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IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 22.05.2012 15:41
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IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 11.Mai 2012 16:12
RELEVANTE AUSZÜGE AUS DER IGM SATZUNG: ====Satzungstext Anfang==== Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung. Ist die Höhe der monatlichen Leistungen aus den Sozialversicherungen und vergleichbaren Leistungen nicht bekannt, so setzt die IG Metall-Verwaltungsstelle einen Beitrag in Höhe der von ihr geschätzten Leistungen der Sozialversicherungen fest. Der so ermittelte Beitrag ist dem Mitglied mitzuteilen. Er gilt so lange, bis dasMitglied der IGMetall-Verwaltungsstelle gegenüber die tatsächliche Leistung aus der Sozialversicherung nachgewiesen hat. Arbeitslose, Mitglieder in Elternzeit, Kranke ohne Krankengeldbezug sowie Mitglieder, die sich in einem anerkannten privaten Insolvenzverfahren befinden, leisten einen monatlichen Beitrag von 1,53 Euro. Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden. ====Satzungstext Ende==== DAS BEDEUTET BEI ECHTER KURZARBEIT: Wenn die Bezüge sich aus a.) Kurzarbeitergeld (KUG) aus der Sozialversicherung und b.) Aufstockungsentgeld von NSN (AEG) zusammensetzen, berechnet sich der IGM Beitrag als 0,5% des KUG-Anteils + 1% des AEG-Anteils. Das wären NICHT 80% der früheren Beiträge, liebe Kollegen aus der IGM-Verwaltung in München. DAS BEDEUTET BEI beE: Anders als beim konjunkturellen KUG liegt bei der Bewilligung des Transferkurzarbeitergeldes (TKUG) ein nachgewiesener unvermeidbarer dauerhafter Arbeitsausfall OHNE (!) mögliche Rückkehr in das frühere Beschäftigungsverhältnis vor. Der Status eines beE Menschen im Sinne der IGM Satzung ist also wegen der Gleichheit der wesentlichen Merkmale mit dem eines Arbeitslosen gleichzusetzen. Der Arbeitslose bezahlt keinen IGM Beitrag von seinem Arbeitslosengeld und von seiner Abfindung. Daraus folgt doch (und ist auch gerecht), dass IGM Mitglieder bei Bezug von TKUG laut IGM-Satzung MONATLICH 1,53 Euro ZU BEZAHLEN HABEN, anders als bei Bezug von KUG. Die auf einen festen Zeitraum begrenzten monatlichen Zahlungen des AG sind ja letztlich nur eine zeitlich verteilte Abfindung zur Milderung des Verlustes (!) des Arbeitsplatzes (wir sind unseren Arbeitsplatz los) und für eine Abfindung fallen keine IGM Beiträge an.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 13.Mai 2012 20:42
WARUM 1,53 EURO IGM BEITRAG FÜR beE-LER ? Die lange Textwurst kann kein Mensch lesen. Aber die Punkte sind absolut bedenkenswert: Die beE-ler sind keine in ihre Arbeit zurückkehrenden Kurzarbeiter, weil ihr Arbeitsplatz unwiderruflich weg ist. Die ergänzenden Zahlungen der Firma sind kein Gehalt, sondern es sind verteilte Abfindunszahlungen zur Milderung der Folgen des Arbeitsplatzverlustes. Das sind die gleichen Merkmale wie bei Arbeitslosigkeit. DAHER WÄREN NACH DER IGM SATZUNG 1,53 EURO IGM BEITRAG FÜR beE-LER DURCHAUS ANGEBRACHT.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 11:27
Wir sind nicht arbeitslos sondern 2 Jahre lang ARBEITSSUCHEND (davon das 1. Jahr in Kurzarbeit. In der Satzung steht lediglich drin, dass bei längerer Kurzarbeit ein anderer Mitgliedsbeitrag ausgehandelt werden kann. Es steht nirgends irgendwas von 0,5 % etc.. D.h. Im Klartext, das ist für Kollegen vorgesehen die wirklich erheblich, finanziell schlechter dastehen. Ich glaube zu der Zielgruppe gehört keiner von uns! Das oben zitierte gilt für Arbeitslose -> sind wir auch nicht! Aber erst mal rumjammern und einen Schmarrn in die Welt setzen.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:04
Die IG Metall und Michael Leppek haben und werden die Leute einfach und immer wieder abzocken!
Von was wollen die den leben - vom arbeiten vielleicht? Kann ich mir nicht vorstellen.
Da hilft nur Austritt um den menschenverachtenden Sumpf trocken zu legen.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:23
wer so blöd war, dem Verein beizutreten, soll jetzt nicht jammern, sondern blechen !

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:26
Satzung der IG Metall Gültig ab 1. Januar 2012 Download beispielsweise bei: http://www.heidenheim.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_49303_rznuVu?name=satzung.pdf ===================================================================================================== Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12) Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung." ===================================================================================================== Vom KUG wären demnach 0,5% Beiträge zu zahlen, wenn beE-"Mitglieder" KUG beziehen würden. beE-"Mitglieder" beziehen aber Transfer-KUG (weil es KUG nur gibt, wenn man seinen Arbeitsplatz nicht los ist). Bei beE-"Mitgliedern" liegt eine Gleichheit der wesentlichen Merkmale mit denen der Arbeitslosigkeit vor, wobei es unwesentlich ist, dass man in anderen Zusammenhängen als "arbeitssuchend" bezeichnet wird. ===================================================================================================== Andersherum gesagt: beE-"Mitglieder" sind ihren Arbeitsplatz los und bekommen Geld "vom Amt", genau wie Arbeitslose. Die zusätzlichen Zahlungen der Firma können wie eine zeitlich verteilte und begrenzte Abfindungszahlung zur Milderung der Folgen des Arbeitsplatzverlustes gesehen werden. Von Abfindungszahlungen werden keine IGM Beiträge erhoben. ===================================================================================================== Bitte nachvollziehbar widerlegen, falls nicht einverstanden.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:29
fragt sich nur wer hier der Blödere ist? der, der nicht beigetreten ist oder der, der jetzt 2 Jahre lange 80 % bekommt. Aber ehrlich gesagt, dann bin gern der blöde :)

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:36
Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12) Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung."------------------------>zu diesem Personenekreis gehören wir nicht! KUG ist extra aufgeführt: 3% hÖHE DER bEITRÄGE: "Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden"

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 12:37
Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12) Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung."------------------------>zu diesem Personenekreis gehören wir nicht! KUG ist extra aufgeführt: §5 hÖHE DER bEITRÄGE: "Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden"

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 13:05
>Aber erst mal rumjammern und einen Schmarrn in die Welt setzen. Also ich hab hier nichts von jammern gelesen.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 13:13
KUG Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden" -------------------------------------> 1. KUG ist eine Leistung aus der Sozialversicherung oder täusche ich mich da? Also entweder 0,5% Beitrag oder ggf. noch weniger, falls mit Ortsvorstand abgesprochen. 2. beW-ler beziehen Transfer-KUG und nicht KUG. Bei KUG kehrt man wieder an seinen Arbeitsplatz zurück, bei TKUG ist man seinen Arbeitsplatz los. Stand doch im beE-Vertrag.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 15:41
Warum sollen Personen die mehr Geld bekommen, als jeder durchschnittsverdiener in Deutschland, auf Mitgliedsbeitrag 0,5 % runtergestzt werden?

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 18:00
Anonymous User hat geschrieben:
Warum sollen Personen die mehr Geld bekommen, als jeder durchschnittsverdiener in Deutschland, auf Mitgliedsbeitrag 0,5 % runtergestzt werden?
Weil man seine eigene Satzung also Organisation respektieren sollte.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 16.Mai 2012 18:08
Ich verstehe die Satzung hier anders als du, sorry. Außerdem unterstütze ich mit meinem Beitrag auch andere Kolleginnen und Kollegen.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 17.Mai 2012 08:18
Genau den Leppek und den Schön sowie noch ein paar linke Socken in der NSN Tarifkommission - halt alle die den ganzen Scheiss angerichtet haben. Wie kann man sich so bestechen lassen? Schade dass diese Art von Korruption nicht strafbar ist.

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 17.Mai 2012 11:10
Irgendwie erinnert mich das ganze an den folgenden Beitrag - wie so nur?

http://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 17.Mai 2012 13:56
Anonymous User hat geschrieben:
Irgendwie erinnert mich das ganze an den folgenden Beitrag - wie so nur?

http://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko

@Michael Leppek und BR erkennt ihr euch wieder? Und ewig werdet ihr in der Hölle schmoren!

Re: IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung

Abgeschickt von Anonymous User am 22.Mai 2012 15:41
Anonymous User hat geschrieben:
fragt sich nur wer hier der Blödere ist? der, der nicht beigetreten ist oder der, der jetzt 2 Jahre lange 80 % bekommt. Aber ehrlich gesagt, dann bin gern der blöde :)
______ ich auch :) :)
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