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Sprinreprämie

erstellt von Anonymous User zuletzt verändert: 18.09.2013 13:41
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Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2013 19:09
Also falls es hierzu schon ein Formu gibt, dann soory, ich habe ihn dann übersehen. Ansonsten möchte ich einmal meine Erfahrungen gegenüber HR mitteilen. Habe ich mir doch tatsächlich erlaubt nachzufragen mit welcher Prämie ich rechnen kann wenn ich zum Monatsende oder Ende Oktober den Vertrag mit der TG kündige. Antwort HR: Das wird mir erst mitgeteilt wenn ich gekündigt habe. Erneute Bitte mir den Betrag zu nennen, diesmal mit genauem Datum. Antwort von HR: ob ich kündige oder den Vertragsablauf abwarten ist mir überlassen. Wir (HR) haben unsere eindeutigen Arbeitsanweisungen..." Meine Fresse, und wir waren einmal Kollegen. Was wäre zu unserer Zeit alles nicht gelaufen, oder besser gesagt nicht gelaufen, wenn wir uns an unsere Arbeitsanweisungen gehalten hätten Fazit: Schnautze endgültig voll, nur noch weg von dem Laden, egal ob oder wie viel Geld es noch gibt. Hoffentlich geht es den HR Leuten auch einmal so, dass sie keinen Job haben und froh über jeden Euro sind

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2013 20:12
Mein Gott! Stell dich nicht so an! Hast Du jetzt seit Mai 2012 geschlafen? 50% von der Restlaufzeit. Minus 35% Steuern.

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2013 20:17
@20:12 Nein ich habe nicht geschlafen. Ich habe mir einen Arbeitsplatz gesucht. Das war wichtiger für mich!

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2013 20:31
Wie lang ist denn die Kündigungsfrist? Kann nur zum Monatsende aus der TG raus, oder vielleicht auch am gleichen Tag? Also 30.9. zum Feierabend die Probezeit bestanden und abends zum TG gekündigt - zu welchem Termin?

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 17.September 2013 20:40
Kündigung mit einem Tag Vorlauf.

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2013 11:48
Urlaub solltest du noch genehmigen lassen, dann zum Ende Urlaub mit 2 Werktagen Vorlauf (per Anwalt) kündigen. Bekommst dann für die verbleibenden Monate 50% (jedoch ohne Urlaubsgeld etc.) mit Maximalwert versteuert. Falls nicht, klagen.

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2013 12:41
Was hat man in der bee davon erst nach dem Urlaub zu kündigen? Also ich habe kein Urlaubsgeld bekommen...

Re: Sprinreprämie

Abgeschickt von Anonymous User am 18.September 2013 13:41
Betrifft diejenigen, die noch KUG beziehen. Dann gab es mehr Gehalt (im Tarif).
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