Alg 1 - einmal im Monat für 2 Wochen unterbrechen
erstellt von Anonymous User
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zuletzt verändert:
15.10.2018 04:03
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Alg 1 - einmal im Monat für 2 Wochen unterbrechen
Abgeschickt von Anonymous User am 15.April 2016 12:21Die Konstruktion, daß man den ALG 1 Bezug per Email / Anruf um bis zu 6 Wochen unterbrechen kann und dann weiterhin kranken- und rentenversichert ist, wurde schon öfters beschrieben.
Ich möchte im Prinzip meine Alg 1 Zeit etwas verlängern und beabsichtige mich pro Monat jeweils für 2 Wochen abzumelden um meine restliche Zeit zu verdoppeln um weniger Rentenabschläge zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung wie AfA und SBK auf so etwas reagiert?
Ich möchte im Prinzip meine Alg 1 Zeit etwas verlängern und beabsichtige mich pro Monat jeweils für 2 Wochen abzumelden um meine restliche Zeit zu verdoppeln um weniger Rentenabschläge zu bekommen.
Hat jemand Erfahrung wie AfA und SBK auf so etwas reagiert?
Ja, das würde mich auch interessieren wie die AfA auf eine derartig extreme Auslegung reagiert. Meine Befürchtung ist, das dies so ausgelegt werden könnte, dass man "nicht ernsthaft Arbeit sucht" und die AFA dann rein aus Kostengründen versucht Sanktionen (Sperrzeiten) zu verhängen.
Ich habe im Zeitraum Februar-März die Arbeitslosigkeit für 3 Wochen unterbrochen. Allerdings scheint dies verwaltungstechnisch noch nicht abgearbeitet worden zu sein, weil ich sowohl für Februar als auch März das volle Arbeitslosengeld bekommen habe.
Ich habe im Zeitraum Februar-März die Arbeitslosigkeit für 3 Wochen unterbrochen. Allerdings scheint dies verwaltungstechnisch noch nicht abgearbeitet worden zu sein, weil ich sowohl für Februar als auch März das volle Arbeitslosengeld bekommen habe.
Ja ist eigentlich kein Problem, nur sollten die Zeiträume nicht zu knapp bewählt werden,
also aus 14 Tage Restanspruch 14 Monate Krankenkasse basteln geht nicht und wird als missbräuchliche Gestaltung ausgelegt. Ich selber habe mich in 14 Monaten 6 mal für je 4 Wochen abgemeldet. Einfach der Afa schriftlich mitteilen ca. 14 Tage später kommt dann ein neuer Bescheid wo drin steht, wann Anspruch beendet wird und wann wieder weitergezahlt wird und die neue Restanspruchsdauer. Von der SBK hört man nix das läuft einfach so weiter (lustigerweise war in einer dieser Zeiträume meine Karte mechanisch kaputt, und die konnten mir keine neue ausstellen weil deren IT sagte ich würde ja gerade ausscheiden, also musste da nochmal der Tesafilm ran, nach Ablauf kam dann halt die neue Karte). Jetzt habe ich mich bis auf weiteres abgemeldet .... da ist es dann nicht so easy, da muss man dann ab sofort die SBK selber tragen, den Restanspuch ALG1 werde ich dann auch wieder so nehmen wie den ersten Abschnitt,
mein Grund für dieses Vorgehen ist die Hoffnung! das ich danach einen günstigeren Steuerbescheid (dann kaum noch Einkünfte aus V+V) habe und entsprechend weniger SBK Beiträge zahlen muss. Ich denke auch das man noch eine Begründung für die Afa in Reserve haben sollte, auch wenn bei mir keiner nachgefragt hat, ich hätte da eine ....
Solange ich noch bei der Firma war, habe ich auch die Pfennige gezählt und mein Geld streng zusammengehalten. Dann war ich mal so richtig einen saufen- da ist die ganze Last von mir abgefallen.
Beim Arbeitsamt abmelden und anmelden, über so eine lange Zeit hinweg das Theater? Was kommt denn am Ende dabei raus? 1.200 Euro im Jahr Brutto? Oder gar 2.400?
Nein Leute. Ich habe keinen Bock mehr. Lieber noch die verbliebene Lebenszeit geniessen statt Stress mit dem Arbeitsamt. Wer weiss, vieleicht kommt einer der Ritter später auf die Idee, Dich der missbräuchlichen Inanspruchnahme staatlicher Gelder zu bezichtigen. Na mein Freund, dann ist aber was los. Du weißt doch, was der Volksmund behauptet: "Die kleinen hängt man, die grossen lässt man laufen." Musste selber wissen, ob Du da Bock drauf hast.
https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/aeltere-arbeitnehmer-bei-arbeitslosigkeit-vorteile-durch-geschickte-gestaltung-von-nebenjobs
Wichtig ist weiter: Wenn Sie sich zwischenzeitlich bei der Arbeitsagentur für eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit abmelden, müssen Sie sich unter Umständen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichern, weil dann keine Pflichtversicherung mehr besteht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag wird dabei im Regelfall mindestens auf einer Bemessungsgrundlage von 2.073,75 € (monatlich, 2014) berechnet.
Wichtig ist weiter: Wenn Sie sich zwischenzeitlich bei der Arbeitsagentur für eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit abmelden, müssen Sie sich unter Umständen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichern, weil dann keine Pflichtversicherung mehr besteht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag wird dabei im Regelfall mindestens auf einer Bemessungsgrundlage von 2.073,75 € (monatlich, 2014) berechnet.
Immer noch in der SBK? Da bin ich irgendwann Anfang des Jahrtausends ausgetreten. Dass jährlich der Beitrag erhöht wird, daran hatte ich mich ja gewöhnt. Aber als das zweimal im Jahr passiert ist, da ist mir einfach der Kragen geplatzt. Heute zahle ich glücklicherweise 0,0% Zusatzbeitrag, mal sehen wie lange ...
habe es 3x gemacht - jeweils 4 Wochen - ging problemlos - einmal telefonisch - danach beim Amt. Krankenversicherungsschutz in der GKV (SBK bei mir) ist die 4 Wochen (keine 6) nachlaufend - wurde so auch auf einer Info der AfA am Ende der BeE erklärt. Es ist immer gut vorher das mit der GKV zu bereden. Bei Unterbrechung < als 6 Wochen muß man sich nicht erneut anmelden. Bei kurzfristiger Meldung vor Monatsende ist das ALG1 bereits vom Amt bereitgestellt - mögen sie dann nicht so gerne, da Neuberechnung (könnte bei dem Kollegen in einem der Posts so passiert sein). Ich hatte es so gemacht, das ich immer noch ein paar Tage in einem Monat in ALG1 war - damit entstehen keine Lücken in der RV. Da man Arbeitssuchend bleibt, steht man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und Bewerben kann man sich auch ohne Bezug von ALG1. Grund bei mir ist die Ortsabwesenheit in dieser Zeit. Es soll Leuten gelungen sein, die 4 Jahre mit 2 J ALG1 bis zur Rente mit 63 abzudecken. Würde eine geregelte Beschäftigung bis zur Rente dem Gewurschtel vorziehen - aber da man uns nicht mehr will, nuß man schauen wie man über die Runden kommt - unser Staat will es nicht anders und es schont die Rücklagen etwas solange man keinen Hartz4 Anspruch hat.
Anonymous User hat geschrieben:
In dem Link ist missverständlich die Rententhematik dargestellt, es zählt zwar jeder volle Monat als Anrechnungszeit (z.B. um die 35J für Rente mit 63 und Abschlägen voll zukriegen) aber Punkte bringen nur die "echten" Tage wo ALG1 Geld fliesst, dazu werden Beiträge bezogen auf 80% des letzten Bruttos abgeführt.
https://www.geldtipps.de/geld-vom-staat/arbeitslosengeld/aeltere-arbeitnehmer-bei-arbeitslosigkeit-vorteile-durch-geschickte-gestaltung-von-nebenjobs
Wichtig ist weiter: Wenn Sie sich zwischenzeitlich bei der Arbeitsagentur für eine freiberufliche/selbstständige Tätigkeit abmelden, müssen Sie sich unter Umständen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichern, weil dann keine Pflichtversicherung mehr besteht. Erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrer Krankenkasse. Der Beitrag wird dabei im Regelfall mindestens auf einer Bemessungsgrundlage von 2.073,75 € (monatlich, 2014) berechnet.
In dem Link ist missverständlich die Rententhematik dargestellt, es zählt zwar jeder volle Monat als Anrechnungszeit (z.B. um die 35J für Rente mit 63 und Abschlägen voll zukriegen) aber Punkte bringen nur die "echten" Tage wo ALG1 Geld fliesst, dazu werden Beiträge bezogen auf 80% des letzten Bruttos abgeführt.
Anonymous User hat geschrieben:
er würde bei 4 Wochen Unterbrechung nichts bezahlen - selbst Betriebsrente soll frei sein. Hat er noch Einkünfte (Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen) würde er mach ALG1 bis zur Rente auch dafür GKV Beiträge geben. Du musst den Einzelfall sehen.
Siehst Du: Krankenkasse: Ich habe während der Zeit beim Arbeitsamt NICHT pausiert. Und jetzt zahle ich bei der gesetzlichen Krankenkasse nur ca. 170,- im Monat.
er würde bei 4 Wochen Unterbrechung nichts bezahlen - selbst Betriebsrente soll frei sein. Hat er noch Einkünfte (Dividenden, Mieteinnahmen, Zinsen) würde er mach ALG1 bis zur Rente auch dafür GKV Beiträge geben. Du musst den Einzelfall sehen.
Anonymous User hat geschrieben:
Bei mir ginge es ebenfalls um eine Ortsabwesenheit hatte vor meienr Entlassung einen Urlaub gebucht: hier meine Fragen Wurde nach der Unterbrechnung für 4 Wochen das ALG in selber Höhe weiter gezahlt ? Da der Status während der Unterbrechung weiterhin arbeitssuchend ist, ist hierbei Ortsabwesenheit zulässig ? Drohen Sperrzeiten wegen der Ortsabwesenheit ? Danke für Rückmeldung
Ja ist eigentlich kein Problem, nur sollten die Zeiträume nicht zu knapp bewählt werden, also aus 14 Tage Restanspruch 14 Monate Krankenkasse basteln geht nicht und wird als missbräuchliche Gestaltung ausgelegt. Ich selber habe mich in 14 Monaten 6 mal für je 4 Wochen abgemeldet. Einfach der Afa schriftlich mitteilen ca. 14 Tage später kommt dann ein neuer Bescheid wo drin steht, wann Anspruch beendet wird und wann wieder weitergezahlt wird und die neue Restanspruchsdauer. Von der SBK hört man nix das läuft einfach so weiter (lustigerweise war in einer dieser Zeiträume meine Karte mechanisch kaputt, und die konnten mir keine neue ausstellen weil deren IT sagte ich würde ja gerade ausscheiden, also musste da nochmal der Tesafilm ran, nach Ablauf kam dann halt die neue Karte). Jetzt habe ich mich bis auf weiteres abgemeldet .... da ist es dann nicht so easy, da muss man dann ab sofort die SBK selber tragen, den Restanspuch ALG1 werde ich dann auch wieder so nehmen wie den ersten Abschnitt, mein Grund für dieses Vorgehen ist die Hoffnung! das ich danach einen günstigeren Steuerbescheid (dann kaum noch Einkünfte aus V+V) habe und entsprechend weniger SBK Beiträge zahlen muss. Ich denke auch das man noch eine Begründung für die Afa in Reserve haben sollte, auch wenn bei mir keiner nachgefragt hat, ich hätte da eine ....
Bei mir ginge es ebenfalls um eine Ortsabwesenheit hatte vor meienr Entlassung einen Urlaub gebucht: hier meine Fragen Wurde nach der Unterbrechnung für 4 Wochen das ALG in selber Höhe weiter gezahlt ? Da der Status während der Unterbrechung weiterhin arbeitssuchend ist, ist hierbei Ortsabwesenheit zulässig ? Drohen Sperrzeiten wegen der Ortsabwesenheit ? Danke für Rückmeldung
Ortsabwesenheit beantragen: Leute, wer ein paar zehntausen Mäuse im amtlichen Sparstrumpf hat, der sollte froh sein, wenn alles gut eingetütet ist in dem amtlichen Computer... Ich bin da kein Risiko eingegangen, keine Experimente! Einmal, da hatte auch ich Ortsabwesenheit beantragt- und genehmigt- doch mit dem Koffer in der Hand, auf dem Weg zum Bahnhof doch noch schnell in den Briefkasten geschaut... Das war es mit dieser Reise. Sicher, nur ein bedauerlicher Einzelfall. Vieleicht eine Computerpanne, menschliches Versagen, Abteilung A, Abteilung B, ...ich will da niemandem etwas unterstellen oder zu Nahe treten. Nur (Finanzielle) Experimente wollte ich auch keine. Bleibe lieber auf der Couch liegen und geniesse die Zeit...
Anonymous User hat geschrieben:
Zeiten ohne ALG Bezug aber als arbeitsuchend gemeldet können bei der Rentenversicherung berücksichtigt werden, falls man bestimmte Anwartschaftszeiten noch nicht erfüllt hat. So kann man auch nach dem Ende des ALG Bezug weiterhin arbeitssuchend gemeldet sein um mögliche Lücken bei den Anwartschaftszeiten zu schließen. Allerdings gilt das nicht für die letzten beiden Jahre direkt vor Rentenbezug.
Bei der Online-Abmeldung kann man ankreuzen (oder nicht), ob man für die Zeit der Abmeldung weiterhin als arbeitsuchend geführt werden will. Ich will nicht, ich will dann meine Ruhe. Hat das irgendwelche Auswirkungen, wenn ich mich da aus der Suche rausnehme?
Zeiten ohne ALG Bezug aber als arbeitsuchend gemeldet können bei der Rentenversicherung berücksichtigt werden, falls man bestimmte Anwartschaftszeiten noch nicht erfüllt hat. So kann man auch nach dem Ende des ALG Bezug weiterhin arbeitssuchend gemeldet sein um mögliche Lücken bei den Anwartschaftszeiten zu schließen. Allerdings gilt das nicht für die letzten beiden Jahre direkt vor Rentenbezug.
Auf Basis von Ploneboard