Antwortet nicht auf NSN-Mail!!!
erstellt von Anonymous User
—
zuletzt verändert:
14.04.2014 18:27
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So ein Turbo-Troll-Schwachsinn!!!!
Selber denken ist immer gut...
WENN es so ist das alle IGM-ler den Bonus zurückzahlen müssen (was ich bezweifle) dann würde die NSN TG ALLE anschreiben.
Nicht per Mail sondern postalisch per Einschreiben
Will der Autor dieses Threads die übriggebliebenen BEE-Insassen vom ohnehin kläglichen Informationsfluß abschneiden?
Selber denken ist immer gut...
WENN es so ist das alle IGM-ler den Bonus zurückzahlen müssen (was ich bezweifle) dann würde die NSN TG ALLE anschreiben.
Nicht per Mail sondern postalisch per Einschreiben
Will der Autor dieses Threads die übriggebliebenen BEE-Insassen vom ohnehin kläglichen Informationsfluß abschneiden?
Also ich habe auch 2 Emails erhalten, einmal Abfrage der privaten Email und eine Info zum IG Metall Bonus - obwohl ich nicht IG Metall Mitglied bin!
Ich freue mich echt, sollten alle IG Metaller ihren Bonus zurückzahlen müssen. Dann kann sich auch die andere Hälfte der beE Zwangsarbeiter bei den IG Metall Funktionären bedanken.
Und liebe IG Metaller spart schon mal 25.000 bis 35.000 an für die Rückzahlung.
Ich freu mich für euch ))
Ich freue mich echt, sollten alle IG Metaller ihren Bonus zurückzahlen müssen. Dann kann sich auch die andere Hälfte der beE Zwangsarbeiter bei den IG Metall Funktionären bedanken.
Und liebe IG Metaller spart schon mal 25.000 bis 35.000 an für die Rückzahlung.
Ich freu mich für euch ))
Anonymous User hat geschrieben:
Immer schön die Liste der Feinde erhöhen, dadurch wird aber auch nichts Besser : - NSN Management - IGM - Betriebsrat - Alle IGM Mitglieder und ehemaligen Kollegen - Alle die noch Arbeit haben - usw. usw.
Also ich habe auch 2 Emails erhalten, einmal Abfrage der privaten Email und eine Info zum IG Metall Bonus - obwohl ich nicht IG Metall Mitglied bin!
Ich freue mich echt, sollten alle IG Metaller ihren Bonus zurückzahlen müssen. Dann kann sich auch die andere Hälfte der beE Zwangsarbeiter bei den IG Metall Funktionären bedanken.
Und liebe IG Metaller spart schon mal 25.000 bis 35.000 an für die Rückzahlung.
Ich freu mich für euch ))
Immer schön die Liste der Feinde erhöhen, dadurch wird aber auch nichts Besser : - NSN Management - IGM - Betriebsrat - Alle IGM Mitglieder und ehemaligen Kollegen - Alle die noch Arbeit haben - usw. usw.
Anonymous User hat geschrieben:
Werden wir nicht, ich freu mich auch.
Also ich habe auch 2 Emails erhalten, einmal Abfrage der privaten Email und eine Info zum IG Metall Bonus - obwohl ich nicht IG Metall Mitglied bin!
Ich freue mich echt, sollten alle IG Metaller ihren Bonus zurückzahlen müssen. Dann kann sich auch die andere Hälfte der beE Zwangsarbeiter bei den IG Metall Funktionären bedanken.
Und liebe IG Metaller spart schon mal 25.000 bis 35.000 an für die Rückzahlung.
Ich freu mich für euch ))
Werden wir nicht, ich freu mich auch.
Anonymous User hat geschrieben:
Wenn NSN schon jetzt kalte Füße bekommt ...., dann kann die Freude nicht lange dauern.....
Anonymous User hat geschrieben:Also ich habe auch 2 Emails erhalten, einmal Abfrage der privaten Email und eine Info zum IG Metall Bonus - obwohl ich nicht IG Metall Mitglied bin!
Ich freue mich echt, sollten alle IG Metaller ihren Bonus zurückzahlen müssen. Dann kann sich auch die andere Hälfte der beE Zwangsarbeiter bei den IG Metall Funktionären bedanken.
Und liebe IG Metaller spart schon mal 25.000 bis 35.000 an für die Rückzahlung.
Ich freu mich für euch ))
Werden wir nicht, ich freu mich auch.
Wenn NSN schon jetzt kalte Füße bekommt ...., dann kann die Freude nicht lange dauern.....
wer seine aktuelle e-mail adresse nicht an nsn sendet, muss halt per briefpost mit nsn kommunizieren (papierverschwendung), verstehe die aufregung nicht!
ebenfalls finde ich die unschönen kommentare über den drohenden rückzahlungsanspruch von nsn gegenüber den igm-mitgliedern nicht fair, die igm-mitglieder haben diese unterscheidung nich gefordert, die erhöhte auszahlung hätten die nicht igm-mitglieder bestimmt auch angenommen.
also nicht unfair gegen ehemalige kollegen schimpfen, wir wollten fast alle weiterarbeiten, diese internen streitigkeiten helfen doch keinem! ich hätte jedem nicht igm-mitglied auch eine erhöhte auszahlung gegönnt.
p.s. ich denke nsn wird von keinem die ausgezahlten gelder zurückfordern, da ja die rückabwicklung (wegen gezahlter RV/AV/KV/PV und Steuer/Soli) zu aufwendig wäre. der vorbehalt gilt ja nur für zukünftige auszahlungen!
Anonymous User hat geschrieben:
Oh, oh, Aufwand war bei gierigen Firmen noch nie ein Problem. Selbst wenn es unter dem Strich ein Verlustgeschäft für nsn wäre, würde nsn das Geld aus Prinzip zurückfordern.
... p.s. ich denke nsn wird von keinem die ausgezahlten gelder zurückfordern, da ja die rückabwicklung (wegen gezahlter RV/AV/KV/PV und Steuer/Soli) zu aufwendig wäre. der vorbehalt gilt ja nur für zukünftige auszahlungen!
Oh, oh, Aufwand war bei gierigen Firmen noch nie ein Problem. Selbst wenn es unter dem Strich ein Verlustgeschäft für nsn wäre, würde nsn das Geld aus Prinzip zurückfordern.
NSN hat die Hosen voll. Beim BAG kommt nämlich alles auf den Prüfstand. Also ob es sich bei den vorliegenden KUG-Modalitäten um Leistungsmissbrauch von Arbeitsamtsgeldern gehandelt hat. Ob dieses also von NSN zurückgefordert werden wird. Ob an die gesetzlichen Rentenkassen durch die zu geringen Bruttozahlungen Millionen zu wenig abgeführt wurden.
Das Schreiben sind jetzt verzweifelte Ruderbewegungen den Schaden zu begrenzen.
Das Schreiben sind jetzt verzweifelte Ruderbewegungen den Schaden zu begrenzen.
Anonymous User hat geschrieben:
--- Ich glaube HR will nur Emailadresse überprüfen, denn es heißt: Damit wir Ihnen weiterhin wichtige Informationen in Bezug auf die NSN beE München zukommen lassen können, bitten wir Sie uns Ihre private Emailadresse bis spätestens ... zu senden.
Mein Arbeitgeber hat meine e-Mail. Insbesondere die Payroll hat ja im Rahmen des Urlaubsantrages diese Mailadresse...... Ansonsten sind denen meine persönlichen Daten Anschrift etc. bekannt, dann sollen Sie halt einen Brief schreiben....
--- Ich glaube HR will nur Emailadresse überprüfen, denn es heißt: Damit wir Ihnen weiterhin wichtige Informationen in Bezug auf die NSN beE München zukommen lassen können, bitten wir Sie uns Ihre private Emailadresse bis spätestens ... zu senden.
Die Verhandlungen am Arbeitsgericht in München und am LAG, das war ja zum Teil eine Mischung aus Komödienstadel bzw. weitere Folgen des Könglich Bayerischen Amtsgerichts. Etliche Richter haben sich überhaupt nicht mehr inhaltlich mit der Sache beschäftigt, sondern einfach bestehende Entscheidungen übernommen (wörtlich so gesagt in einer Verhandlung). Die Argumente mit den verkürzten Rentenbeiträgen wurden überhaupt nicht ernsthaft zur Kenntnis genommen. Insbesondere, dass Millionen der Rentenversicherung damit verloren gehen.
Das BAG in Erfurt wird sicher eine Entscheidung treffen, in der alles genau analysiert wird. Das ist eine ganz andere juristische Liga.
Es bleibt sicher spannend, denn vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Und zwar jede Prozesspartei ...
Das BAG in Erfurt wird sicher eine Entscheidung treffen, in der alles genau analysiert wird. Das ist eine ganz andere juristische Liga.
Es bleibt sicher spannend, denn vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Und zwar jede Prozesspartei ...
Anonymous User hat geschrieben:
-------------- ganz so ist es wohl nicht ------------------------- Quelle: http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/nsn-prozesslage-dezember-2013/ NSN Prozesslage Dezember 2013 Wir berichten von dem Verfahrensstand der Klagen gegen NSN (Stand Dezember 2013). Mittlerweile sind mehrere Revisionen bei dem Bundesarbeitsgericht anhängig (3 von unserer Kanzlei). Ein Termin zur Verhandlung wurde von dem BAG noch nicht bestimmt. Wir haben bislang eine Revisionsbegründung eingereicht. Dabei rekurrieren wir insbesondere auf die Ansätze der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München. Die 10. Kammer des LAG (Vorsitzender Richter Herr Haarpaintner) erachtet in seinem von uns angestrengten Urteil vom 28.8.2013 den Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETV) als unwirksam. Aus Sicht 10. Kammer sind die Regelungen des ETV wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) unwirksam. Interessanterweise sieht die 10. Kammer nicht nur die negative Koalitionsfreiheit (also die Freiheit der IG Metall fern zu bleiben) als verletzt an, sondern auch die positive Koalitionsfreiheit (die Berechtigung der nach dem 23.3.2012 der IG Metall Beigetretenen, mit Beitritt zur IG Metall alle Leistungen der laufenden einschlägigen Tarifverträge zu erhalten, also auch die höheren Leistungenaus dem ETV) als verletzt an. Die gegen die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Grundgesetz verstoßende Regelungen in § 1 Abs. 2 ETV, § 2 und § 3 ETV führten, so die 10. Kammer des LAG, zu einer Unwirksamkeit des ETV insgesamt, da der Tarifvertrag ohne die unwirksamen Regelungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt. Der Ansatz der 10. Kammer zu Ende gedacht bedeutet dies, dass auch die IG Metall Mitglieder keinen Anspruch (mehr) auf die Mehrleistungen (10% mehr Lohn in BeE und EUR 10.000,00 mehr Abfindung) des ETV haben. Soweit keine Bestandsschutzkriterien und Vertrauensschutzaspekte eingreifen bestünde also ein Rückforderungsanspruch von NSN gegen die IG Metall Mitglieder aus sog. Bereicherungsrecht (§ 812 I 1 BGB Leistungskondiktion). Hier könnten IG Metall Mitglieder etwaig einwenden die Mehrleistungen bereits verbraucht zu haben (sog. Entreicherung). Dieser Einwand setzt jedoch gem. § 819 I BGB voraus, dass ihnen nicht bekannt war, dass der ETV "mit heißen Nadeln gestrickt wurde". Die 10. Kammer hat dem von uns vertreten Kläger gleichwohl die höheren Leistungen ("Anpassung nah oben") nicht zugesprochen. Die 10. Kammer argumentiert wie folgt: Eine Anpassung nach oben ist anzuerkennen, wenn andernfalls wegen der bereit auf Basis des unwirksamen Tarifvertrages – hier ETV – erfolgten Zahlungen an einen überwiegenden Teil der Belegschaft eine Ungleichbehandlung eintritt, die nicht mehr auszugleichen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die unzulässigen Zahlungen weit gehend erbracht hat und diese beispielsweise aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr zurückgeholt werden können. Dies ist vorliegend im August 2013 noch nicht anzunehmen, da die Transfergesellschaft bis 30.04.2014 bestehen soll und nach wie vor monatliche Leistungen erbringt. Inwieweit die bisher erbrachten monatlichen Leistungen den begünstigten Gewerkschaftsmitgliedern verbleiben, sei aus dem Vorbringen der Parteien nicht zu entnehmen. Außerdem seien die Abfindungszahlungen grundsätzlich erst mit Ausscheiden aus der Transfergesellschaft fällig. Dies soll mit Ausnahme bei den genannten „Sprinter-Fällen“ grundsätzlich am 30.04.2014 der Fall sein. Soweit der Kläger in der Kammerverhandlung am 28.08.2013 zwei Arbeitnehmer benannt habe, die vorzeitig bereits die Abfindung erhalten haben, könne dies zu seinen Gunsten als wahr unterstellt werden. Aber allein die Zahlung an zwei Kollegen bzw. einen geringen Teil der Belegschaft – unter 50 % – sei aus Sicht der Kammer für einen Anspruch auf Gleichbehandlung bzw. “Angleichung nach oben“ nicht ausreichend genug. Der Ansatz der 10. Kammer einmal zu Ende gedacht bedeutet dies, dass ab 1.5.2014 ein Anspruch auf Anpassung nach oben besteht, d.h. ein Anspruch auf monatlich 10% mehr Lohn und EUR 10.000,00 mehr Abfindung. Denn dann wird zwingenderweise die o.g. 50% Schwelle überschritten sein. Die Transfergesellschaft endet zum 30.4.2014. Das BAG wird vor dem 1.5.2014 die anhängigen Revisionen nicht verhandeln. Unterstellt man, dass das BAG die Position der 10. Kammer des LAG übernimmt, so wären unsere Klagen auf Gleichbehandlung erfolgreich. Wir empfehlen weiterhin nicht organisierten NSN BeE Mitgliedern die Klage auf Ungleichbehandlung geltend zu machen. Sollte das BAG unseren Klagen Recht geben ist nämlich damit zu rechnen, das NSN nur denjenigen Mitarbeitern die höheren Leistungen zukommen lässt, die eine laufenden Klage vorweisen können.
Anonymous User hat geschrieben:300 gewonnene Prozesse bedeutet sicher nicht, dass die Firma alles falsch gemacht hat.
300 geführte Prozesse werte ich als starkes Indiz, dass die Firma wohl etwas falsch gemacht hat.
-------------- ganz so ist es wohl nicht ------------------------- Quelle: http://www.kuendigung-arbeitsrecht.com/nsn-prozesslage-dezember-2013/ NSN Prozesslage Dezember 2013 Wir berichten von dem Verfahrensstand der Klagen gegen NSN (Stand Dezember 2013). Mittlerweile sind mehrere Revisionen bei dem Bundesarbeitsgericht anhängig (3 von unserer Kanzlei). Ein Termin zur Verhandlung wurde von dem BAG noch nicht bestimmt. Wir haben bislang eine Revisionsbegründung eingereicht. Dabei rekurrieren wir insbesondere auf die Ansätze der 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts München. Die 10. Kammer des LAG (Vorsitzender Richter Herr Haarpaintner) erachtet in seinem von uns angestrengten Urteil vom 28.8.2013 den Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag (ETV) als unwirksam. Aus Sicht 10. Kammer sind die Regelungen des ETV wegen Verstoß gegen Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG) unwirksam. Interessanterweise sieht die 10. Kammer nicht nur die negative Koalitionsfreiheit (also die Freiheit der IG Metall fern zu bleiben) als verletzt an, sondern auch die positive Koalitionsfreiheit (die Berechtigung der nach dem 23.3.2012 der IG Metall Beigetretenen, mit Beitritt zur IG Metall alle Leistungen der laufenden einschlägigen Tarifverträge zu erhalten, also auch die höheren Leistungenaus dem ETV) als verletzt an. Die gegen die Koalitionsfreiheit des Art. 9 Grundgesetz verstoßende Regelungen in § 1 Abs. 2 ETV, § 2 und § 3 ETV führten, so die 10. Kammer des LAG, zu einer Unwirksamkeit des ETV insgesamt, da der Tarifvertrag ohne die unwirksamen Regelungen keine sinnvolle und in sich geschlossene Regelung mehr darstellt. Der Ansatz der 10. Kammer zu Ende gedacht bedeutet dies, dass auch die IG Metall Mitglieder keinen Anspruch (mehr) auf die Mehrleistungen (10% mehr Lohn in BeE und EUR 10.000,00 mehr Abfindung) des ETV haben. Soweit keine Bestandsschutzkriterien und Vertrauensschutzaspekte eingreifen bestünde also ein Rückforderungsanspruch von NSN gegen die IG Metall Mitglieder aus sog. Bereicherungsrecht (§ 812 I 1 BGB Leistungskondiktion). Hier könnten IG Metall Mitglieder etwaig einwenden die Mehrleistungen bereits verbraucht zu haben (sog. Entreicherung). Dieser Einwand setzt jedoch gem. § 819 I BGB voraus, dass ihnen nicht bekannt war, dass der ETV "mit heißen Nadeln gestrickt wurde". Die 10. Kammer hat dem von uns vertreten Kläger gleichwohl die höheren Leistungen ("Anpassung nah oben") nicht zugesprochen. Die 10. Kammer argumentiert wie folgt: Eine Anpassung nach oben ist anzuerkennen, wenn andernfalls wegen der bereit auf Basis des unwirksamen Tarifvertrages – hier ETV – erfolgten Zahlungen an einen überwiegenden Teil der Belegschaft eine Ungleichbehandlung eintritt, die nicht mehr auszugleichen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Arbeitgeber die unzulässigen Zahlungen weit gehend erbracht hat und diese beispielsweise aus Vertrauensschutzgründen nicht mehr zurückgeholt werden können. Dies ist vorliegend im August 2013 noch nicht anzunehmen, da die Transfergesellschaft bis 30.04.2014 bestehen soll und nach wie vor monatliche Leistungen erbringt. Inwieweit die bisher erbrachten monatlichen Leistungen den begünstigten Gewerkschaftsmitgliedern verbleiben, sei aus dem Vorbringen der Parteien nicht zu entnehmen. Außerdem seien die Abfindungszahlungen grundsätzlich erst mit Ausscheiden aus der Transfergesellschaft fällig. Dies soll mit Ausnahme bei den genannten „Sprinter-Fällen“ grundsätzlich am 30.04.2014 der Fall sein. Soweit der Kläger in der Kammerverhandlung am 28.08.2013 zwei Arbeitnehmer benannt habe, die vorzeitig bereits die Abfindung erhalten haben, könne dies zu seinen Gunsten als wahr unterstellt werden. Aber allein die Zahlung an zwei Kollegen bzw. einen geringen Teil der Belegschaft – unter 50 % – sei aus Sicht der Kammer für einen Anspruch auf Gleichbehandlung bzw. “Angleichung nach oben“ nicht ausreichend genug. Der Ansatz der 10. Kammer einmal zu Ende gedacht bedeutet dies, dass ab 1.5.2014 ein Anspruch auf Anpassung nach oben besteht, d.h. ein Anspruch auf monatlich 10% mehr Lohn und EUR 10.000,00 mehr Abfindung. Denn dann wird zwingenderweise die o.g. 50% Schwelle überschritten sein. Die Transfergesellschaft endet zum 30.4.2014. Das BAG wird vor dem 1.5.2014 die anhängigen Revisionen nicht verhandeln. Unterstellt man, dass das BAG die Position der 10. Kammer des LAG übernimmt, so wären unsere Klagen auf Gleichbehandlung erfolgreich. Wir empfehlen weiterhin nicht organisierten NSN BeE Mitgliedern die Klage auf Ungleichbehandlung geltend zu machen. Sollte das BAG unseren Klagen Recht geben ist nämlich damit zu rechnen, das NSN nur denjenigen Mitarbeitern die höheren Leistungen zukommen lässt, die eine laufenden Klage vorweisen können.
All das würde heissen, wir müssen zukünftig Mitglied der IGM sein um eine gerechte Bezahlung zu bekommen.
Wollen wir das?
Funktionäre die lügen (Gruß an M.L.), Funktionäre, die auf unsere Kosten erster Klasse fliegen .....
Wenn das in Ordnung sein soll, dann ist der Staat sterbenskrank und weg mit ihm!
Wollen wir das?
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Wenn das in Ordnung sein soll, dann ist der Staat sterbenskrank und weg mit ihm!
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