NSN Entgeltnachweis 08/2014 - Abfindung ?
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
30.08.2014 20:08
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Anonymous User hat geschrieben:
--> Zusatz, bevor die alte Diskussion nochmals anfängt - lt. Auskunft IGM mit bestager-itk, ist die Zusatzabfindung unschädlich für die 1/5tel Regelung, falls die Abfindung bereits 2012 genommen wurde (erst ab 50% soll es Probleme gelten)
Sagt mal interessiert Ihr Euch für gar nichts was wichtig ist?
Das war doch Teil des Deals zwischen IGM und NSN TG dass alle die die noch da sind nochmals Geld kriegen das mit der Augustabrechnung ausgezahlt wird.
Das ist jetzt passiert.
--> Zusatz, bevor die alte Diskussion nochmals anfängt - lt. Auskunft IGM mit bestager-itk, ist die Zusatzabfindung unschädlich für die 1/5tel Regelung, falls die Abfindung bereits 2012 genommen wurde (erst ab 50% soll es Probleme gelten)
Anonymous User hat geschrieben:
... und die Fünftelregelung verpufft "wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem “Spitzensteuersatz” und können keinen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten."
http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html
Anonymous User hat geschrieben:Sagt mal interessiert Ihr Euch für gar nichts was wichtig ist?
Das war doch Teil des Deals zwischen IGM und NSN TG dass alle die die noch da sind nochmals Geld kriegen das mit der Augustabrechnung ausgezahlt wird.
Das ist jetzt passiert.
--> Zusatz, bevor die alte Diskussion nochmals anfängt - lt. Auskunft IGM mit bestager-itk, ist die Zusatzabfindung unschädlich für die 1/5tel Regelung, falls die Abfindung bereits 2012 genommen wurde (erst ab 50% soll es Probleme gelten)
... und die Fünftelregelung verpufft "wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen bisher größer als 52.882 EUR (Ledige) oder 105.764 EUR (Verheiratete) war, unterlagen Sie bereits dem “Spitzensteuersatz” und können keinen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten."
http://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-funftelregelung.html
Laut IGM Info PowerPoint vom 02.04.2014 sollte die 2. Abfindungszahlung unter dem Label: „Sonstige Einnahme“ ausgewiesen werden. Warum steht da nun auf dem Lohnzettel das Wort "Abfindung" ? Das wird bestimmt noch ein ganz schöner Tanz mit dem Finanzamt, sofern man die 1/5 Regel zur Anwendung bringen möchte... Aber was soll´s. Das macht etliche tausend Euro aus und wenn ich mich nicht darum kümmere, dann landet das Geld nicht in meinem Sparschwein, sondern im Staatssäckel...
Auf Basis von Ploneboard