IGM Beiträge gemäß der IGM Satzung
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
22.05.2012 15:41
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RELEVANTE AUSZÜGE AUS DER IGM SATZUNG:
====Satzungstext Anfang====
Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und
Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit
Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus
der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der
monatlichen Leistung.
Ist die Höhe der monatlichen Leistungen aus den Sozialversicherungen und
vergleichbaren Leistungen nicht bekannt, so setzt die IG
Metall-Verwaltungsstelle einen Beitrag in Höhe der von ihr geschätzten
Leistungen der Sozialversicherungen fest. Der so ermittelte Beitrag ist dem
Mitglied mitzuteilen. Er gilt so lange, bis dasMitglied der
IGMetall-Verwaltungsstelle gegenüber die tatsächliche Leistung aus der
Sozialversicherung nachgewiesen hat.
Arbeitslose, Mitglieder in Elternzeit, Kranke ohne Krankengeldbezug sowie
Mitglieder, die sich in einem anerkannten privaten Insolvenzverfahren befinden,
leisten einen monatlichen Beitrag von 1,53 Euro.
Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit
betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen Ortsvorstand und
Vorstand vereinbart werden.
====Satzungstext Ende====
DAS BEDEUTET BEI ECHTER KURZARBEIT:
Wenn die Bezüge sich aus a.) Kurzarbeitergeld (KUG) aus der Sozialversicherung
und b.) Aufstockungsentgeld von NSN (AEG) zusammensetzen, berechnet sich der IGM
Beitrag als 0,5% des KUG-Anteils + 1% des AEG-Anteils. Das wären NICHT 80% der
früheren Beiträge, liebe Kollegen aus der IGM-Verwaltung in München.
DAS BEDEUTET BEI beE:
Anders als beim konjunkturellen KUG liegt bei der Bewilligung des
Transferkurzarbeitergeldes (TKUG) ein nachgewiesener unvermeidbarer dauerhafter
Arbeitsausfall OHNE (!) mögliche Rückkehr in das frühere
Beschäftigungsverhältnis vor. Der Status eines beE Menschen im Sinne der IGM Satzung ist also wegen der Gleichheit der wesentlichen Merkmale mit dem eines Arbeitslosen gleichzusetzen. Der Arbeitslose bezahlt keinen IGM Beitrag von seinem Arbeitslosengeld und von seiner Abfindung.
Daraus folgt doch (und ist auch gerecht), dass IGM Mitglieder bei Bezug von TKUG
laut IGM-Satzung MONATLICH 1,53 Euro ZU BEZAHLEN HABEN, anders als bei Bezug von
KUG. Die auf einen festen Zeitraum begrenzten monatlichen Zahlungen des AG sind ja letztlich nur eine zeitlich verteilte Abfindung zur Milderung des Verlustes (!) des Arbeitsplatzes (wir sind unseren Arbeitsplatz los) und für eine Abfindung fallen keine IGM Beiträge an.
WARUM 1,53 EURO IGM BEITRAG FÜR beE-LER ?
Die lange Textwurst kann kein Mensch lesen. Aber die Punkte sind absolut bedenkenswert: Die beE-ler sind keine in ihre Arbeit zurückkehrenden Kurzarbeiter, weil ihr Arbeitsplatz unwiderruflich weg ist. Die ergänzenden Zahlungen der Firma sind kein Gehalt, sondern es sind verteilte Abfindunszahlungen zur Milderung der Folgen des Arbeitsplatzverlustes.
Das sind die gleichen Merkmale wie bei Arbeitslosigkeit. DAHER WÄREN NACH DER IGM SATZUNG 1,53 EURO IGM BEITRAG FÜR beE-LER DURCHAUS ANGEBRACHT.
Wir sind nicht arbeitslos sondern 2 Jahre lang ARBEITSSUCHEND (davon das 1. Jahr in Kurzarbeit. In der Satzung steht lediglich drin, dass bei längerer Kurzarbeit ein anderer Mitgliedsbeitrag ausgehandelt werden kann. Es steht nirgends irgendwas von 0,5 % etc.. D.h. Im Klartext, das ist für Kollegen vorgesehen die wirklich erheblich, finanziell schlechter dastehen. Ich glaube zu der Zielgruppe gehört keiner von uns! Das oben zitierte gilt für Arbeitslose -> sind wir auch nicht!
Aber erst mal rumjammern und einen Schmarrn in die Welt setzen.
Satzung der IG Metall
Gültig ab 1. Januar 2012
Download beispielsweise bei:
http://www.heidenheim.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_49303_rznuVu?name=satzung.pdf
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Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12)
Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner
und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke
mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den
Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten,
zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung."
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Vom KUG wären demnach 0,5% Beiträge zu zahlen, wenn beE-"Mitglieder" KUG beziehen würden.
beE-"Mitglieder" beziehen aber Transfer-KUG (weil es KUG nur gibt, wenn man seinen Arbeitsplatz nicht los ist).
Bei beE-"Mitgliedern" liegt eine Gleichheit der wesentlichen Merkmale mit denen der Arbeitslosigkeit vor, wobei es unwesentlich ist, dass man in anderen Zusammenhängen als "arbeitssuchend" bezeichnet wird.
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Andersherum gesagt: beE-"Mitglieder" sind ihren Arbeitsplatz los und bekommen Geld "vom Amt", genau wie Arbeitslose. Die zusätzlichen Zahlungen der Firma können wie eine zeitlich verteilte und begrenzte Abfindungszahlung zur Milderung der Folgen des Arbeitsplatzverlustes gesehen werden. Von Abfindungszahlungen werden keine IGM Beiträge erhoben.
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Bitte nachvollziehbar widerlegen, falls nicht einverstanden.
Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12) Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung."------------------------>zu diesem Personenekreis gehören wir nicht! KUG ist extra aufgeführt: 3% hÖHE DER bEITRÄGE: "Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit
betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen
Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden"
Siehe §5, Kapitel 2. (Seite 12) Quote "Mitglieder, die eine Leistung aus der Sozialversicherung – wie Rentner und Rentnerinnen, Vorruheständler und Vorruheständlerinnen, Kranke mit Krankengeldbezug, Umschüler und Umschülerinnen – bzw. eine den Leistungen aus der Sozialversicherung vergleichbare Leistung erhalten, zahlen 0,5 Prozent der monatlichen Leistung."------------------------>zu diesem Personenekreis gehören wir nicht! KUG ist extra aufgeführt: §5 hÖHE DER bEITRÄGE: "Bei Vorliegen einer längeren Kurzarbeit können für diese von der Kurzarbeit
betroffenen Mitglieder besondere Beitragsregelungen zwischen
Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden"
KUG
Ortsvorstand und Vorstand vereinbart werden"
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1. KUG ist eine Leistung aus der Sozialversicherung oder täusche ich mich da? Also entweder 0,5% Beitrag oder ggf. noch weniger, falls mit Ortsvorstand abgesprochen.
2. beW-ler beziehen Transfer-KUG und nicht KUG. Bei KUG kehrt man wieder an seinen Arbeitsplatz zurück, bei TKUG ist man seinen Arbeitsplatz los. Stand doch im beE-Vertrag.
Irgendwie erinnert mich das ganze an den folgenden Beitrag - wie so nur?
http://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko
http://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko
Anonymous User hat geschrieben:
@Michael Leppek und BR erkennt ihr euch wieder? Und ewig werdet ihr in der Hölle schmoren!
Irgendwie erinnert mich das ganze an den folgenden Beitrag - wie so nur?
http://www.youtube.com/watch?v=wgUolOiIiko
@Michael Leppek und BR erkennt ihr euch wieder? Und ewig werdet ihr in der Hölle schmoren!
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