Antwortet nicht auf NSN-Mail!!!
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
14.04.2014 18:27
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Die Prozesskosten müssen erstmal gezahlt werden, Firma ist rechtsschutzversichert, die Mitarbeiter aber auch. Ansonsten würden keine 4 Jahre lang geklagt werden - wegen nichts und wieder nichts. Ihr braucht nichts zurückzahlen und unser ehemaliger Arbeitgeber auch nichts nachzahlen. Ist halt auch mal aus einem unabhängigen Blickwinkel zu betrachten und nicht immer nur als akut Betroffener.
Seit wann gibt es Rechtsschutzversicherungen für Firmen? Ist ja ganz was Neues.
Ansonsten: Wer Menschen so respektlos und verächtlich behandelt, wie NSN das getan hat und immer noch tut, braucht sich nicht wundern, wenn viele Jahre lang keine Ruhe einkehren wird und hunderte Menschen prozessieren. So was vergisst und verzeiht man eben nicht. Ebenso wenig wie die Namen der Verantwortlichen.
Ansonsten: Wer Menschen so respektlos und verächtlich behandelt, wie NSN das getan hat und immer noch tut, braucht sich nicht wundern, wenn viele Jahre lang keine Ruhe einkehren wird und hunderte Menschen prozessieren. So was vergisst und verzeiht man eben nicht. Ebenso wenig wie die Namen der Verantwortlichen.
Mit euerer Prozesshanselei und Geldgier habt ihr es ja weit gebracht. Wie man aus "Verspäteter Aprilscherz ?" entnehmen kann, wurden durch euch eine Menge Anwälte beschäftigt, Gerichtskosten verursacht und Zeit verschwendet mit dem Erfolg, dass ihr zwar keinen Cent mehr bekommt, aber die anderen fürchten müssen, einen Teil ihrer Abfindung zurückzahlen zu müssen - oder eben auch klagen. Gratulation, das nenne ich mal Solidarität. Vielleicht wäre es nachträglich doch besser gewesen, eure Energie in die Jobsuche, Weiterbildung etc. zu investierein. - Aber falls euch langweilig wird. Mit eurer Gerichtserfahrung könntet ihr ja mal vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, warum die Rentenkassen ständing durch Rentenferne Leistungen geplündert werden und damit unsere Prämien an die Rentenversicherung veruntreut werden, statt sie als Versicherungsleistung einmal an uns auzuzahlen. Das wäre wirklich lohnenswert ......
Anonymous User hat geschrieben:
Ich nenne Solidarität nicht nur für sich das Beste heraus zu holen und nicht nur egostisch zu handeln. Also lass bitte solch schwachsinnigen Kommentare.
Mit euerer Prozesshanselei und Geldgier habt ihr es ja weit gebracht. Wie man aus "Verspäteter Aprilscherz ?" entnehmen kann, wurden durch euch eine Menge Anwälte beschäftigt, Gerichtskosten verursacht und Zeit verschwendet mit dem Erfolg, dass ihr zwar keinen Cent mehr bekommt, aber die anderen fürchten müssen, einen Teil ihrer Abfindung zurückzahlen zu müssen - oder eben auch klagen. Gratulation, das nenne ich mal Solidarität. Vielleicht wäre es nachträglich doch besser gewesen, eure Energie in die Jobsuche, Weiterbildung etc. zu investierein. - Aber falls euch langweilig wird. Mit eurer Gerichtserfahrung könntet ihr ja mal vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, warum die Rentenkassen ständing durch Rentenferne Leistungen geplündert werden und damit unsere Prämien an die Rentenversicherung veruntreut werden, statt sie als Versicherungsleistung einmal an uns auzuzahlen. Das wäre wirklich lohnenswert ......
Ich nenne Solidarität nicht nur für sich das Beste heraus zu holen und nicht nur egostisch zu handeln. Also lass bitte solch schwachsinnigen Kommentare.
Da kann keiner von uns was dafür, wenn alles individuell vor Gericht besprochen werden muss, anstatt Sammelklagen zuzulassen. Das ganze dann auch noch jahrelang bis zur letzten Instanz, nur dann ist es rechtskräftig "im Namen des Volkes". Aber keine Sorge, du musst nix zurückzahlen, kriegst aber auch nix. Gönne doch wenigstens den Anwälten ihren Lohn.
Zu meinem Kommentar (Samstag 11:10)
Ich kann nichts zurückgeben und auch nichts bekommen, weil ich von euerem Mist nicht betroffen bin. Also schimpft nicht auf eure ehemaligen Kollegen. Ich sehe das von außen (kenne aber eure 10%- und 10.000 Euro Abfindungs-Debatte) und wundere mich schon, wenn man ein ganzes Berufsleben hervorragend als Trittbrettfahrer von den IGM-Leistungen profitiert hat (sicherlich hat keiner von euch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen verschmäht, aber vermutlich auf die IGM geschimpft), dass man dies so als Gewohnheitsrecht ansieht, dass man damit gleich vor das BAG geht. Ich wünsche euch aber trotzdem viel Erfolg.
Ich kann nichts zurückgeben und auch nichts bekommen, weil ich von euerem Mist nicht betroffen bin. Also schimpft nicht auf eure ehemaligen Kollegen. Ich sehe das von außen (kenne aber eure 10%- und 10.000 Euro Abfindungs-Debatte) und wundere mich schon, wenn man ein ganzes Berufsleben hervorragend als Trittbrettfahrer von den IGM-Leistungen profitiert hat (sicherlich hat keiner von euch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen verschmäht, aber vermutlich auf die IGM geschimpft), dass man dies so als Gewohnheitsrecht ansieht, dass man damit gleich vor das BAG geht. Ich wünsche euch aber trotzdem viel Erfolg.
Anonymous User hat geschrieben:
################################################################### Die ehemaligen Kollegen haben eine Gehalsterhöhung von mehr als 10% seit dem die beE 2012 begann, zzgl. Urlaubsgeld und 13 Einkommen, also Ihr zurück gebliebenen schaukelt die Eier auf einem noch höheren Niveau und sich wirklich mit Arbeit den Tag zu verderben tut Ihr auch nicht, war öfter dort und konnte sehen dass VIEL WENIGER GEARBEITET WIRD...80% sind im sogenannten Homeoffice…das sagt doch schon alles über die Qualität der ehemaligen KOLLEGEN
Zu meinem Kommentar (Samstag 11:10)
Ich kann nichts zurückgeben und auch nichts bekommen, weil ich von euerem Mist nicht betroffen bin. Also schimpft nicht auf eure ehemaligen Kollegen. Ich sehe das von außen (kenne aber eure 10%- und 10.000 Euro Abfindungs-Debatte) und wundere mich schon, wenn man ein ganzes Berufsleben hervorragend als Trittbrettfahrer von den IGM-Leistungen profitiert hat (sicherlich hat keiner von euch die regelmäßigen Gehaltserhöhungen verschmäht, aber vermutlich auf die IGM geschimpft), dass man dies so als Gewohnheitsrecht ansieht, dass man damit gleich vor das BAG geht. Ich wünsche euch aber trotzdem viel Erfolg.
################################################################### Die ehemaligen Kollegen haben eine Gehalsterhöhung von mehr als 10% seit dem die beE 2012 begann, zzgl. Urlaubsgeld und 13 Einkommen, also Ihr zurück gebliebenen schaukelt die Eier auf einem noch höheren Niveau und sich wirklich mit Arbeit den Tag zu verderben tut Ihr auch nicht, war öfter dort und konnte sehen dass VIEL WENIGER GEARBEITET WIRD...80% sind im sogenannten Homeoffice…das sagt doch schon alles über die Qualität der ehemaligen KOLLEGEN
Ich dachte bisher, es gibt 2 Möglichkeiten: Nicht-IGM-ler gewinnen die Prozesse und kriegen den Bonus oder sie verlieren und kriegen nichts. Aber plötzlich tut sich noch eine 3. Möglichkeit auf: die IGM-ler kriegen weniger. NSN überrascht mich immer wieder *schenkelklopf* Und plötzlich fordern auch die IGM-ler, die sich vorher über die dummen Verweigerer lustig gemacht haben, Solidarität. Herrlich. Aber hey... die Masse der Beträge wird man (NSN) kaum vollständig zurück fordern können (wenn überhaupt). Verbraucht... oder was auch immer. In den Hintern könnten vielleicht die gekniffen sein, die die Abfindung erst am Ende kriegen: die gibt's dann nur noch unter Vorbehalt und ohne "Verbraucherschutz". Bin gespannt, was noch kommt. Zum Glück hab ich meine Kohle, muss auch nichts zurück geben (da Nicht-IGM-ler) und kann auch nicht verlieren (da Nicht-Kläger (ich steh zu meiner Nicht-Mitgliedschaft)). Trotzdem könnt ihr euer Trittbrettfahrer-Geschwafel stecken lassen, denn eins geht gar nicht: Gewerkschaftspolitik auf Kosten der Existenz der Mitarbeiter (und da sind bei Entlassung alle gleich). PUNKT!
Anonymous User hat geschrieben:
--------- Immerhin haben Gewerkschaft, Betriebsrat und Firma also rund 300 Kollegen dazu veranlasst, ihre Rechtsschutzversicherung einzusetzen, oder sogar zu verheizen. Wenn es nun Am Ende noch mal dicke kommen sollte, dann kann wenigstens nicht mehr so munter drauf los prozessiert werden wie 2012...
300 gewonnene Prozesse bedeutet sicher nicht, dass die Firma alles falsch gemacht hat.
--------- Immerhin haben Gewerkschaft, Betriebsrat und Firma also rund 300 Kollegen dazu veranlasst, ihre Rechtsschutzversicherung einzusetzen, oder sogar zu verheizen. Wenn es nun Am Ende noch mal dicke kommen sollte, dann kann wenigstens nicht mehr so munter drauf los prozessiert werden wie 2012...
Also Leute, bis jetzt ist es nur eine Kammer am LAG. Falls man die Interpretation auf der Homepage des Rechtsanwalts ernst nimmt, dann bekommen evtl. einige Kläger zum BAG 10.000 € mehr - bereits im August gab es 44% ausgeschiedene
(war sogar in der SZ zu lesen) - schätzungsweise habe 2/3 die Abfindung bereits im Mai 2012 genommen (hie irrte das LAG mit Ende bee gewaltig)- in Summe also über 80% im August - nsn hat sich da wohl still verhalten und die Klägerseite mit 2 die Abfindung genommen haben möchte ich nicht wirklich kommentieren - überzeugen tut der mich nicht. Nun wo würde der Vorteil für nsn liegen? erhalten vom Aprilgehalt der IGMler 10% - für die 4,5 folgenden Monate fließen die 10% vertragsgemäß zur zweiten Verlängerung der bee - wann auch immer für die dann ALG1ler. Die 10-000 € verbleiben wegen größer 50% bereits im August. Nun nach der Beschreibung auf der Homepage wird gleich der ganze Tarifvertrag für nichtig erkärt --> falls nsn Geld von den IGMler zurückfordert . besteht für diese und nur für diese die Chance auf Wiedereínstellung - so doof werden sie bei nsn wohl nicht sein. Der Vorteil für nsn ist wohl die Ungültigkeit des Standortsicherungstarifvertrags - die können jederzeit jede GmbH dicht machen und dabei wird man sich an den Bedingungen von nsn-s orientieren müssen - außer KUG gibts net viel. Gewinnen tut bei der Geschichte nur nsn - evtl. gibts da eine klammheimliche Freude in Finnland,
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Urteile_Differenzierungsklausel_Gewerkschaft_BAG%20_8AZR536-08.html --> viel Freude beim Studium
Obwohl betroffen, interessiert mich der ganze Quark nicht mehr. Einen Teil der Abfindung investiere ich in hochwertige Bekleidung und will nun Luxus-Wohnungen verkaufen. Wie sagte SPD-Bürgermeister Uhde? "München hat den stabilsten Immobilienmarkt. Wenn ich es schaffe, 1x im Monat eine Wohnung für 300.000 oder 500.000 Euro zu verticken, dann können sich von mir aus nunmehr die Inder und Chinesen mit der Informationstechnik befassen. Nach mir die Sintflut!
Auch zum Studium und dann versteht man die aufkommende Nervosität bei NSN und IGM:
Rabiate tarifliche Differenzierungsklauseln in Form von Spannensicherungsklauseln sind unzulässig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09
Fazit: Qualifizierte Differenzierungsklauseln (Spannensicherungsklauseln) sind generell unwirksam, weil ein Gebot der Schlechterstellung von Außenseitern im Vergleich zu Gewerkschaftsmitgliedern nicht von der Tarifautonomie gedeckt ist.
Und 10% sind eine saubere Spanne.
Rabiate tarifliche Differenzierungsklauseln in Form von Spannensicherungsklauseln sind unzulässig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09
Fazit: Qualifizierte Differenzierungsklauseln (Spannensicherungsklauseln) sind generell unwirksam, weil ein Gebot der Schlechterstellung von Außenseitern im Vergleich zu Gewerkschaftsmitgliedern nicht von der Tarifautonomie gedeckt ist.
Und 10% sind eine saubere Spanne.
Anonymous User hat geschrieben:
Also mal zur Klarstellung:
Wenn im März/April 2012 jeder als Nicht-Organisierter quasi einzeln mit NSN hätte verhandeln wollen, wäre das Ergebnis vermutlich noch viel ungerechter und schlechter gewesen. Deshalb ist es wichtig, sich zu organisieren, z.B. auch in der IGM.
Ich frage mich, was die Nicht-IGM-Mitglieder denken, was ohne BR und ohne IGM im März/April 2012 herausgekommen wäre. Wer denkt, dass dann noch alle bei NSN-MchM arbeiten dürften, ist einfach ein realitätsferner Träumer.
Auch in der Vergangenheit hatten die Nicht-IGM-Mitglieder nie ein Problem, die Verhandlungsergebnisse der IGM z.B. bei Tarifverhandlungen (Lohnsteigerungen) einfach quasi als Trittbrettfahrer mitzunehmen. Natürlich war die Lohnerhöhung bei den Nicht-IGMlern da immer ein Geschenk der Firma, die damit vermeiden wollte, dass plötzlich alle in der IGM Mitglied werden.
Nun hat die IGM im April 2012 wieder, analog zu sonstigen Tarifverhandlungen, ein (Zusatz-)Ergebnis für ihre Mitglieder (den Ergänzungs-Tarifvertrag) herausgehandelt. Aber diesmal sagt die Firma plötzlich, dass sie den Inhalt des Ergänzungs-Tarifvertrages NICHT auch auf die Nicht-IGM-Mitglieder anwenden wird (weil dem NSN die beEler mittlerweile völlig egal geworden sind).
Und nun wollen deshalb die Nicht-NSN-Mitglieder plötzlich erreichen, dass die IGM-Mitglieder den Bonus, den NSN freiwillig im Rahmen des Ergänzungstarifvertrages zugesagt hat, wieder zurückzahlen müssen. Und ein deutsches Gericht scheint dieser abstrusen Argumentation auch noch folgen zu wollen.
Ja gehts noch??? Was ist das für ein absurder Sch...staat, wo jedes freiwillige und vertraglich fixierte Verhandlungsergebnis im nachhinein von irgendwelchen durchgeknallten Richtern mit hahnebüchenen Argumenten für ungültig erklärt werden kann???? Gegen solche Richterwillkür war ja die DDR geradezu ein Rechtsstaat. Das wird mich in meinen zukünftigen Wahlentscheidungen weiter bestärken: SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne sind unwählbar, weil sie als [vergangene] Regierungsparteien dieses absurde Rechtssystem zu verantworten haben, entweder als Verursacher oder durch Tolerierung.
Ich kenne ja - zum Glück - nicht die absurden Argumente, mit denen der feine Herr Albrecht solche Prozesse führt (sonst bekäme ich sicherlich ein Schütteltrauma wegen Kopfschüttelns). Das einzigste was ich nachvollziehen könnte, wäre die Einklagung eines Gewohnheitsrechtes gegenüber NSN, dass nämlich bisher alle Verhandlungsergebnisse der IGM freiwillig von der Firma auch auf die Nicht-IGM-Mitglieder angewendet wurden und das für den Ergänzungstarifvertrag wegen des Gewohnheitsrechtes gefälligst auch zu geschehen hat. Die Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung ist ja schließlich durch NSN entstanden, indem die diesmal plötzlich die Verhandlungsergebnisse für IGM-Mitglieder nicht auf den Rest der Belegschaft angewendet haben. Das hätten NSN nämlich auch diesmal wieder tun können. Wieso sollen dafür jetzt plötzlich die IGM-mitglieder, die auch z.T. seit Jahren dort 1% ihres Bruttolohns als Beitrag entrichtet haben, bluten??
Dann sollten die Nicht-IGM-Mitglieder auchmal eine ordentliche Spende an die IGMler machen, von deren Beiträgen und Mitgliedschaft sie vor 2012 jahrzehntelang profitiert haben.
Auch zum Studium und dann versteht man die aufkommende Nervosität bei NSN und IGM:
Rabiate tarifliche Differenzierungsklauseln in Form von Spannensicherungsklauseln sind unzulässig: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2011, 4 AZR 366/09
Fazit: Qualifizierte Differenzierungsklauseln (Spannensicherungsklauseln) sind generell unwirksam, weil ein Gebot der Schlechterstellung von Außenseitern im Vergleich zu Gewerkschaftsmitgliedern nicht von der Tarifautonomie gedeckt ist.
Und 10% sind eine saubere Spanne.
Also mal zur Klarstellung:
Wenn im März/April 2012 jeder als Nicht-Organisierter quasi einzeln mit NSN hätte verhandeln wollen, wäre das Ergebnis vermutlich noch viel ungerechter und schlechter gewesen. Deshalb ist es wichtig, sich zu organisieren, z.B. auch in der IGM.
Ich frage mich, was die Nicht-IGM-Mitglieder denken, was ohne BR und ohne IGM im März/April 2012 herausgekommen wäre. Wer denkt, dass dann noch alle bei NSN-MchM arbeiten dürften, ist einfach ein realitätsferner Träumer.
Auch in der Vergangenheit hatten die Nicht-IGM-Mitglieder nie ein Problem, die Verhandlungsergebnisse der IGM z.B. bei Tarifverhandlungen (Lohnsteigerungen) einfach quasi als Trittbrettfahrer mitzunehmen. Natürlich war die Lohnerhöhung bei den Nicht-IGMlern da immer ein Geschenk der Firma, die damit vermeiden wollte, dass plötzlich alle in der IGM Mitglied werden.
Nun hat die IGM im April 2012 wieder, analog zu sonstigen Tarifverhandlungen, ein (Zusatz-)Ergebnis für ihre Mitglieder (den Ergänzungs-Tarifvertrag) herausgehandelt. Aber diesmal sagt die Firma plötzlich, dass sie den Inhalt des Ergänzungs-Tarifvertrages NICHT auch auf die Nicht-IGM-Mitglieder anwenden wird (weil dem NSN die beEler mittlerweile völlig egal geworden sind).
Und nun wollen deshalb die Nicht-NSN-Mitglieder plötzlich erreichen, dass die IGM-Mitglieder den Bonus, den NSN freiwillig im Rahmen des Ergänzungstarifvertrages zugesagt hat, wieder zurückzahlen müssen. Und ein deutsches Gericht scheint dieser abstrusen Argumentation auch noch folgen zu wollen.
Ja gehts noch??? Was ist das für ein absurder Sch...staat, wo jedes freiwillige und vertraglich fixierte Verhandlungsergebnis im nachhinein von irgendwelchen durchgeknallten Richtern mit hahnebüchenen Argumenten für ungültig erklärt werden kann???? Gegen solche Richterwillkür war ja die DDR geradezu ein Rechtsstaat. Das wird mich in meinen zukünftigen Wahlentscheidungen weiter bestärken: SPD, CDU, CSU, FDP, Grüne sind unwählbar, weil sie als [vergangene] Regierungsparteien dieses absurde Rechtssystem zu verantworten haben, entweder als Verursacher oder durch Tolerierung.
Ich kenne ja - zum Glück - nicht die absurden Argumente, mit denen der feine Herr Albrecht solche Prozesse führt (sonst bekäme ich sicherlich ein Schütteltrauma wegen Kopfschüttelns). Das einzigste was ich nachvollziehen könnte, wäre die Einklagung eines Gewohnheitsrechtes gegenüber NSN, dass nämlich bisher alle Verhandlungsergebnisse der IGM freiwillig von der Firma auch auf die Nicht-IGM-Mitglieder angewendet wurden und das für den Ergänzungstarifvertrag wegen des Gewohnheitsrechtes gefälligst auch zu geschehen hat. Die Ungleichbehandlung bzw. Diskriminierung ist ja schließlich durch NSN entstanden, indem die diesmal plötzlich die Verhandlungsergebnisse für IGM-Mitglieder nicht auf den Rest der Belegschaft angewendet haben. Das hätten NSN nämlich auch diesmal wieder tun können. Wieso sollen dafür jetzt plötzlich die IGM-mitglieder, die auch z.T. seit Jahren dort 1% ihres Bruttolohns als Beitrag entrichtet haben, bluten??
Dann sollten die Nicht-IGM-Mitglieder auchmal eine ordentliche Spende an die IGMler machen, von deren Beiträgen und Mitgliedschaft sie vor 2012 jahrzehntelang profitiert haben.
Unwirksamkeit einer "Spannensicherungsklausel" (BAG, Urteil v. 23.03.2011 - 4 AZR 366/09)
Eine tarifvertragliche Klausel, wonach Arbeitnehmern, die Mitglied in der tarifschließenden Gewerkschaft sind, Sonderleistung zugesprochen werden (= einfache Differenzierungsklausel), ist grundsätzlich wirksam (Bestätigung von BAG, Urteil v. 18.03.2009 - 4 AZR 64/08). Unwirksam sind allerdings tarifvertragliche Klauseln, die die Exklusivität dieses Anspruchs durch eine so genannte Spannensicherungsklausel oder Abstandsklausel absichern wollen. Spannensicherungsklauseln bzw. Abstandsklauseln sehen vor, dass etwaige Kompensationsleistungen des Arbeitgebers an nicht oder anders organisierte Arbeitnehmer jeweils zwingend und unmittelbar einen entsprechenden - zusätzlichen - Zahlungsanspruch auch für Gewerkschaftsmitglieder begründen sollen, so dass der finanzielle Vorteil der Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleichbar ist. Nach dieser Entscheidung des BAG überschreitet eine derartige Klausel aber die Tarifmacht der Tarifvertragsparteien und ist unwirksam. Denn die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien kann nicht so weit gehen, dass in Arbeitsverhältnisse der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer eingegriffen wird.
Anonymous User hat geschrieben:
Und was heißt das im Klartext?
War es durch die Verträge für NSN verboten, den 10% IGM-Mitgleidsbonus auch freiwillig an die Nicht-IGMler zu zahlen?
Ich vermute, die Antwort ist NEIN. NSN hätte das machen dürfen, wollte es aber nicht.
Somit bleibt weiterhin unklar, wieso die IGMler was zurückzahlen sollen und wie so der freiwillig von NSN unterschriebene Ergänzungstarifvertrag defacto gekippt werden sollte.
Unwirksamkeit einer "Spannensicherungsklausel" (BAG, Urteil v. 23.03.2011 - 4 AZR 366/09) Eine tarifvertragliche Klausel, wonach Arbeitnehmern, die Mitglied in der tarifschließenden Gewerkschaft sind, Sonderleistung zugesprochen werden (= einfache Differenzierungsklausel), ist grundsätzlich wirksam (Bestätigung von BAG, Urteil v. 18.03.2009 - 4 AZR 64/08). Unwirksam sind allerdings tarifvertragliche Klauseln, die die Exklusivität dieses Anspruchs durch eine so genannte Spannensicherungsklausel oder Abstandsklausel absichern wollen. Spannensicherungsklauseln bzw. Abstandsklauseln sehen vor, dass etwaige Kompensationsleistungen des Arbeitgebers an nicht oder anders organisierte Arbeitnehmer jeweils zwingend und unmittelbar einen entsprechenden - zusätzlichen - Zahlungsanspruch auch für Gewerkschaftsmitglieder begründen sollen, so dass der finanzielle Vorteil der Gewerkschaftsmitglieder nicht ausgleichbar ist. Nach dieser Entscheidung des BAG überschreitet eine derartige Klausel aber die Tarifmacht der Tarifvertragsparteien und ist unwirksam. Denn die Regelungsbefugnis der Tarifvertragsparteien kann nicht so weit gehen, dass in Arbeitsverhältnisse der nicht oder anders organisierten Arbeitnehmer eingegriffen wird.
Und was heißt das im Klartext?
War es durch die Verträge für NSN verboten, den 10% IGM-Mitgleidsbonus auch freiwillig an die Nicht-IGMler zu zahlen?
Ich vermute, die Antwort ist NEIN. NSN hätte das machen dürfen, wollte es aber nicht.
Somit bleibt weiterhin unklar, wieso die IGMler was zurückzahlen sollen und wie so der freiwillig von NSN unterschriebene Ergänzungstarifvertrag defacto gekippt werden sollte.
Dann schau mal da drauf (Zitat):
Unwirksam sind allerdings tarifvertragliche Klauseln, die die Exklusivität dieses Anspruchs durch eine so genannte Spannensicherungsklausel oder Abstandsklausel absichern wollen.
Und d.h. abgesichert in unserem Fall durch die Stichtagsregelung! Keiner kann/konnte diese Exklusivität mehr ändern. Auch wenn er nach dem Stichtag der IGM beigetreten ist.
Unwirksam sind allerdings tarifvertragliche Klauseln, die die Exklusivität dieses Anspruchs durch eine so genannte Spannensicherungsklausel oder Abstandsklausel absichern wollen.
Und d.h. abgesichert in unserem Fall durch die Stichtagsregelung! Keiner kann/konnte diese Exklusivität mehr ändern. Auch wenn er nach dem Stichtag der IGM beigetreten ist.
An die Nichtmetaller: Warum seid ihr denn damals nicht der IGM beigetreten? Spätestens als die ersten Gedanken und Gerüchte an einem Streik aufkamen hättet ihr doch die Gelegenheit gehabt, der IGM beizutreten wahrnehmen können (vorher ging es auch). Allein schon die Gefahr, im Falle eines Streiks verbunden mit einer Arbeitgeberseitigen Aussperrung aller hättet ihr zumindest für den Aussperrzeitraum 100% des Gehalts verloren. Nur Mitglieder der IGM bekommen Streikgeld. Also bei einem Eintritt 3 Monate vorher und vielleicht 2 weiteren laufenden Monaten, hättet ihr sozusagen einmalig 5% eures Einkommens als "Versicherung" aufgewendet. Diese Aufwendungen sind sogar von der Steuer absetzbar. Ich kann mich erinnern, das selbst absolute Gewerkschaftsgegner zur "Ehe auf Zeit" aufgerufen haben. Bitte werte Nichtmetaller, denkt doch auch einmal hierüber nach. An alle anderen zur Thematik Solidarität. Laßt euch nicht entzweien, es ist nicht für jeden leicht. Der eine hat eben etwas mehr, der andere eben etwas weniger Gehalt. Gönnt jedem das seine und helft euchgegenseitig indem ihr euch unterstützt (solidarisch).
Anonymous User hat geschrieben:
Warum trete ich nicht in die IG Metall? Ganz einfach weil ich keine selbstherrliche und selbstbedienende Funktionärsclique unterstütze.
Wie heisst doch der Gewerkschaftsslogan 'Gleicher Lohn für alle! Alles gelogen, sieht man doch an unserem Beispiel. Und Mitglieder anderer Gewerkschaften haben ebenfalls keinen Bonus bekommen, das nenn ich dann gewerkschaftlich solidarisch. Erinnert mich doch alles an die SED, NSDAP und anderen menschenverachtenden Organisation, wo es nur den Funktionären gut geht.
An die Nichtmetaller: Warum seid ihr denn damals nicht der IGM beigetreten? Spätestens als die ersten Gedanken und Gerüchte an einem Streik aufkamen hättet ihr doch die Gelegenheit gehabt, der IGM beizutreten wahrnehmen können (vorher ging es auch). Allein schon die Gefahr, im Falle eines Streiks verbunden mit einer Arbeitgeberseitigen Aussperrung aller hättet ihr zumindest für den Aussperrzeitraum 100% des Gehalts verloren. Nur Mitglieder der IGM bekommen Streikgeld. Also bei einem Eintritt 3 Monate vorher und vielleicht 2 weiteren laufenden Monaten, hättet ihr sozusagen einmalig 5% eures Einkommens als "Versicherung" aufgewendet. Diese Aufwendungen sind sogar von der Steuer absetzbar. Ich kann mich erinnern, das selbst absolute Gewerkschaftsgegner zur "Ehe auf Zeit" aufgerufen haben. Bitte werte Nichtmetaller, denkt doch auch einmal hierüber nach. An alle anderen zur Thematik Solidarität. Laßt euch nicht entzweien, es ist nicht für jeden leicht. Der eine hat eben etwas mehr, der andere eben etwas weniger Gehalt. Gönnt jedem das seine und helft euchgegenseitig indem ihr euch unterstützt (solidarisch).
Warum trete ich nicht in die IG Metall? Ganz einfach weil ich keine selbstherrliche und selbstbedienende Funktionärsclique unterstütze.
Wie heisst doch der Gewerkschaftsslogan 'Gleicher Lohn für alle! Alles gelogen, sieht man doch an unserem Beispiel. Und Mitglieder anderer Gewerkschaften haben ebenfalls keinen Bonus bekommen, das nenn ich dann gewerkschaftlich solidarisch. Erinnert mich doch alles an die SED, NSDAP und anderen menschenverachtenden Organisation, wo es nur den Funktionären gut geht.
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