Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
08.05.2012 23:50
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Kündigung mit Freistellung bei Widerspruch zu Übergang in die neuen GmbHs?
Abgeschickt von Anonymous User am 25.April 2012 09:55Hallo zusammen,
in dem Infocall am Montag zum Übergang in die neuen (NSN Deutschland & NSN Mgmnt. International) GmbHs wurde wohl wörtlich gesagt, dass man bei einem Widerspruch gegen den Übergang die betriebsbedingte Kündigung bekommt (Restbetrieb wird ja geschlossen) und dann ab dem 5.5. (Start der GmbHs) bis zum Ende der Kündigungsfrist freigestellt wird.
Weiß jemand, inwieweit man sich auf diese Aussage verlassen kann?
Gibt es diese Info bzgl. der Freistellung evtl. irgendwo schriftlich?
Ob und wann die Kündigung ausgesprochen wird, liegt beim Arbeitgeber, ist aber wahrscheinlich. Dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, ist 100% sicher. Dass man in dieser Zeit freigestellt wird, üblich. Selber kündigen kann man immer. Frist 4 (i.d.R.) Wochen. NSN wird aber darauf sicherlich nicht bestehen.
Dem Betriebsübergang zu widersprechen, ohne anschließend gegen die Kündigung zu klagen macht keinen Sinn. Der Erfolg einer solchen Klage ist nicht zuletzt durch die Selbstbeschneidung des BR, keinen Widerspruch gegen Kündigungen zu schreiben, sehr zweifelhaft. Mögliche Gründe: Arbeitgeber hat nicht geprüft, ob eine Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb möglich ist oder: Wollte in die beE, man hat mich nicht gelassen. Wenn man sowas überhaupt vor hat, auf alle Fälle, einen Anwalt befragen.
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