Vorsicht bei der Anwaltswahl in München
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
14.01.2014 12:46
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denn sonst kann es einem passieren, das man nach einem Erstberatungsgespräch bei einem Anwalt nicht nur weiterhin Probleme mit seinem Arbeitgeber, sondern auch zusätzlich noch Probleme mit seinem Anwalt hat!
Denn der Anwalt könnte der Meinung sein, das er für die etwas über eine Stunde dauernde Erstberatung über 1600 Euro berechnen darf:
http://bit.ly/1aWuzfj
Bestärkt mich in meiner Meinung zu Anwälten. Finde ich schon zumindest gebührentechnisch äußerst kreativ das Thema "Probleme mit dem AG" in so viele Unterthemen wie möglich aufzusplitten, damit man seinen Gewinn maximieren kann. Gut wäre solche Typen mal beim Namen zu nennen, damit man die blacklisten kann. Auf jeden Fall Danke für den Hinweis: da weiß ich zumindest, worauf ich achten muß, sollte ich mich doch mal in die Fänge solcher Leute begeben müssen.
Anonymous User hat geschrieben:
Je nach dem; Woher soll die Versicherung wissen, was der Anwalt wirklich für dich erledigt hat? Ich denke, die Versicherung zahlt einfach direkt an den Anwalt, und gut ist.
Noch besser: Rechtsschutzversicherung abschliessen. Die zahlt dann oder streitet sich. Als Mandant ist man jedenfalls aussen vor.
Je nach dem; Woher soll die Versicherung wissen, was der Anwalt wirklich für dich erledigt hat? Ich denke, die Versicherung zahlt einfach direkt an den Anwalt, und gut ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Was ist daran gut? Die Versicherung wird vielleicht einfach zahlen (weil für die 1600 Euro Peanuts sind); Wenn aber viele Anwälte so verfahren, werden die Versichrungsgebühren erhöht und wir zahlen das dann alle!
Anonymous User hat geschrieben:Noch besser: Rechtsschutzversicherung abschliessen. Die zahlt dann oder streitet sich. Als Mandant ist man jedenfalls aussen vor.
Je nach dem; Woher soll die Versicherung wissen, was der Anwalt wirklich für dich erledigt hat? Ich denke, die Versicherung zahlt einfach direkt an den Anwalt, und gut ist.
Was ist daran gut? Die Versicherung wird vielleicht einfach zahlen (weil für die 1600 Euro Peanuts sind); Wenn aber viele Anwälte so verfahren, werden die Versichrungsgebühren erhöht und wir zahlen das dann alle!
Schlimm ist (wie mir mehrfach passiert) wenn man an einen Anwalt gerät, der "zu faul" ist, die Deckungszusage von der Versicherung einzuholen. Da darf man dann dessen Arbeit machen mit dem (tollen?) Ergebnis, dass bei Deckungszusage der Anwalt plötzlich mit einem doppelt so hohen Gebührensatz abrechnet.
Anonymous User hat geschrieben:
Jetzt hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Die meinen, für etwa eine Stunde Erstberatung wären 900 Euro gerechtfertigt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566&start;=30
Also Vorsicht bei der Wahl seines Rechtsanwalts, besonders in München falls es um Arbeitsrecht geht!
Anonymous User hat geschrieben:... Gut wäre solche Typen mal beim Namen zu nennen, damit man die blacklisten kann. ...
Einfach mal bei der Rechtsanwaltskammer in München nachfragen!
Jetzt hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Die meinen, für etwa eine Stunde Erstberatung wären 900 Euro gerechtfertigt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566&start;=30
Also Vorsicht bei der Wahl seines Rechtsanwalts, besonders in München falls es um Arbeitsrecht geht!
Anonymous User hat geschrieben:
Da stimmte wohl an dem Link etwas nicht, der müsste funktionieren:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:... Gut wäre solche Typen mal beim Namen zu nennen, damit man die blacklisten kann. ...
Einfach mal bei der Rechtsanwaltskammer in München nachfragen!
Jetzt hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Die meinen, für etwa eine Stunde Erstberatung wären 900 Euro gerechtfertigt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566&start;=30
Also Vorsicht bei der Wahl seines Rechtsanwalts, besonders in München falls es um Arbeitsrecht geht!
Da stimmte wohl an dem Link etwas nicht, der müsste funktionieren:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566
Anonymous User hat geschrieben:
Funktioniert auch nicht; die Forensoftware bastelt immer noch ein Semikolon hinein.
Der Link im ersten Beitrag ganz oben funktioniert aber.
Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:Anonymous User hat geschrieben:... Gut wäre solche Typen mal beim Namen zu nennen, damit man die blacklisten kann. ...
Einfach mal bei der Rechtsanwaltskammer in München nachfragen!
Jetzt hat die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Die meinen, für etwa eine Stunde Erstberatung wären 900 Euro gerechtfertigt:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566&start;=30
Also Vorsicht bei der Wahl seines Rechtsanwalts, besonders in München falls es um Arbeitsrecht geht!
Da stimmte wohl an dem Link etwas nicht, der müsste funktionieren:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4&t;=242566
Funktioniert auch nicht; die Forensoftware bastelt immer noch ein Semikolon hinein.
Der Link im ersten Beitrag ganz oben funktioniert aber.
Der Kluge Mensch fragt vor der Vereinbarung eines Termins nach. Was der Inhalt selbigen ist, was es kostet, ob man einen Festpreis macht, oder eben ob das Beratungsgespräch bei einer Mandatierung mit verrechnet wird. (pg) KBilliger kann man das mit einer Rechtsschutzversicherung haben, oder bei Arbeitsrecht mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft...
Anonymous User hat geschrieben:
Dazu kommt:
Wenn ich mich richtig erinnere, entscheiden auch die Funktionäre der IGM (angenommen man nimmt deren Rechtsschutz als IGM-Mitglied in Anspruch), ob auch in höheren Instanzen noch geklagt wird oder nicht (also Landes- oder Bundes-Arbeitsgericht). Und wessen Interessen diese Funktionäre vertreten .... Also wenn schon Rechtsschutz, dann privat, dann entscheidet man selbst!
"...oder bei Arbeitsrecht mit einer Gewerkschaftsmitgliedschaft...": Tjaja, dann aber eben ohne freie Anwaltswahl und nur bei den festangestellten DGB-Anwälten, und das sind nicht immer die besten.
Dazu kommt:
Wenn ich mich richtig erinnere, entscheiden auch die Funktionäre der IGM (angenommen man nimmt deren Rechtsschutz als IGM-Mitglied in Anspruch), ob auch in höheren Instanzen noch geklagt wird oder nicht (also Landes- oder Bundes-Arbeitsgericht). Und wessen Interessen diese Funktionäre vertreten .... Also wenn schon Rechtsschutz, dann privat, dann entscheidet man selbst!
Ihr redet einen ziemlichen Müll hier. auch eine private Rechtsschutzversicherung nimmt sich heraus den Sachverhalt und somit die Erfolgschancen zu prüfen bevor man klagt, egal auf welcher Ebene übrigens.
Also nix mit selbst entscheiden!
Die Einlassungen hier in diesem Forum im Allgemeinen spiegeln echt gut das Niveau der Leute wieder, ich schaue immer wieder gerne hier rein wenn ich mal seichte Unterhaltung lesen will.
Tja es ist halt wie so oft im Leben. Realität und die "Gefühlte" Realität können doch meist ganz anders sein. Es ist in letzter Zeit ziemlich ruhig hier geworden. Die Menschen sind halt mit Existemzsicherung oder anderem sinnvollerem beschäftigt.
Das Forum soll jedoch dem Austausch, zum Zweck der Hilfe zur Selbsthilfe dienen und nicht der Unterhaltung, da gibt es sicherlich besseres...
Gruß ich
Läge der Gewerkschaftsbeitrag bei einem Promille statt einem Prozent des Brutto-Einkommens, wäre das für mich schon eine Überlegung wert. So würde ich aber für die Gewerkschaft mehr als zwanzig mal so viel zahlen wie für privaten Arbeitsrechtsschutz. Legt man diese Summe stattdessen z.B. in einen guten Fonds wie den Arero an, dann kommt über die Jahre ein ganz schönes Sümmchen zusammen.
Anonymous User hat geschrieben:
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Die IGM-Satzung sagt bzgl. der Rechtsschutzversicherung:
"Rechtsschutz kann dem Mitglied ... gewährt werden ..."
"Über die Gewährung von Rechtsschutz für die zweite und dritte Instanz entscheidet in der Regel der Vorstand"
Von wessen Gnade in der IGM genau es abhängt, ob überhaupt Rechtsschutz gewährt wird, habe ich nicht gefunden.Aber was juristisch diese "kann"-Bedingung bedeutet, kann sich wohl jeder selbst ausmalen.
In der 2ten und 3ten Instanz hängt es aber "in der Regel" von der Gnade des Vorstands ab, also nichts wegen Beurteilung auf Erfolgschancen wie in der Privatversicherung.
Und so einen Schrott noch Versicherung zu nennen halte ich für eine Frechheit!
Ihr redet einen ziemlichen Müll hier. auch eine private Rechtsschutzversicherung nimmt sich heraus den Sachverhalt und somit die Erfolgschancen zu prüfen bevor man klagt, egal auf welcher Ebene übrigens.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Die IGM-Satzung sagt bzgl. der Rechtsschutzversicherung:
"Rechtsschutz kann dem Mitglied ... gewährt werden ..."
"Über die Gewährung von Rechtsschutz für die zweite und dritte Instanz entscheidet in der Regel der Vorstand"
Von wessen Gnade in der IGM genau es abhängt, ob überhaupt Rechtsschutz gewährt wird, habe ich nicht gefunden.Aber was juristisch diese "kann"-Bedingung bedeutet, kann sich wohl jeder selbst ausmalen.
In der 2ten und 3ten Instanz hängt es aber "in der Regel" von der Gnade des Vorstands ab, also nichts wegen Beurteilung auf Erfolgschancen wie in der Privatversicherung.
Und so einen Schrott noch Versicherung zu nennen halte ich für eine Frechheit!
Anonymous User hat geschrieben:
Seltsam, wie schnell IGM-Fanatiker ruhig sind, wenn jemand mit Fakten argumentiert!
Anonymous User hat geschrieben:Ihr redet einen ziemlichen Müll hier. auch eine private Rechtsschutzversicherung nimmt sich heraus den Sachverhalt und somit die Erfolgschancen zu prüfen bevor man klagt, egal auf welcher Ebene übrigens.
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Die IGM-Satzung sagt bzgl. der Rechtsschutzversicherung:
"Rechtsschutz kann dem Mitglied ... gewährt werden ..."
"Über die Gewährung von Rechtsschutz für die zweite und dritte Instanz entscheidet in der Regel der Vorstand"
Von wessen Gnade in der IGM genau es abhängt, ob überhaupt Rechtsschutz gewährt wird, habe ich nicht gefunden.Aber was juristisch diese "kann"-Bedingung bedeutet, kann sich wohl jeder selbst ausmalen.
In der 2ten und 3ten Instanz hängt es aber "in der Regel" von der Gnade des Vorstands ab, also nichts wegen Beurteilung auf Erfolgschancen wie in der Privatversicherung.
Und so einen Schrott noch Versicherung zu nennen halte ich für eine Frechheit!
Seltsam, wie schnell IGM-Fanatiker ruhig sind, wenn jemand mit Fakten argumentiert!
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