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Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 08.05.2012 23:50
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Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 25.April 2012 09:55
Hallo zusammen, in dem Infocall am Montag zum Übergang in die neuen (NSN Deutschland & NSN Mgmnt. International) GmbHs wurde wohl wörtlich gesagt, dass man bei einem Widerspruch gegen den Übergang die betriebsbedingte Kündigung bekommt (Restbetrieb wird ja geschlossen) und dann ab dem 5.5. (Start der GmbHs) bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt wird. Weiß jemand, inwieweit man sich auf diese Aussage verlassen kann? Gibt es diese Info bzgl. der Freistellung evtl. irgendwo schriftlich?

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 25.April 2012 10:53
Das wüssten sicherlich einige "Überlebende" mehr auch gerne. Dann kann man bei 100% Gehalt in Ruhe max. 7 Monate neuen Job suchen.

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 25.April 2012 11:00
Die Aussage, im Falle eines Widerspruches würde man gekündigt und freigestellt, habe ich in dem Infocall genau so gehört. Eine Antwort auf die Frage, inwieweit man sich darauf verlassen, interessiert mich auch.

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 26.April 2012 09:43
VIELLEICHT wirst Du freigestellt, aber bei einem neuen Arbeitgeber kannst Du bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht anfangen.

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 26.April 2012 20:04
die 7 Monate gelten nur für Kündigung seitens Arbeitgeber, nicht wenn der Arbeitnehmer kündigt, hier sind die Fristen kürzer einfach im Vertrag / Tarifvertrag nachsehen.

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.April 2012 00:43
Ob und wann die Kündigung ausgesprochen wird, liegt beim Arbeitgeber, ist aber wahrscheinlich. Dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, ist 100% sicher. Dass man in dieser Zeit freigestellt wird, üblich. Selber kündigen kann man immer. Frist 4 (i.d.R.) Wochen. NSN wird aber darauf sicherlich nicht bestehen. Dem Betriebsübergang zu widersprechen, ohne anschließend gegen die Kündigung zu klagen macht keinen Sinn. Der Erfolg einer solchen Klage ist nicht zuletzt durch die Selbstbeschneidung des BR, keinen Widerspruch gegen Kündigungen zu schreiben, sehr zweifelhaft. Mögliche Gründe: Arbeitgeber hat nicht geprüft, ob eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb möglich ist oder: Wollte in die beE, man hat mich nicht gelassen. Wenn man sowas überhaupt vor hat, auf alle Fälle, einen Anwalt befragen.

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 27.April 2012 08:10
<<>> Das Fehlen eines Widerspruches hat mit den Erfolgschancen nichts zu tun, nur mit der Gehaltsfortzahlung. <<>> Wer sich vor Gericht zum Deppen machen will, soll das mal anführen...

Re: Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?

Abgeschickt von Anonymous User am 8.Mai 2012 23:50
vor Gericht hat der Richter das Sagen und nicht der Arbeitgeber
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