solltest das aber klären lassen - da gibt es doch l. S. Hilfestellen - wir sind alle keine Fachleute..

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 15:31
@ Samstag 12:34 = zum Gleichbehandlungsgrundsatz sagte mir der Beamte vom Finanzamt „wir orientieren uns nicht an den anderen Finanzämtern, wir entscheiden für uns“ als ich Ihm darauf hinwies dass andere Finanzämter die Fünftel Regelung bei der Abfindung anwenden würden. Jetzt kommt wahrscheinlich noch erschwerend hinzu dass die Abfindung in zwei Jahren 2012 und 2014 ausbezahlt wurde. Bei mir ist die zweite Abfindung (wegen Schwerbehinderung) höher als 5%.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 19:09
Welcher Rechtsanwalt beschäftigt sich mit dem Thema?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 20:08
@ Samstag 18:09 = noch keiner, ich warte auf die Entscheidung des Finanzamts zu meinen Einspruch.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 28.November 2015 22:36
Anonymous User hat geschrieben:
Die ablehnende Begründung lautete bei mir: "Eine ermäßigte Besteuerung des Abfindungsbetrages kann nicht berücksichtigt werden, weil die Auszahlung in verschiedenen Jahren erfolgte."



++++++++++++++++++ Welches Scheißfinanzamt / ämter waren das?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 29.November 2015 11:07
Anonymous User hat geschrieben:
@ Freitag 20:10 = die Begründung lautet: Entschädigung: Die Entschädigung in Höhe von ……… Euro kann nicht ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelregelung). § 24 Einkommensteuergesetz (EStG) Hinweis 24.1: „Keine Entschädigung nach 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG sind Zahlungen an Arbeitnehmer, wenn das zugrunde liegende Arbeitsverhältnis (z.B. bei Betriebsüberlassung nach § 613 a BGB) nicht beendet wird (BFH vom 10.10.2002 – BStBl. II S. 658).“





Kaum zu glauben wie die da argumentativ vorgehen wollen:

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-16916.xhtml?currentModule=home

bleibt immerhin de Hoffnung auf 6% Zinsen p.a. wenn die dann doch nochmal positiv bescheiden sollten,

eigentlich wollte ich meine Rectsschutzversicherung auslaufen lassen, ich glaube das lass ich lieber erstmal.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 29.November 2015 11:23
Anonymous User hat geschrieben:
@ Samstag 12:34 = zum Gleichbehandlungsgrundsatz sagte mir der Beamte vom Finanzamt „wir orientieren uns nicht an den anderen Finanzämtern, wir entscheiden für uns“ als ich Ihm darauf hinwies dass andere Finanzämter die Fünftel Regelung bei der Abfindung anwenden würden.




So eine schriftliche Aussage hätte ich dann mal an den Präsidenten mit der Bitte um Stellungnahme geschickt, und wie es den nun mit der "Fach- und Dienstaufsicht" aussieht wenn jeder macht was er will.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bayerisches_Landesamt_f%C3%BCr_Steuern

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 29.November 2015 14:37
@ Sonntag 10:23 = leider habe ich diese Aussage „wir orientieren uns nicht an den anderen Finanzämtern, wir entscheiden für uns“ nur mündlich!

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 29.November 2015 17:52
Auf Nachfrage zu meinen Einspruch zu Steuerbescheid 2012 erhielt ich am 29.05.2015 zum dritten Mal eine Rücknahmeerklärung zu Einspruch vom 16.07.2013 gegen folgenden Verwaltungsakt: …… (Erklärung den vorstehend aufgeführten Einspruch nehme ich hiermit zurück.) mit mehrseitiger Erläuterung unteranderem mit dieser Aussage „Alle Zahlungen der Nokia Siemens Networks Transfergesellschaft (NSN TG) sind insgesamt als Entschädigung für die Auflösung des Dienstverhältnisses bei der Fa. Nokia Siemens Networks GmbH & KG zu behandeln. Dazu gehören die Abfindung selbst und auch die laufenden Zahlungen bis zur endgültigen Beendigung des Dienstverhältnisses bei der NSN TG zum ………. Die gesamte Entschädigung wurde auf Grund der nachlaufenden Zahlungen in 2013 und 2014 nicht in einem Veranlagungszeitraum gezahlt. Die Zahlungen in 2013 und 2014 können auch nicht als geringfügig betratet werden, da sie mehr als 5 % der Gesamtabfindung betragen. Folglich kann ihrem Einspruch nicht entsprochen werden.“

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 29.November 2015 22:59
Na was hast du denn alles an Abfindung bekommen - doch wohl nicht das Gehalt der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Transfergesellschaft - ist doch alles wohl ein Witz und ein Kollege hatte ein Papier, da war nicht 5% sondern 50% angegeben - sollte dann auch für die Schwerbehinderten noch reichen.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 10:46
@ Sonntag 21:59 = ich habe 2012 und 2014 meine Abfindung erhalten und 2012, 2013 und 2014 70 % meines letzten Einkommens bekommen, sonst nichts! Mir ist auch nicht bekannt dass es Sondervereinbarungen gab.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 11:17
@ Sonntag 21:59 = nach meiner Interpretation wurden die monatlichen Zahlungen (Gehalt) als „gesamte Entschädigung“ zu den Abfindungen in 2012 und 2014 vom Finanzamt eingestuft.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 11:58
Dein Fina sieht dein TR-Gehalt scheinbar als Abfindung an - dem widerspricht alleine schon die Pflichtabgabe an die Sozialversicherungen - Abfindungen sind davon befreit. Du hattest nach dem Ausscheiden aus der GmbH&Co; KG mit der Transfer GmbH ein reguläres befristetes neues Arbeitsverhältnis mit einer klaren Aufgabenbeschreibung und Kontrolle durch den Arbeitgeber. Also ist die Argumentation schief - nimm dir einen guten Anwalt - der Fall dürfte in D-Land einmalig sein. Du kannst dich auch an die oberste Finanzbehörde in By wenden. Hättest vor Ende der bee in die IGM eintreten sollen - für den Minibetrag hättest du einen Rechtsschutz - man sollte sich nicht von Emotionen leiten lassen. 2012 traten fast alle meiner Kollegen in die IGM ein - war die lukrat. Investition ihres Lebens - unabhängig davon, das die IGM sich verzockt hat - wie ich in Beratungsgesprächen damals mitbekam, rechneten sie mit einer Verlängerung bis zu einem Jahr und nicht mit dieser schlechten Vermittlung und quasi Blockade durch Siemens.

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 13:42
Anonymous User hat geschrieben:
Hättest vor Ende der bee in die IGM eintreten sollen - für den Minibetrag hättest du einen Rechtsschutz




Rechtschutz durch die Gewerkschaft vor dem Finanzgericht wohl kaum, und Rechtschutz bei dieser ziemlich verkorksten Konstruktion der 2012 Entlassungswelle gibts wohl auch kaum einen Rechtsschutz. Würde sich der Verursacher ja selber ans Bein ....

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 13:46
@ Montag 10:58 = das für mich zuständige Finanzamt ist in Bayern, aber mehr als 200 km von München entfernt. Ich werde der einzige von der NSN Transfer GmbH 2012 bei diesem Finanzamt sein. Da ich meinen Einspruch trotz dreimaliger Aufforderung durch das Finanzamt nicht zurückzog, ist mein Einspruch bis heute nicht entschieden. Ich wolle eigentlich mit weiteren Schritten warten bis über meinen Einspruch entschieden wurde?

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 30.November 2015 16:54
Anonymous User hat geschrieben:
Dein Fina sieht dein TR-Gehalt scheinbar als Abfindung an - dem widerspricht alleine schon die Pflichtabgabe an die Sozialversicherungen - Abfindungen sind davon befreit. .....



Das ist alles recht kompliziert. Wahrscheinlich hat das FA den Aufstockungsbetrag zum KUG als "soziale Führsorge" eingestuft. Das Verkompliziert den ganzen Verhau noch zusätzlich. Da kommt dann auch noch eine 50% der Hauptleistung (Abfindung) Grenze ins Spiel, von der hier manchmal schon die Rede war. Das könnt ihr in den Links nachlesen.

http://sozialplan-eup.de/steuerfragen/steuern-sparen-beim-aufstockungsbetrag-in-der-transfergesellschaft/757/
http://sozialplan-eup.de/steuerfragen/berechnungsgrundsatze/abfindung-was-wird-steuerlich-begunstigt/749/
Bei mir liegt die 2014 Steuererklärung auch schon seit Mai 2015 beim FA Ingolstadt und es gab schon Rückfragen bzgl. "ermäßigt besteuerten Arbeitslohns für mehrere Jahre". Als Laie glaubte ich, die Lage sei bei mir einfach, weil ich mir die Abfindung erst 2014 habe auszahlen lassen. Mal sehen wie das FA die Lage bei mir einstuft ...

Re: NSN beE 2012 - Finanzamt verweigert 1/5 Regelung

Abgeschickt von Anonymous User am 2.Dezember 2015 14:52
Fristen: Leute, welche Fristen gibt es zu beachten? Alles innerhalb von 4 Wochen oder wie? Sobald das Finanzamt den Widerspruch ablehnt- dann heißt es flinke Füsse- sofort zum Rechtsanwalt. Wie schnell muss man Klage einreichen? Wie schnell muss ich beim Rechtsanwalt sein? Wie schnell finde ich so einen Rechtsanwalt?
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