Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in den Ruhestand schicken
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
12.10.2015 14:46
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Jobcenter dürfen Hartz-IV-Empfänger vorzeitig in den Ruhestand schicken
Abgeschickt von Anonymous User am 19.August 2015 19:25@19:25 - ist wohl ein Fall für das BVG - hier werden 2 Bereiche vom Gericht vermischt: a) Rentenantrag durch Behörde - also Zwangsverrentung und b) Leistungsentzug wegen anderer Einnahmequellen. - a) hier liegt ein Eingriff in das Individualrecht vor - wie jemand sein Leben und womit gestaltet obliegt nicht dem Staat, solange er keine Leistung verlangt - gibt genügend Berber, die im Winter erfrieren etc. b) das Amt könnte entsprechend die Leistung (Hartz4 verweigern) dann bleibt er Arbeitslos ohne Leistungsbezug und kann Vermittlungsaktivitäten vom Amt verlangen. - Hoffe, da geht die Chose zum BVG und EUGH. Deutsche Richter sind da schon öfters auf die Nase gefallen.
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