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Beratung auch nach Kündigung der beE

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 25.10.2013 11:01
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Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Oktober 2013 22:49
Wenn ich eine Job zum nächsten Quartalsbeginn habe und JETZT die TG zum 31.12. kündige: muss ich dann trotzdem noch zu den Beratungen? Darf ich dann die letzten 2 Monate in der TG an einem schönen Strand in der Südsee verbringen (Urlaub machen)? Bitte KEINE Spekulationen sondern NUR konkrete Erfahrungsberichte.

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Oktober 2013 23:02
Aus Erfahrung: nein keine Beratung mehr. Nur noch ein letztes Gespräch damit der Berater ein letztes Formular ausfüllen kann. Infos wie Branche, Job wie gefunden, Gehaltsniveau im Vgl. zu NSN, Bewertung der BEE und Beratung!

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 13:01
Wozu werden diese Informationen denn benötigt ???

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Oktober 2013 13:18
Anonymous User hat geschrieben:
Wozu werden diese Informationen denn benötigt ???

Für Statistiken die in Auszügen der beE-Beirat sieht aber ansonsten nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Das kennen wir ja. Ansonsten kannst du die beE-Leitung fragen was sie damit macht (... und du wirst keine Auskunft bekommen).

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 09:57
Weitere Frage: Muss dieses letzte Gespräch noch gemacht werden und was wäre, wenn ich von heute auf morgen kündige: Geht das durch oder legt sich die beE da quer, z.B. wegen "Urlaub", der genommen werden muss? Und leider noch eine Frage: Muss ich der beE den neuen Arbeitgeber mitteilen? Besten Dank.

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 10:14
Also persönliche Daten würde ich denen gar nicht sagen (Datenschutz) - neuer Arbeitgeber, Verdienst etc. geht die einen feuchten Sch... an. Die sagen uns gar nichts - die Statistken halten die unter Verschluß - also sollen sie auch keine Infos bekommen. Rechtliche Fragen wie Kündigungsfrist im besonderen Beschäftigungsverhältnis BeE kläre mit dem Beirat, Betriebsrat (ist zwar nicht mehr zuständig) oder Rechtsanwalt ab - juristische Fragen sollte man Fachleute fragen - die Juristen denken halt anders. Gilt auch für Urlaub, evtl müssen sie den ausbezahlen

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 10:27
Anonymous User hat geschrieben:
Weitere Frage: Muss dieses letzte Gespräch noch gemacht werden und was wäre, wenn ich von heute auf morgen kündige: Geht das durch oder legt sich die beE da quer, z.B. wegen "Urlaub", der genommen werden muss? Und leider noch eine Frage: Muss ich der beE den neuen Arbeitgeber mitteilen? Besten Dank.

Die Kündigungsfrist in der Bee beträgt einen Tag. Das sollte eigentlich jeder wissen, der den 3 seitigen Vertrag vor der Unterschrift gelesen hat. In eurem Bee Infopaket, das ihr beim Eintritt in die Bee bekommen habt, ist das übrigens auch beschrieben, inkl. Textbaustein. Aber lesen zu können, war bei NSN anscheinend keine Kernkompetenz. Hauptsache es gibt was zu motzen, denn Schuld sind ja eh immer die anderen...

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 10:57
Zu 10:27 Uhr: Du brauchst hier nicht kritisieren und daher reden. Es geht nicht darum, ob ich lesen kann und gelesen habe, sondern darum, wie es praktisch gehandhabt wird. Im Vertrag steht auch, dass die beE verlängert werden würde, was vor kurzem deutlich in Frage gestellt wurde. Im Vertrag steht, zweimal monatlich der Berater. Auch das trifft so nicht zu. Hier gibt es zig Beispiele. Scheint aber dich ja nicht zu betreffen.

Re: Beratung auch nach Kündigung der beE

Abgeschickt von Anonymous User am 25.Oktober 2013 11:01
Zu 10:14 Uhr: Wenn ich denen den neuen Arbeitgeber nicht sage (als Beispiel: Siemens) gibt es wohl keine Abfindung oder muss zurückgefordert werden. Wie wird es nun konkret gehandhabt? Die rechtlichen Fragen sollen mit Jurist nicht geklärt werden, da ich gelernt habe, dass sich das Recht entweder nicht durchsetzbar ist oder eine Durchsetzbarkeit nicht praktikabel. Selbst Anfragen zum Gehaltszettel werden nicht verständlich beantwortet. Ich werde dies sicher nicht gerichtlich "durchsetzen". Mir geht es um Erfahrungswerte aus der Praxis und persönliches Verständnis.
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