Klage Brutto / Netto Berechnung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.08.2012 13:14
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Anonymous User hat geschrieben:
Ich denke diese unsäglichen Diskussionen wären alle nicht entstanden, wenn seitens NSN mit dem 1. Gehaltszettel eine Erklärung anhand eines Musters wie sich was berechnet beigelegt worden wäre! NSN hat sich die allgemeine Verwirrung und Stimmungsmache selbst zuzuschreiben! Bei soviel Desinteresse an ehemaligen, tlws. längjährigen, guten MA's braucht sich keiner Wundern, wenn man 'zurückbeisst'!Da stimme ich dir voll zu, NSN hat weder Stil noch Format. Möglicherweise hat NSN auch deshalb keine Erklärung beigelegt, weil sie wissen, dass sie den Vertrag etwas gedehnt auslegen.
Liebe Ling Uaan,
ich habe gefragt, sowohl meinen Betreuer bei Placement (hier war die Grenze garso bei 54) als auch meinen Betreuer bei der Agentur und beide haben die gleiche Aussage = 0.
Der Betreuer von der Agentur meinte mitleidig .... dann sehen wir uns wieder in 4 Monaten .....
Also lügst du mit solchen Aussagen:
Ach ja, die Vermittlungsrate der über 55 Jährigen ist 0!? Das ist falsch, die Quote liegt bei der Mch H beE von 2009 knapp über 10%, das ist zwar grottenschlecht aber eben nicht 0 wie behauptet. Und das das auch noch von der Agentur und Placement bestätigt sei ist eine dreiste Lüge!
Lass mal Placement eine offizielle Aussage dazu machen - oder ich bezeichne dich den Rest deines Lebens als Lügnerin
Der Betreuer von der Agentur meinte mitleidig .... dann sehen wir uns wieder in 4 Monaten .....
Also lügst du mit solchen Aussagen:
Ach ja, die Vermittlungsrate der über 55 Jährigen ist 0!? Das ist falsch, die Quote liegt bei der Mch H beE von 2009 knapp über 10%, das ist zwar grottenschlecht aber eben nicht 0 wie behauptet. Und das das auch noch von der Agentur und Placement bestätigt sei ist eine dreiste Lüge!
Lass mal Placement eine offizielle Aussage dazu machen - oder ich bezeichne dich den Rest deines Lebens als Lügnerin
Hallo,
zu 3. habe ich nun die Rechnung für mich gemacht.
Altes Brutto (z.B. Feb./12): Brutto 5634,86 EUR
aktuell beE: z.B. 07/12: Gesamtbrutto: 3391,02 EUR . Keine Krankheit, kein Urlaub. Gesetzliches Netto: 3385,57 EUR.
Zur Rechnung: Brutto 5634,86 *13,5 /12 *0,8= 5071,37EUR.
Wo liegt nun der Fehler?
Gesamtbrutto (aus Entgeltnachweis)3391,02EUR ist nicht gleich dem berechneten Brutto von 5071,37EUR.
Das ist alles leider nicht nachvollziehbar!!!
Wer hat sich nun verrechnet? Gruß --------------------------------------------------------------------------------------
Anonymous User hat geschrieben:
zu 3. habe ich nun die Rechnung für mich gemacht.
Altes Brutto (z.B. Feb./12): Brutto 5634,86 EUR
aktuell beE: z.B. 07/12: Gesamtbrutto: 3391,02 EUR . Keine Krankheit, kein Urlaub. Gesetzliches Netto: 3385,57 EUR.
Zur Rechnung: Brutto 5634,86 *13,5 /12 *0,8= 5071,37EUR.
Wo liegt nun der Fehler?
Gesamtbrutto (aus Entgeltnachweis)3391,02EUR ist nicht gleich dem berechneten Brutto von 5071,37EUR.
Das ist alles leider nicht nachvollziehbar!!!
Wer hat sich nun verrechnet? Gruß --------------------------------------------------------------------------------------
Anonymous User hat geschrieben:
Liebe Leute,
1. Netto interessiert überhaupt nicht (steht nicht im Vertrag, ist von individuellen Sachverhalten abhängig usw.
2. Auf dem Entgeltnachweis gibt es eine Zeile "/101 Gesamtbrutto". Der Betrag dort ist genau die Summe aus den darüber stehenden Zeilen "/64B KuG St+SV auf /64A", "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung". Wenn im betreffenden Monat noch Feier- u./o. Urlaubstage waren, werden auch noch die Beträge der Zeilen "05B4 AG-Aufwand lfd. Netto SV" und "1000 Gehalt" in das "/101 Gesamtbrutto" hineinaddiert.
3. Der Betrag in Zeile "/101 Gesamtbrutto" ist genau das, was im 3-seitigen Vertrag als "BruttoMonatsEinkommen" bezeichnet ist.
Wenn bei Euch in "/101 Gesamtbrutto" genau 70% bzw. 80% vom 13,5/12-fachen Eures früheren Bruttogehaltes steht, dann hat NSN richtig gerechnet, Ihr könnt glücklich sein und braucht keinen Anwalt zu bemühen.
Wenn dort aber ein geringerer Betrag steht u./o. dieser auch noch von Monat zu Monat variiert, dann hat NSN falsch gerechnet, Ihr solltet Euch besch... fühlen und könnt - wenn es Euch stört - einen Anwalt beauftragen (bei IGM-Mitgliedern ist zu erwarten, das der IGM-Rechtsschutz Euch bei einer Klage unterstützt, weil ja das was IGM mit NSN ausgehandelt hat, von NSN nicht erfüllt wird!).
Nochmal, bitte nicht über irgendwelche Nettobeträge diskutieren. Das ist vertane Zeit, weil dazu in den Verträgen der beE 2012 (wohl im Unterschied zu der 2009er beE) nichts ausgesagt wird.
Und noch ein wichtiges Detail: In das "/101 Gesamtbrutto" wird auch das "KuG Zuschuss (Netto)" und "KuG Leistung" mit hineinaddiert. Damit ist klar (und das ist auch korrekt), dass diese beiden Anteile Bruttozahlungen darstellen! Ob hier dann das Finanzamt beim Jahressteuerbescheid Brutto=Netto oder Progressionsvorbehalt oder was auch immer rechnet, ist zum Zeitpunkt der Zahlung des beE-Gehaltes irrelevant.
Jede monatliche Steuerabführung durch den Arbeitgeber stellt sowieso nur eine Abschlagszahlung auf die gesamte, per Jahressteuerbescheid festgesetzte Steuerschuld dar. Und darauf bezieht sich wohl auch der Abschn. C Pkt. 1.1 des 3-Seitigen Vertrages: Wenn im Rahmen der Jahressteuererklärung Nachzahlungsverpflichtungen an das Finanzamt entstehen, dann erstattet NSN das natürlich NICHT. Diese Klausel bedeutet aber keinesfalls, dass NSN das Brutto vertragsbrüchig berechnen dürfte, sondern bedeutet nur, dass selbst bei vertragsgemäßer Bruttozahlung, später eine Steuernachzahlung passieren kann, für die NSN nicht zuständig ist.
Wichtig ist nur, dass in jedem Monat den man in der beE ist das korrekte "/101 Gesamtbrutto" ausgewiesen ist.
Anonymous User hat geschrieben:
Es kommt ja regelmäßig ein Bericht der beE - alle 3 oder 6 Monate. Und da steht das so drinnen - ergo die "offizielle Aussage von Placement". Wenn Du es mir nicht glauben willst, dann lass es Dir doch von einem Mitglied des Mch H beE Beirates, einem der NCI Größen, dem Meister (bt) auf einem der nächsten NCI Stammtische zeigen.
Liebe Ling Uaan, ich habe gefragt, sowohl meinen Betreuer bei Placement (hier war die Grenze garso bei 54) als auch meinen Betreuer bei der Agentur und beide haben die gleiche Aussage = 0.
Der Betreuer von der Agentur meinte mitleidig .... dann sehen wir uns wieder in 4 Monaten .....
Also lügst du mit solchen Aussagen:
Ach ja, die Vermittlungsrate der über 55 Jährigen ist 0!? Das ist falsch, die Quote liegt bei der Mch H beE von 2009 knapp über 10%, das ist zwar grottenschlecht aber eben nicht 0 wie behauptet. Und das das auch noch von der Agentur und Placement bestätigt sei ist eine dreiste Lüge!
Lass mal Placement eine offizielle Aussage dazu machen - oder ich bezeichne dich den Rest deines Lebens als Lügnerin
Es kommt ja regelmäßig ein Bericht der beE - alle 3 oder 6 Monate. Und da steht das so drinnen - ergo die "offizielle Aussage von Placement". Wenn Du es mir nicht glauben willst, dann lass es Dir doch von einem Mitglied des Mch H beE Beirates, einem der NCI Größen, dem Meister (bt) auf einem der nächsten NCI Stammtische zeigen.
@Freitag 19:48:
Zu "Gesamtbrutto (aus Entgeltnachweis)3391,02EUR ist nicht gleich dem berechneten Brutto von 5071,37EUR. Das ist alles leider nicht nachvollziehbar!!!"
Der Grund für die Differenz ist ganz einfach: NSN hält sich eben nicht an den 3-Seitigen Vertrag. Deshalb diskutieren wir hier doch die ganz Sch...
Zu "Gesamtbrutto (aus Entgeltnachweis)3391,02EUR ist nicht gleich dem berechneten Brutto von 5071,37EUR. Das ist alles leider nicht nachvollziehbar!!!"
Der Grund für die Differenz ist ganz einfach: NSN hält sich eben nicht an den 3-Seitigen Vertrag. Deshalb diskutieren wir hier doch die ganz Sch...
Hallo Kollegen,
es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshlab hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht.
Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion
Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
berechnet.
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht
- "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€.
Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu!
Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen!
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerkl. 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro) von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt.
Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann.
es gibt ja immer wieder Kommentare, dass der Progressionsvorbehalt und die resultierende Steuernachzahlung doch so gering wäre. Deshlab hier mal zwei leicht abstrahierte Beispielrechnungen, wie das bei einem ehemaligen AT-Surfer mit ca. 7000€ d.h. jetzt einem NSN TG Bruttogehalt von 6300€ (die jedoch von NSN vertragsbrüchig während KuG nicht gezahlt werden) aussieht.
Annahmen sind noch: Steuerklasse 3, 1 Kinderfreibetrag, keine Religion
Die monatl. Steuerabschlagszahlungen durch den AG wurden in der Tabelle unten mit
"http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp"
berechnet.
Zahlungen NSN/NSN TG | KuG | monatl. Steuer lt. Brutto-Netto-Rechner | monatl. Soli | lfd. Steuerbrutto | Erläuterung | ||||
Jan 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 7000 | |||||
Feb 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 14000 | |||||
Mrz 12 | 9000 | 2128,00 | 104,26 | 23000 | Brutto + Jahreszahlung o.ä. | ||||
Apr 12 | 7000 | 1371,00 | 64,38 | 30000 | |||||
Mai 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 32000 | ||||
Jun 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 34000 | ||||
Jul 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 36000 | ||||
Aug 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 38000 | ||||
Sep 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 40000 | ||||
Okt 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 42000 | ||||
Nov 12 | 2000 | 2100 | 37,66 | 0,00 | 44000 | ||||
Dez 12 | 6300 | 0 | 1132,00 | 51,86 | 50300 | Annahme: Kein KuG in Dez., weil AN gesamten Urlaub in Dez. nimmt | |||
JahresSummen | 50300 | 14700 | 7636,62 | 349,26 | |||||
Anmerkungen:
- KuG ist hier ein Mittlerer KuG-Wert; real schwankt er etwas von Monat zu Monat wegen unterschiedlicher Zahl an Feiertagen pro Monat
- "Zahlungen NSN TG" ist ein gerundeter mittlerer Wert, der recht gut der vertragsbrüchigen NSN-Berechnungsmethode entspricht
- "monatl. Steuer" wurde mit "http://www.focus.de/finanzen/steuern/gehaltsplaner/brutto-netto-rechner-was-2012-vom-gehalt-uebrig-bleibt_aid_28104.html" berechnet
Mit den 50300€ als "zuversteuerndes Einkommen" und 14700€ als dem "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistungen" geht man in den Progressionsvorbehaltsrechner "http://www.finanzamt.bayern.de/service/berechnungsprogramme/progressionsvorbehalt/rechner.asp". Damit ergibt sich "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 50300€)" von 10067€.
Die Differenz zwischen 10067€ (Forderung des Finanzamtes) und 7636,62€ (der schon vom AG gezahlten Steuerabschläge) ergibt eine Steuernachzahlung von 2430Euro!!! Solinachzahlung kommt auch noch dazu!
Somit werden durch die vertragsbrüchige Methode von NSN von Mai bis November monatlich 350€ zu wenig Steuer durch NSN abgeführt, die wir per Jahressteuerbescheid nachzahlen müssen!
Wenn die Ehefrau/der Ehemann nun auch noch monatlich 4000€ Einkommen haben und Steuerkl. 5 mit 0 Kinderfreibetrag eingetragen haben, so erhält sie/er Bruttolohn i.H.v. 48000€ in 2012, worauf ihr Arbeitgeber bis Ende 2012 insgesamt 12*1151,58 = 13819€ Lohnsteuer abgeführt haben wird. (Ergebnis wieder aus dem Brutto-Netto-Rechner).
Damit ergibt sich für den Progressionsvorbehalt bei "gemeinsamer Veranlagung" ein neues Szenario:
- "zuversteuerndes Einkommen" beider Ehepartner = 98300€
- die "Progressionsvorbehalt unterliegende Ersatzleistung" bleibt bei = 14700€
Der Progressionsvorbehaltsrechner ergibt jetzt eine "Einkommensteuer (=Progressionsteuersatz angewandt auf das zu versteuernde Einkommen von 98300 Euro) von 27256€.
Es wurden schon 7636,62€ (Ehemann) + 13819€ (Ehefrau) = 21456 Euro von den Arbeitgebern abgeführt.
Somit ergibt sich in diesem Fall eine Steuernachzahlung von 5800€ für 2012.
Damit hätte NSN durch die vertragsbrüchige Bruttogehaltsberechnung monatlich ca. 830€ zu wenig an Steuern abgeführt.
Dieser ganze Mist und diese Abhängigkeit von z.B. dem Einkommen des Ehepartners würde nicht existieren, würde NSN sich an den Vertragstext halten und das vertragsgemäße Brutto aus dem 0,8*13,5/12-fachen auf dem Entgeltnachweis ausweisen und daraus korrekt unter Anrechnung von KuG auf dieses Brutto das Nettogehalt ermitteln.
Ich hoffe, dass diese Erläuterung etwas zu Klarheit beiträgt anstatt weiter zu verwirren und helfen, dass jeder den steuerlichen Nachteil durch den NSN-Besch... selber ausrechnen kann.
Anonymous User hat geschrieben:
Das Problem ist, dass es bei manchen keine Aussicht auf einen neuen Job gibt und das sie bis zur Rente alles zusammenkratzen müssen und dann noch Hartz IV zusätzlich beantragen müssen.
Der Vertrag mit Brutto wurde uns aufgedrückt oder anders herum wir wurden damit erpresst als Gnadengeschenk. Jetzt wollen wir uns auch an ihn halten und erwarten dies von NSN auch.
Zusammen mit der Bee-Eintrittsprämie hast du doch 2012 einen deutlich besseren Cashflow als 2011, oder? Wo liegt das Problem? Denk dran, die Sprinterprämie kommt noch dazu.
Das Problem ist, dass es bei manchen keine Aussicht auf einen neuen Job gibt und das sie bis zur Rente alles zusammenkratzen müssen und dann noch Hartz IV zusätzlich beantragen müssen.
Der Vertrag mit Brutto wurde uns aufgedrückt oder anders herum wir wurden damit erpresst als Gnadengeschenk. Jetzt wollen wir uns auch an ihn halten und erwarten dies von NSN auch.
Woher stammen in dem Rechenmodell die 37,66 euro steuern?
Das kann bei 2000 Euro Pseudo Brutto garnicht hinkommen oder ist das bei Dir wirklich so ausgewiesen?
Wenn du das mit Steuerklasse 3 rechnest dann muss du normalerweise sowieso am ende des Jahres was zurückzahlen.
..und warum bist du dann nicht vor BeE in Steuerklasse 4 gewechselt??
Bin erst ab 1.9. BeE darum kann ich es nicht so genau wissen.
Vor der beE noch schnell in Lohnsteuerkl. 4 zu wechseln macht nun gar keine Sinn, ist sogar schädlich.
1. Bleibt das Problem des Progressionsvorbehalts bestehen, wird evtl. nur marginal geringer.
2. Ändert das nichts an der Nichterfüllung des 3-Seitigen Vertrages durch NSN (das ist das Hauptproblem)
3. Falls Du nach der beE in ALG1 fällst, werden Deine ALG1 bezüge deutlich geringer, weil die nur nach den letzten Nettobezügen in der beE berechnet werden. Im 2-ten beE Jahr wird Dein Brutto aber von NSN vermutlich Vertragskonform bezahlt, aber mit Lohnst.kl.4 kriegst du viel weniger Netto. Damit sinkt die Berechnungsbasis für ALG1 und damit auch das ALG1 selber.
1. Bleibt das Problem des Progressionsvorbehalts bestehen, wird evtl. nur marginal geringer.
2. Ändert das nichts an der Nichterfüllung des 3-Seitigen Vertrages durch NSN (das ist das Hauptproblem)
3. Falls Du nach der beE in ALG1 fällst, werden Deine ALG1 bezüge deutlich geringer, weil die nur nach den letzten Nettobezügen in der beE berechnet werden. Im 2-ten beE Jahr wird Dein Brutto aber von NSN vermutlich Vertragskonform bezahlt, aber mit Lohnst.kl.4 kriegst du viel weniger Netto. Damit sinkt die Berechnungsbasis für ALG1 und damit auch das ALG1 selber.
Anonymous User hat geschrieben:
Keine Maulhelden, zuerst wurde ja NSN aufgefordert, die Berechnungsformel offenzulegen / zu ändern und nachdem sich dort nichts getan hat, kommt es nun zur Klage der Anwendung der Bruttorechnung. Die Bruttoberechnung sieht vor, es wird ganz normal das Brutto von den 80% genommen und daraus das Netto berechnet. Das Kug bezieht NSN von der Agentur und es wird praktisch als Netto Anteil in dein Netto eingerechnet. D.h. alle Steuern und Sozialabgaben werden korrekt berechnet.
Nachdem NSN den Forderungen nicht nachgekommen ist, werden aktuell die Klagen eingereicht und es stehen als nächstes Gütetermine vor Gericht an.
Also das Thema ist im Fluß und wir müssen abwarten was die ersten Gütetermine ergeben.
Seit Ende Juli ist dieser Thread nun tot. Gibt es nix Neues? Hat tatsächlich jemand geklagt oder waren das nur Maulhelden?
Keine Maulhelden, zuerst wurde ja NSN aufgefordert, die Berechnungsformel offenzulegen / zu ändern und nachdem sich dort nichts getan hat, kommt es nun zur Klage der Anwendung der Bruttorechnung. Die Bruttoberechnung sieht vor, es wird ganz normal das Brutto von den 80% genommen und daraus das Netto berechnet. Das Kug bezieht NSN von der Agentur und es wird praktisch als Netto Anteil in dein Netto eingerechnet. D.h. alle Steuern und Sozialabgaben werden korrekt berechnet.
Nachdem NSN den Forderungen nicht nachgekommen ist, werden aktuell die Klagen eingereicht und es stehen als nächstes Gütetermine vor Gericht an.
Also das Thema ist im Fluß und wir müssen abwarten was die ersten Gütetermine ergeben.
Anonymous User hat geschrieben:
Seit Ende Juli ist dieser Thread nun tot. Gibt es nix Neues? Hat tatsächlich jemand geklagt oder waren das nur Maulhelden?Die IG Metall München hat ihre Mitglieder darüber informiert, dass sie die Tarifliche Schiedsstelle zum Thema Gehaltsabrechnung anrufen wird. In dieser Tariflichen Schiedsstelle soll geklärt werden, ob die Gehaltsabrechnung in der beE hinsichtlich der Brutto-/Nettoberechnung inhaltlich richtig ist. Da im individuellen beE-Vertrag im Punkt 10 eine Ausschlussfrist von 3 Monaten definiert ist, muss jeder bis spätestens Ende August 2012 eine Geltendmachung an NSN TG schicken, damit er seine Ansprüche für das Mai-Gehalt ggf. nicht verliert. Da zunächst ein tarifliches Schiedsverfahren durch die IG Metall eingeleitet wurde, wird es erst nach der tariflichen Klärung zu Klagen kommen können, falls diese dann noch nötig oder möglich sind.
Anonymous User hat geschrieben: ..........
Da zunächst ein tarifliches Schiedsverfahren durch die IG Metall eingeleitet wurde, wird es erst nach der tariflichen Klärung zu Klagen kommen können, falls diese dann noch nötig oder möglich sind.
<br/ >
Die ersten Klagen wurden bereits eingereicht (wurde hier im Forum berichtet). Ob das Arbeitsgericht den Ausgang des Schiedstellenverfahrens abwarten wird und ob es berücksichtigt wird, muss sich herausstellen. Wäre interessant über Details aus der Schiedstelle schnell was zu erfahren, z.B. die Argumentation der IGM.
Anonymous User hat geschrieben:
Die IG Metall hat uns schon mal verkauft, wollen die es jetzt schon wieder tun?
Man kann etwas nicht zweimal verkaufen, das ist unlogisch.
Das kommt mir so ähnlich vor vor wie: O-Ton "Wenn ich nicht schon aus der IG Metall ausgetreten wäre würde ich jetzt austreten". Alles schon mal dagewesen und damals so unlogisch wie heute.
Wenn du auf der Arbeit genau so 'logisch' gearbeitet hast ...
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:Die IG Metall hat uns schon mal verkauft, wollen die es jetzt schon wieder tun?
Man kann etwas nicht zweimal verkaufen, das ist unlogisch. Das kommt mir so ähnlich vor vor wie: O-Ton "Wenn ich nicht schon aus der IG Metall ausgetreten wäre würde ich jetzt austreten". Alles schon mal dagewesen und damals so unlogisch wie heute. Wenn du auf der Arbeit genau so 'logisch' gearbeitet hast ...
Sehr schöne Spitzfindigkeiten eines IG Metallers. Das Niveau ist wieder auf alles für den Dackel alles für den Hund - respektive BR und IG Metall.
Ich war nie in der IG Metall und ich werde da auch nie eintreten. Dogmatische Organsationen, Seelenverkäufern und
'wir werden keinen Namenslisten zustimmen' Schreier
sind mir zu tiefst zu wider und Lügner allemal.
Ich komme mir aber langsam wie in der DDR vor, nur wer in der Partei ist, ist menschlich und lebenswert - oder so ähnlich.
Und wieder will die IGM einem das individuelle Klagerecht streitig machen!
Genau nach den Lügen ,wir werden keinen Namenslisten zustimmen' und ,Siemens wird Euch bei Stellenausschreibungen bevorzugt behandeln' brauchen wir diese Bande und den Michael Leppek schon gar nicht mehr. Leppek geh lieber wieder frühstücken mit Deinem Freund Joe Käser.
Genau nach den Lügen ,wir werden keinen Namenslisten zustimmen' und ,Siemens wird Euch bei Stellenausschreibungen bevorzugt behandeln' brauchen wir diese Bande und den Michael Leppek schon gar nicht mehr. Leppek geh lieber wieder frühstücken mit Deinem Freund Joe Käser.
Die einen hassen Hunde, die anderen die IG Metall oder sogar beides.
Der Dank für das geleistete wird dem TOP Unterhändler der IG Metall (ML) für immer und ewig hinterher eilen aber nie erreichen.
Undank ist der Welt Lohn.
Gott sei dank sehen das nur ein paar verbohrte Narren so. Die große Mehrheit kann das geleistete realistisch einschätzen und bewerten.
Der vorherig Post @10:18 ist zwar knapp trifft es aber auf den Punkt.
Der Dank für das geleistete wird dem TOP Unterhändler der IG Metall (ML) für immer und ewig hinterher eilen aber nie erreichen.
Undank ist der Welt Lohn.
Gott sei dank sehen das nur ein paar verbohrte Narren so. Die große Mehrheit kann das geleistete realistisch einschätzen und bewerten.
Der vorherig Post @10:18 ist zwar knapp trifft es aber auf den Punkt.
Anonymous User hat geschrieben:
Die IG Metall hat uns schon mal verkauft, wollen die es jetzt schon wieder tun?_______________________________________________________________________________________ Leppek hat für sich das beste raus geholt, er behält seinen Job, tausende wurde geopfert und das ohne soziale Auswahl. Ich könnte da nicht mehr in den Spiegel sehen, aber offensichtlich haben manche Leute gar keine Skrupel. Egal, irgendwann bekommt jeder seine Strafe für seine Taten!
Michael Leppek verschwinde endlich aus meinem Leben! Und nimm deine BR Kollegen gleich mit.
Die Arroganz der IGM geht sogar soweit, dass die IGM-beE'ler angewiesen sind, keine Informationen aus den monatlichen IGM Informationsveranstaltungen den "Nicht-IGM" beE'lern zugängig zu machen. Bevor nun jemand mit diesem "Beitrags- und Mitglieder" Gedöns kommt, möchte ich auf die moralische Verpflichtung des (leider IGM dominierten) BR hinweisen, denn wer hat es denn zu verantworten, dass wir normalen beE'ler in diese Situation gekommen sind?
Lasst doch die Arroganten und Lügner, einfach bei
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/gueteverhandlung-in-sachen-nsn-bee-wegen-ungleichbehandlung.html
vorbeischauen und wir wissen mindestens genau soviel.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-dr-albrecht.de/aktuelles/gueteverhandlung-in-sachen-nsn-bee-wegen-ungleichbehandlung.html
vorbeischauen und wir wissen mindestens genau soviel.
Auf Basis von Ploneboard