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Klage Brutto / Netto Berechnung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 10.08.2012 13:14
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Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 09:04
Im Vertrag steht 80% vom Brutto, berechnet werden aber Netto. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich im ersten Jahr aber ein wesentlich geringeres Brutto. Eine korrekte Berechnung ergibt ca. 20% zu wenig Brutto.

Mein Anwalt reicht Klage ein.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 09:47
80% vom Brutto ergibt je nach Höhe der Zahlung definitiv mehr als 80% Netto. Das geht schätzungsmässig in die Richtung von 90% Netto. Alles andere wäre Betrug, es sei denn es steht irgendwo im Kleingedruckten, daß 80% Netto erlaubt ist. Umgekehrt gerechnet, wenn man von 80% Netto ausgeht, dann kommt man irgendwo bei 70% Brutto an. Im Web gibt es diverse Brutto/Netto Rechner dazu. Ich denke diese Klage macht auf jeden Fall Sinn und hat Aussicht auf Erfolg. Viel Glück.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 10:47
Je mehr Klagen desto besser. Klage gegen BEE Gehalt, Klage gegen IGM Bonus Benachteiligung. Hoffe es klagen so viele Leute wie möglich. Wir haben ja auch genug Zeit in der BEE dafür und es tut gut aktiv was zu unternehmen. Meine Rechtschutzversicherung hat Kostenübernahme bestätigt, also auch keine finanzielles Risiko. Was will man mehr.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 11:37
Meine Rechtsschutzversicherung AdvoCard hat auch bei beiden Punkten Kostenübernahme bestätigt.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 13:02
Anonymous User hat geschrieben:
Im Vertrag steht 80% vom Brutto, berechnet werden aber Netto. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich im ersten Jahr aber ein wesentlich geringeres Brutto. Eine korrekte Berechnung ergibt ca. 20% zu wenig Brutto.

Mein Anwalt reicht Klage ein.
'################################## Bei welchen Anwalt bist Du?...ich möchte mich auch dieser Klage anschliessen und mit Sicherheit auch weitere Kollegen...ich sehe auch dieses Brutto seitens NSN nicht

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 13:23
Dann ist ja nur zu hoffen, dass auch der IGM-Rechtsschutz für uns hier bald erfolgreich tätig werden wird. Ich habe (leider?) keine andere Rechtsschutzvesicherung.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 13:35
Ich habe immer noch nicht verstanden, was das mit der butto/netto-Klage auf sich hat? Ich bekomme über 90% vom letzen Gehalt. Ich schätze mal, das sind nach Steuern 80%. Also wo ist das Problem?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 15:02
@13:35: Vielleicht bist Du ja die große Ausnahme von der Regel. D.h. bei Dir wird überkorrekt bezahlt und die anderen kriegen dafür zu wenig.
90% vom bisherigen Brutto wäre ja auch eine Vertragsverletzung allerdings zu Deinen Gunsten oder hast du die 13,5/12 nicht berücksichtigt? Bei den anderen scheint die Vertragsverletzung wohl zu Gunsten von NSN zu erfolgen.
Also mehr als gratulieren kann man dir da eigentlich gar nicht ...

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 17:22
Am kommenden Freitag auf der IGM-BeE-Versammlung , 09.00 Uhr im DGB-Haus, wird die IG-Metall das Ergebnis ihrer Untersuchungen präsentieren. Das Ergebnis könnte eine Sammelklage gegen NSN sein

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 20.Juli 2012 20:33
Anonymous User hat geschrieben:
Ich habe immer noch nicht verstanden, was das mit der butto/netto-Klage auf sich hat? Ich bekomme über 90% vom letzen Gehalt. Ich schätze mal, das sind nach Steuern 80%. Also wo ist das Problem?

Du schaust auch anscheinend nur aufs Netto, das Finanzamt wird dir am Ende des Jahres klarmachen, dass du das ganze noch versteuern mußt. NSN hat nur einen kleinen Teil versteuert - den Zuschuß zum Kurzarbeitergeld.
Und dann hast du ein Problem, es fehlen dir 20%-30% vom Netto.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 00:47
Anonymous User hat geschrieben:
Im Vertrag steht 80% vom Brutto, berechnet werden aber Netto. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich im ersten Jahr aber ein wesentlich geringeres Brutto. Eine korrekte Berechnung ergibt ca. 20% zu wenig Brutto.

Mein Anwalt reicht Klage ein.



Bei welchen Anwalt bist? DANKE

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 08:07
Anonymous User hat geschrieben:
Anonymous User hat geschrieben:
Im Vertrag steht 80% vom Brutto, berechnet werden aber Netto. Zusammen mit dem Kurzarbeitergeld ergibt sich im ersten Jahr aber ein wesentlich geringeres Brutto. Eine korrekte Berechnung ergibt ca. 20% zu wenig Brutto.

Mein Anwalt reicht Klage ein.



Bei welchen Anwalt bist? DANKE

Carolin Schnigula, Wolfratshauser Str.50, 81379 München, Tel.: 089 242 166 -0
(Kanzlei für Arbeitsrecht Dr.Knut Müller)
bekannt bei NSN :), hat schon einige Kollegen vertreten

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 08:57
Anonymous User hat geschrieben:
Am kommenden Freitag auf der IGM-BeE-Versammlung , 09.00 Uhr im DGB-Haus, wird die IG-Metall das Ergebnis ihrer Untersuchungen präsentieren.

Und was glaubst du wohl was da raus kommt. Die IGM ist mitschuld an dem Bockmist.
Das Ergebnis könnte eine Sammelklage gegen NSN sein

In Deutschland gibt es keine Sammelklagen.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 10:32
(DC) Richtig, in D gibt es keine Sammenklagen. Es ist zudem davon auszugehen, daß sowohl IGM als auch NSN kompetente Rechtsabteilungen haben, und die Verträge (Club Bonus für IGMler) sowie BeE Gehaltsabrechnungen juristisch wasserdicht sind. Warum sollte sich das Management auf unsicheres Vorgehen einlassen? Für juristische Risiken müßte NSN dann Rückstellungen bilden, das gibt dann sicher Ärger mit dem indischen Captain.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 11:23
Lieber DC
.....daß sowohl IGM als auch NSN kompetente Rechtsabteilungen haben.....

sicher haben sie das, insbesondere NSN. Hast du gesehen wie die IGM die NSN mit den 10% und dem Brutto/Netto/Kug sauber ausverhandelt hat. Das beE Budget wurde vollausgenutzt und nun gibt es noch einen netten Nachschlag ;)

.....das gibt dann sicher Ärger mit dem indischen Captain.....armer Olaf :(

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 13:01
Wenn ich mein BEE-Netto durch mein altes NSN-Netto teile kommt 0,92 raus. Da habe ich erstmal kein Problem. Jemand sage, das Dicke Ende kommt mit der Steuererklärung, weil ich da nachzahlem müsste. Warum? KUG ist steuerfrei und die Aufstockung von NSN wird ka besteuert (siehe Gehaltsabrechnung). Ich habe immer noch nicht die Problematik verstanden. Wie gross ist der Netto-Alt/Neu-Faktor bei den anderen? Kann das mal bitte jemad schreiben?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 13:12
Anonymous User hat geschrieben:
Jemand sage, das Dicke Ende kommt mit der Steuererklärung, weil ich da nachzahlem müsste. Warum? KUG ist steuerfrei und die Aufstockung von NSN wird ka besteuert (siehe Gehaltsabrechnung).
Das KUG unterliegt dem Progressionsvorbehalt, deshalb wird eine Nachzahlung ans FA erfolgen. Hat aber nichts mit der kryptischen NSN Gehaltsabrechnung zu tun. http://www.frag-den-mueller.de/2009/06/17/steuerfalle-kurzarbeitergeld-co-progressionsvorbehalt-und-seine-folgen/

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 13:34
Der Progressionsvorbehalt kommt doch gar nicht so zur Wirkung, da unsere Nicht-KUG-Geld-Einahmen gar nicht so hoch ist.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 14:53
(DC) ... statt hier Halbwahrheiten im NCI Forum zu unterbreiten würde ich mich vertrauensvoll an die IGM oder auch HR von NSN wenden. Als Kollegen und Anwälte der Arbeitnehmer beraten die Euch sicher Top, und schlagen u.U. auch juristische Schritte vor. Keine HR Abteilung ist so professionell wie die von NSN, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Vielelleicht berät Euch sogar unser TOP Manager Suri zu diesem Thema, life per Telefoninterview aus Indien.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 15:03
Anonymous User hat geschrieben:
Der Progressionsvorbehalt kommt doch gar nicht so zur Wirkung, da unsere Nicht-KUG-Geld-Einahmen gar nicht so hoch ist.

Kommt auf dein Gehalt an, manche haben auch mehr

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 19:22
Ich werde ebenfalls klagen, da der Progessionsvorbehalt einen hohen 4 stelligen Betrag für 2012 ausmacht. Einfach unmöglich. Das was wir bekommen entspricht nicht 70 / 80% vom Bruttogehalt. Zu DC: Bei dir scheint das Arschloch verschlossen zu sein, weil die ganze Scheiße oben raus blubbert.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 19:25
Anonymous User hat geschrieben:
(DC) ... statt hier Halbwahrheiten im NCI Forum zu unterbreiten würde ich mich vertrauensvoll an die IGM oder auch HR von NSN wenden. Als Kollegen und Anwälte der Arbeitnehmer beraten die Euch sicher Top, und schlagen u.U. auch juristische Schritte vor. Keine HR Abteilung ist so professionell wie die von NSN, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Vielelleicht berät Euch sogar unser TOP Manager Suri zu diesem Thema, life per Telefoninterview aus Indien.
___________________________________________________________________________ Keine HR Abteilung ist so professionell wie die von NSN???? Denke mal da siehst du was falsch, das was da abgeht ist diletantisch, alles andere als professionell. Jede kleine Klitsche hat eine besser Personalabteilung. Ich habe da in der letzten Zeit mehrere unschöne Erfahrungen gemacht.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 19:43
Anonymous User hat geschrieben:
Der Progressionsvorbehalt kommt doch gar nicht so zur Wirkung, da unsere Nicht-KUG-Geld-Einahmen gar nicht so hoch ist.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ...aber natürlich ist das heftig. NSN rechnet auf das netto KUG das fiktibe Brutto KUG aus und meint dann mit dem von NSN zugeschossenen Betrag auf die 70 / 80 prozent zu kommen. Versteuert wird aber nur ein Teil davon. Am Jahresende wird dann die Zuzahlung des NSN-Gehaltes noch mal drauf addiert und die steuer ermittelt. Von der neuen steuer wird die bereits gezahlte Steuer subtrahiert und der Rest ist dann noch an den Fiskus zu zahlen. In den oberen Tarifklassen sind das dann mal so locker um die 7000 Euro. Welch Gaunerei, wir zahlen die Steuern, die eigentlich NSN hätte entrichten müssen.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 20:24
Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt = KUG da kan sih jeder mal ausrechnen wie viel KUG Geld er bekommt, sage mal so in Richtung 10.000 Euro Beispiel: Ohne ProgrVorbeh Mit ProgVorbeh Zu versteuerndes Einkommen (zvE1) 50.000 € 50.000 € Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen 0 € 6.000 € Abgerundet auf volle Euro 50.000 € 56.000 € Darauf entfallende Steuer nach Grundtabelle 13.096 € 15.606 € Durchschnittlicher Steuersatz in Prozent 26,192 % 27,8678571428571 % Abgeschnitten nach der vierten Stelle nach dem Komma 27,8678 % Anzuwendender Steuersatz in Prozent 27,8678 % Steuer = anzuwendender Steuersatz x zvE1 13.096 € 13.930 € Mehrsteuer aufgrund Progressionsvorbehalts: 834 €

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 21.Juli 2012 21:58
Leute, hier geht es weniger um die Steuer als um die Höhe des Bruttos pro Monat!
Statt z.B. den heute in eurem Gehaltszettel ausgewiesenen 4.500€ Brutto stehen euch 7.000€ Brutto nach Vertrag zu (80% aus 13,5/12 x Monatsgehalt), d.h. NSN muß euch noch 2.500€ pro Monat oben drauflegen um den Vertrag zu erfüllen.
Und die muß NSN nachzahlen .....

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 12:37
@Samstag 20:24 : Kann ich als 2009 beEler voll bestätigen. Laßt Euch von den Schwätzern hier ("hoher vierstelliger Betrag, der ans Finanzamt nachgezahlt werden muss") nicht irre machen.
><br>
@Samstag 21:58 : armer Irrer oder Matheversager.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 12:48
@Samstag 21:58 hat vollkommen recht. Die Matheversager sind eher die Schreiberlinge davor, denn von Einkommensteuerberechnung haben sie mal gar keine Ahnung. Wenn's nicht um Geld ginge könnte man ja noch drüber lachen. Aber so führt wohl kein Weg an der Klage vorbei. Ausser man hats nicht nötig.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 12:58
Anonymous User hat geschrieben:
@Samstag 20:24 : Kann ich als 2009 beEler voll bestätigen. Laßt Euch von den Schwätzern hier ("hoher vierstelliger Betrag, der ans Finanzamt nachgezahlt werden muss") nicht irre machen.
><br>
@Samstag 21:58 : armer Irrer oder Matheversager.

Warum armer Irrer oder Matheversager? Bevor ich solche Dinge schreibe und mich auf das Niveau von DC herablasse, würde ich mich vorher kundig machen. Dummschwätzen ist eigentlich DC's Hoheitsgebiet.

Leute geht zum Anwalt und erkundigt euch. Meine Rechtsschutzversicherung sieht das genauso - bei dem Beispiel müssen 7.000€ Brutto sein.

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Juli 2012 13:25
Ich habe nie 7000€ butto bekommen. Warum sollen das ausgerechnet jetzt 7000€ brutto sein wenn auch noch das AA KUG zahlt?

Re: Klage Brutto / Netto Berechnung

Abgeschickt von Anonymous User am 23.Juli 2012 11:04
@Samstag 08:57:
Zu "Die IGM ist mitschuld an dem Bockmist." Was die IGM betrifft, so habe ich doch einige Hoffnung, dass bei deren Prüfung was brauchbares (d.h. NSN berechnet die Entgelder falsch) herauskommt.
Schließlich hat die IGM den Vertrag mit ausgehandelt. Und dass dort nur von BruttoMonatsEinkommen die Rede ist und von "Netto" im im ganzen Vertrag nicht gesprochen wird, ist m.E. ein sehr gutes, sehr klares und - im Vergleich zu früheren Verträgen - fast geniales Ergebnis. Das BruttoEntgelt ist nämlich das einzige was wirklich objektiv klar fest gelegt werden kann. Das Netto hängt von einer Vielzahl individueller Faktoren ab (Familienstand, Kinderzahl, Religonszugehörigkeit, PKV/GKV-Zugehörigkeit, usw. usf.). Wenn aus dem Netto auf ein Brutto hochgerechnet wird (wie es NSN momentan fälschlicherweise macht), dann hängt diese Brutto nämlich komplett von diesen individuellen Faktoren ab. Dabei werden seitens NSN aber diese individuellen Faktoren pauschaliert, wodurch z.B. der Einfluss anderweitiger Einkünfte/Ausgaben (Kapitalerträge, Vermietung/Verpachtung, Einkünfte des Ehepartners, Sonderausgaben, ...) unberücksichtigt bleibt.
Für das Finanzamt zählen aber alle Einkünfte als Bruttoeinkünfte (egal ob TKUG oder NSN-Aufstockung oder was sonst), sie werden ggfs. steuerlich nur etwas unterschiedlich behandelt. D.h. das FA betrachtet einfach alles was von NSN kommt als Brutto und das führt bei der gegenwärtig von NSN benutzten Berechnungsmethode zu erheblichen Nachzahlungen (falls z.B. die Ehefrau viel verdient aber in Steuerklasse 5 ist oder man hohe Kapitalerträge hat).
Mit der Festlegung des Bruttoentgeldes im Vertrag ist damit den ganzen Tricksereien seitens NSN ein Riegel vorgeschoben. Damit ist dieser auch von der IGM ausgehandelte Vertrag sehr klar und transparent, und es wäre höchst absurd, wenn die IGM dieses gute Verhandlungsergebnis im Nachhinein durch eigene Gutachten in Zweifel ziehen würde. Insofern habe ich einiges Vetrauen in die IGM, dass sie zumindest zu den erfolgreichen Teilen ihrer Verhandlungsergebnisse stehen wird.
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