Widerspruch Betriebsübergang Siemens > NSN
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
09.10.2015 15:19
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Anonymous User hat geschrieben:
"Andererseits gehts doch nur um Geld, verständlicherweise, denn wer will schon ernsthaft weiterhin unter so einem Regime arbeiten. Wie oft will man sich noch von Siemens/Nokia & Co verramschen lassen." - Jemand, der Unterhaltsverpflichtungen hat, kann nicht einfach nach dem Lustprinzip handeln. Zunächst muss der Lebensstandard erhalten werden. Nur wer vergleichbar gut bezahlte Optionen hat, kann es sich leisten, sich von Siemens/Nokia & Co. zu trennen.Natürlich weiss ich das man nicht nach Lust und Laune den Job und sei er noch so bescheiden hinschmeissen kann. Alles eine Frage der Alternative aber für einen neuen Arbeitsplatz der mir wieder Spass und mich nicht krank macht bin (und meine Familie) bereit Gehaltseinbussen in Kauf zu nehmen. Das ändert aber nichts an meiner Grundaussage. Diese Firma mit ihrem Management und Managementmethoden hat es, zumindest für mich, nicht geschafft das Vertrauen der Mitarbeiter zu gewinnen. Da können die Kollegen aus Indien dem obersten Guru noch so zu jubeln. Das kann und sollte aber jeder für sich entscheiden aber alle die bleiben wollen und müssen empfehle ich äusserst skeptisch zu sein.
In der Tat hat uns Kleinfeld damals in dieser inzwischen berühmten Mitarbeiterversammlung getäuscht. Selbst ein OFK am Standort hat dies in dieser Woche in einer Abteilungsversammlung öffentlich gesagt, dass er sich auch noch genau daran erinnern könne, dass "Siemens die eine Aktie mehr habe".
Die Frage ist, was nützt uns das?
Für alle zukünftigen Widersprüchler )
https://inside.nokiasiemensnetworks.com/sites/blogs/eblog/Lists/Posts/Post.aspx?ID=163#Comments
Aus dem EBlog von Barry French vom 23.11.2011 "Reactions", Antwort des EB Mitglieds auf Leserkommentare, Zitat:
"Hey all – thanks for the comments. The question of why we could not do it earlier is a good one, but one that I believe also has a good answer. That answer is related to the question about whether the EB is the “right EB.”
The reality is that we have been under-capitalized since our start as a company, and the heavy cash demands of our industry made that situation very, very challenging."
Wir hatten also schlichtweg nicht ausreichend Kapital zu Beginn unserer Reise. Bei der berleitung wurde mir dies so nicht gesagt.
Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein. Und dann Jahre auf dem Weg bis zum Bundesarbeitsgericht ohne Einkommen dastehen mit völlig ungewissem Ausgang? Da braucht man schon ein dickes Polster auf dem Konto...
Anonymous User hat geschrieben:
Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein........Hast Du diese Aussage von einem Anwalt? Die Klage wird doch Siemens zugestellt, nicht NSN!? Eine Klage gegen Siemens ist doch keine (Eigen-)Kündigung bei NSN. Außerdem will NSN in Deutschland 2.900 Mitarbeiter kündigen (aus andern Gründen). Diese Menschen haben mit der Klage gegen Siemens nichts zu velieren!
Anonymous User hat geschrieben:
Eins sollte klar sein: Wenn jemand sich zu Siemens so zurückklagen will, dann stellt NSN mit Zugang der Klage seine Zahlungen sofort ein....
NSN darf nicht einfach ohne Rechtsgrund die Gehaltszahlung einstellen. Das einzige, was ich mir da vorstellen könnte, wäre ein stattgegebener Widerspruch (jubel!).
Dann muss aber Siemens rückwirkend ab Betriebsübergang für das Gehalt aufkommen. Daher würde Siemens bis zur letzten Instanz Rechtsmittel dagegen einlegen. Es ist auch gut möglich, dass nicht in allen Instanzen die gleiche Entscheidung herauskommt. Aber seit August 2002 - dem Zeitpunkt des abrupten Kulturwandels bei Siemens (Dr.B.) - bin ich rechtsschutzversichert für den Fall, dass Siemens oder jetzt NSN sich nicht an das halten, was sie tun dürfen bzw. müssen. Allerdings haben sogar diese Firmen aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt, so dass plumpe Rechtsverstösse eher unwahrscheinlich sind.
Anonymous User hat geschrieben:
Damals gab es doch noch "Siemens TV". Ich erinnere mich, daß ich die Aussage von Kleinfeld an meinem PC sitzend gesehen/gehört habe. Damals wurden diese Siemens TV Aufzeichnungen auch alle archiviert und man konnte sie sich aus der Konserve ansehen. Vielleicht gibt es noch irgendwo eine Kopie ...Alte Siemens-Marketing-Leute fragen!
Die Bedeutung der Keinfeldlüge für den nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang ist etwas anders, als man zunächst meinen mag. Die vom Gesetz geforderte Informationspflicht muss nämlich in Schriftform erfüllt werden. Die Kleinfeldlüge ist also nur dienlich, um zu belegen, dass die schriftliche Information durch Siemens unvollständig war. Über die Lücken sollte eine "Märchenstunde in der Werkskantine" hinwegtäuschen. Der Gesetzgeber stellt sehr hohe Anforderungen an die Informationspflicht - sogar die falsche Schreibweise eines Gesellschafters (Jochen/Joachim) hat schon Anlass zu erheblichen Zweifeln gegeben. Das BAG verlangt seit seiner Entscheidung vom Juli 2006, dass auch die unternehmerischen Erwägungen, die zum Betriebsübergang geführt haben, mitgeteilt werden müssen. Mit BenQ haben wir schon einen Präzedenzfall. Es ist zwar prinzipiell möglich, dass der Arbeitnehmer sein Widerspruchsrecht verwirkt (wegen §242 BGB), aber dafür müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: (a) Zeitmoment (b) Umstandsmoment (c) Untätigkeit. Letztere setzt jedoch ein Erkennen der fehlerhaften Information voraus. Ein weitere gravierende Lücke in der Information war die mangelnde Kapitalausstattung des Joint Ventures. Nokia und Siemens müssen völlig überzogene Erwartungen an die Profitabilität von NSN gehabt haben. Damit dürfte auch die verfehlte Strategie von Simon Beresford-Wylie zu erklären sein, sich auf profitable Aufträge zu konzentrieren. Als man dann erkannte, dass der Umsatz wegbrach, musste Ranshit auf Masse machen. Doch das wiederum hatte zur Folge, dass die Mütter weiter zubuttern mussten. Also wird wieder fokussiert auf das Kerngeschäft. Management by Hans im Glück - Gebrüder Grimm lassen grüßen.
In diesem Forum gibt es unterschiedliche Aussagen, was die Konsequenzen sind, wenn jemand die Gültigkeit des Betriebsübergangs 2006 jetzt juristisch anzweifelt. Die Klage wird gegen Siemens gerichtet. Wird der Kläger bei NSN weiterarbeiten und Geld erhalten bis die gerichtliche Klärung erfolgt ist ? Bietet sich für den AG eine Gelegenheit, den Kläger kaltzustellen ? Mit anderen Worten, was ist das Risiko, wenn ich jetzt die Gültigkeit des Betriebsübergangs in Frage stelle ? Was kann ich verlieren ?
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