Private Krankenversicherung Mitgliedschaft bei Eintritt in die BeE verlieren
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
10.10.2014 19:18
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Anonymous User hat geschrieben:
An User vom Donnerstag 09:09: Ich nehme es an, dass jemand, der jetzt in der PKV ist, auch die Erhöhung von 2012 für sich rechnen kann. Ich bin nicht überzeugt, dass die PKV die Lösungen für das demografische Risiko hat, denn sie ist eine der Risiken: Bei der PKV muss für jedes Kind ein Beitrag bezahlt werden. Die Gattin/der Gatte muss sowieso auch selber für sich bezahlen.. . . Ich bin selbst privat versichert und ich bin trotz aller Propaganda mit meiner Versicherung zufrieden. Die genannten Preissteigerungen habe ich nicht erfahren. Die größten Steigerungen im Beitrag waren eine Folge des zusätzlich eingeführten "gesetzlichen" 10%-Zuschlages durch die damalige Ministerin Fischer. Dieses Geld ist aber eine zusätzliche Altersvorsorge, welche es ebenfalls bei der gKV nicht gibt und die man der pKV nicht anlasten darf.
Nachdem nun viel über für und wider PKV philosophiert wurde, muß ich das Thema nochmal hochholen.
Ich bin der Meinung, das die Eingangs gestellte Frage "Warum muss man die Mitgliedschaft bei der Privaten Krankenversicherung bei Eintritt in die BeE verlieren ?" nicht wirklich beantwortet wurde - auch nicht von dem zitierten Rechtsanwalt (siehe oben).
Also nochmal: Aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage muß man bei Bezug von Transferkurzarbeitergeld in die GKV wechseln?
Hat hier jemand genaue Informationen dazu?
In der Tat eine gute Frage.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html d.h. SGB V §5 "Versicherungspflicht" definiert "Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen" als gesetzlich krankenversicherungspflichtig.
Vermutlich sind Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld synonyme Begriffe (was ich allerdings aus SGB III und SGB V nicht herauslesen konnte), womit Bezieher von Kurzarbeitergeld dann nach SGB V §5 in der GKV versicherungspflichtig werden - egal wie hoch die eventuellen Aufzahlungen des Arbeitgebers sind.
Diese Unabhängigkeit von den eventuellen Aufzahlungen des Arbeitgebers ist zwar ausgesprochen seltsam und nicht logisch, großartig für denjenigen, der aber gerade aus der PKV raus will, weil er ab Alter 55 sonst niemehr herauskäme und Angst vor stark steigenden PKV-Beiträgen im Alter hat, ist die beE somit die ideale Gelegenheit:
Gesamtes Bruttoeinkommen aus Kurzarbeitergeld und AG-Zuzahlungen ist evtl. deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. bei ich glaube 3800€ Brutto pro Monat) und man kommt trotzdem aus der PKV heraus.
Wermutstropfen dabei: Man muss 12 Monate in der GKV (und somit beE) bleiben bzw. darf keine Arbeit mit >3800€ Brutto annehmen, und gilt somit irgendwann als Langzeitarbeitsloser. Aber vermutlich will der Gesetzgeber dieses.
Mir ist eh unklar, wieso man in der PKV bleiben will. Gerade fürs Alter und Zeiten mit Arbeitslosigkeit über 55 ist die PKV mit ihren einkommensunabhängigen und stets steigenden Beiträgen doch die denkbar schlechteste Wahl.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html d.h. SGB V §5 "Versicherungspflicht" definiert "Personen in der Zeit, für die sie Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld nach dem Dritten Buch beziehen" als gesetzlich krankenversicherungspflichtig.
Vermutlich sind Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld synonyme Begriffe (was ich allerdings aus SGB III und SGB V nicht herauslesen konnte), womit Bezieher von Kurzarbeitergeld dann nach SGB V §5 in der GKV versicherungspflichtig werden - egal wie hoch die eventuellen Aufzahlungen des Arbeitgebers sind.
Diese Unabhängigkeit von den eventuellen Aufzahlungen des Arbeitgebers ist zwar ausgesprochen seltsam und nicht logisch, großartig für denjenigen, der aber gerade aus der PKV raus will, weil er ab Alter 55 sonst niemehr herauskäme und Angst vor stark steigenden PKV-Beiträgen im Alter hat, ist die beE somit die ideale Gelegenheit:
Gesamtes Bruttoeinkommen aus Kurzarbeitergeld und AG-Zuzahlungen ist evtl. deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze (z.Zt. bei ich glaube 3800€ Brutto pro Monat) und man kommt trotzdem aus der PKV heraus.
Wermutstropfen dabei: Man muss 12 Monate in der GKV (und somit beE) bleiben bzw. darf keine Arbeit mit >3800€ Brutto annehmen, und gilt somit irgendwann als Langzeitarbeitsloser. Aber vermutlich will der Gesetzgeber dieses.
Mir ist eh unklar, wieso man in der PKV bleiben will. Gerade fürs Alter und Zeiten mit Arbeitslosigkeit über 55 ist die PKV mit ihren einkommensunabhängigen und stets steigenden Beiträgen doch die denkbar schlechteste Wahl.
Anonymous User hat geschrieben:
Vorsicht, Vorsicht, Vorsicht wer einen Antrag stellt auf freiwilligen Verbleib in der PKV, bei Bestehen einer Versicherungspflicht in der GKV, der kann nie wieder zurück in die GKV. Ich wiederhole, "nie wieder". Die bessere Alternative wäre, wenn man unbedingt glaubt in der PKV besser aufgehoben zu sein, den Vertrag auf Anwartschaft umzustellen, sodass dieser nach Ablauf der Versicherungspflicht in der GKV zu den gleichen Konditionen weitergeführt wird. Ich kann nur jeden warnen, hier unüberlegte Entscheidungen zu treffen.falsch
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