Standortschließungen was wurde für Umzug und Reisekosten der verbleibenden Kollegen vereinbart
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
19.09.2012 12:31
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Standortschließungen was wurde für Umzug und Reisekosten der verbleibenden Kollegen vereinbart
Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2012 22:41Hallo,
was wurde in den Regionen bezüglich Umzugs und Mehrkosten für die verbleibenden Kollegen die nun umziehen oder erhebliche Mehrkosten
für die Fahrt zum anderen Standort haben vereinbart?
Wo steht das?
Die Fahrt zur Betriebstätte war und ist Privatsache und nicht Problem des Arbeitgebers.
Dafür gibt es ja die Pendlerpauschale, die ihr in der Steuererklärung geltend machen könnt.
Je nach Region gibt es evtl. bestehende Betriebsvereinbarungen in denen eine Umzugsbeihilfe im Falle einer Versetzung geregelt ist.
Aber explizit für die aktuelle Restrukturierungsmassnahme wurde wurde nichts extra verhandelt - warum auch?
Wenn man der Versetzung zum verblieben Standort nicht zustimmt, dann folgt halt die Kündigung.
Es ist halt genauso wie mit der beE. Überleben oder sterben. Der Deliquent hat nur die Wahl zwischen Pest und Kollera, kann dies aber nicht wirklich bestimmen da er letztlich fremdbestimmt ist. Der Wähler hat im allgemeinen nur ein kurzzeitgedächtnis. es bleibt zu hoffen, das sich die zurückgebliebenen daran erinnern. denn sie werden irgendwann die nächsten sein......
Re: Standortschließungen was wurde für Umzug und Reisekosten der verbleibenden Kollegen vereinbart
Abgeschickt von Ling Uaan am 19.September 2012 08:35Anonymous User hat geschrieben:
Du machst es dir schon sehr einfach, wäre mal interessant welche Position du bekleidest.
Als die KollegInnen von Mch M nach Ulm umziehen mussten wurden umfangreiche Kompensationen vereinbart.
Und als 2003 mit den Umzügen von Mch H nach Mch M begonnen wurde haben wir ebenfalls einen Nachteilausgleich vereinbart. In diesem Fall für erhöhte Fahrkosten nach Mch M für ein Jahr (gegen Nachweis).
Die Fahrt zur Betriebstätte war und ist Privatsache und nicht Problem des Arbeitgebers. Dafür gibt es ja die Pendlerpauschale, die ihr in der Steuererklärung geltend machen könnt. Je nach Region gibt es evtl. bestehende Betriebsvereinbarungen in denen eine Umzugsbeihilfe im Falle einer Versetzung geregelt ist. Aber explizit für die aktuelle Restrukturierungsmassnahme wurde wurde nichts extra verhandelt - warum auch? Wenn man der Versetzung zum verblieben Standort nicht zustimmt, dann folgt halt die Kündigung.
Du machst es dir schon sehr einfach, wäre mal interessant welche Position du bekleidest.
Als die KollegInnen von Mch M nach Ulm umziehen mussten wurden umfangreiche Kompensationen vereinbart.
Und als 2003 mit den Umzügen von Mch H nach Mch M begonnen wurde haben wir ebenfalls einen Nachteilausgleich vereinbart. In diesem Fall für erhöhte Fahrkosten nach Mch M für ein Jahr (gegen Nachweis).
Als die KollegInnen von Mch M nach Ulm umziehen mussten wurden umfangreiche Kompensationen vereinbart.
Und als 2003 mit den Umzügen von Mch H nach Mch M begonnen wurde haben wir ebenfalls einen Nachteilausgleich vereinbart. In diesem Fall für erhöhte Fahrkosten nach Mch M für ein Jahr (gegen Nachweis). Also in 2003 lebte noch ein H.F. Zudem war da der BR wesentlich besser in Mch-H. Zudem wollte man die Leute die man brauchte retten, daher Sie wurden benötigt. Das trifft wohl auch auf die Ulmer zu. Zudem war klar, das die Ulmer der Präzidenzfall aller damals geplanten Umzüge sind. Zudem vermutete man damals schon, das der AG einen Sortenreinen Betrieb haben wollte. Man kann sich da mal überlegen warum und wieso. Vor allem warum nimmt man so viel Kohle in die Hand? Kohle, die man dem einzelnen vorher nicht geben wollte?? Die Zeiten haben sich aber geändert. Keiner will uns euch mehr, also warum sollte man euch dann noch fürs bleiben Geld hinterherwerfen???
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